Direkt zum Inhalt wechseln

Papamonat in Österreich: Antrag, Voraussetzungen und Leistungen

Der Zeitraum rund um die Geburt ihres Kindes ist für viele Väter bzw. zweite Elternteile ein besonderer Moment im Leben. Um diese wichtige Zeit gemeinsam mit der Familie zu genießen und aktiv miterleben zu können, bietet Österreich mit dem Papamonat eine gesetzlich geregelte Möglichkeit zur beruflichen Auszeit. Welche Voraussetzungen du beachten musst, wenn du einen Papamonat beantragen möchtest, mit welchen Leistungen du rechnen kannst und vieles mehr erwartet dich in diesem Artikel.

Was ist der Papamonat?

Der Papamonat ist eine spezielle Freistellung für Väter bzw. zweite Elternteile. Unmittelbar nach der Geburt des Kindes kann die einmonatige Freistellung vom Arbeitsplatz in Anspruch genommen werden. Somit haben du und deine Familie die Möglichkeit, euch in dieser sensiblen und emotionalen Phase optimal gegenseitig zu unterstützen und diese wichtige Zeit intensiv und ungestört zu erleben. Der Papamonat kann innerhalb eines Monats nach der Geburt (ab Entlassung aus dem Krankenhaus) bis zum Ende des Beschäftigungsverbots der Mutter in Anspruch genommen werden.

Seit dem 1. September 2019 besteht in Österreich der gesetzliche Anspruch auf den Papamonat. Je nach Kalendermonat umfasst dieser 28 bis 31 Tage. In dieser Zeit hast du zwar keinen Anspruch auf reguläres Gehalt, doch durch den sogenannten Familienzeitbonus kann der finanzielle Ausfall teilweise kompensiert werden.

Während des Papamonats erhältst du kein Gehalt von deinem:deiner Arbeitgeber:in. Aus diesem Grund solltest du den Familienzeitbonus beantragen, um finanziell abgesichert zu sein.

Diese Voraussetzungen musst du erfüllen, um den Papamonat zu beantragen

Erfahre hier auf einen Blick, welche Bedingungen du erfüllen musst, um den Papamonat beantragen zu können.

  • Arbeitsverhältnis: Du musst dich in einem bestehenden Arbeitsverhältnis befinden. Das bedeutet, dass du zum Zeitpunkt der Geburt deines Kindes eine gültige und aktive Anstellung haben musst. Eine Mindestbeschäftigungsdauer oder eine bestimmte Betriebsgröße sind jedoch nicht erforderlich.
  • Gemeinsamer Haushalt: Weiterhin musst du mit deinem Kind in einem gemeinsamen Haushalt an deinem Hauptwohnsitz leben.
  • Vaterrolle: Der Papamonat steht in erster Linie den leiblichen Vätern zu. Allerdings können auch soziale Väter, also Stiefväter oder Adoptivväter sowie gleichgeschlechtliche Paare den Papamonat beantragen, sofern ein gemeinsamer Haushalt besteht und eine enge familiäre Bindung nachweisbar ist.
  • Fristgerechte Ankündigung: Den Papamonat musst du rechtzeitig bei deinem Arbeitgeber ankündigen, damit dieser sich organisatorisch darauf einstellen kann. Nähere Informationen zu den Fristen haben wir für dich im nächsten Abschnitt zusammengestellt.

