Kündigung in der Probezeit: Was du wissen solltest
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Yeah, ein neuer Job! Was mit großer Freude und viel Motivation beginnt, entpuppt sich leider in manchen Fällen wenig später als Reinfall. Aber dazu ist die Probezeit nun mal da: Um herauszufinden, ob der Job wirklich zu dir passt. Und natürlich prüft auch das neue Unternehmen, ob du in den Job und ins Team passt. Egal, ob du selbst in der Probezeit kündigst oder ob du in der Probezeit gekündigt wirst: Du solltest Bescheid wissen über Fristen und deine Rechte. Wir haben für beide Fälle die wichtigsten Informationen zusammengetragen. Je nachdem, ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz arbeitest sind die Regelungen übrigens unterschiedlich, für beide Länder findest du am Ende des Textes Informationen.
In der Probezeit kündigen
Gründe für eine Kündigung in der Probezeit gibt es viele: Vielleicht ist der Job ganz einfach anders als du ihn dir vorgestellt hast. Vielleicht fühlst du dich unter- oder überfordert oder du stellst fest, dass du dich nicht mit der Unternehmenskultur identifizieren kannst. Auch wenn du mit deinem:deiner Vorgesetzten nicht klarkommst oder die Stimmung im Team schlecht ist, kann das ein Grund für eine Kündigung während der Probezeit sein. Was auch immer den Ausschlag geben mag, es gibt keinen Anlass, dich deshalb schlecht zu fühlen. Schließlich ist die Probezeit genau dazu da: Herauszufinden, ob der Job passt. Und falls nicht, rechtzeitig die Reißleine zu ziehen. Ansonsten drohen dir im schlimmsten Fall gesundheitliche Schäden wie ein Burnout. Vor allem unter jüngeren Arbeitnehmer:innen, die unzufrieden sind mit ihrem Job, gibt es einen Trend zum Quiet Quitting. Damit ist gemeint, dass man mit dem Job abschließt, ohne zu kündigen, sich zurückzieht und maximal Dienst nach Vorschrift macht – kein sehr erstrebenswerter Zustand. Der vielleicht erfreulichste Grund für eine Kündigung in der Probezeit ist wohl, wenn du die Zusage zu deinem Traumjob bekommen hast.
Kündigen in der Probezeit: Deine Rechte
Bei den meisten Jobs in Deutschland gilt eine Probezeit, bevor der Job in eine unbefristete Anstellung übergeht. Die Länge der Probezeit wird vom Arbeitgeber in deinem Arbeitsvertrag festgelegt, laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB)darf die Probezeit allerdings nicht länger als sechs Monate betragen. Es steht Arbeitgeber und Bewerber:in auch frei, eine kürzere oder gar keine Probefrist zu vereinbaren.
Kündigungsfrist in der Probezeit
Während der Probezeit gilt eine Kündigungsfrist von zwei Wochen, danach entfristet sich der Arbeitsvertrag automatisch. Wenn du also während der Probezeit kündigst, bleibst du noch zwei weitere Wochen im Job, es sei denn, du verhandelst etwas anderes mit deinem Arbeitgeber.
Kündigen am letzten Tag der Probezeit – geht das?
Na klar geht das – allerdings musst du hier die Kündigungsfrist während der Probezeit beachten und einhalten: Wenn du am letzten Tag deiner Probezeit kündigst, musst du dem Unternehmen noch zwei weitere Wochen zur Verfügung stehen, außer du verhandelst eine andere Regelung, zum Beispiel einen Aufhebungsvertrag. In diesem Fall wird dein Arbeitsvertrag ohne gegenseitige Ansprüche aufgelöst.
Achtung: Deine Kündigung muss spätestens am letzten Tag deiner Probezeit eingehen, ansonsten geht dein Arbeitsverhältnis automatisch in ein unbefristetes über.
Fristlos kündigen in der Probezeit
Eine andere Möglichkeit, während deiner Probezeit sofort aus dem Arbeitsvertrag zu kommen, ist die fristlose Kündigung. Dies ist jedoch nur eine Option, wenn es einen wirklich ernsthaften Grund gibt für deinen Kündigungswunsch und es dir nicht zuzumuten ist, noch länger Zeit an deinem Arbeitsplatz zu verbringen. Beispiele, die eine fristlose Eigenkündigung rechtfertigen:
- Du wirst am Arbeitsplatz diskriminiert, sexuell belästigt, beleidigt oder körperlich bedroht
- Dein Arbeitgeber zahlt über längere Zeit kein Gehalt
- Du wirst gemobbt und es wird keine Abhilfe geschaffen
- Dein Arbeitgeber verletzt seine Fürsorgepflicht
- Du bist ernsthaft erkrankt und fällst absehbar für eine lange Zeit aus
In der Probezeit kündigen – aber wie?
Deine Kündigung ist nur dann gültig, wenn du sie schriftlich aufsetzt. Eine mündliche Kündigung ist nicht gültig. Das gilt auch für eine Kündigung per Whats App oder SMS, elektronisch überbrachte Kündigungen sind nicht wirksam.
Deine schriftliche Kündigung sollte folgende Punkte beinhalten:
- Deinen Namen inklusive Anschrift
- Namen und Adresse deines Arbeitgebers
- Datum
- Die schriftliche Aussprache deiner Kündigung
- Deine Unterschrift
Übrigens: Tipps zum richtigen Kündigen findest du hier.
Kündigung in der Probezeit – bekomme ich Arbeitslosengeld?
