Homeoffice-Pflicht endet: Was bedeutet das für mich?

Ab dem 20. März 2022 liegt die Verantwortung für den Corona-Schutz in deutschen Betrieben wieder ganz in den Händen der Arbeitgeber - die Homeoffice-Pflicht endet. Das bedeutet für einige Arbeitnehmer:innen, dass sie zurück ins Büro müssen. Doch kann dein Arbeitgeber wirklich die Anwesenheit im Büro verlangen oder kannst du auf eine gewisse Anzahl an Tagen im Homeoffice bestehen? Alle Antworten auf deine Fragen rund um das Thema Ende der Homeoffice-Pflicht in Deutschland findest du hier.

Das Ende der Ära Homeoffice?

Die Homeoffice-Pflicht ist für viele Arbeitnehmer:innen während der Corona-Pandemie zu einer Annehmlichkeit geworden, auf die sie nur ungern verzichten. Während bis Februar 2020 nur 40 Prozent der Arbeitnehmer:innen von einer Homeoffice-Möglichkeit profitierten, stieg der Anteil bis August 2021 auf etwas mehr als 65 Prozent. Mittlerweile ist das Homeoffice für viele Arbeitnehmer:innen eine attraktive Zusatzleistung des Arbeitgeber, die sich sogar auf die Gehaltszufriedenheit auswirkt.

Grundlage der neuen Homeoffice-Regelungen

Grundlage der neuen Regelungen ist die Einführung des neuen Infektionsschutzgesetzes in Deutschland. Damit entfällt die gesetzliche Verpflichtung zum Homeoffice und Arbeitgeber müssen ab dem 20. März 2022 selbst die Gefährdung durch das Coronavirus am Arbeitsplatz einschätzen. Es obliegt folglich den Unternehmen, ein eigenverantwortliches betriebliches Hygienekonzept zu entwickeln und Regelungen zum Homeoffice und Infektionsschutz selbst festzulegen.

Die neue Corona-Arbeitsschutzverordnung wurde mitsamt des Infektionsschutzgesetzes von der deutschen Bundesregierung beschlossen und betrifft unmittelbar die Homeoffice-Regelungen. Die Arbeitgeber sind demnach verpflichtet, die betrieblichen Schutzmaßnahmen unter Berücksichtigung des regionalen Pandemiegeschehens zu treffen. Regelmäßig geprüft werden muss die Ausgabe kostenloser Mund-Nasen-Schutzmasken, das Angebot kostenloser Corona-Tests und die Verminderung von Kontakten, etwa durch die Homeoffice-Möglichkeit.

Homeoffice-Pflicht endet: Was kann dein Arbeitgeber nun verlangen?

Es gibt zwar keine gesetzliche Verpflichtung zum Homeoffice, dennoch ist das Arbeiten von zu Hause weiterhin ein wichtiges Instrument, das Arbeitgeber im Fall von regional erhöhter Infektionszahl anwenden können. Nicht jedes Unternehmen wird nun wieder komplett auf Präsenz setzen. Dafür ist das Benefit "Homeoffice" bei Arbeitnehmer:innen mittlerweile einfach zu beliebt. Welches Modell sich bei deinem Arbeitgeber durchsetzen wird, bleibt abzuwarten. Sofern dein Arbeitgeber die Anwesenheit verlangt, bist du jedoch, wie in "guten" alten Zeiten, dazu verpflichtet, vom Büro aus zu arbeiten. Bist du selbst Arbeitgeber? Dann erfahre auf unserem Arbeitgeberportal mehr darüber, wie du mit dem Ende der Homeoffice-Pflicht umgehen kannst.

"Das Bürogebäude ist leider stark in die Jahre gekommen, wirkt nicht sehr modern oder schick und sorgt nicht unbedingt dafür, dass man gerne aus dem Home Office zurück ins Büro kommen möchte."

Kann ich dennoch auf Homeoffice bestehen?

Der Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und FDP sieht bislang kein Recht der Arbeitnehmer:innen vor, auf die Arbeit im Homeoffice zu bestehen. Zur Diskussion steht allerdings ein "Erörterungsanspruch". Dieser besagt, dass sofern die Tätigkeit für Homeoffice geeignet ist, sich der Arbeitgeber ernsthaft mit dem Wunsch der Arbeitnehmer:innen auseinandersetzen muss und mögliche Kompromisse getroffen werden. „Arbeitgeber können dem Wunsch nur dann widersprechen, wenn betriebliche Belange entgegenstehen“, heißt es im Koalitionsvertrag. „Das heißt, dass eine Ablehnung nicht sachfremd oder willkürlich sein darf.“

Mehr Informationen zu deinen Rechten rund ums Homeoffice und wie es in anderen Ländern aussieht erfährst du in unserem Ratgeber zum Thema Homeoffice-Pflicht bzw. -Recht. In unserem Ratgeber für Gehaltsverhandlungen findest du außerdem Tipps und Tricks wie du deinen Vorgesetzten trotz Ende der Homeoffice-Pflicht vielleicht doch noch vom Arbeiten in den eigenen vier Wänden überzeugen kannst.

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Ende der Homeoffice-Pflicht: eine Umstellung

Für viele Arbeitnehmer:innen wird der Weg zurück ins Büro eine Umstellung. Falls du lange Zeit nicht im Büro warst, hast du vermutlich zunächst mit einer gewissen "Kontaktfremde" zu kämpfen. Das kann bereits bei der Begrüßung für einige Unsicherheiten sorgen: Gebe ich meinen Kolleg:innen jetzt die Hand oder die Faust? Außerdem werden Pendeln und Wegzeiten nun wieder verstärkt Thema. Alleine durch den Hin- und Rückweg kann der Arbeitstag gut eine Stunde länger dauern. Vom deutlich früheren Klingeln des Weckers ganz zu schweigen.

Ende der Homeoffice-Pflicht - das werden wir vermissen:

  • Pakete empfangen
  • Kochen in der Mittagspause
  • Bequeme Kleidung
  • Work-Life-Balance
  • Flexibilität
  • Kurzer Weg zum Kühlschrank
  • Kein Pendeln
  • Weniger Ablenkung

Ende des Homeoffices erhobenen Hauptes begegnen: Vorzüge des Büroalltags

Die Freude am Büroalltag erlangst du sicher schnell wieder, denn das Ende der Homeoffice-Pflicht kann auch seine Vorzüge haben. Die Arbeitsbedingungen beispielsweise sind in den meisten Fällen besser als in den eigenen vier Wänden. Von der Geräuschkulisse, dem Kaffeeautomat bis hin zum Schreibtisch und der Bildschirmgröße - das Büro hat seine Vorzüge. Auch wenn du dich an die Zoom-Meetings gewöhnt hast, den Kaffeeklatsch mit deinen Lieblingskolleg:innen vermisst du sicher. Dem Teamspirit und Zusammenhalt unter deinen Kolleg:innen schadet die Rückkehr ins Büro keineswegs!

Ende der Homeoffice-Pflicht - darauf freuen wir uns:

  • Besseres Equipment
  • Smalltalk mit den Kolleg:innen
  • Gute Arbeitsatmosphäre
  • Schallisolierte Räume
  • Weniger Strom- und Gaskosten

letztes Update: 24. März 2022