Abfindung bei Kündigung – deine Rechte

Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist kein schönes Erlebnis: Sie bringt nicht nur Unsicherheit und den Verlust von Stabilität mit sich, sondern kann auch das Selbstwertgefühl beeinträchtigen, da viele Menschen sich stark mit ihrer Arbeit identifizieren. Finanzielle Belastungen sind oft unvermeidlich, da das Einkommen plötzlich wegfallen kann. Dabei sind Kündigungen durch den Arbeitgeber nichts Außergewöhnliches. Fast jede:r Arbeitnehmer:in erlebt mindestens einmal im Laufe der beruflichen Karriere eine Kündigung, die nicht aus eigenen Stücken erfolgt. Wichtig ist es, als gekündigte Person die eigenen Rechte zu kennen – zum Beispiel, ob man bei Kündigung einen Anspruch auf eine Abfindung durch den Arbeitgeber hat, die die finanziellen Einbußen zumindest liendert. 

Abfindung bei Kündigung – was ist das?

Eine Abfindung ist laut Sozialgesetzbuch (SBG) eine Entschädigungszahlung für den Verlust des Arbeitsplatzes durch den Arbeitgeber. Nur im Falle einer betriebsbedingten Kündigung besteht ein Anrecht auf eine Abfindung. Viele Unternehmen bieten dennoch bei Kündigung eine Abfindungszahlung an, um einem eventuellen Rechtsstreit vorzubeugen. Als betroffene:r Arbeitnehmer:in kannst du auch versuchen, eine Abfindungszahlung zu verhandeln, wenn dir eine Kündigung durch den Arbeitgeber droht. Wie hoch eine Abfindung bei Kündigung ausfällt, hängt von der Höhe deines Gehalts sowie von der Länge deiner Betriebszugehörigkeit ab.

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Tipp

Eine Abfindung wird nur bei Kündigung durch das Unternehmen gezahlt. Es gibt nur bei betriebsbedingten Kündigungen einen Anspruch auf eine Abfindung. Wenn dein Unternehmen dir keine Abfindung anbietet, musst du sie verhandeln.

Achtung: Du kannst nur bis zu drei Wochen nach Erhalt der Kündigung eine Kündigungsschutzklage einlegen. Wenn du diese Frist überschreitest, ist die Kündigung rechtswirksam.

Recht auf Abfindung bei betriebsbedingter Kündigung

Wer eine betriebsbedingte Kündigung erhält (weil sich das Unternehmen in einer derart schweren wirtschaftlichen Situation befindet, dass es die Beschäftigung nicht aufrechterhalten kann), hat nach
§ 1 a Kündigungsschutzgesetz (KSchG) unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf eine Abfindung als Einmalzahlung. Das KSchG definiert auch die Höhe der Abfindungszahlungen: Ein halbes Monatsgehalt (brutto) pro Jahr im Unternehmen.

Aufhebungsvertrag und Abfindung

Wenn du dich mit deinem Arbeitgeber einvernehmlich einigst, den Arbeitsvertrag zu beenden, werden die Konditionen und die Höhe der Abfindung in einem Aufhebungsvertrag festgehalten. Mit Unterzeichnung des Aufhebungsvertrags und Auszahlung der Abfindung sind dann deine Ansprüche gegen das Unternehmen aufgehoben und der Arbeitsvertrag erlischt.

Wie hoch ist eine Abfindung bei Kündigung

Als Faustregel gelten die im KSchG festgehaltenen Beträge: Ein halbes Bruttogehalt pro Beschäftigungsjahr. Angenommen, du wirst nach zehn Jahren im Unternehmen gekündigt und dein Gehalt beträgt aktuell 5.500 Euro brutto im Monat. Nach der Faustregel kannst du also mit einer Abfindung von 27.500 Euro rechnen. 

