Weiterbildungszeit: Die neue Bildungskarenz seit Juni 2026
Ab 8. Juni 2026 löst die neue Weiterbildungszeit die bisherige Bildungskarenz ab. Wer eine berufliche Auszeit zur Weiterbildung plant, muss sich auf deutlich strengere Regeln und ein begrenztes Budget von 150 Millionen Euro jährlich einstellen. Ein wesentlicher Unterschied: Es gibt keinen Rechtsanspruch mehr auf die Weiterbildungsbeihilfe. Das AMS entscheidet individuell und prüft, ob die Weiterbildung einen klaren arbeitsmarktpolitischen Nutzen hat – rein persönliche Interessen reichen nicht mehr aus. Zudem sind die Voraussetzungen gestiegen, etwa durch eine längere Betriebszugehörigkeit von zwölf Monaten. Wer aus der Elternkarenz kommt, muss künftig eine Wartefrist von 26 Wochen einhalten, bevor eine geförderte Auszeit möglich ist. Auch die verpflichtende Bildungsberatung und mögliche Kostenbeteiligungen des Arbeitgebers gehören zum neuen Modell. Eine gründliche Vorab-Information beim AMS ist daher essenziell, um die Chancen auf eine Bewilligung zu wahren.
Lange mussten die österreichischen Arbeitnehmer:innen darauf warten. Seit 8. Juni 2026 ersetzt die neue Weiterbildungszeit bzw. Weiterbildungsteilzeit die bisherige Bildungskarenz. Die ist seit 1. April 2025 nur mehr Geschichte. Solltest du eine berufliche Auszeit zur Weiterbildung planen, musst du dich ab sofort nicht nur mit einem neuen System vertraut machen, sondern dich vor allem mit deutlich engeren Förderungskriterien auseinandersetzen. Danach steht einem Antrag auf Weiterbildungszeit nichts mehr im Wege.
Weiterbildungszeit: Das ist die neue Bildungskarenz ab 2026
Als die österreichische Bundesregierung ankündigte, die bisherige Bildungskarenz streichen zu wollen, war die Verunsicherung bei vielen Arbeitnehmer:innen groß. Gleichzeitig stellte die Regierung klar, dass ab 2026 ein neues Modell kommen soll, das die Weiterbildung stärker an arbeitsmarktpolitische Ziele knüpft.
Dieses Nachfolgemodell trägt – wie mittlerweile bekannt ist – den Namen Weiterbildungszeit bei vollständiger Freistellung bzw. Weiterbildungsteilzeit. Während dieser Zeit kannst du nach individueller Prüfung durch das Arbeitsmarktservice (AMS) eine Weiterbildungszeit beziehen.
Im Unterschied zur bisherigen Bildungskarenz handelt es sich dabei um eine förderbasierte Beihilfe, auf die kein Rechtsanspruch mehr besteht. Die Entscheidung für oder gegen eine Genehmigung deiner Weiterbildung liegt beim AMS und orientiert sich unter anderem an Budgetmitteln und arbeitsmarktpolitischer Zweckmäßigkeit. Das Jahresbudget für die Weiterbildungszeit ist österreichweit mit 150 Millionen Euro gedeckelt. Ist das Budget erschöpft, werden keine weiteren Mittel mehr ausgeschüttet.
Nicht nur vorteilhaft: Das bringt die Weiterbildungszeit
Allerdings bringt die große Reform nicht nur Vorteile. Gerade Familien stehen aufgrund der neuen Regelung einigen Herausforderungen hinsichtlich der Kinderbetreuung und finanziellen Stellung gegenüber. Nach aktuellem Stand soll es künftig nicht mehr möglich sein, direkt aus der Elternkarenz in die Bildungskarenz zu wechseln. Stattdessen ist eine Pause von mindestens drei Monaten vorgesehen. Das soll laut Regierung verhindern, dass zwei Karenzmodelle als nahtlose Verlängerung genutzt werden.
Kein Rechtsanspruch auf Weiterbildungszeit
Bei der alten Bildungskarenz bestand nach Genehmigung des Antrags durch das AMS ein Rechtsanspruch auf das Weiterbildungsgeld aus der Arbeitslosenversicherung.
