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Elternzeit beantragen: Rechtliche Grundlage & Elterngeld

Die Elternzeit ermöglicht eine unbezahlte berufliche Auszeit zur Kinderbetreuung, wobei das Arbeitsverhältnis bestehen bleibt. In Deutschland haben Arbeitnehmer:innen einen gesetzlichen Anspruch darauf, der nicht genehmigt werden muss, sondern lediglich unter Einhaltung von Fristen anzumelden ist. Währenddessen besteht ein besonderer Kündigungsschutz. Österreich und die Schweiz haben abweichende Regelungen zur Elternkarenz beziehungsweise zum Mutterschaftsurlaub.

Finanziell federt der Staat den Einkommensausfall ab: In Deutschland durch das Elterngeld (Basiselterngeld oder ElterngeldPlus), in Österreich durch das Kinderbetreuungsgeld und in der Schweiz über Mutterschafts- sowie Vaterschaftsentschädigungen. Während Mütter den Schutz meist intensiver nutzen, gewinnen Partnermonate zunehmend an Bedeutung. Wichtig ist: Die Anmeldung sollte rechtzeitig erfolgen, und über den Wiedereinstieg ist der Kontakt zum Arbeitgeber ideal. Informiere dich frühzeitig über deine individuellen Rechte und die länderspezifischen Fristen, um deine Zeit als junge Familie entspannt planen zu können.

Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes haben die meisten Eltern den Wunsch, möglichst viel Zeit mit der Familie zu verbringen. Mithilfe der Elternzeit lässt sich das auch mit dem Berufsleben vereinbaren: Während dieser unbezahlten Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und Eltern können sich voll und ganz um das Kind kümmern, ohne sich Sorgen um ihre berufliche Situation machen zu müssen.

Doch wie lässt sich Elternzeit eigentlich beantragen? Wie lange darfst du in Elternzeit – und wie viel Elterngeld steht dir zu? Wir haben für dich das Wichtigste rund um die Elternzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt.

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Sie ist ein gesetzlicher Anspruch von Arbeitnehmer:innen gegenüber ihrem Arbeitgeber und muss – anders als häufig angenommen – nicht genehmigt werden.

Die Grundlage der Elternzeit in Deutschland bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, es trat zum 1. Januar 2007 in Kraft. In Österreich spricht man von Elternkarenz: Nimmt nur ein Elternteil Karenz, kann sie grundsätzlich bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes dauern. Wechseln sich beide Eltern ab, kann die Karenz grundsätzlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern. Die Schweiz hat ein etwas anderes System, die Begriffe Elternzeit und Elterngeld gibt es dort so nicht. Erwerbstätige Mütter haben aber Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen. Für den anderen Elternteil gibt es zusätzlich einen bezahlten Urlaub von zwei Wochen. Einen allgemeinen gesetzlichen Elternurlaub gibt es in der Schweiz nicht.

Kündigungsschutz während der Elternzeit

Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gilt gleichermaßen: Das Arbeitsverhältnis bleibt über die gesamte Dauer der Elternzeit (bzw. des Mutterschaftsurlaubs) bestehen.

In Deutschland beginnt der besondere Kündigungsschutz grundsätzlich frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit, wenn diese vor dem dritten Geburtstag des Kindes genommen wird. Während der Elternzeit darf der Arbeitgeber grundsätzlich nicht kündigen.

In Österreich gelten eigene Kündigungs- und Entlassungsschutzfristen während der Karenz. In der Schweiz besteht der besondere Kündigungsschutz für die Mutter während der Schwangerschaft und bis 16 Wochen nach der Niederkunft. Der andere Elternteil ist durch den zweiwöchigen Urlaub nicht automatisch in gleicher Weise vor einer Kündigung geschützt.

Entscheidest du dich in Deutschland und Österreich für die Elternzeit beziehungsweise Elternkarenz, muss dir dein Arbeitgeber die Möglichkeit geben, im Anschluss an die unbezahlte Freistellung in das Unternehmen zurückzukehren. Bei dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit stehen dir grundsätzlich deine vertraglichen Rechte und Konditionen zu. Einen Anspruch auf exakt denselben Arbeitsplatz gibt es jedoch nicht immer; der Arbeitgeber kann dir unter Umständen eine gleichwertige Tätigkeit zuweisen.