Wie hoch die Abfindungszahlung im Falle einer Kündigung im Einzelfall ist, hängt im Prinzip von folgenden Faktoren ab:

1. Den Regularien des Unternehmens (Stichwort Sozialplan)

2. Der Höhe deines Gehalts (in brutto)

3. Der Länge deiner Betriebszugehörigkeit 

4. Deinem Verhandlungsgeschick

Hier ein paar Rechenbeispiele (unter der Annahme, dass ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Firmenzugehörigkeit gezahlt wird):

Gehalt (Brutto, in Euro)Jahre im UnternehmenAbfindung bei Kündigung (in Euro)
4.000816.000
3.5001526.250
5.00025.000

Abfindung – was bleibt netto vom Brutto?

Aus steuerlichen Gesichtspunkten sind Abfindungen nach Kündigungen attraktiv, da du weniger Steuern und Abgaben leisten musst als auf dein Gehalt. Eine Abfindung wird steuerlich anders behandelt als eine Gehaltszahlung. Von der Abfindung werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung abgezogen.

Abfindung bei personenbedingter Kündigung

Wenn ein Unternehmen Mitarbeitenden kündigt, muss es einen Kündigungsgrund geben und dieser muss in der Kündigung auch angegeben werden. Neben der betriebsbedingten Kündigung (wirtschaftliche, betriebliche Gründe) gibt es die personenbedingte (zum Beispiel bei langer Krankheit) und die verhaltensbedingte Kündigung (Fehlverhalten bei Mitarbeiter:in). Der häufigste Fall ist, dass Unternehmen Mitarbeiter:innen eine Abfindung bei einer betriebsbedingten Kündigung zahlen. Doch auch bei personenbedingten oder gar bei verhaltensbedingten Kündigungen ist eine Abfindung durchaus verhandelbar. Unternehmen zahlen häufig lieber eine einmalige Abfindung, als einen langwierigen und eventuell teureren Rechtsstreit nach einer Kündigungsschutzklage zu verhindern.

Abfindung mit Sozialplan – was ist das?

Bei anstehenden betriebsbedingten Kündigungen wird in großen Konzernen häufig mit dem Betriebsrat ein Sozialplan verhandelt. Dieser soll die wirtschaftlichen Nachteile für die Arbeitnehmer ausgleichen. Die im Sozialplan ausgehandelte Abfindung liegt meistens über dem Regelsatz für Abfindungen (1/2 Monatgsgehalt pro Jahr im Unternehmen). Als betroffene:r Mitarbeiter:in bist zu aber nicht verpflichtet, die Abfindung nach Sozialplan anzunehmen. Es steht dir frei, eine höhere Abfindung zu verhandeln.

Abfindung bei Eigenkündigung durch den:die Arbeitnehmer:in

Eine Abfindung bei Kündigung ist eine Art Schmerzensgald oder Ausgleich, wenn du nicht aus eigener Entscheidung deinen Job verlierst. Eine Abfindung bei Eigenkündigung ist daher eher unüblich, aber nicht unmöglich, wenn du richtig verhandelst. 

Abfindung bei Eigenkündigung: Plane deine Schritte voraus

Wenn du kündigen möchtest und auf eine Abfindung durch den Arbeitgeber aus bist, solltest du vor deiner Kündigung in die Verhandlung gehen. Wenn du deine Kündigung bereits eingereicht hast, wird sich dein Arbeitgeber kaum noch überzeugen lassen, dir eine Abfindung zu zahlen. 

Verhandeln einer Abfindung bei Eigenkündigung

Ein Unternehmen wird nur dann freiwillig eine Abfindung bei Kündigung durch den:die Arbeitnehmer:in zahlen, wenn es selbst der Meinung ist, dass ein Ausscheiden des:der Betroffenen im Interesse des Unternehmens liegt. Eine solche Situation ist beispielsweise denkbar, wenn du Opfer durch Mobbing im Unternehmen geworden bist und sich die Situation nicht verbessern lässt oder wenn du dich bereits seit langer Zeit im Krankenstand befindest. Aus Unternehmensperspektive gilt es, das Risiko eines Arbeitsgerichtsprozesses abzuwägen, der die Höhe einer Abfindungszahlung meist übersteigt und im Zweifel vom Unternehmen bezahlt werden muss. 

