Schwanger in der Probezeit – alles, was du wissen musst

Du hast einen neuen Job angefangen und bemerkst in der Probezeit, dass du schwanger bist: Hoffentlich ist das ein Grund zur Freude! Sicherlich hast du nun viele Fragen. Musst du dein Unternehmen informieren? Wie verändert sich nun deine rechtliche Situation? Für Schwangere besteht in Deutschland grundsätzlich ein besonderer Kündigungsschutz – sowohl in einem festen Arbeitsverhältnis als auch während der Probezeit. Allerdings gibt es einige Dinge, die du beachten solltest. Wir haben die wichtigsten Informationen für dich zusammengestellt. 

In Österreich und der Schweiz sieht die rechtliche Lage übrigens anders aus, Informationen dazu findest du am Ende des Textes. 

Kündigungsschutz bei Schwangerschaft während der Probezeit – was bedeutet das?

Während der Probezeit ist es sowohl für dich als Arbeitnehmer:in als auch für das Unternehmen einfacher, den Arbeitsvertrag zu kündigen (Verlinken zu Kündigung in der Probezeit). Besteht in der Probezeit eine Schwangerschaft, sieht die Situation jedoch anders aus: Zum Schutz der eigenen Gesundheit und der des ungeborenen Kindes sollen sich Frauen während der Schwangerschaft keine Sorgen machen müssen, den Job und damit ihre wirtschaftliche Existenz zu verlieren. So sieht es die deutsche Gesetzgebung. Die besonderen Rechte schwangerer Frauen sind im Mutterschutzgesetz festgehalten. Der Kündigungsschutz besteht grundsätzlich von Beginn der Schwangerschaft bis zum Ende des Mutterschaftsurlaubs, unabhängig davon, ob du dich in der Probezeit befindest oder nicht. Der Kündigungsschutz für Schwangere greift ab dem Zeitpunkt der Vertragsunterzeichnung und ist auch in der Zeit bis zum tatsächlichen Arbeitsantritt wirksam. Falls du also nach einem erfolgreichem Bewerbungsprozess feststellst, dass du schwanger bist, bist du geschützt, selbst wenn du den Job noch nicht angetreten hast.

Auch während der später folgenden Elternzeit gilt ein Kündigungsschutz für beide Elternteile. Der besondere Kündigungsschutz greift, sobald die Elternzeit angemeldet ist.

Kündigung in der Probezeit trotz Schwangerschaft?

Wenn dir dein Arbeitgeber in der Probezeit kündigt und du zu diesem Zeitpunkt schwanger bist, ist diese Kündigung nichtig. Dies gilt auch, wenn du dem Arbeitgeber deine Schwangerschaft noch nicht mitgeteilt hast. In diesem Fall hast du eine Frist von bis zu zwei Wochen nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, um dein Unternehmen über deine Schwangerschaft zu informieren. 

Wichtig: Es kommt auf den Zeitpunkt an!

Tritt die Schwangerschaft ein, nachdem die Kündigung ausgesprochen wurde, ist diese gültig. Anders sieht es aus, wenn du erst nach der Kündigung feststellst, dass du zum Zeitpunkt der Kündigung schwanger warst – dann ist sie nichtig.

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Kündigungsschutz bei Fehlgeburt?

Eine Fehlgeburt kann für Mütter und Väter ein traumatisierendes Erlebnis darstellen. Aus arbeitsrechtlicher Sicht gilt allerdings: Tritt sie vor Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche ein, gilt während der Probezeit kein Kündigungsschutz. Dein Arbeitgeber kann dich in diesem Fall mit zweiwöchiger Frist kündigen. 

Passiert die Fehlgeburt nach Ablauf der zwölften Schwangerschaftswoche, besteht das Kündigungsverbot für vier Monate ab dem Tag der Fehlgeburt.

Schwanger während der Probezeit – wann eine Kündigung dennoch wirksam sein kann

Der besondere Kündigungsschutz für Schwangere gilt nicht bedingungslos. Wenn sich eine Frau im Job grob gegen die Regeln verhält, Kolleg:innen diskriminiert, gewalttätig ist oder gegen das Gesetz verstößt, ist eine Kündigung während der Schwangerschaft möglich. Das gilt sowohl für die Probezeit als auch für feste Arbeitsverhältnisse.