Wer kann die Elternzeit beantragen?

Grundsätzlich hat jedes Elternteil, das sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, einen Anspruch auf die Elternzeit, um ein Kind betreuen und erziehen zu können. Es spielt keine Rolle, ob du in Teilzeit arbeitest, ein befristetes Arbeitsverhältnis hast oder noch in der Ausbildung bist.

Nur wenn du zum Beispiel selbstständig oder arbeitslos, Student:in oder Schüler:in, ehrenamtlich tätig oder auch Geschäftsführer:in eines Unternehmens bist, hast du leider kein Anrecht auf die unbezahlte Freistellung. Für Selbstständige, Studierende und Arbeitslose gelten andere Regelungen beziehungsweise keine Elternzeit nach dem BEEG.

Meistens gehen die Frauen in Elternzeit

Die Elternzeit wird jedoch noch immer vorwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Während viele Frauen für den Nachwuchs lange im Job aussetzen, pausieren die meisten Väter nur kurz.

In vielen Familien in Deutschland nimmt der Vater maximal zwei Monate: Genau so lange muss der Partner seine Berufstätigkeit unterbrechen, damit eine Familie das Elterngeld voll ausschöpfen kann. Dabei handelt es sich um die sogenannten Partnermonate. Sie sind Teil des gemeinsamen Anspruchs von bis zu 14 Monaten Basiselterngeld und nicht um zusätzliche Elternzeit.

Neben dem finanziellen Motiv geben Eltern im Rahmen einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov (2020) verschiedene Gründe für die Ungleichverteilung der Elternzeit an: Zum einen haben Frauen häufig das stärkere Bedürfnis, bei ihrem Kind zu bleiben, zum anderen verdient der Vater oft mehr als die Mutter.

Gründe für die Ungleichverteilung (Zustimmung des Elternteils in Prozent)

Angegebene GründeZustimmung der VäterZustimmung der Mütter
Finanzielle Gründe: Der Mann verdient mehr als die Mutter53 %56 %
Frauen haben ein stärkeres Bedürfnis, bei ihrem Kind zu bleiben41 %54 %
Es ist für die Betreuung des Kindes besser, wenn die Mutter zu Hause bleibt31 %32 %
Für Männer ist es schwieriger, mit dem Arbeitgeber eine längere Elternzeit zu verhandeln30 %31 %

Doch bedeutet die Elternzeit wirklich den beruflichen Abstieg für Eltern? In unserem Ratgeber über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben wir alles Wissenswerte für dich zusammengefasst.

Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?

Eine Schwangerschaft führt bei vielen berufstätigen Frauen erst einmal zu großer Verunsicherung: Bist du verpflichtet, die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitzuteilen? Falls ja: Wann muss du die Schwangerschaft melden – und darf dir während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Gemäß dem deutschen Arbeitsrecht besteht für Schwangere zwar grundsätzlich keine Mitteilungspflicht. Damit der Arbeitgeber die mutterschutzrechtlichen Schutzmaßnahmen für die konkrete Tätigkeit umsetzen kann, muss er allerdings von der Schwangerschaft wissen. Es stellt Arbeitnehmerinnen während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung unter besonderen Kündigungsschutz.

Mütter stehen unter besonderem Schutz

Das bedeutet: Es lohnt sich, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Zeitpunkt deiner Entbindung frühzeitig mitzuteilen. Verlangt dein Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ein Attest einer Arztpraxis oder einer Hebamme, solltest du es natürlich vorlegen.

Väter hingegen haben während der Schwangerschaft der Partnerin nicht automatisch einen besonderen Kündigungsschutz. Für sie tritt er beispielsweise im Zusammenhang mit der rechtzeitig angemeldeten Elternzeit in Kraft.

Wie & wann musst du Elternzeit beantragen?