Dieser Rechtsanspruch wurde bei der Weiterbildungszeit gestrichen. Unter Umständen kann dein Antrag durch das AMS abgelehnt werden – und das auch, wenn du alle formalen Voraussetzungen erfüllst. Das könnte passieren, wenn das gesamte Förderbudget des Kalenderjahres bereits ausgeschüttet wurde.
Davon abgesehen kann es auch passieren, dass deine Weiterbildungszeit im Allgemeinen durch das AMS abgelehnt wird. Diese Ablehnung kann nicht mehr per Rechtsmittel bekämpft werden. Das unterscheidet die neue Weiterbildungszeit grundlegend von anderen Sozialleistungen. Laut Arbeiterkammer Wien gibt es zudem keine fest definierten Kriterien für die Beurteilung der Arbeitsmarktverwertbarkeit.
Voraussetzungen für Weiterbildungszeit: Das erwartet dich im neuen Modell
Ein besonders wichtiger Punkt für die Regierung war, dass künftig vor allem Weiterbildungen unterstützt werden, die einen klaren Nutzen für den Arbeitsmarkt haben. Gefördert werden laut AMS und Arbeiterkammer ausschließlich Weiterbildungen, die deine Beschäftigungsfähigkeit konkret verbessern oder dir den Einstieg in einen nachgefragten Beruf ermöglichen. Allgemeine Persönlichkeitsentwicklung oder rein private Interessen werden künftig nicht mehr ausreichen, um eine Förderung zu erhalten.
Förderungsfähige Weiterbildungen sind etwa:
- Berufliche Umschulungen
- Kurse, die dem Erlangen digitaler Kompetenzen dienen
- Zertifizierte Kurse mit Relevanz für Branchen mit Fachkräftemangel
Inhaltlich soll der Fokus deutlich stärker auf Qualifikationen liegen, die nachweislich zur Verbesserung der Beschäftigungssituation beitragen. Das AMS spricht in seinen aktuellen Informationspapieren bereits davon, dass nur Weiterbildungen mit „arbeitsmarktpolitischer Relevanz“ gefördert werden sollen. Das sind Ausbildungen, die deine Chancen auf eine Anstellung erhöhen oder es dir ermöglichen, einen gefragten Beruf zu ergreifen. Es gibt jedoch noch ein paar weitere formale Voraussetzungen, die du für eine Genehmigung der Weiterbildungszeit erfüllen musst.
Voraussetzungen für Weiterbildungszeit in der Übersicht
- Vor dem Bezug der Weiterbildungszeit musst du mindestens zwölf Monate arbeitslosenversicherungspflichtig bei deinem jetzigen Arbeitgeber beschäftigt gewesen sein. Hast du bereits ein Master- oder Diplomstudium abgeschlossen, erhöht sich der Zeitraum auf vier Jahre (ggf. bei unterschiedlichen Arbeitgebern).
- Du musst mit deinem Arbeitgeber eine beidseitig unterzeichnete Weiterbildungszeit-Vereinbarung abschließen und diese dem AMS vorlegen. Achtung, diese Vereinbarung wird erst dann wirksam, wenn das AMS deinen Antrag auf Förderung bewilligt hat.
- Deine geplante Weiterbildung muss mindestens zwei Monate dauern und zwanzig oder mehr Wochenstunden umfassen. Reduzierte Wochenstunden (16 WS) sind nur dann möglich, wenn du Kinder bis zum siebten Lebensjahr betreuen musst.
- Die Weiterbildung muss verpflichtend in Präsenz oder in Live-Online-Settings stattfinden.
- Ein Studium an einer Universität, Fachhochschule oder Fachakademie muss pro Semester mindestens 20 ECTS umfassen. Bei Kinderbetreuung sind es 16 ECTS.
- Absolvierst du mehrere Ausbildungen in Modulen, muss jedes einzelne Modul mindestens zwei Monate dauern. Das gesamte Ausbildungsziel muss dabei in einem Bildungsplan festgehalten sein.
- Nach der Elternkarenz gilt eine Wartefrist von mindestens 26 Wochen.
