Sonntags- & Feiertagsarbeit: Was ist erlaubt?

Rund 9,1 Prozent der Deutschen mussten im Jahr 2021 laut dem Statistischem Bundesamt auch sonntags arbeiten. Von Sonn- und Feiertagsarbeit besonders betroffen sind unter anderem Beschäftigte im Gesundheitswesen, in der Gastronomie sowie Mitarbeiter:innen der Polizei und Feuerwehr. Es gibt also viele Berufe und Tätigkeitsbereiche, die auch an Wochenenden im Einsatz sind. Dennoch herrschen noch einige Mythen und Unklarheiten: Kann dich dein Arbeitgeber dazu zwingen, an Sonntagen zu arbeiten? Welche Rechte und finanziellen Ausgleiche stehen dir als Arbeitnehmer:in zu? Und: Was ist überhaupt der Unterschied zwischen Sonntagsarbeit und Feiertagsarbeit? 

Wir bei kununu haben uns die häufigsten Fragen rund um das Thema Wochenendarbeit angesehen, die wichtigsten Antworten findest du nun in diesem Artikel.

Definition: Was gilt als Wochenendarbeit?

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Wochenendarbeit

Als Sonntagsarbeit gilt laut Statistischem Bundesamt, wenn eine Beschäftigung ständig, also an jedem Sonntag oder zumindest regelmäßig – an durchschnittlich mindestens der Hälfte der Sonntage eines Monats – ausgeübt wird.

Bei einer Tätigkeit mit zusätzlicher Feiertagsarbeit, beispielsweise als Pfleger:in in einer Klinik, sind Arbeitnehmer:innen theoretisch an 365 Tagen im Jahr einsetzbar. Was per Definition erst einmal sehr ähnlich klingt, unterscheidet sich, sobald man einen Blick in das Arbeitsrecht wirft. Aber erst einmal von vorne:

Arbeit an Sonntagen und Feiertagen verboten? Das sagt das Gesetz

§ 9 Abs. 1 des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG) besagt, dass Arbeitnehmer:innen grundsätzlich an Sonn- und gesetzlichen Feiertagen von 0 bis 24 Uhr nicht arbeiten dürfen. Das heißt aber nicht unbedingt, dass sich dein Arbeitgeber im illegalen Bereich bewegt, wenn er dich trotzdem in dieser Zeit beschäftigt. Denn es gibt natürlich Ausnahmen. Abweichend von § 9 darfst du laut § 10 Abs. 1 ArbZG an Sonn- und Feiertagen in folgenden Bereichen arbeiten:

  • Not- und Rettungsdienst mit Feuerwehr
  • Öffentliche Sicherheit und Ordnung, dazu zählt die Polizei
  • Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen
  • Gastronomie
  • Veranstaltungswesen und Schaustellerei
  • Kirche, Vereine und Verbände
  • Landwirtschaft und Tierhaltung
  • Sport, Freizeit und Tourismus
  • Medien und Rundfunk
  • Messen, Märkte und Ausstellungen
  • Verkehrsbetriebe und Transportwesen
  • Energie- und Wasserversorgung
  • Bewachungsgewerbe
  • Reinigung und Instandhaltung
  • Forschungsarbeit

Unabhängig von diesen Ausnahmen müssen Unternehmen darauf achten, dass du die vorgeschriebenen Höchstarbeitszeiten (siehe §§ 3, 6 Abs. 2, §§ 7 und 21a Abs. 4 ArbZG) nicht überschreitest. Auf jeden gearbeiteten Sonn- oder Feiertag muss in den anschließenden beiden Wochen ein Ersatzruhetag folgen. Dir stehen jährlich außerdem grundsätzlich 15 arbeitsfreie Sonntage zu.

Sonderfälle 

Du bist unter 18 Jahre alt? Dann unterliegst du hinsichtlich der Sonn- und Feiertagsarbeit strengeren Regelungen. Diese werden im Jugendarbeitsschutzgesetz § 17 beschrieben: Nach jeder Sonntagsbeschäftigung steht dir in der Folgewoche ein freier Tag zu. An mindestens zwei Sonntagen im Monat muss dir dein Arbeitgeber gänzlich frei geben. 

