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Neben dem Studium arbeiten: Das musst du wissen

Viele Studierende arbeiten neben der Uni. Aber welche Regeln gelten für die Arbeitszeit, wie wirkt sich der Verdienst auf BAföG und Steuern aus und was genau macht eigentlich ein Werkstudent? Hier erfährst du alles über die Rahmenbedingungen, Verdienstgrenzen und deine Rechte, wenn du dir einen Nebenverdienst zum Studium wünschst.

Nebenverdienst als Student:in: Das musst du wissen

Vorlesungen, Hausarbeiten, Klausuren und dann natürlich noch der Nebenjob: Rund zwei Drittel aller Studierenden arbeiten, um das Studium zu finanzieren oder sich im Alltag einfach mehr leisten zu können. Umfragen zufolge gehen fast drei Viertel aller Student:innen schon während ihrer Ausbildung einer bezahlten Tätigkeit nach.

Die Jobmöglichkeiten für Student:innen sind vielfältig. Ob du in der Gastronomie, im Einzelhandel oder im Büro arbeitest, bleibt dir überlassen. Die entscheidende Frage ist, wie dein Job sozialversicherungsrechtlich eingestuft wird. Denn das entscheidet darüber, welche Abgaben du zahlen musst.

Welche Arten von Nebenjobs für Studierende gibt es?

Wenn du als Student:in einen Job beginnst, fällst du in Deutschland in eine von drei sozialversicherungsrechtlichen Kategorien. Diese bestimmen, welche Beiträge du und dein Arbeitgeber zahlen müssen.

Der Minijob

Der Minijob ist das, was man in Deutschland gemeinhin als geringfügige Beschäftigung bezeichnet. Diese Form von Nebenverdienst neben dem Studium ist ideal, wenn du nur ein begrenztes Einkommen erzielen willst. Für größere finanzielle Ziele eignet es sich weniger, weil die Grenzen relativ schnell ausgeschöpft sind.

Verdienstgrenze: Die Grenze liegt aktuell bei 556 Euro pro Monat (Stand 2025). Sie ist dynamisch an den Mindestlohn gekoppelt und wird voraussichtlich weiter ansteigen.

Sozialversicherung: Als Minijobber:in bist du von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit.

Rentenversicherung: Ein sehr wichtiger Aspekt, denn anders als oft behauptet, bist du im Minijob automatisch rentenversicherungspflichtig. Du zahlst einen kleinen Eigenanteil von 3,6 Prozent deines Gehalts. Der Vorteil daran ist, dass du vollwertige Beitragszeiten für deine spätere Rente erwirbst. Du kannst dich zwar von dieser Pflicht aktiv befreien lassen, im Hinblick auf Rentenpunkte solltest du dir das aber gut überlegen.

Der Werkstudentenjob

Hierbei handelt es sich eigentlich nicht um einen bestimmten Jobtyp, sondern um einen besonderen Status in der Sozialversicherung: das sogenannte Werkstudentenprivileg.

Das bedeutet, dass du (wie beim Minijob) von Beiträgen zur Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit bist. Du zahlst lediglich den regulären Arbeitnehmeranteil zur Rentenversicherung, der von deinem Einkommen abhängt (maximal 9,3 Prozent). Im Gegensatz zu Minijobber:innen kannst du dich als Werkstudent:in nicht von den Rentenbeiträgen befreien lassen.

Auch als Werkstudent:in hast du Anspruch auf den Mindestlohn. Eine Verdienstgrenze für Werkstudent:innen gibt es nicht, du solltest aber die Einkommensgrenzen im Zusammenhang mit Steuer, BAföG und Kranken- bzw. Familienversicherung kennen. Darauf gehen wir etwas später noch ein.

Wer bekommt den Status Werkstudent:in?

Das Werkstudentenprivileg greift, wenn dein Verdienst über der Minijob-Grenze liegt und sofern du folgende Kriterien erfüllst:

Status: Du bist als ordentliche:r Student:in an einer Hochschule immatrikuliert (gilt nicht im Urlaubssemester) und studierst aktiv. Das musst du in der Regel jedes Semester aufs Neue nachweisen.

