Diskriminierung am Arbeitsplatz: Was du tun kannst

Es ist verboten und findet doch wohl täglich statt: Diskriminierung am Arbeitsplatz. Eine Diskriminierung im Arbeitsalltag liegt vor, wenn Mitarbeiter:innen in einem Unternehmen ungleich behandelt oder benachteiligt werden. Häufig zeigt sich dies unterschwellig durch Ausgrenzung oder herabwertende Äußerungen unter Kolleg:innen, die vermeintlich lustig sind. Aber auch strukturelle ungleiche Behandlungen bei Beförderungen oder Gehaltserhöhung kommen vor. Erlebnisse von Diskriminierung sind belastend für die betroffenen Personen. Aber auch die Unternehmenskultur leidet, wenn einzelne Personen weniger gut behandelt werden als der Rest.

Bist du von Diskriminierung an deinem Arbeitsplatz betroffen? Oder stellst du fest, dass andere in deinem Unternehmen diskriminiert werden? Dann solltest du handeln. Wir haben wichtige Infos zusammengestellt und geben Handlungstipps.

Zahlen & Fakten zu Diskriminierung am Arbeitsplatz

Diskriminierung am Arbeitsplatz ist erschreckend weit verbreitet. Im Rahmen einer Studie, für die zwischen Oktober 2019 und Januar 2020 weltweit 32.000 Arbeitnehmer:innen befragt wurden, gab jede:r dritte Befragte (31 Prozent) an, sich im aktuellen Arbeitsverhältnis bereits einmal diskriminiert gefühlt zu haben. Als häufigster Grund für die Benachteiligung wurde in Deutschland das Geschlecht genannt (8,1 Prozent), wobei mehr als zweimal so viele Frauen (11,7 Prozent) als Männer (4,6 Prozent) von dieser Art der Diskriminierung berichteten. Betroffene Personen oder Zeugen sind oft ratlos, was sie tun können: In der Studie gaben 60 Prozent der befragten Personen an, keine Anlaufstelle zu kennen, an die sie sich wenden könnten.

Arten von Diskriminierung & Anlaufstellen

Diskriminierung hat viele Gesichter. Sie erfolgt zum Beispiel aufgrund der Herkunft, des Geschlechts, der Religion, des Alters, der sexuellen Orientierung, der Hautfarbe oder wegen einer Behinderung. Wir haben die verschiedenen Arten der Diskriminierung aufgelistet und für dich die dafür zuständigen Beratungsstellen herausgesucht. Denn: Je nach Art der Benachteiligung oder Herabwürdigung ist es ratsam, eine dafür ausgerichtete Beratung und Anlaufstelle aufzusuchen, die auf gewisse Fälle der Diskriminierung spezialisiert sind.
Generell gilt jedoch: Die Antidiskriminierungsstelle (ADS) in Deutschland, die Gleichbehandlungsanwaltschaft in Österreich und eine nach Kanton abhängige Beratung in der Schweiz sind mögliche erste Anlaufstellen, die vertraulich und diskret mit deinem Anliegen umgehen, eine Kontaktmöglichkeit für Soforthilfe bieten und dich gegebenenfalls an die jeweilig zuständige Behörde weiterleiten. Darüber hinaus gibt es jedoch auch spezifische Anlaufstellen, die auf bestimmte Arten der Diskriminierung ausgerichtet sind.   

Gesetze gegen Diskriminierung am Arbeitsplatz

In Deutschland darf niemand wegen der Herkunft, des Glaubens, des Geschlechts, einer Behinderung oder der sexuellen Identität diskriminiert werden, weder am Arbeitsplatz noch sonst wo. Das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) soll alle Personen in Deutschland gleichermaßen vor Diskriminierung schützen. In Österreich greift das Bundes-Gleichbehandlungsgesetz. Anders als in Deutschland und Österreich gibt es in der Schweiz kein generelles Gleichbehandlungsgesetz. Allerdings enthalten Verfassungs-, Straf- und Privatrecht in der Schweiz Bestimmungen, auf deren Basis Betroffene sich gegen Diskriminierung wehren können.

Das AGG, auch Anti Diskriminierungsgesetz genannt, bietet in Deutschland die Grundlage für Rechtsansprüche von Personen, die Diskriminierung erleben müssen. Gleichzeitig nimmt es die Unternehmen in die Pflicht: Sie müssen sicherstellen, dass kein:e Mitarbeiter:in aufgrund Herkunft, Alter, Geschlecht, Religion, sexueller Identität oder einer Behinderung benachteiligt wird. Unternehmen sind dazu verpflichtet, sicherzustellen, dass es auch unter den Mitarbeitenden keine Form der Diskriminierung gibt. Für den Fall, dass der Unternehmensführung ein Fall von Benachteiligung bekannt wird, muss sie dagegen vorgehen.

Für den Fall, dass Unternehmen gegen das AGG verstoßen, können sie mit Schadensersatz bestraft werden. Mitarbeiter:innen, die ihre Kolleg:innen diskriminieren und ihr Verhalten nicht ändern, müssen im drastischsten Fall mit einer Kündigung rechnen.

Diskriminierung am Arbeitsplatz – was tun?

