Arbeitsrecht: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2025 in Österreich
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Die scheidende Regierung aus ÖVP und Grünen hat vor den Neuwahlen in Österreich noch einige gesetzliche Anpassungen beschlossen. Auch das Arbeitsrecht haben sich die beiden Parteien noch einmal vorgenommen, sodass ab 1. Jänner 2025 mehrere wichtige Änderungen auf österreichische Arbeitnehmer:innen zukommen. Welche diese sind und wen sie am Ende konkret betreffen? Darauf gehen wir jetzt näher ein.
Erweiterung von Homeoffice auf Telearbeit
Während und nach der Corona-Krise gewährten immer mehr Unternehmen ihren Mitarbeiter:innen die Arbeit außerhalb des Büros. Die gesetzlichen Vorgaben rund um Arbeitsschutz und Versicherungen umfassten dabei bisher ausschließlich wortwörtlich das Homeoffice - also die Arbeit, die du aus deinen eigenen vier Wänden erledigt hast. Warst du in einem Co-Working-Space tätig oder hast aus einer Ferienwohnung gearbeitet, wäre dies theoretisch nicht abgedeckt gewesen.
Allerdings entsprachen solche Szenarien oft der Realität! Das Telearbeitsgesetz lässt deshalb Homeoffice ab 1. Jänner 2025 zur sogenannten Telearbeit werden. Für dich als Arbeitnehmer:in bedeutet das, dass du künftig "in einer sonstigen nicht zum Unternehmen gehörenden Örtlichkeit" arbeiten darfst.
Achtung
Telearbeit muss mit deinem Arbeitgeber vereinbart worden sein. Solltest du regelmäßig außerhalb des Büros arbeiten, benötigst du eine Telearbeitsvereinbarung als Zusatz zu deinem Arbeitsvertrag. Alternativ ist auch eine unternehmensübergreifende Vereinbarung möglich.
Arbeitsunfälle im Homeoffice
Das verabschiedete Telearbeitsgesetz hat Auswirkungen auf deinen Versicherungsstatus. Gemäß § 175 Allgemeines Sozialversicherungsgesetz (ASVG) wird der sogenannte Wegunfall neu geregelt. Immer versichert bist du in Örtlichkeiten im engeren Sinn - also zuhause im Homeoffice - und in jenen im weiteren Sinn. Bei letzteren Örtlichkeiten müssen die Wege jedoch ein betriebliches Interesse haben.
Heißt: Willst du Telearbeit aus einem Urlaubsort o.Ä. erledigen, solltest du vorher besser Rücksprache mit deinem Arbeitgeber halten. Nur so kannst du sichergehen, dass du im Falle des Falles ausreichend unfallversichert bist.
Änderungen bei Arbeitslosigkeit
Niemand wünscht es sich und dennoch sollte man gut darauf vorbereitet sein: Arbeitslosigkeit. Trotz einiger Diskussionen der ÖVP und Grünen gibt es ab 2025 keine maßgeblichen Änderungen im Arbeitslosengesetz.
Was sich jedoch sehr wohl ändert, ist die Kommunikation mit dem Arbeitsmarktservice (AMS). Diese soll entbürokratisiert werden und vorrangig elektronisch stattfinden. Als Arbeitssuchende:r sollst du dann verpflichtend zweimal pro Woche in dein digitales AMS-Postfach schauen müssen. Aufgrund einer Übergangsphase tritt diese Änderung endgültig erst ab 1. Juli 2025 in Kraft.
Barrierefreiheitsbeauftragte:r wird ab 400 Mitarbeiter:innen Pflicht
In Österreich leben rund 760.000 Menschen mit registrierter Behinderung. Laut behindertenarbeit.at sind 56 Prozent von ihnen erwerbstätig. Um ihre Anliegen besser berücksichtigen zu können, wird in Betrieben ab 400 Mitarbeiter:innen nun ein:e Barrierefreiheitsbeauftragte:r zur gesetzlichen Pflicht.
Die Person wird für fünf Jahre bereitgestellt. Bisher waren es nur vier Jahre. Sie oder er soll sich ehrenamtlich aktiv für die Anliegen von Arbeitnehmer:innen mit Behinderung einsetzen. Der Fokus soll nicht nur auf offensichtlicher Barrierefreiheit im Unternehmensgebäude liegen, sondern beispielsweise auch die behindertengerechte IT-Nutzung umfassen.
Finanzielle Förderung der Pflegebranche
Dass die Pflegebranche unter dem Fachkräftemangel leidet, ist längst kein Geheimnis mehr. Mit einer Ausweitung des Pflegestipendiums für Arbeitslose soll hier Abhilfe geschaffen werden. Das Bundesministerium für Gesundheit, Soziales, Pflege und Konsumentenschutz (BMSGPK) wird seine finanziellen Unterstützungen an das AMS aufstocken und zahlt ab 2025 zusätzlich 20 Millionen Euro pro Jahr.
Bist du selbst von Arbeitslosigkeit betroffen, kannst du mit dem Pflegestipendium eine AMS-Ausbildung in der Pflegebranche im Ausmaß von mindestens 25 Wochenstunden finanzieren. Du erhältst während deiner Ausbildungszeit mindestens 1.536 Euro monatlich zur Deckung deiner Lebenshaltungskosten.
Letztes Update: 30. November 2024