Arbeitszeit: Während der Vorlesungszeit arbeitest du maximal 20 Stunden pro Woche, nur in den Semesterferien geht mehr. Dein Studium muss klar im Vordergrund stehen.

Werkstudent:in in einem fachfremden Bereich: Geht das?

Was vielen übrigens nicht bewusst ist: Ob deine Tätigkeit etwas mit deinem Studienfach zu tun hat, ist für das Werkstudentenprivileg rechtlich vollkommen irrelevant. Die Hauptsache ist, dass du überhaupt an einer Universität oder Fachhochschule eingeschrieben bist.

Trotzdem arbeiten natürlich viele Werkstudent:innen in einem Unternehmen oder einem Bereich, der mit ihrem Studium zu tun hat. Das ist durchaus smart, denn als Werkstudent:in sammelst du gleich Berufserfahrung und knüpfst Kontakte, die vielleicht später beim Berufseinstieg nützlich sein können. Dein Arbeitgeber kann dich nach deinem Studium sogar gleich als Junior übernehmen.

Der sozialversicherungspflichtige Teilzeitjob

Dieser Status greift, wenn die Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg nicht erfüllt sind. Das ist typischerweise der Fall, wenn du während der Vorlesungszeit dauerhaft mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest.

Die Folge ist, dass du wie ein:e normale:r Arbeitnehmer:in behandelt wirst und in allen Zweigen der Sozialversicherung voll beitragspflichtig bist (Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung). Dadurch sinkt dein Nettoeinkommen (also der Betrag, der am Ende des Monats auf dem Konto landet) erheblich.

Steuern & Sozialversicherung: Was bleibt netto übrig?

Hier noch einmal die Unterschiede der drei verschiedenen Job-Optionen im Überblick:

  • Minijob: Keine Abgaben außer dem kleinen Beitrag zur Rentenversicherung (theoretisch kannst du dich davon befreien lassen)
  • Werkstudent: Nur Beiträge zur Rentenversicherung.
  • „Normaler“ Job: Volle Beiträge zu allen Sozialversicherungen.

Für alle drei gilt: Liegt dein Jahreseinkommen unter dem Grundfreibetrag (2025: 12.096 Euro), zahlst du keine Einkommensteuer. Sollte dein Arbeitgeber trotzdem Lohnsteuer einbehalten (z. B. bei Steuerklasse VI), kannst du dir das Geld komplett über eine Steuererklärung im Folgejahr zurückholen.

Gehalt und Arbeitszeit: Die wichtigsten Regeln in Deutschland

Du hast also verschiedene Möglichkeiten, um neben dem Studium zu arbeiten. Welche davon für dich die richtige ist, hängt von deinen Zielen und Möglichkeiten ab. Wichtig ist vor allem, dass du ein paar wichtige Grenzen im Blick behältst, um unerwartete Kosten zu vermeiden.            

Die 20-Stunden-Regel

Sie ist die zentrale Grenze für den Werkstudentenstatus. Arbeitest du während des Semesters mehr, entfällt das Privileg und die vollen Sozialabgaben werden fällig. Ausnahme: In der vorlesungsfreien Zeit (Semesterferien) kannst du auch Vollzeit arbeiten, ohne deinen Status zu verlieren.

Sonderfall: Arbeiten in den Semesterferien

Viele Unternehmen suchen gezielt nach studentischen Aushilfen für die Ferienzeit. Beliebte Optionen sind zum Beispiel Saisonjobs in der Gastronomie, Festival-Jobs, Aushilfstätigkeiten im Einzelhandel oder befristete Projekte in Unternehmen.

Für Student:innen sind die Semesterferien perfekt, um die Kasse aufzufüllen. In der vorlesungsfreien Zeit darfst du die 20-Stunden-Grenze überschreiten und sogar Vollzeit arbeiten, ohne das Werkstudentenprivileg zu verlieren.

Allerdings gibt es noch die 26-Wochen-Regel: Über das ganze Jahr betrachtet, darfst du im Jahr maximal 26 Wochen (182 Tagen) mehr als 20 Stunden pro Woche arbeiten. Der Großteil dieser Zeit sollte in die Semesterferien fallen.

Wie viel darfst du neben dem Studium verdienen?

