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Vaterschaftsurlaub 2026: So viel Urlaub steht Vätern nach der Geburt zu

Für Väter und den zweiten Elternteil gibt es in Deutschland weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Das geplante „Familienstartzeitgesetz“, das eine zweiwöchige bezahlte Freistellung direkt nach der Geburt vorsah, wurde nicht umgesetzt. Auch für das Jahr 2026 gibt es keinen verbindlichen Zeitplan für eine entsprechende Einführung.

Derzeit sind Eltern daher auf bestehende Möglichkeiten angewiesen: Wer Zeit mit dem Neugeborenen verbringen möchte, muss regulären Urlaub nehmen oder Elternzeit beantragen – die jedoch in der Regel unbezahlt ist. Ein Lichtblick: Einige Unternehmen bieten bereits freiwillige Sonderregelungen oder bezahlten Sonderurlaub an. Ein Blick in den Arbeits- oder Tarifvertrag kann sich also lohnen. Während Nachbarländer wie Österreich oder die Schweiz bereits gesetzliche Modelle etabliert haben, bleibt der „Vaterschaftsurlaub“ in Deutschland vorerst ein ungeklärtes Versprechen, das weiterhin auf seine politische Umsetzung wartet.

Für (werdende) Mütter in Deutschland sind die Auszeiten vom Berufsleben vor und nach der Geburt sowie auch die Bezahlung in dieser Zeit im Mutterschutzgesetz geregelt. Normalerweise beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen danach. Für Väter und den zweiten Elternteil gibt es in Deutschland dagegen aktuell noch keinen eigenständigen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub.

Geplant war eine sogenannte Familienstartzeit. Sie sollte dem zweiten Elternteil ermöglichen, direkt nach der Geburt zehn Arbeitstage beziehungsweise zwei Wochen bezahlt von der Arbeit freigestellt zu werden. Das entsprechende Gesetz wurde jedoch nicht verabschiedet. Doch wann genau tritt das neue Gesetz in Kraft? Wie steht es um die aktuellen Regelungen? Und was gilt es zu beachten?

Vaterschaftsurlaub 2026: Das sind die aktuellen Regelungen

Bei dem Thema Vaterschaftsurlaub hinkt die Gesetzgebung in Deutschland bisher hinterher. Die Europäische Union hat bereits 2019 eine Richtlinie erlassen, nach der die EU-Mitgliedsstaaten grundsätzlich eine bezahlte Freistellung des Vaters oder des zweiten Elternteils rund um die Geburt vorsehen sollen. Die Richtlinie enthält jedoch Ausnahmen. Nach Einschätzung des Bundesfamilienministeriums muss Deutschland unter bestimmten Voraussetzungen keinen eigenständigen Vaterschaftsurlaub einführen.

Ein allgemeiner gesetzlicher Anspruch auf zehn bezahlte Arbeitstage nach der Geburt besteht in Deutschland daher weiterhin nicht. Mit dem Verweis auf die Elternzeit, die bereits weit über die EU-Regeln hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördere, hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie zunächst nicht umgesetzt.

Die aktuelle Regelung

In Deutschland können beide berufstätige Elternteile bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Elternzeit ist grundsätzlich unbezahlt. Unter den gesetzlichen Voraussetzungen kann zusätzlich Elterngeld bezogen werden. Insgesamt sind bei Basiselterngeld bis zu 14 Lebensmonate möglich, wenn sich beide Eltern an der Betreuung beteiligen oder ein Elternteil alleinerziehend ist.

Gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt haben Väter damit noch nicht. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeiter:innen auf freiwilliger Basis einen oder mehrere Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt oder bieten eigene Regelungen für eine Familienstartzeit an. Ob und wie viele bezahlte freie Tage vorgesehen sind, kann sich beispielsweise aus dem Arbeitsvertrag, einem Tarifvertrag, einer Betriebsvereinbarung oder einer freiwilligen Leistung des Arbeitgebers ergeben.

Es gibt einzelne Unternehmen, die in diesem Bereich Vorreiter sind. SAP beispielsweise gewährt seit 2024 dem:der gleichgestellten Partner:in ganze sechs Wochen bezahlten Vaterschaftsurlaub. 

„Fairer Arbeitgeber mit vielen Aktivitäten. Tarifgehalt, Vaterschaftsurlaub.“

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Vaterschaftsurlaub – was ändert sich ab 2026?