Schwanger: Was gilt bei einem befristeten Arbeitsvertrag?

Wenn du dich in einem befristeten Arbeitsverhältnis befindest, hat deine Schwangerschaft keine Auswirkungen auf das Vertragsende. Befristete Arbeitsverträge enden zum festgelegten Zeitraum – egal ob du schwanger bist oder gerade in Mutterschutz. Im Mutterschutz bekommst du auch nach deinem Vertragsende weiterhin das Mutterschaftsgeld in Höhe des Krankengeldes von der Krankenkasse.

Schwanger in der Probezeit – muss ich den:die Vorgesetzte:n informieren?

Zunächst einmal: Fragen von Vorgesetzten wie „Sind sie schwanger?“ oder „Planst du, demnächst ein Kind zu bekommen?“ sind diskriminierend und daher unzulässig, auch im Vorstellungsgespräch! Du bist daher auch nicht verpflichtet, dein Unternehmen über deine Schwangerschaft zu informieren. Wenn du einer Kündigung während deiner Probezeit vorbeugen möchtest, bietet es sich allerdings an, dein Unternehmen in Kenntnis zu setzen. Im Mutterschutzgesetz ist nicht nur der Kündigungsschutz von schwangeren Frauen vorgesehen, das Unternehmen hat auch die Pflicht, dich besonders am Arbeitsplatz zu schützen. Das gilt vor allem für Frauen, die mit Maschinen arbeiten, von denen potenzielle Verletzungsgefahr ausgeht oder die beruflich besonders viel reisen oder anderweitigen Gefährdungen ausgesetzt sind. Der Arbeitgeber kann dich aber nur dann schützen, wenn er von deiner Schwangerschaft weiß. 

Muss ich meine Schwangerschaft in der Probezeit nachweisen?

Im Zweifel: Ja. Angenommen, dein Arbeitgeber kündigt dir während deiner Probezeit. Damit diese Kündigung nichtig wird, musst du deine Schwangerschaft nachweisen. Dazu benötigst du ein ärztliches Attest oder eine Schwangerschaftsbestätigung. Aus dem Dokument muss der Beginn der Schwangerschaft und das voraussichtliche Ende des Mutterschaftsurlaubs hervorgehen. 

Beschäftigungsverbot von Frauen in der Probezeit

Der Begriff klingt etwas beängstigend. Tatsächlich soll ein Beschäftigungsverbot die werdende Mutter und das Kind schützen. Ein Beschäftigungsverbot kann sowohl während der Probezeit als auch danach wirksam werden, wenn durch die Tätigkeit die Gesundheit der Mutter oder des Kindes mit großer Wahrscheinlichkeit negativ beeinflusst wird. Solch eine Situation trifft zum Beispiel dann zu, wenn du im Job regelmäßig gesundheitsschädlichen Chemikalien ausgesetzt bist oder eine schwere körperliche Tätigkeit ausübst. In diesem Fall muss dein:e Ärzt:in ein entsprechendes Attest ausstellen. 

Schwanger in der Probezeit – was bedeutet das für den Mutterschutz?

Wenn du in der Probezeit schwanger wirst, gelten die gleichen Regeln wie in einem festen Arbeitsverhältnis: Sechs Wochen vor und acht Wochen nach der Geburt bekommst du Mutterschaftsgeld und bist von der Arbeit freigestellt.

Probezeit: Verlängerung wegen Schwangerschaft?

Die Probezeit darf maximal sechs Monate betragen. Eine Verlängerung der Probezeit ist nur dann möglich, wenn ursprünglich eine Probezeit von weniger als sechs Monaten vereinbart war. Auch bei einer Schwangerschaft darf die Probezeit maximal sechs Monate betragen. Falls du wegen deiner Schwangerschaft für längere Zeit ausfällst, ein Berufsverbot hast, oder lange krank bist, kann dein Arbeitgeber sie allerdings verlängern.

Schwanger in der Probezeit – rechtliche Situation in Österreich und der Schweiz

Auch in Österreich besteht ein Kündigungsschutz für Schwangere und stillende Mütter – allerdings greift dieser Schutz nicht während der Probezeit. Für Schwangere gelten während der Probezeit die gleichen Fristen wie für alle anderen Arbeitnehmer:innen. Ganz ähnlich ist die rechtliche Situation in der Schweiz.

Letztes Update: 15. September 2023