Prinzipiell gibt es keine Grenze, wie viel du als Student:in nebenbei verdienen darfst. Falls du genug Energie hast, um dir nach den Vorlesungen noch die Nächte als Barkeeper:in um die Ohren zu schlagen, kannst du das ruhig tun. Behalte aber im Hinterkopf, dass sich dein Einkommen auf deinen Status bei Steuern und Krankenversicherung auswirkt.

Kostenlose Familienversicherung

Solange du unter 25 bist, kannst du über deine Eltern krankenversichert bleiben. Aber: Dein monatliches Gesamteinkommen darf dafür eine bestimmte Grenze nicht überschreiten (Stand 2025: 535 Euro). Kommst du darüber, musst dich selbst krankenversichern. Für Student:innen kostet die Krankversicherung aktuell 87,50 Euro im Monat. Falls du ausschließlich einen Minijob ausübst, gilt die höhere Minijob-Grenze (aktuell 556 Euro).

Steuerlicher Grundfreibetrag

Bis zu einer bestimmten Höhe bleibt das Einkommen in Deutschland steuerfrei. Für 2025 liegt dieser Grundfreibetrag bei 12.096 Euro pro Jahr. Erst wenn dein gesamtes Jahreseinkommen darüber liegt, musst du Einkommensteuer zahlen: Allerdings musst du nur den Teil deines Einkommens versteuern, der oberhalb des Freibetrags liegt.

BAföG & Nebenjob: Welche Grenzen gibt es?

Auch wenn du BAföG beziehst und neben dem Studium arbeiten möchtest, ist Vorsicht geboten. Das Einkommen aus deinem Nebenverdienst für Studenten wird auf dein BAföG angerechnet – allerdings erst, wenn du einen bestimmten Freibetrag überschreitest.

Aktuell liegt dieser Freibetrag bei 556 Euro pro Monat, also der Minijob-Grenze. Verdienst du mehr, wird der überschießende Betrag von deinem BAföG abgezogen. Die Berechnung erfolgt dabei über das gesamte Bewilligungsjahr hinweg: Du kannst also in einem Monat mehr verdienen und in einem anderen weniger, solange du im Jahresdurchschnitt unter der Grenze bleibst.

Der Freibetrag bezieht sich auf dein Bruttoeinkommen abzüglich der Werbungskostenpauschale und der Sozialpauschale. Das BAföG-Amt rechnet also nicht einfach dein volles Gehalt an, sondern zieht vorher noch verschiedene Kosten ab.

Urlaub & Überstunden: Deine Rechte im Studentenjob

Auch als Studierende:r mit Nebenjob hast du bestimmte arbeitsrechtliche Ansprüche. Dazu gehört zum Beispiel das Recht auf bezahlten Urlaub. Laut Bundesurlaubsgesetz stehen dir bei einer Fünf-Tage-Woche mindestens 20 Urlaubstage pro Jahr zu. Bei einer geringeren Wochenarbeitszeit wird der Urlaubsanspruch anteilig berechnet.

Überstunden

Grundsätzlich dürfen Überstunden nur in Absprache mit dir anfallen. Wenn du mehr arbeitest als vereinbart, muss das entweder durch Freizeit ausgeglichen oder bezahlt werden. Achte darauf, dass du trotz Überstunden die 20-Stunden-Grenze während der Vorlesungszeit nicht dauerhaft überschreitest.

Kündigungsschutz

Bei befristeten Jobs endet das Arbeitsverhältnis automatisch zum vereinbarten Datum. Bei einer unbefristeten Anstellung gelten die gesetzlichen oder vertraglich vereinbarten Kündigungsfristen. Nach der Probezeit beträgt die gesetzliche Frist für eine ordentliche Kündigung in Deutschland in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats.

Arbeiten neben dem Studium in Österreich

Auch in Österreich arbeiten viele Studierende neben der Uni. Die Regelungen sind ähnlich wie in Deutschland, es gibt ein paar Unterschiede:

Geringfügige Beschäftigung: In Österreich liegt die Geringfügigkeitsgrenze 2025 bei 551,10 Euro pro Monat. Bis zu diesem Betrag fallen keine Sozialversicherungsbeiträge an. Verdienst du mehr, bist du voll sozialversicherungspflichtig. Ein Werkstudentenprivileg wie in Deutschland gibt es nicht.

