Wiedereinstieg nach Elternzeit: Welche Rechte stehen dir zu?

Um sich voll und ganz der Erziehung ihres Kindes zu widmen, darf ein jeder Elternteil nach der Familiengründung die sogenannte Elternzeit in Anspruch nehmen. Die anschließende Rückkehr in die Arbeitswelt gestaltet sich jedoch nach wie vor nicht einfach: Finanzielle Einbußen, rechtswidrige Kündigung oder unzureichende Wiedereingliederung in den Berufsalltag sind Probleme, mit denen sich viele Eltern bei ihrem Wiedereinstieg in den Job nach der Elternzeit konfrontiert sehen. Umso wichtiger, sich gut auf die Rückkehr in den Berufsalltag vorzubereiten.

Wie steht es wirklich um die Karrierechancen nach der Elternzeit? Welche Rechte stehen dir als Arbeitnehmer:in bei Wiedereintritt zu? Und wie lässt sich die Wiedereingliederung in den Arbeitsalltag bestmöglich gestalten?

Was bedeutet Elternzeit?

Die Elternzeit beschreibt grundsätzlich den Anspruch auf eine unbezahlte Auszeit vom Berufsleben für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. In Österreich und der Schweiz spricht man hierbei von der Elternkarenz.

  • In Deutschland beträgt die Elternzeit zusammen mit dem Mutterschutz bis zu drei Jahre pro Kind. Die Freistellung beginnt je nach Wunsch des Arbeitnehmenden und endet spätestens mit der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
  • In Österreich haben Arbeitnehmer:innen Anspruch auf eine bis zu zweijährige Karenz zusammen mit dem meist achtwöchigen Mutterschutz. Die Karenz darf bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes geltend gemacht werden.
  • In Hinblick auf die Dauer der Karenz bildet die Schweiz mit lediglich 14 Wochen für die Mutter und zwei Wochen für den Vater das europäische Schlusslicht.

Mehr Informationen über die unterschiedlichen gesetzlichen Regelungen in Deutschland, Österreich und der Schweiz findest du in unserem Artikel über die Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

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Elternzeit: Karriereknick & finanzielle Einbußen für Frauen

„Stelle ich mit einer Familiengründung meine Karriere aufs Spiel?“. Diese Frage beschäftigt Arbeitnehmerinnen sowie Arbeitnehmer. Jedoch sind es vor allem Frauen, die für ihre Kinder berufliche Abstriche machen. Im Schnitt sind Väter drei Monate in Elternzeit, Mütter hingegen durchschnittlich 14 Monate. Dabei zeigen Studien: Wie lange Väter aussetzen, ist für ihre Karriere egal - anders als bei Müttern.

Die Soziologin Lena Hipp schickte im Rahmen eines Experiments 718 fiktive Bewerbungen von Männern und Frauen mit jeweils unterschiedlicher Dauer der Elternzeit an Unternehmen. Während bei den Männern die Länge der Freistellung unerheblich für die Chance auf ein Vorstellungsgespräch war, wurden Mütter, die nur zwei Monate aussetzten, deutlich seltener von den Firmen eingeladen.

Das wirkt sich auch auf das Einkommen aus: Aufgrund niedrigerer Arbeitsstunden und niedrigeren Löhnen von Müttern nach der Elternzeit, erholt sich das Einkommen bis zu zehn Jahre nach Geburt nicht gänzlich. Die Einkünfte des Vaters hingegen steigen nach Geburt häufig leicht an. Solche Vaterschaftsprämien werden meistens als „Fatherhood Premium“ bezeichnet und entstehen einerseits durch tatsächlich geleistete, erhöhte Arbeitszeit, andererseits durch mehr Gehalt, das Männer nach der Geburt verhandelten.

Übrigens: In unserem Ratgeber für Tipps für Gehaltsverhandlungen findest du einige nützliche Tipps und Tricks wie du dich in Verhandlungssituationen durchsetzen und im Berufsalltag behaupten kannst.

Wiedereinstieg nach Elternzeit: Welche Rechte habe ich?

Damit der Wiedereinstieg dennoch möglichst reibungslos verläuft, gibt es rechtliche Rahmenbedinungen, auf die du dich als Arbeitnehmer:in berufen kannst. Du bist nicht nur unter Kündigungsschutz während der Elternzeit, sondern hast darüber hinaus nach der Rückkehr ein Anrecht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz und gleiches Gehalt.

Kündigungs- & Entlassungsschutz

Während der Elternzeit sowie bis vier Wochen nach deren Ende besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Dieses Kündigungsverbot bezieht sich auf die ordentliche Kündigung wie auch die außerordentliche Kündigung – du bist also als Arbeitnehmer:in während der Elternzeit praktisch unkündbar.

Eine Kündigung zu dieser Zeit kann ausschließlich mit der Zustimmung des Arbeits- und Sozialgerichtes erfolgen. Dieser besondere Kündigungsschutz gilt auch dann, wenn du während der Elternzeit in Teilzeit arbeitest. Dieser Rechtslage zu Folge, brauchst du also keine Sorgen zu haben, nach der Elternzeit in die Arbeitslosigkeit zu rutschen.

