Steuerreform in Österreich 2025: Diese Änderungen kommen auf dich zu
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Österreich befindet sich im großen Wahljahr: Am 29. September 2024 steht die Nationalratswahl an. Doch die Steueränderungen, die dich 2025 erwarten, hat noch die aktuelle Regierung aus der ÖVP und den Grünen beschlossen. Welche steuerlichen Reformen auf dich zukommen, welche Freibeträge sich ändern und worauf du jetzt unbedingt achten solltest? Das verraten wir dir jetzt.
Was sich 2025 für Steuerzahler:innen in Österreich ändert
Das Jahr 2025 bringt für Steuerzahlerin Österreich bedeutende Veränderungen mit sich. Um das Beste aus diesen Neuerungen herauszuholen, ist es ratsam, sich frühzeitig zu informieren und gegebenenfalls die finanzielle Planung anzupassen. Dafür haben wir dir die wichtigsten Aspekte der Reform, die die Menschen um zwei Milliarden Euro entlasten soll, zusammengefasst.
Anhebung der Steuerstufen
Schon 2023 wurde aufgrund der allgemeinen Teuerungen die kalte Progression bei den Steuersätzen abgeschafft. Kalte Progression? Das bedeutet, dass bei steigendem Gehalt auch die zu entrichtenden Steuern steigen und du möglicherweise ein geringeres Netto-Plus hast als deine Brutto-Gehaltserhöhung vermuten ließe.
Für 2025 will die Regierung aufgrund der weiterhin hohen Inflationsrate hier noch einen Schritt weitergehen. Bis auf den Spitzensteuersatz, der für Bruttojahreseinkommen über 1.000.000 Euro angewandt wird, werden alle Steuerstufen um fast vier Prozent erhöht. Daraus ergeben sich die folgenden neuen Einkommensgrenzen und Steuersätze:
Neuer Steuersatz | Neue Einkommensgrenze | Alter Steuersatz | Neuer Steuersatz |
---|---|---|---|
12.816 Euro | 13.308 Euro | 0 % | 0 % |
20.818 Euro | 21.617 Euro | 20 % | 20 % |
34.513 Euro | 35.836 Euro | 30 % | 30 % |
66.612 Euro | 69.166 Euro | 40 % | 40 % |
99.266 Euro | 103.072 Euro | 48 % | 48 % |
1.000.000 Euro | 1.000.000 Euro | 50 % | 50 % |
über 1.000.000 Euro | über 1.000.000 Euro | 55 % | 55 % |
Kinderabsetzbetrag
Neben der Erhöhung der Familienbeihilfe um 4,6 Prozent, können Familien bzw. Alleinerziehende sich 2025 über eine inflationsbedingte Anpassung des Kinderabsetzbetrags freuen. Dieser steigt von 67,80 Euro pro Monat auf 70,90 Euro an.
Alleinerziehende Personen oder Geringverdiener:innen erhalten als Maßnahme gegen die kalte Progression außerdem 60 Euro Kinderzuschlag pro Monat.
Kilometergeld
Bisher war das Kilometergeld in Österreich abhängig von deinem Fahrzeug. So gab es 42 Cent pro Kilometer für Autofahrer:innen, 24 Cent für Motorräder, Roller oder Mofas und 38 Cent für Fahrradfahrer:innen oder Fußgänger:innen mit einem Arbeitsweg über zwei Kilometer.
Diese unterschiedlichen Tarife werden nun vereinheitlicht. Ab 1. Jänner 2025 gibt es unabhängig vom Fahrzeugtyp 50 Cent pro Kilometer für dich. Fährst du bei jemandem im PKW mit, erhältst du statt zuvor fünf Cent nun 15 Cent. Übrigens: Das Kilometergeld ist gänzlich steuerfrei.
Zuschüsse bei dienstlichen Übernachtungen
Wer häufig auf Dienstreisen ist, dürfte sich bald freuen. Die Tages- und Nächtigungsgelder werden künftig angehoben. Das Tagesgeld für Inlandsdienstreisen liegt dann bei bis zu 30 Euro - zuvor waren es nur 26,40 Euro. Die Nächtigungsgelder steigen von 15 auf 17 Euro. Damit will die Regierung auf die steigenden Lebenshaltungskosten in Österreich reagieren.
Öffi-Nutzung auf Dienstreisen
Möchtest du auf Dienstreisen die Öffis nutzen? Das soll jetzt noch attraktiver gemacht werden. Der Beförderungszuschuss wird für die ersten 50 Kilometer auf 50 Cent/Kilometer erhöht.
Kleinunternehmer:innenregelung
Für unselbstständig tätige Arbeitnehmer:innen kaum relevant, dafür jedoch für alle, die zumindest nebenbei auf selbstständiger Basis arbeiten: Die Reform der Kleinunternehmer:innenregelung. Aktuell bist du Kleinunternehmer:in, wenn dein Umsatz unter 35.000 Euro im Jahr liegt. Ab 1. Jänner 2025 darf dein Jahresumsatz sogar bei 55.000 Euro liegen. Erst darüber musst du Umsatzsteuer entrichten.
Dienstwohnungen
Wer dauerhaft oder zeitlich begrenzt eine Dienstwohnung bewohnt, kann dies nun mit einer Wohnfläche bis zu 35 Quadratmeter gänzlich sachbezugsfrei tun. Außerdem werden Gemeinschaftsräume - beispielsweise in Wohnungen für Monteur:innen - nicht mehr wie bisher jeder:m einzelnen Bewohner:in zugerechnet. Die Berechnung erfolgt nun aliquot.
Wer hat bei den geplanten Steueränderungen Vorteile?
Vielleicht hast du es beim Lesen der wichtigsten Steuerreformen schon vermutet: Die geplanten Änderungen dürften sich fast für alle Arbeitnehmer:innen und Selbstständige finanziell lohnen. Vor allem, wer auf Nachhaltigkeit beim Arbeitsweg setzt und das Fahrrad oder Öffis nutzt, kann profitieren. Auch Alleinerzieher:innen und Geringverdiener:innen sollen durch die Umsetzungen steuerlich besonders entlastet werden. Nur die Spitzenverdiener:innen, deren Steuersatz 2025 nicht nach oben oder unten korrigiert wurde, können zumindest im Bereich der Einkommenssteuer kein weiteres Plus auf dem Konto erwarten.
Letztes Update: 3. September 2024