Familienbeihilfe: Wenn du während des Studiums arbeitest, kann das Auswirkungen auf die Familienbeihilfe haben. Generell darfst du als Studierende:r arbeiten, ohne die Familienbeihilfe zu verlieren: zumindest, solange dein Studium im Vordergrund steht. Eine offizielle Stundengrenze gibt es nicht.

Praktikant:innen und Volontär:innen: In Österreich gelten besondere Regelungen für Pflichtpraktika. Wenn sie im Rahmen des Studiums absolviert werden, sind sie häufig sozialversicherungsfrei.

Arbeiten neben dem Studium in der Schweiz

In der Schweiz gelten für studierende Nebenjobber:innen diese Regeln:

Arbeitszeit: Eine feste Arbeitszeitregel für Studierende gibt es nicht. Auch das Werkstudentenprivileg existiert nicht.

Sozialversicherung: Studierende sind in der Schweiz grundsätzlich AHV-pflichtig (Alters- und Hinterlassenenversicherung), allerdings erst ab einem Jahreseinkommen von 2.500 CHF (Stand 2025). Liegt dein Verdienst darunter, zahlst du keine Beiträge.

Aufenthaltsbewilligung: Studierende aus EU/EFTA-Ländern benötigen eine Aufenthaltsbewilligung, um in der Schweiz zu studieren und zu arbeiten. Die Bewilligung erlaubt das Arbeiten neben dem Studium in einem bestimmten Umfang.

Lohn für Studentenjobs: Die Schweiz hat keinen bundesweiten gesetzlichen Mindestlohn, aber die üblichen Stundenlöhne für studentische Jobs liegen deutlich höher als in Deutschland oder Österreich.

Tipps für die Jobsuche als Student:in

Du bist gerade auf der Suche nach einem passenden Nebenjob? Hier ein paar Tipps, die dir die Jobsuche erleichtern:

Online-Jobbörsen

Plattformen wie kununu bieten dir Jobangebote für Student:innen und wertvolle Einblicke in die Unternehmenskultur. Du kannst dir die Bewertungen von aktuellen und ehemaligen Mitarbeitenden durchlesen und herausfinden, wie gut ein potenzieller Arbeitgeber zu dir passt.

Schwarzes Brett an der Uni

Viele Unternehmen und Institute suchen gezielt über die Uni nach studentischen Hilfskräften. Ein Blick ans schwarze Brett (analog oder digital) lohnt sich fast immer.

Vitamin B

Frag bei deinen Kommiliton:innen nach, wo sie jobben und ob dort noch Leute gesucht werden. Persönliche Empfehlungen öffnen Türen oft schneller als der offizielle Weg über das Jobportal.

Flexibilität zeigen

Gerade in der Gastronomie, im Einzelhandel oder bei Events werden häufig flexible Aushilfen gesucht. Wenn du bereit bist, auch mal spontan einzuspringen, hast du oft gute Chancen.

Bewerbung vorbereiten

Auch für Nebenjobs brauchst du oft einen ordentlichen Lebenslauf und ein kurzes Anschreiben. Und: Zeig direkt, dass du zuverlässig bist und dir deine Zeit gut einteilen kannst. Man weiß nie, was sich für die Zukunft aus dem Studentenjob ergibt!

Arbeiten neben dem Studium: Gut geplant ist halb gewonnen

Arbeiten während des Studiums ist für viele die Realität und funktioniert meistens auch sehr gut. Wichtig ist, dass du die rechtlichen Rahmenbedingungen im Blick behältst: Halte dich an die 20-Stunden-Regel während der Vorlesungszeit, behalte die Freibeträge bei BAföG, Steuern und Familienversicherung im Hinterkopf und achte darauf, dass dein Studium trotz Nebenjob nicht zu kurz kommt.

Ob du kellnerst, Regale einräumst oder als Werkstudent:in erste Praxiserfahrung sammelst: Neben dem Studium zu arbeiten kann eine echte Bereicherung sein. Und wer weiß: Vielleicht entdeckst du durch deinen Nebenjob ja sogar neue Interessen oder knüpfst Kontakte, die dir nach dem Studium die Türen öffnen.