Übrigens: Schwangere und stillende Personen dürfen an Sonn- und Feiertagen laut Mutterschutzgesetz nicht arbeiten. Sie können sich allerdings auf eigenen Wunsch hin dazu bereit erklären. 

Während in Österreich ähnliche Gesetze wie in Deutschland gelten, kommt das Arbeitsverbot an Sonn- und Feiertagen für Schwangere aus der Schweiz erst acht Wochen vor der Geburt zum Tragen. Danach sollen Arbeitgeber laut Artikel 35a Absatz 4 ArG bis zur sechzehnten Woche nach der Geburt nach Möglichkeit weiterhin versuchen, andere Angestellte für die betroffenen Schichten einzuteilen.

Mehr Geld für gleiche Tätigkeit: Wann sich Sonn- und Feiertagsarbeit lohnen

Wer an Wochenenden und gesetzlichen Feiertagen seinen Dienst verrichtet, bekommt dafür mehr Geld – so jedenfalls der Mythos, aber ist das überhaupt richtig? Leider nur bedingt. 

Deutsche Unternehmen sind außerhalb von Tarifverträgen, geschlossenen Arbeitsverträgen oder Betriebsvereinbarungen nicht zur Zahlung von Sonn- und Feiertagszuschlägen verpflichtet. Glücklicherweise tun sie es aber meist trotzdem – auch, um die Jobs trotz der Arbeitszeiten attraktiver zu gestalten. Häufig handelt es sich an Sonntagen um einen Zuschlag von 50 Prozent des Grundstundenlohns, den die Schweiz für ihre Arbeitnehmer:innen in Artikel 20 Arbeitsgesetz (ArG) sogar gesetzlich verankert hat. Österreich regelt die Zuschläge über die Kollektivverträge und kommt sogar auf einen Zuschlag von 100 Prozent zum eigentlichen Stundenlohn. Aber zurück nach Deutschland!

Kurzes Rechenbeispiel: 

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Du verdienst normalerweise 20 Euro pro Stunde. In deinem Vertrag ist ein Sonntagszuschlag von 50 Prozent vereinbart. An Sonntagen verdienst du demnach einen Grundlohn von 20 Euro und zusätzlich 10 Euro oben drauf. Das sind stündlich 30 Euro brutto.

Ein nettes Bonbon ist nebenbei die Steuerfreiheit des Zuschlags. Solange du an Sonntagen weniger als 50 Euro pro Stunde verdienst und dein Zuschlag einen Satz von 50 Prozent nicht überschreitet, bekommst du ihn brutto wie netto ausbezahlt. Im obigen Rechenbeispiel wären die 10 Euro nach diesen Vorgaben steuerfrei. 

Und wie sieht es an Feiertagen aus? Gelten hier dieselben Regeln? Ja und nein. Wie oben erwähnt, werden Arbeitgeber nicht zu Feiertagszuschlägen gezwungen. Sollten bei dir aber Betriebsvereinbarungen oder tarif- oder arbeitsvertragliche Vorgaben zum Tragen kommen, sieht es finanziell wiederum rosiger aus. Hier ist ein steuerfreier Zuschlag von bis zu 125 Prozent bei einem Stundenlohn unter 50 Euro zulässig.

Hast du deinen Taschenrechner schon gezückt? Wir sehen es uns wieder genauer an:

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Dein eigentlicher Stundenlohn beträgt 20 Euro pro Stunde. In deinem Arbeitsvertrag wurde ein Feiertagszuschlag von 125 Prozent vereinbart. Somit stehen dir an Feiertagen wie beispielsweise Weihnachten oder Neujahr dein Grundlohn von 20 Euro und außerdem 25 Euro zusätzlich zu. Brutto würdest du 45 Euro pro Stunde verdienen und dein Zuschlag bleibt steuerfrei.

Österreich bleibt an Feiertagen pauschal bei den kollektivvertraglich vereinbarten Zuschlägen von 100 Prozent. Die Schweiz verzichtet gänzlich auf eine Feiertagsabgeltung, stellt aber die Feiertage den Sonntagen gleich – das ergibt wiederum 50 Prozent auf den Stundenlohn. 

Kann dich dein Arbeitgeber zu Wochenendarbeit zwingen?