Erlebnisse von Diskriminierung am Arbeitsplatz sind verletzend und können auf Dauer krank machen. Die oben erwähnten Strafen gegen Personen, von denen Diskriminierung ausgeht, greifen natürlich nur dann, wenn die Benachteiligung aufgedeckt wird – wenn Betroffene oder Zeug:innen sie thematisieren und aktiv werden.

Diskriminierung durch Kolleg:innen

Diskriminierung unter Kolleg:innen erfolgt häufig unterschwellig, zum Beispiel durch vermeintlich lustige Sprüche oder durch sublime Ausgrenzung, zum Beispiel in der Mittagspause. Wenn du betroffen bist, fragst du dich zunächst vielleicht, ob der:die Kolleg:in dich einfach nicht mag. Oft hilft es, sich mit einer Vertrauensperson auszutauschen und ihre Sicht auf die Dinge zu erfragen. Wenn du zu dem Schluss kommst, dass nicht fehlende Sympathie der Grund für das Verhalten deines Gegenübers ist, sondern deine Religion, deine Herkunft, dein Geschlecht oder deine sexuelle Identität, dann solltest du handeln. Bei einmaligen, kleineren Vorfällen kannst du möglichst sachlich das direkte Gespräch suchen und dein Gegenüber auf das Fehlverhalten aufmerksam machen.

Die blöden Sprüche und das herabwürdigende Verhalten hören einfach nicht auf? In diesem Fall solltest du dir Unterstützung im Unternehmen holen, zum Beispiel in der HR-Abteilung oder bei deiner:deinem Vorgesetzten. Es hilft, wenn du die Vorfälle schriftlich dokumentierst mit Datum und Inhalt der Äußerung. Durch das Allgemeine Gleichstellungsgesetz (AGG) ist dein Unternehmen verpflichtet, etwas gegen die Diskriminierung zu unternehmen. Die Vorfälle zu melden, ist der erste Schritt.

Diskriminierung durch Vorgesetzte

Sollte es in deinem Unternehmen strukturelle Diskriminierung geben oder die Benachteiligung von Vorgesetzten oder gar der Unternehmensführung ausgehen, ist die Situation komplizierter. Nichtsdestotrotz solltest du zunächst das Gespräch mit deinem:deiner Vorgesetzten suchen. Wenn du nicht weiterkommst, empfiehlt es sich, die HR-Abteilung oder den Betriebsrat einzuschalten. Die Antidiskriminierungsstelle des Bundes oder eine andere der oben genannten Beratungsstellen können eine Anlaufstelle sein. Hier kannst du eine rechtliche Beratung im Diskriminierungsfall erhalten, und du kannst deine Diskriminierungserfahrungen melden.

Auch mithilfe von außen wird sich deine individuelle Situation wahrscheinlich nicht von heute auf morgen verbessern. Je nachdem, wie belastend du die Situation wahrnimmst, solltest du in Erwägung ziehen, das Unternehmen zu wechseln. Scheue dich im Exit-Gespräch nicht davor, offen den Grund für deine Kündigung zu nennen.

Auf kununu.com hast du die Möglichkeit, einen Einblick in die Kultur von Unternehmen zu bekommen. Wie steht es mit der Unternehmenskultur in deinem Unternehmen? Erzähl es uns!

Du bist Zeug:in von Diskriminierung

Du bekommst mit, wie Kolleg:innen sich herablassend über Herkunft, Religion, sexuelle Identität, das Alter oder eine Behinderung von anderen im Unternehmen äußern? Diskriminierung unter der Belegschaft ist nur dann möglich, wenn viele mitmachen. Etwa, indem sie herablassende Äußerungen befürworten oder selbst wiederholen. Aber auch schweigen und tolerieren ist ein Nährboden für Diskriminierung. Wenn du diskriminierende, herablassende Äußerungen im Kollegenkreis mitbekommst: Werde aktiv! Widerspreche und ergreife Partei für die Person, gegen die sich die Äußerungen richten. Du wirst ziemlich sicher nicht die einzige Person bleiben, die sich solidarisiert. Gemeinsam signalisiert ihr, dass es bei euch keinen Platz für Diskriminierung gibt.

Auf diese Art und Weise lassen sich Alltags-Diskriminierungen manchmal im Keim ersticken. Wenn das nicht der Fall ist, solltet ihr den:die Vorgesetzten oder die Personalabteilung einschalten.

Unternehmen sollten für ein offenes Arbeitsumfeld sorgen

Laut AGG sind Unternehmen rechtlich verpflichtet, Diskriminierung unter den Mitarbeiter:innen zu verhindern. Es ist aber im Interesse der Unternehmen, eine Arbeitskultur zu schaffen, in der kein:e Angestellte:r Nachteile befürchten muss aufgrund von Hautfarbe, Geschlecht, religiöser und sexueller Orientierung oder einer Behinderung. Ein offenes, diverses Arbeitsumfeld bietet die Möglichkeit, sich zu entfalten, es motiviert und fördert den Zusammenhalt untereinander. Es wird Zeit, dass noch mehr Unternehmen dies erkennen.

letztes Update: 12. April 2022