Probezeit: Warum es sie gibt, wie lange sie dauert und für wen sie gilt

Probezeit – das Wort klingt erstmal nicht so schön. Man muss sich beweisen, die eigenen Leistungen werden auf die Probe gestellt und irgendwie gehört man eigentlich noch gar nicht richtig zum Team. Dabei hat die Probezeit einen sehr positiven Hintergrund – und zwar nicht nur für den Arbeitgeber, sondern auch für dich als gerade eingestellte Person. Übrigens: In Österreich und in der Schweiz gelten andere Probezeiten-Regelungen als in Deutschland. Informationen findest du am Ende dieses Textes.

Was ist die Probezeit?

Die Probezeit ist eine wichtige Orientierungszeit. Der Schritt in einen neuen Job, womöglich bei einer neuen Firma, ist ein großer. Deswegen solltest du dir bei deiner Entscheidung auch ganz sicher sein. In Vorstellungsgesprächen und über die Bewertungen bei kununu hast du dir schon einen Eindruck gemacht von dem neuen Arbeitgeber. Aber erst wenn du dort angefangen hast zu arbeiten, erlebst du richtig, wie der neue Job, die neuen Kolleg:innen und Vorgesetzten sind. Vielleicht sind die Aufgaben doch ganz anders als du dachtest. Vielleicht findest du heraus, dass der neue Job dich unter- oder überfordert. Vielleicht stellst du auch fest, dass deine Karrieremöglichkeiten im neuen Unternehmen doch nicht so gut sind wie im Vorfeld dargestellt. Kurz und gut: Die Probezeit ist eine positive Sache. Nutze sie, bevor du dich länger an dein neues Unternehmen bindest.

Natürlich gilt das Gleiche auch für die andere Seite: Dein neuer Arbeitgeber will dich beschnuppern und kennenlernen – schließlich sind auch für Bewerber:innen die Vorstellungsgespräche eine Bühne, um sich und die eigenen Leistungen zu präsentieren. Im Joballtag zeigt sich dann, ob es wirklich passt.

Probezeit: Dauer und sonstige Regelungen

Vorab: Es gibt keine gesetzliche Probezeit. Unternehmen ist es also freigestellt, neue Arbeitsverträge mit einer Probezeit starten zu lassen. Gleichzeitig kannst du als Arbeitnehmer:in auch die Länge deiner Probezeit verhandeln. Wie lange die Probezeit ist, ist in deinem Arbeitsvertrag geregelt. Sie darf laut Gesetz nicht mehr als sechs Monate dauern. Während der Probezeit ist es für beide Seiten einfacher, den bestehenden Arbeitsvertrag zu kündigen (Link zum anderen Artikel): Die Kündigungsfrist beträgt während der Probezeit nur zwei Wochen, nach Ablauf der Probezeit verlängert sie sich auf mindestens drei Monate. Außerdem ist in der Probezeit für beide Seite eine Kündigung ohne Angabe der Gründe möglich. Falls dein Arbeitgeber zum Beispiel gerade einen großen Kunden verloren hat, während du deine Probezeit abarbeitest, kann er dich schneller loswerden als Mitarbeiter:innen, die schon lange im Unternehmen arbeiten. 

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Übrigens

Sobald du mehr als sechs Monate beim gleichen Unternehmen angestellt warst, greift das Kündigungsschutzgesetz (KSchG), davor befindest du dich in der Wartezeit. Nach sechs Monaten kann dein Arbeitgeber dich nicht mehr so einfach kündigen (unter dem KSchG muss eine Kündigung unter anderem sozialverträglich sein).

Achtung: Dies gilt auch, wenn deine Probezeit kürzer als sechs Monate ist! Die Wartezeit greift unabhängig von der Probezeit.

Ausnahme: Probezeit in der Ausbildung

Für Auszubildende gilt eine verkürzte Probezeit. Laut Berufsbildungsgesetz (BBiG) beträgt die Probezeit für Auszubildende mindestens einen Monat und maximal vier Monate. Die genaue Länge ist im Ausbildungsvertag festgeschrieben.

Was passiert nach der Probezeit?

Hast du das Ende deiner Probezeit „verschlafen“? Keine Sorge, das passiert vielen. Hätte dein Arbeitgeber ein Problem mit dir, hätte er es mit großer Wahrscheinlichkeit schon früher geäußert. Du musst auch gar nichts unternehmen – mit dem Ende der Probezeit geht dein Arbeitsvertrag einfach in einen unbefristeten Arbeitsvertrag über. Anders sieht es aus, wenn du nach bestandener Probezeit dein Gehalt nachverhandeln möchtest. In diesem Fall solltest du frühzeitig um ein Gespräch bitten und nicht erst am letzten Tag der Probezeit. 

Kann mein Arbeitgeber die Probezeit verlängern?

Die Antwort auf diese Frage hängt ab von der ursprünglich vereinbarten Länge der Probezeit. Wenn diese weniger als sechs Monate betrug, kann dein Arbeitgeber sie verlängern – auf bis zu maximal sechs Monate. Eine weitere Verlängerung ist nur mit triftigem Grund möglich. Ein solcher Grund könnte zum Beispiel dann vorliegen, wenn du eine lange Zeit krank warst und sich dein Arbeitgeber dadurch kein Bild von dir und deiner Arbeitsleistung machen konnte. 

Kann ich die Probezeit verkürzen?