- Arbeitest du in einem Saisonbetrieb, gelten besondere Bedingungen. Du musst drei Monate direkt vor Antragstellung und insgesamt zwölf Monate in den letzten 24 Monaten vollversicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Dauer und Höhe der Weiterbildungszeit
Eine weitere Änderung, die in den letzten Wochen und Monaten intensiv diskutiert wurde, betrifft die Dauer der neuen Bildungskarenz. Bisher war ein Bezug des Weiterbildungsgelds für eine Dauer von zwölf Monaten möglich. Die Weiterbildungszeit kann nun mindestens für zwei Monate, aber höchstens für zwölf Monate in einem Zeitraum von vier Jahren ab Beginn der Weiterbildungszeit ausgezahlt werden. Deine Weiterbildungszeit kann ab sofort (seit 8. Juni 2026) beginnen.
Die Höhe der Weiterbildungszeit richtet sich nach einem einkommensabhängigen Stufenmodell. Die genauen Beträge sind in der Pauschalsatztabelle des AMS einsehbar. Der Mindestsatz liegt aktuell (Stand: 8. Juni 2026) bei 41,49 Euro pro Tag. Zusatzbetrag und Bildungsbonus, die es bei der alten Bildungskarenz gab, werden für die neue Weiterbildungszeit nicht gewährt.
Bei bestimmten Einkommensgrenzen ist eine verpflichtende Bildungsberatung beim AMS vorgesehen, bevor ein Antrag gestellt werden kann. Verdienst du mehr als 3.465 Euro brutto, benötigst du keine Bildungsberatung mehr. Dein Arbeitgeber wird in diesem Fall jedoch verpflichtet, sich mit 15 Prozent an der Förderung des AMS zu beteiligen.
Den Antrag auf Weiterbildungszeit kannst du maximal drei Monate vor Beginn der Weiterbildung stellen. Das funktioniert entweder persönlich in deiner AMS-Geschäftsstelle oder über MeinAMS online.
Unser Tipp ist: Wenn du ab 2026 eine Bildungskarenz planst, informiere dich rechtzeitig beim AMS über die neuen Kriterien. Nur so stellst du sicher, dass deine Weiterbildung finanziell unterstützt werden kann.
Vergleich: Weiterbildungszeit vs. Bildungskarenz
Die wichtigsten Infos zur Weiterbildungszeit inklusive Vergleich zur bisherigen Regelung der alten Bildungskarenz haben wir hier für dich zusammengefasst. Bitte beachte jedoch, dass die letzten Details der Weiterbildungszeit noch nicht finalisiert sind.
| Thema | Bildungskarenz bis 2025 | Neue Regelung ab 2026 |
|---|---|---|
| Budget | 512 Millionen Euro pro Jahr | 150 Millionen Euro pro Jahr |
| Finanzielle Unterstützung | Arbeitslosengeld | Weiterbildungsbeihilfe mit mindestens 41,49 Euro pro Tag |
| Beschäftigungsdauer | Mind. sechs Monate bei aktuellem Arbeitgeber | Mind. 12 Monate bei aktuellem Arbeitgeber |
| Min. Stundenausmaß | 20 Wochenstunden | 20 Wochenstunden (16 bei Betreuungspflicht) |
| Formate | Flexibel | Fokus auf Präsenz/Livestream, Nachweise erforderlich |
| Beratung | optional | Verpflichtende Bildungsberatung |
| Arbeitgeber | Optionale Beteiligung an Kosten | Beteiligung an Kosten je nach Einkommen der Arbeitnehmer:in oder des Arbeitnehmers |
| Elternkarenz-Anschluss | Möglich | Nicht mehr möglich, mind. 26 Wochen Wartezeit notwendig |
Sonderfall: Weiterbildungsteilzeit
Möchtest du deine Weiterbildung in Teilzeit absolvieren und – womöglich aus finanziellen Gründen – nebenbei weiterhin arbeiten? In diesem Fall musst du grundsätzlich dieselben Bedingungen erfüllen wie für die Weiterbildungszeit in Vollzeit. Du benötigst allerdings keine Bildungsberatung und dein Arbeitgeber muss sich auch nicht an der Finanzierung beteiligen.
Fördervoraussetzungen, die nur bei der Weiterbildungsteilzeit 2026 zum Tragen kommen
- Deine wöchentliche Arbeitszeit muss um mindestens 25 und maximal 50 Prozent reduziert werden.
- Du musst trotz reduzierter Arbeitszeit mindestens zehn Stunden pro Woche arbeiten.