Recht auf einen gleichwertigen Arbeitsplatz

Da das Arbeitsverhältnis während der Elternzeit lediglich ruht und mit dem Ende der Elternzeit wieder vollständig auflebt, stehen dir bei Wiedereintritt die gleichen vertraglichen Konditionen zu, wie vor dem Antritt der Freistellung. Dieser Rechtsanspruch wurde im Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz festgelegt.

Innerhalb dieser Gesetze hat der Arbeitgeber einen bestimmten Gestaltungsspielraum. Das heißt: Dein Arbeitgeber darf - in gewissen Grenzen - den Inhalt, den Ort und die Zeit der Arbeit bestimmen. Dies ist normalerweise aber nur zulässig, wenn du dadurch nicht schlechter gestellt bist. Wichtig ist: Die neue Tätigkeit, muss im Wesentlichen dem entsprechen, was im Arbeitsvertrag festgeschrieben ist und was der Arbeitnehmende zuvor geleistet hat. Auch Qualifikation, Bezahlung, Arbeitszeit und -ort müssen die vorherigen Bedingungen erfüllen.

Urlaubsübertragung

Urlaub während der Elternzeit wird dir nur dann gutgeschrieben, wenn du dich keinen vollen Kalendermonat in der Elternzeit befindest. Für jeden vollen Monat in Elternzeit erhöht sich dein Konto an Urlaubstagen nicht. Dein Resturlaub bleibt allerdings während der Elternzeit bestehen. Die Anzahl an Urlaubstagen, die dir zu Beginn der Elternzeit zustehen, kannst du also nach der Elternzeit noch nehmen.

"Familie wird hier noch groß geschrieben, daher sind Schwangerschaften, Elternzeiten, Pflegezeiten, etc. selbstverständlich, der Verlauf und der Wiedereinstieg werden flexibel geplant und begleitet."

Eine 4.9

Wiedereintritt nach Elternzeit: Was tun, wenn der Arbeitgeber sich rechtswidrig verhält?

Trotz dieser arbeitsrechtlichen Grundlagen berichten viele Arbeitnehmer:innen, dass sie nach ihrer Rückkehr aus der Elternzeit im alten Betrieb „nicht mehr erwünscht“ waren oder auf uninteressante Stellen gesetzt wurden, die nicht ihrer Qualifikation entsprachen. Suche in solchen Fällen zunächst das Gespräch mit deinem Arbeitgeber. In größeren Betrieben können der Betriebsrat oder die Frauenbeauftragte ebenfalls wichtige Ansprechpartner:innen sein.  Falls sich dennoch nichts an der Situation ändert, kann die Antidiskriminierungsstelle des Bundes dich arbeitsrechtlich beraten und unterstützen.

Falls dein Arbeitgeber während der Elternzeit eine Kündigung einreicht, solltest du mit einer Kündigungsschutzklage dagegen vorgehen. Dazu besteht eine Klagefrist von drei Wochen ab Zugang der Kündigung. Ohne eine Kündigungsschutzklage wird die rechtswidrige Kündigung dennoch wirksam.

Vorbereitung für den Wiedereinstieg nach der Elternzeit

Die Elternzeit ist vorbei und du möchtest wieder in deinen alten Job einsteigen? Trotz der arbeitsrechtlichen Grundlagen gestaltet sich die Rückkehr in den Berufsalltag nicht immer leicht. Deine Kolleg:innen haben gewechselt, Abläufe sind nicht mehr vertraut, Zweifel nagen am Selbstvertrauen. Wir haben einige Tipps für dich gesammelt, um deine Rückkehr in den Job so angenehm wie möglich zu gestalten.

Kontakt zu deinen Kolleg:innen aufrechterhalten

Bleibe auch während der Elternzeit in Kontakt mit deinem Arbeitgeber und deinen Kolleg:innen. Informiere dich am besten über wichtige Neuerungen und Umstrukturierungen oder über den aktuellen Tratsch & Klatsch während der Kaffeepause. Zeige Interesse am Unternehmen und deinen Arbeitskolleg:innen.

Gespräch mit dem Vorgesetzten

Vor deinem Wiedereinstieg solltest du rechtzeitig in Kontakt mit deinem Arbeitgeber treten und über das Ende der Elternzeit sprechen. Denn offene Kommunikation sorgt für Vertrauensbildung.

Notwendige Weiterbildungen beachten

In einigen Berufen sind regelmäßige Weiterbildungen erforderlich. Informiere dich, welche du benötigst. Oft können Weiterbildungen und Fernstudium sogar während der Elternzeit absolviert werden.

Entspannung vor dem Wiedereinstieg

Die Babypause kann sicherlich auch anstrengend sein, vor der Rückkehr in den Job gilt jedoch: Nochmal alle Kräfte sammeln, um erholt zurück an den Arbeitsplatz zu kommen.

Kündigungsfrist beachten

Solltest du dich nach deiner Elternzeit beruflich neu orientieren wollen, dann beachte, dass du in deiner alten Firma rechtzeitig kündigst. Während der Elternzeit hast du eine Kündigungsfrist von drei Monaten, ansonsten gelten die vertraglich vereinbarten Fristen.

Halte am besten Ausschau nach familienfreundlichen Unternehmen, die sich dadurch auszeichnen, dass sie Elternzeit für Frau und Mann fördern. In unserem Ratgeber zeigen wir dir, woran du familienfreundliche Arbeitgeber erkennen kannst.

letztes Update: 28. Juni 2022