Du musst Elternzeit nicht wirklich beantragen, sondern lediglich bei deinem Arbeitgeber anmelden: in Deutschland bis spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit in Textform. Eine E-Mail reicht grundsätzlich aus; eine eigenhändige Unterschrift ist nicht erforderlich. Für Elternzeit zwischen dem dritten Geburtstag und dem Tag vor dem achten Geburtstag gilt eine Anmeldefrist von 13 Wochen.

In Österreich gelten andere Meldefristen: Die Mutter muss eine Karenz im Anschluss an die Schutzfrist innerhalb der dafür geltenden Frist bekannt geben. Der Vater muss eine Karenz im Anschluss an die Schutzfrist grundsätzlich spätestens acht Wochen nach der Geburt beim Arbeitgeber melden. Die dreimonatige Vorankündigungsfrist gilt dagegen für den Papamonat und nicht allgemein für die Elternkarenz.

In der Mitteilung an deinen Arbeitgeber solltest du angeben, in welchem Zeitraum du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. In Deutschland darf der Arbeitgeber die Elternzeit grundsätzlich nicht ablehnen. Die Anmeldung sollte dir in Textform bestätigt werden.

Beachte dabei unbedingt die Frist des Kündigungs- und Entlassungsschutzes im jeweiligen Land: In Deutschland beginnt der besondere Kündigungsschutz für Elternzeit vor dem dritten Geburtstag grundsätzlich frühestens acht Wochen vor Beginn der Elternzeit. Eine sehr frühe Anmeldung führt daher nicht automatisch dazu, dass der Kündigungsschutz sofort beginnt.

Elternzeit beantragen: Muster für deinen Antrag

Um deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber zu beantragen, kannst du dich an unserem Muster-Formular orientieren: einfach den Antrag downloaden, ausfüllen und abschicken.

Wie kannst du die Dauer der Elternzeit berechnen?

Wie lang deine Elternzeit ist und wann du sie nimmst, hängt von den Regelungen in deinem Land ab – und natürlich von deiner eigenen Planung:

  • In Deutschland beträgt die Elternzeit (unabhängig vom Mutterschutz) bis zu drei Jahre pro Kind. Jedes Elternteil kann seine Elternzeit flexibel in drei verschiedene Zeitabschnitte einteilen. Zwischen dem dritten und bis zum achten Geburtstag sind jedoch maximal 24 Monate erlaubt. Die Freistellung beginnt zum Wunschtermin der Arbeitnehmenden und endet spätestens mit dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
  • In Österreich haben Eltern Anspruch auf eine Elternkarenz. Nimmt nur ein Elternteil Karenz, kann sie grundsätzlich bis zum Ablauf des 22. Lebensmonats des Kindes dauern. Wechseln sich beide Eltern ab, kann sie grundsätzlich bis zum zweiten Geburtstag des Kindes dauern. Die Karenz läuft nicht in jedem Fall automatisch bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes. Beim ersten Wechsel zwischen den Elternteilen ist unter bestimmten Voraussetzungen eine einmonatige Überschneidung möglich; dann kann die Karenz bis zum Ende des 23. Lebensmonats dauern.
  • In Hinblick auf die Dauer bildet die Schweiz mit lediglich 14 Wochen Mutterschaftsurlaub für die Mutter und zwei Wochen Urlaub für den anderen Elternteil das europäische Schlusslicht. Einen allgemeinen gesetzlichen Elternurlaub gibt es dort nicht. In der Regel beginnt der Mutterschaftsurlaub dort mit dem Tag der Geburt des Kindes und ist nicht in verschiedene Zeitabschnitte einteilbar.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Während der Freistellung fällt ein Teil des Einkommens der Familie aus: Ein finanzieller Ausgleich ist daher wichtig. Alle drei Länder unterstützen die Eltern durch unterschiedliche finanzielle Leistungen.

Mutterschaftsgeld in Deutschland

Bereits während des Mutterschutzes steht dir ein finanzieller Ausgleich zu: Während diesem Beschäftigungsverbot, das normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet, erhältst du das Mutterschaftsgeld. In den sechs Wochen vor der Geburt darfst du auf eigenen Wunsch weiterarbeiten; du darfst nicht gegen deinen Willen beschäftigt werden.