Um die Probezeit zu verkürzen, musst du dies verhandeln, bevor du deinen Arbeitsvertrag unterschreibst. Dein Arbeitgeber muss sich allerdings nicht darauf einlassen. 

Ein wichtiger Hinweis: Auch wenn die Probezeit weniger als sechs Monate dauert, gilt der gesetzliche Kündigungsschutz erst nach einem halben Jahr der Fimenzugehörigkeit (Wartezeit).

Habe ich Urlaubsanspruch während der Probezeit?

Während der Probezeit auf Urlaub gehen – das fühlt sich für viele seltsam an. Tatsächlich hast du erst nach der Probezeit Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Pro gearbeiteten Monat steht dir allerdings ein Anteil zu, genauer gesagt ein Zwölftel deines gesamten Jahresurlaubs. Das bedeutet: Spätestens nach dem zweiten Monat in deiner Probezeit ist zumindest ein verlängertes Wochenende drinnen. Falls du einen längeren Urlaub geplant hast, bevor du einen neuen Job startest, musst du diesen also nicht absagen. Im besten Fall kommunizierst du deine Urlaubspläne schon im Einstellungsgespräch. 

Krank in der Probezeit – was passiert?

Wenn du krank wirst, solltest du grundsätzlich deinen Arbeitgeber informieren, nach drei Tagen brauchst du eine Krankschreibung von deinem:deiner Ärzt:in. Wenn du vor deiner Erkrankung mindestens vier Wochen ohne Unterbrechung im Unternehmen gearbeitet hast, zahlt dein Arbeitgeber dein Gehalt bei Krankheit in der Probezeit weiter. Wenn du gleich zu Anfang krank wirst, übernimmt die Krankenkasse. Wie oben schon erwähnt, kann sich durch längere Krankheit deine Probezeit verlängern. 

Schwanger in der Probezeit – was gilt?

Wenn du in der Probezeit schwanger wirst, stehst du als Arbeitnehmer:in unter besonderem Schutz. Dein Arbeitgeber darf dir nicht kündigen, wenn du während der Probezeit schwanger wirst. Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt dürfen Frauen nicht beschäftigt werden, unabhängig davon, ob sie sich in der Probezeit befinden oder nicht. 

Tipps für deine Probezeit

Dass du in der Probezeit (und auch danach) freundlich auftrittst und deine Motivation zeigst, ist selbstverständlich. Zusätzlich haben wir ein paar hilfreiche Tipps, die du für das Gelingen der Probezeit beachten kannst:

1.: Sei pünktlich

Das klingt ein bisschen altmodisch, aber dennoch: Bei vielen Vorgesetzten hinterlässt es einen schlechten Eindruck, wenn gerade neue Kolleg:innen zu spät in Meetings kommen oder Aufgaben nicht in der vereinbarten Zeit bearbeiten.

2.: Frage nach

Viele Dinge mögen dir unverständlich vorkommen in einem neuen Unternehmen. Begriffe oder Abkürzungen mögen dir fremd sein, vielleicht durchdringst du auch die Prozesse und Hierarchien im Unternehmen nicht sofort oder eine Aufgabenstellung ist dir nicht klar. In solchen Situationen gilt: Frag nach! Nur so wirst du relevante Zusammenhänge verstehen und einordnen können. 

3.: Bitte um Feedback

In vielen Unternehmen ist spätestens nach der Hälfte der Probezeit ein erstes Feedbackgespräch eingeplant. Sollte dies nicht der Fall sein: Bitte um Feedback. Wenn es Kritik gibt, solltest du möglichst früh die Chance nutzen, um gegenzusteuern.

4.: Lege die rosarote Brille ab

Die Probezeit ist deine Möglichkeit zu prüfen, ob du zum neuen Job und Unternehmen passt oder nicht. Falls dir Dinge nicht gefallen, solltest du nicht die Augen verschließen. Nach der Probezeit wirst du mit ihnen leben müssen.

Österreich: Maximal ein Monat Probezeit

In Österreich gilt eine Probezeit von maximal einem Monat. Danach geht die Anstellung in ein befristetes oder unbefristetes Dienstverhältnis über. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis von beiden Seiten jederzeit und sofort ohne Angabe von Gründen aufgelöst werden. Dazu ist keine Kündigung notwendig, es muss also auch keine Kündigungsfrist eingehalten werden. 

Aber Achtung: Die Auflösung muss spätestens am letzten Tag der Probezeit erfolgen. Bereits einen Tag später müssen die Kündigungsfristen beachtet werden. Die Probezeit dauert in Österreich maximal einen Monat, bei Lehrlingen dreiMonate. Eine Probezeit gibt es allerdings nur dann, wenn sie zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer vereinbart wurde oder im Kollektivvertrag steht. Nähere Informationen gibt es bei der Arbeiterkammer.

Schweiz: Probezeit mit Kündigungsfrist

In der Schweiz gilt eine Probezeit von einem Monat, außer dies wurde vertraglich anders geregelt. Zulässig sind bis zu drei Monaten Probezeit. Soll das Arbeitsverhältnis nicht verlängert werden, muss eine Kündigung der Probezeit erfolgen. Dabei muss eine Kündigungsfrist von sieben Kalendertagen eingehalten werden. Wird man während der Probezeit krank, verlängert sich diese um die Krankenstandstage.

Letztes Update: 31. August 2023