Bisher handelt es sich beim deutschen Vaterschaftsgesetz um ein nicht verabschiedetes Gesetzesvorhaben, das nach Planung im Jahr 2024 umgesetzt werden sollte. Im Koalitionsvertrag wurde das Gesetzesvorhaben unter dem Begriff Familienstartzeit geführt und sollte eigentlich ab 2024 das bisherige Mutterschutzgesetz ergänzen. Das Familienstartzeitgesetz ist nicht in Kraft getreten. Einen verbindlichen Zeitplan für die Einführung im Jahr 2026 gibt es nicht.

Der frühere Gesetzentwurf zur Familienstartzeit sah folgende zentrale Punkte vor:

  • Dem zweiten gleichgestellten Elternteil werden zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlter Sonderurlaub gewährt.
  • Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgeber die Vergütung und trägt die Kosten. Die konkrete Finanzierung war Teil des geplanten Modells und ist nicht geltendes Recht.
  • Der Vaterschaftsurlaub ist bezahlter Urlaub, das Gehalt verändert sich also nicht.
  • Der Vaterschaftsurlaub gilt nicht nur für männliche Väter, sondern geschlechtsunabhängig für den zweiten gleichgestellten Elternteil.
  • Für Alleinerziehende war vorgesehen, eine Person zu bestimmen, die den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen kann.
  • Der Vaterschaftsurlaub kann direkt in die Elternzeit übergehen, sofern sie rechtzeitig beantragt wurde. 

Wichtig: Diese Punkte beschreiben den früheren Gesetzentwurf. Sie begründen aktuell keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub.

Vaterschaftsurlaub vertagt: Ab wann gilt das neue Gesetz?

Das Gesetz zum Vaterschaftsurlaub wurde nicht wie ursprünglich geplant 2024 verabschiedet. Auch für 2026 gibt es keinen verbindlichen Termin, ab dem die Familienstartzeit gelten soll. Der geplante Anspruch ist deshalb weiterhin nicht Bestandteil des geltenden deutschen Arbeitsrechts.

Wer in Deutschland nach der Geburt zu Hause bleiben möchte, muss aktuell auf bestehende Möglichkeiten wie Urlaub, eine freiwillige bezahlte Freistellung oder Elternzeit zurückgreifen.

Vaterschaftsurlaub – was gilt bis zur Einführung des neuen Gesetzes?

Solange das geplante Gesetz nicht in Kraft getreten ist, gelten die aktuellen Bestimmungen: Wenn dein Arbeitgeber auf freiwilliger Basis Sonderurlaub für Väter nach der Geburt anbietet, hast du Glück. Prüfe dafür deinen Arbeitsvertrag, einen geltenden Tarifvertrag oder eine Betriebsvereinbarung. Alternativ kannst du natürlich ganz normal Urlaub beantragen, der dann von deinem Urlaubskonto abgezogen wird. Oder du kannst Elternzeit beantragen. 

Wenn deine Elternzeit direkt mit der Geburt beginnen soll, musst du sie als Vater oder nicht gebärender Elternteil grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Textform beim Arbeitgeber anmelden. Eine E-Mail reicht dafür grundsätzlich aus. Bei einer früheren Geburt können im Einzelfall kürzere Fristen gelten.

Vaterschaftsurlaub in Österreich

In Österreich gibt es seit dem 1. September 2019 einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“. Dieser ermöglicht es Vätern bzw. dem zweiten Elternteil, unmittelbar nach der Geburt des Kindes einen Monat vom Arbeitsplatz freigestellt zu werden. Somit habt ihr Zeit, einander als Familie zu unterstützen und euch in die neue Lebenssituation einzufinden. Der Papamonat ist eine Freistellung gegen Entfall des Entgelts und nicht mit der Elternkarenz gleichzusetzen.

Zu Beantragung, Dauer und Höhe der Unterstützung im Papamonat haben wir einen eigenen Artikel für dich:

Vaterschaftsurlaub in der Schweiz

In der Schweiz wurde der Vaterschaftsurlaub nach einer Volksabstimmung am 01. Januar 2021 eingeführt. Seit dem 1. Januar 2024 wird rechtlich zunehmend vom „Urlaub des anderen Elternteils“ und von der „Entschädigung für den anderen Elternteil“ gesprochen.

Anspruch haben grundsätzlich der rechtliche Vater des Kindes oder die Ehefrau der leiblichen Mutter, wenn die jeweiligen gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Innerhalb von sechs Monaten ab der Geburt können zwei Wochen beziehungsweise 14 Taggelder bezahlten Urlaub genommen werden. Der Vaterschaftsurlaub kann dabei am Stück oder in einzelnen Tagen genommen werden.