Die Krankenkasse übernimmt maximal 13 Euro pro Tag. Lag dein durchschnittliches Nettoeinkommen in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft darüber, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz auszugleichen.

Damit kann sich während der Mutterschutzfrist insgesamt eine Leistung in Höhe des bisherigen durchschnittlichen Nettoentgelts ergeben. Das Mutterschaftsgeld ist jedoch nicht in jedem Fall mit einer pauschalen vollständigen Gehaltsfortzahlung gleichzusetzen. Frauen, die privat oder familienversichert sind, bekommen vom Bundesamt für Soziale Sicherung ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro. Je nach Versicherungsstatus gelten unterschiedliche Voraussetzungen.

Elterngeld in Deutschland

In der Elternzeit, die bei vielen Frauen direkt auf den Mutterschutz folgt, wird der Arbeitgeber aus der Pflicht entlassen. Stattdessen zahlt der Staat das sogenannte Elterngeld, um fehlendes Erwerbseinkommen zu ersetzen.

Das Elterngeld berechnet sich grundsätzlich anhand des elterngeldrechtlich maßgeblichen durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Unterstützung hängt davon ab, ob du dich für das 12-monatige Basiselterngeld oder das 24-monatige ElterngeldPlus entscheidest. Für jeden Lebensmonat des Kindes könnt ihr als Paar neu entscheiden, welche Variante euch lieber ist. Elterngeld und Elternzeit sind voneinander unabhängig: Elterngeld kann unter bestimmten Voraussetzungen auch bezogen werden, ohne Elternzeit zu nehmen.

Deutsches Elterngeld: Basiselterngeld

Deutschen Eltern stehen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu. Wer wie lange in Elternzeit geht, darf jedes Paar frei wählen: Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und maximal 12 Monate Unterstützung in Anspruch nehmen. Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate lang Elterngeld.  

Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes können beide Elternteile in der Regel nur für einen Lebensmonat gleichzeitig Basiselterngeld beziehen.Ausnahmen gelten unter anderem für Mehrlings- und Frühgeburten, Neugeborene mit Behinderung oder Geschwisterkinder mit Behinderung sowie für den gleichzeitigen Bezug von ElterngeldPlus und den Partnerschaftsbonus.Die Regelung betrifft den gleichzeitigen Bezug von Basiselterngeld und nicht die Elternzeit selbst.

ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus

Das ElterngeldPlus ist vor allem für Eltern vorgesehen, die während der Elternzeit weiter erwerbstätig sind. Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld – dafür bekommst du nur die Hälfte des Betrags, den du beim Basiselterngeld erhalten würdest. Wenn du nach der Geburt in Teilzeit arbeitest, kann das monatliche ElterngeldPlus unter Umständen genauso hoch sein wie das Basiselterngeld mit Teilzeiteinkommen.

Durch den sogenannten Partnerschaftsbonus haben Paare die Möglichkeit, den Bezugszeitraum des Elterngeldes um bis zu vier Monate zu verlängern: Sofern beide Elternteile während dieser Zeit im Durchschnitt mindestens 24 und höchstens 32 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.

Das gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehende haben (wie beim Basiselterngeld) ebenfalls Anspruch auf den Partnerschaftsbonus, wenn sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wie hoch ist das Elterngeld in Deutschland?

Den Antrag für das Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus kannst du erst nach der Geburt des Kindes stellen. Aber Vorsicht: Das Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt – deshalb empfehlen wir dir, dich frühzeitig darum zu kümmern.

Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Einkommen, Lebenssituation und anderen Leistungen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.

Wie viel Elterngeld dir während der Elternzeit genau zusteht, erfährst du im Elterngeld-Rechner des deutschen Bundesministerium für Familie.

Einkommensgrenzen für Elterngeld in Deutschland

Für Geburten ab dem 1. April 2025 entfällt der Anspruch auf Elterngeld, wenn das zu versteuernde Einkommen der Eltern beziehungsweise der alleinerziehenden Person mehr als 175.000 Euro beträgt. Bei Paaren und getrennt erziehenden Eltern wird grundsätzlich das Einkommen beider Elternteile berücksichtigt; bei Alleinerziehenden kommt es auf das eigene zu versteuernde Einkommen an.

Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Der Betrag wird vom Finanzamt ermittelt, du findest ihn in deinem Steuerbescheid.

Kinderbetreuungsgeld in Österreich

In Österreich können Eltern während der Elternkarenz das sogenannte Kinderbetreuungsgeld erhalten. Jedes Paar kann dabei zwischen zwei Systemen wählen: dem Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalsystem und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Beantragen kannst du beide Varianten frühestens am Tag der Geburt.

Elternkarenz und Kinderbetreuungsgeld sind voneinander zu unterscheiden: Die Karenz regelt die arbeitsrechtliche Freistellung, das Kinderbetreuungsgeld die finanzielle Leistung.

Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto in Österreich

Die Höhe des Kinderbetreuungsgeld-Kontos ist von der gewählten Bezugsdauer abhängig. Es handelt sich um eine Pauschale, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Bei einer kürzeren Bezugsdauer ist der tägliche Betrag höher, bei einer längeren Bezugsdauer niedriger. Wenn nur ein Elternteil das Betreuungsgeld bezieht, beträgt dieses insgesamt rund 15.016 Euro. Teilen sich beide Elternteile das Kinderbetreuungsgeld auf, wird es auf rund 18.760 Euro erhöht. Die Beträge gelten auch 2026 weiterhin auf dem Niveau von 2025.

Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld-Konto in Anspruch, wird es je nach gewählter Variante zwischen 365 und 851 Tagen ab der Geburt des Kindes ausbezahlt. Beziehen beide Elternteile diese Variante, erhalten sie es ab der Geburt des Kindes je nach gewählter Variante zwischen 456 und 1.063 Tagen. Während des gesamten Zeitraums können die Eltern zweimal einen Wechsel der Bezugsperson beantragen.

Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld

Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Österreich zu beziehen, musst du in den 182 Kalendertagen vor der Geburt grundsätzlich durchgehend in Österreich kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig gewesen sein. Die Höhe beträgt 80 Prozent deines bisherigen Einkommens bis zu einem Maximalsatz von 80,12 Euro pro Tag. Der tatsächliche Tagesbetrag wird anhand der gesetzlichen Berechnung ermittelt.

Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, wird es längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes ausbezahlt. Sind es beide Elternteile, erhalten sie es maximal bis zum 426. Tag ab der Geburt des Kindes.

Während des Bezugs des einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeldes gilt außerdem eine Zuverdienstgrenze. Für 2026 beträgt sie grundsätzlich 8.600 Euro pro Kalenderjahr; maßgeblich sind die gesetzlichen Berechnungsregeln.

Du willst wissen, wie viel Kinderbetreuungsgeld du genau beziehen kannst? Hier kommst du zum Online-Rechner des österreichischen Bundesministerium für Jugend und Familie.

Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz

Während dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub in der Schweiz erhält die Mutter 80 Prozent ihres AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 220 CHF pro Tag. Diese sogenannte Mutterschaftsentschädigung wird ab dem Tag der Geburt bis zu 14 Wochen (98 Tage) ausbezahlt. Der Mutterschaftsurlaub muss grundsätzlich am Stück bezogen werden.

Die Schweiz hat keinen allgemeinen gesetzlichen Elternurlaub. Kantonale Regelungen, Personalreglemente und Gesamtarbeitsverträge können allerdings großzügigere Lösungen vorsehen.

Für Väter ist es in der Schweiz etwas schwieriger: Die Vaterschaftsentschädigung beträgt zwar ebenfalls 80 Prozent des Einkommens (maximal 220 CHF pro Tag), es gibt sie aber nur für insgesamt 14 Tage. Rechtlich wird inzwischen vom „Urlaub des anderen Elternteils“ und von der entsprechenden Entschädigung gesprochen. Väter beziehungsweise anspruchsberechtigte Ehefrauen der leiblichen Mutter können die zwei Wochen beziehungsweise 14 Taggelder innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zusammenhängend oder tageweise beziehen.

Wie viel Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsentschädigung dir genau zusteht, kannst du mit den Rechnern der kantonalen Ausgleichskassen (wie der SVA Zürich) herausfinden.