Wichtig zu wissen: Wenn du selbst kündigst, kann dein Anspruch auf Arbeitslosengeld für bis zu zwölf Wochen gesperrt werden. Melde dich möglichst direkt bei deinem zuständigen Arbeitsamt, um die individuelle Situation prüfen zu lassen.
In der Probezeit gekündigt werden
Auch dein Arbeitgeber nutzt die Probezeit, um herauszufinden, ob du zum Job und zum Unternehmen passt und die erwartete Leistung erbringst. Anders als bei einer unbefristeten Beschäftigung kann dein Arbeitgeber dich während der Probezeit sogar ohne Angabe von Gründen kündigen.
Eine Kündigung durch den Arbeitgeber ist keine schöne Erfahrung. Dennoch solltest du Ruhe bewahren – und über deine Rechte informiert sein. Denn natürlich muss auch der Arbeitgeber sich an die geltenden Fristen halten.
Gesetzliche Kündigungsfrist in der Probezeit
Für beide Seiten gilt während der Probezeit eine Kündigungsfrist von zwei Wochen. Wenn dein Arbeitgeber dich kündigt, musst du im Anschluss also noch zwei weitere Wochen an deinem Arbeitsplatz zur Verfügung stehen – es sein denn, es gibt einen Auflösungsvertrag. Die zweiwöchige Kündigungsfrist gilt auch dann, wenn der Arbeitgeber dir am letzten Tag deiner Probezeit kündigt.
Ausnahme: Schwangere dürfen während der Probezeit nicht gekündigt werden. Sie genießen selbst in der Probezeit nach § 9 Mutterschutzgesetz (MuSchG) besonderen Kündigungsschutz.
Kündigung der Ausbildung während der Probezeit – geht das?
Auch Auszubildende haben eine Probezeit. Bei einer Kündigung in der Probezeit gelten die gleichen Bestimmungen und Fristen wie bei allen Arbeitnehmer:innen. Kündigt ein Betrieb einem:einer minderjährigen Auszubildenden, muss das Kündigungsschreiben allerdings dem:der gesetzlichenen Vertreter:in übergeben werden.
Gekündigt wegen Krankheit in der Probezeit – geht das?
Während der Probezeit greift das Kündigungsschutzgesetz noch nicht voll, weshalb eine krankheitsbedingte Kündigung durch den Arbeitgeber leichter realisiert werden kann. Außerdem kann in der Probezeit die Kündigung auch ohne Angabe von Gründen erfolgen – auch wenn der eigentliche Kündigungsgrund eine Erkrankung ist, muss der Arbeitgeber das nicht offenlegen.
Probezeit: Wann ist eine Kündigung unwirksam?
Egal von welcher Seite: Eine Kündigung muss immer schriftlich erfolgen. Wenn dein:e Vorgesetzter im Streit die Kündigung erklärt, hat dies also keine Konsequenzen. Dein Arbeitgeber darf dir auch nicht willkürlich kündigen oder mit der Kündigung gegen das Diskriminierungsverbot oder das Gleichbehandlungsgesetz verstoßen. Allerdings musst du im Zweifel ein entsprechendes Fehlverhalten nachweisen können.
Übrigens: Die Kündigung einfach nicht entgegenzunehmen, hilft nicht. Sobald das Kündigungsschreiben in der Probezeit in deinem Briefkasten liegt, ist die Kündigung wirksam, unabhängig davon, ob du sie akzeptiert oder nicht.
Ist eine fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber möglich?
Für eine fristlose Kündigung gelten während der Probezeit die gleichen Bedingungen wie während einer unbefristeten Anstellung: Es muss triftige Gründe geben, die eine Weiterführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar machen. Dazu zählen beispielsweise:
- Diebstahl
- Diskriminierung, Bedrohung oder Mobbing anderer Angestellter
- Grobe Pflichtverletzung
Kündigung in der Probezeit – was kann ich tun?
Eine einmal ausgesprochene Kündigung durch den Arbeitgeber wird selten zurückgenommen. Solltest du in die Situation kommen, während der Probezeit gekündigt zu werden, ist das Wichtigste, einen kühlen Kopf zu behalten. Dein erster Gang sollte dich in das für dich zuständige Arbeitsamt führen. Denn natürlich hast du auch bei einer Kündigung während der Probezeit Anspruch auch Arbeitslosengeld.
Österreich: Keine Kündigung in der Probezeit notwendig
In Österreich gilt eine Probezeit von maximal einem Monat. Danach geht die Anstellung in ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis über. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und sofort ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Dazu ist keine Kündigung notwendig, es muss also auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden.
Aber Achtung: Die Auflösung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit erfolgen. Bereits einen Tag später müssen die Kündigungsfristen beachtet werden. Die Probezeit dauert in Österreich maximal einen Monat, bei Lehrlingen dreiMonate. Eine Probezeit gibt es allerdings nur dann, wenn sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder im Kollektivvertrag steht. Nähere Informationen gibt es bei der Arbeiterkammer.
Schweiz: Probezeit mit Kündigungsfrist
In der Schweiz gilt eine Probezeit von einem Monat, außer dies wurde vertraglich anders geregelt. Zulässig sind bis zu drei Monaten Probezeit. Soll das Arbeitsverhältnis nicht verlängert werden, muss eine Kündigung der Probezeit erfolgen. Dabei muss eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen eingehalten werden. Wird man während der Probezeit krank, verlängert sich diese um die Krankenstandstage.
Letztes Update: 15. September 2023