Papamonat beantragen: Schritt für Schritt erklärt

Die Beantragung des Papamonats erfolgt in mehreren Schritten. Damit du keine Frist versäumst und alle nötigen Dokumente einreichst, haben wir die wichtigsten Schritte hier für dich zusammengestellt:

  1. Ankündigung beim Arbeitgeber:
    Der erste Schritt besteht darin, deine:n Arbeitgeber:in frühzeitig über deinen Wunsch zu informieren, den Papamonat in Anspruch zu nehmen. Spätestens aber musst du dein Unternehmen drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin deines Kindes schriftlich informieren. In deinem Schreiben solltest du angeben, wann du den Papamonat voraussichtlich antreten möchtest.
  2. Meldung der Geburt:
    Nach der Geburt des Kindes musst du dein Unternehmen dann unverzüglich benachrichtigen, damit die Freistellung rechtzeitig starten kann.
  3. Antrag auf Familienzeitbonus:
    Während des Papamonats erhältst du keine Entgeltfortzahlung durch deine:n Arbeitgeber:in. Um trotzdem finanziell abgesichert zu sein, kannst du den sogenannten Familienzeitbonus beantragen. Der Familienzeitbonus und der Papamonat sind unterschiedliche Ansprüche, die losgelöst voneinander beantragt und dennoch aufeinander abgestimmt werden müssen. Der Antrag muss bei Geburten bis inklusive 31.10.2023, spätestens innerhalb von 91 Tagen ab der Geburt des Kindes, gestellt werden. Ist dein Kind ab dem 01.11.2023 geboren, hast du für die Antragsstellung 121 Tage Zeit. Dieser Antrag erfolgt bei deiner zuständigen Krankenkasse oder direkt beim Arbeitsmarktservice (AMS).

Tipp: Um die Höhe deines Familienzeitbonus individuell zu berechnen, empfehlen wir dir den Rechner des Bundeskanzleramts.

Familienzeitbonus und Papamonat: Wie viel Geld steht dir zu?

Für Geburten ab dem 01. Januar 2025 beträgt der tägliche Satz des Familienzeitbonus derzeit 54,87 Euro und wird für maximal 31 Tage ausbezahlt. In der Summe ergibt das einen maximalen Betrag von rund 1.700,97 Euro. Der Bonus ist zwar steuerfrei, jedoch unterliegt er der Sozialversicherung, was bedeutet, dass er auf die spätere Pension angerechnet wird. Deine individuelle finanzielle Konstellation kannst du frühzeitig im Rechner checken.

Papamonat und dein Urlaubsanspruch

Der Papamonat zählt nicht als regulärer Urlaub und wird daher nicht mit deinem gesetzlichen Urlaubsanspruch verrechnet. In Bezug auf den Anspruch der 6. Urlaubswoche, die Arbeitnehmenden in Österreich nach 25 Dienstjahren zusteht, zählt der Papamonat allerdings als Dienstzeit und wird angerechnet.

Kann dir während des Papamonats gekündigt werden?

Während der gesamten Phase des Papamonats genießen Väter bzw. zweite Elternteile einen besonderen Kündigungs- und Entlassungsschutz. Bereits mit deiner Vorankündigung, jedoch frühestens vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin, tritt der Schutz in Kraft und endet vier Wochen nach Beendigung des Papamonats.

Der tägliche Satz für den Familienzeitbonus beträgt derzeit 54,87 Euro.

Deine Versicherung während des Papamonats

Während des Papamonats bleibst du vollständig kranken- und pensionsversichert. Die Beiträge werden automatisch über den Familienzeitbonus abgedeckt. Somit entstehen während des Papamonats keine Versicherungslücken für deine spätere Pension.

Papamonat und das Bundesheer

Auch als Grundwehrdienstleistende:r und Berufssoldat:in beim österreichischen Bundesheer bzw. als Zivildienstleistende:r kannst du unter bestimmten Voraussetzungen den Papamonat beantragen. Für die genauen Regelungen und Voraussetzungen empfehlen wird dir, frühzeitig Kontakt zu deiner zuständigen Personalabteilung aufzunehmen, um die exakten Schritte zu klären.

Papamonat in Deutschland und der Schweiz

In Deutschland nehmen Väter bzw. zweite Elternteile die sogenannte Elternzeit, die ähnliche Ziele wie der Papamonat verfolgt. In der Schweiz gibt es seit 2021 einen zweiwöchigen Vaterschaftsurlaub. Mehr Informationen findest du in unserem Artikel zum Thema.