Abfindung wegen Umstrukturierung oder Neuausrichtung

Vielleicht befindet sich dein Unternehmen in einer Phase des Umbruchs, oder möcht sein Geschäftsfeld verändern und deine Funktion wird über kurz oder lang nicht mehr gebraucht. In diesem Fall kann die Zahlung einer Abfindung an dich in Kombination mit einem Aufhebungsvertrag eine Win-Win-Situation darstellen: Du hast die Möglichkeit, dich neu zu orientieren und das Unternehmen die Flexibilität, sich schnell neu auszurichten. 

Durch fristlose Eigenkündigung zur Abfindung

Als Arbeitnehmer:in hast du das Recht auf eine fristlose Kündigung des Arbeitsvertrags, wenn dein Arbeitgeber sich nicht an die im Arbeitsvertrag festgehaltenenen Regeln hält, wenn er also zum Beispiel dein Gehalt über einen längeren Zeitraum nicht zahlt. In diesem Fall steht dir eine Abfindung zu, sozusagen als Schadensersatz für den Verlust deines Jobs. 

Tipps zur Verhandlung einer Abfindung

Unabhängig davon, ob du selber kündigen möchtest oder ob dein Unternehmen dir kündigt, gilt: Dein Unternehmen wird eher bereit sein, dir eine (höhere) Abfinden zu zahlen, wenn es dadurch Vorteile hat. Bei deiner Verhandlung solltest du diese betonen:

1.: Kein Rechtsstreit: Für Arbeitnehmer gilt das Kündigungsschutzgesetz (KSchG). Arbeitnehmer:innen haben das Recht, gegen eine Kündigung durch den Arbeitgeber klagen. Durch die Zahlung einer Abfindung können Unternehmen potenzielle rechtliche Auseinandersetzungen oder Arbeitsgerichtsprozesse von vorneherein vermeiden. Dies reduziert das Risiko und die Kosten, die mit langwierigen rechtlichen Streitigkeiten verbunden sind.

2.: Schnelle Lösung: Eine Abfindung bietet eine schnelle und effiziente Lösung für das Beenden eines Arbeitsverhältnisses. Dies ermöglicht es dem Unternehmen, sich rasch von einem Mitarbeiter zu trennen und sich auf andere Prioritäten zu konzentrieren.

3.: Ruf und Image: Eine Abfindung kann dazu beitragen, den Ruf des Unternehmens zu schützen, indem sie potenzielle negative Auswirkungen auf das Arbeitsklima oder das Image des Unternehmens verhindert. 

FAQ: Abfindung nach Kündigung

1.: Gibt es eine Recht auf Abfindung nach Kündigung durch den Arbeitgeber?

Das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) sieht einen Anspruch auf Abfindung bei betriebsbedingten Kündigungen vor. 

2.: Wie hoch ist eine Abfindung nach Kündigung durch den Arbeitgeber?

Als Faustregel gilt: Ein halbes Bruttogehalt pro Jahr der Firmenzugehörigkeit. Abfindungen können aber auch höhere ausfallen. Viele Großunternehmen haben die Höhe ihrer Abfindungszahlungen im Sozialplan festgehalten.

3.: Muss ich eine Abfindung nach Kündigung versteuern?

Ja, allerdings gelten andere Regeln als bei Gehaltszahlungen. Auf Abfindungen werden keine Beiträge zur Renten-, Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung fällig.

4.: Hat eine Abfindung negative Auswirkungen auf das Arbeitslosengeld?

Nein. Wenn du nach einer Kündigung Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wirkt sich die Abfindung nicht auf die Höhe der Zahlungen aus. Du solltest jedoch berücksichtigen, dass das Arbeitslosengeld erst nach Ablauf der gesetzlichen Kündigungsfrist asugezahlt wird. Wenn du nach einem Aufhebungsvertrag sofort aus dem Unternehmen ausscheidest, musst du dennoch auf die Zahlung durch das Arbeitsamt warten, bis die Kündigungsfrist offiziell vorbei ist.

Letztes Update: 7. Mai 2024