Leistungen und Voraussetzungen

Während des Urlaubs des anderen Elternteils hast du als Vater beziehungsweise als anspruchsberechtigte Ehefrau der leiblichen Mutter einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 80 Prozent deines durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Der tägliche Höchstsatz beträgt 220 Franken. Die Auszahlung erfolgt dabei aber nicht automatisch, du musst sie bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen. Dein Geld erhältst du dann entweder über deine:n Arbeitgeber:in oder direkt von der Kasse.

Voraussetzung ist, dass du eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübst und mindestens in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert bist, während der Schwangerschaft mindestens fünf Monate gearbeitet hast und die weiteren gesetzlichen Voraussetzungen erfüllst. Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht nicht im Falle einer Adoption. In dieser Situation hast du Anspruch auf die Adoptionsentschädigung.

Auch im Todesfall tritt der Vaterschaftsurlaub in Kraft. Stirbt die Mutter innerhalb von 14 Wochen nach der Geburt des Kindes, hat die überlebende Eheperson Anspruch auf 14 zusätzliche Wochen Urlaub.Kantonale Regelungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können großzügigere Lösungen vorsehen.

Mehr Gleichberechtigung durch Vaterschaftsurlaub?

Der Begriff „Vaterschaftsurlaub“ klingt etwas irreführend. Die Idee ist nämlich, dass eben nicht nur Väter ihn in Anspruch nehmen können, sondern auch das zweite gleichberechtigte Elternteil, unabhängig vom Geschlecht. Deshalb ließe sich darüber diskutieren, ob der bezahlte Urlaub nach der Geburt eines Kindes nicht einen anderen Namen bekommen sollte, wie es der Titel Familienstartzeit bereits vorsieht.

Ganz unabhängig von der Bezeichnung wäre er ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern. Ein Vaterschaftsurlaub würde eine gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit für das neugeborene Kind fördern. Davon abgesehen, erscheint es nur menschlich, Familien eine gemeinsame Zeit nach der Geburt eines Kindes zu ermöglichen. Kritiker:innen dagegen stellen in Frage, ob sich unsere Gesellschaft in Zeiten von Krisen und fehlenden Arbeitskräften einen Vaterschaftsurlaub für alle überhaupt leisten kann.

Vaterschaftsurlaub ist eine bezahlte Freistellung für den Vater oder den zweiten Elternteil rund um die Geburt eines Kindes. In Deutschland ist ein solcher allgemeiner gesetzlicher Anspruch 2026 noch nicht in Kraft. Die geplante Familienstartzeit sollte die erste gemeinsame Zeit mit dem Kind ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf fördern.

Einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland aktuell nicht. Der frühere Gesetzentwurf zur Familienstartzeit sah zehn Arbeitstage beziehungsweise zwei Wochen bezahlte Freistellung vor. Ob und wann eine entsprechende Regelung eingeführt wird, steht derzeit nicht verbindlich fest.

Einen gesetzlichen Vaterschaftsurlaub kann man in Deutschland derzeit nicht beantragen, weil der entsprechende Anspruch nicht besteht. Wenn dein Arbeitgeber freiwilligen Sonderurlaub anbietet, gelten die internen Regelungen. Möchtest du stattdessen Elternzeit ab der Geburt nehmen, musst du diese grundsätzlich spätestens sieben Wochen vor dem errechneten Geburtstermin in Textform beim Arbeitgeber anmelden.

Das hängt davon ab, welche Regelung greift. Für einen nicht bestehenden gesetzlichen Vaterschaftsurlaub gibt es keinen allgemeinen Zahlungsanspruch. Bei freiwilligem Sonderurlaub richtet sich die Vergütung nach der Vereinbarung mit dem Arbeitgeber. Der frühere Entwurf zur Familienstartzeit sah eine bezahlte Freistellung bei grundsätzlich vollständigem Lohnausgleich vor.

Bei einer freiwilligen bezahlten Freistellung trägt grundsätzlich der Arbeitgeber die Kosten, sofern nichts anderes vereinbart ist. Für den geplanten gesetzlichen Vaterschaftsurlaub beziehungsweise die Familienstartzeit war ein eigenes Finanzierungs- und Erstattungsmodell vorgesehen. Dieses Modell ist nicht in Kraft.

Der Vaterschaftsurlaub gilt in Deutschland 2026 noch nicht. Das ursprünglich für 2024 geplante Familienstartzeitgesetz wurde nicht verabschiedet. Einen verbindlichen Termin für die Einführung gibt es derzeit nicht.