Auch wenn du die Frage, ob dich dein Arbeitgeber zu Wochenendarbeit zwingen kann, innerlich womöglich gern mit einem lauten und rebellischen "Nein" beantworten willst: Unter Umständen kann er das eben doch. 

Samstage

Samstage werden durch das Arbeitsgesetz ähnlich wie Werktage behandelt, sodass du Samstagsarbeit nur aus Gründen der Unzumutbarkeit (beispielsweise familiäre Situation oder Nebenjob) verweigern kannst. Hol dir hier am besten Rechtsbeistand, wenn das Unternehmen auch nach einem Gespräch auf eine Samstagsbeschäftigung besteht.

Sonntage

Dein Arbeitgeber muss nach dem Arbeitszeitgesetz (ArbZG) nachweisen können, dass deine Beschäftigung nicht an Werktagen durchgeführt werden kann. Außerdem musst du in einem Bereich angestellt sein, der durch den § 10 vom Sonntagsarbeitsverbot ausgenommen ist. Dazu zählen unter anderem die Arbeit bei Not- und Rettungsdiensten oder in der Gebäudebewachung. 


Etwas tricky: Jedes Unternehmen kann prinzipiell um eine begründete behördliche Ausnahme ansuchen. Wurde diese einmal genehmigt, kann die Arbeit an Sonntagen auch für dich verpflichtend werden.

Feiertage

An Feiertagen gelten für Unternehmen und Arbeitnehmer:innen dieselben Vorschriften wie an Sonntagen. Sprich am besten mit deinen Kolleg:innen, wenn du an bestimmten Feiertagen nicht arbeiten kannst oder willst. Vielleicht ist ja ein Tausch der Dienste möglich. 

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Freiwillig sonntags arbeiten: Darauf musst du achten

Dein:e Partner:in muss an Sonntagen sowieso arbeiten? Du bist selbstständig oder möchtest einfach deine Kasse aufbessern? Es gibt durchaus Gründe für freiwillige Sonn- oder Feiertagsarbeit. 

Klar, erst einmal ist es wichtig, dass dein Arbeitgeber überhaupt an Wochenenden Geschäfte macht. Ansonsten kannst du zwar nach Vereinbarung am Sonntag arbeiten, bekommst dafür aber keine besonderen Vorteile. Sind die Voraussetzungen im Unternehmen gegeben, kannst du dich freiwillig für eine Beschäftigung am Wochenende melden. Im besten Fall lässt du dir all deine Rechte, die du verhandeln konntest, in deinem Arbeitsvertrag ergänzen. Darunter fallen unter anderem Zuschläge und Ausgleichstage, die nicht sowieso gesetzlich geregelt sind.

Das gilt für Arbeitnehmer:innen. Wie sieht es bei Selbstständigen aus? Als Selbstständige:r unterliegst du keinem Arbeitszeitgesetz. Du kannst an 24 Stunden und sieben Tagen in der Woche jederzeit arbeiten – Schlafen und Essen jetzt einmal ausgenommen. Natürlich bekommst du aber keinen besonderen Bonus, wenn du an Sonn- oder Feiertagen in deinem eigenen Unternehmen etwas tust. 

Juhu, Freizeit! Diese Jobs kommen ohne Sonntagsarbeit aus

Was für die einen spannend und attraktiv ist, kommt für andere im Job so gar nicht infrage. Gerade Menschen mit Familie möchten an Sonntagen nicht arbeiten und lieber die rar gesäte gemeinsame Zeit zusammen verbringen. 

Das ist bei dir der Fall oder du hast an Wochenenden einfach keine Lust auf Arbeit? Verständlich! Glücklicherweise gibt es genug Tätigkeiten, bei denen du nur werktags im Dienst bist. So arbeitest du beispielsweise in den meisten Bürojobs und bei Banken von Montag bis Freitag. Lehrer:innen oder Erzieher:innen sind ebenfalls bis auf wenige Ausnahmen unter der Woche beschäftigt.

Tipp: Der kununu Gehaltscheck verrät dir, ob sich ein Job für dich auch ohne Feiertagszuschläge finanziell lohnt. 

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letztes Update: 3. Mai 2023