- Die Weiterbildung muss mindestens zehn Wochenstunden umfassen und soll mindestens vier Monate lang dauern.
- Willst du ein Studium an Universitäten, Fachhochschulen oder Fachakademien abschließen, musst du pro Semester mindestens zehn ECTS-Punkte nachweisen. Wenn du ein oder mehrere Kinder betreust, reichen auch acht ECTS.
- Die maximale Bezugsdauer der Weiterbildungsteilzeit beträgt zwei Jahre in einem Zeitraum von vier Jahren ab Beginn der Förderung. Damit läuft sie maximal doppelt so lang wie die Vollzeitvariante.
Zuverdienst: Darf ich während der Weiterbildungszeit zuverdienen?
Ein geringfügiges Dienstverhältnis während der Weiterbildungszeit oder Weiterbildungsteilzeit ist grundsätzlich möglich. Dafür musst du aber eine Bedingung erfüllen. Das geringfügige Arbeitsverhältnis muss bei einem anderen Arbeitgeber als jenem, der dir die Weiterbildungszeit ermöglicht, bestehen und bereits seit mindestens 26 Wochen vor Ausbildungsbeginn aufrecht sein. Wurde es erst später eingegangen, ist ein Zuverdienst nicht erlaubt.
Übergangsregelungen: Das gilt für bereits laufende Bildungskarenzen
Du hast deine Bildungskarenz noch unter den alten Regelungen begonnen? Keine Sorge, du musst keine Angst haben, dass du diese plötzlich abbrechen musst. Unter bestimmten Bedingungen läuft der Bezug weiter.
Laut Arbeiterkammer Wien gilt: Wenn die Bildungskarenz in Modulen vereinbart und das erste Modul bis spätestens 31. Mai 2025 begonnen wurde sowie die schriftliche Vereinbarung mit dem Arbeitgeber nachweislich bis 28. Februar 2025 getroffen wurde, können weitere Module auch nach diesem Datum absolviert werden. Unvorhergesehene Unterbrechungen durch Mutterschutz oder Kinderbetreuungsgeld-Bezug schaden dem Fortbezug der finanziellen Leistungen nicht.
Die Vorteile der alten Bildungskarenz für Arbeitnehmer:innen
Ja, es gab und gibt Kritik an der Bildungskarenz. Gleichzeitig hatte sie jedoch einige Vorteile für jene, die sie tatsächlich nutzen konnten. Während du von Jobsicherheit profitieren konntest, hattest du zugleich bis zu zwölf Monate Zeit für berufliche Weiterbildung.
Die finanzielle Unterstützung durch das AMS bot zusätzlich einen entscheidenden Vorteil. Statt unbezahlter Bildungspausen konntest du mit dem Weiterbildungsgeld deine Existenz sichern und dich wirklich vollständig und ohne finanzielle Sorgen auf die Weiterbildung konzentrieren. Das bildete die Grundlage für eine berufliche Neuorientierung, einen internen oder externen Aufstieg bzw. am Ende mehr Gehalt. Dein Arbeitgeber profitierte wiederum, weil du neue Skills mit in den Job gebracht hast und somit Raum für Innovation geschaffen wurde.
Die wichtigsten Vorteile der Bildungskarenz für Arbeitnehmer:innen
- Kündigungsschutz während der Bildungskarenz
- Weiterbildung bei finanzieller Absicherung durch das AMS
- Flexible zeitliche Gestaltung zwischen zwei und zwölf Monaten
- Möglichkeit zur Weiterbildung im Ausland
- Auch für Studiengänge und umfassende Umschulungen nutzbar
Warum wurde der Bildungsurlaub abgeschafft?
Im Zuge der Regierungsbildung und dem Abstecken der Koalitionsbedingungen nach der Nationalratswahl 2024 hatte es sich bereits abgezeichnet, dass die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form wohl abgeschafft werden wird.
So kam es dann bekanntlich auch. Seit 1. April 2025 ist die Bildungskarenz in Österreich Geschichte. Aber warum eigentlich? Die Abschaffung wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS mit mehreren Argumenten begründet. Die Bundesregierung, deren großes Ziel der Abbau von Schulden ist, verwies einerseits auf steigende Kosten für das AMS.
Andererseits spielte die mangelnde Zielgenauigkeit des Angebots eine große Rolle. So bemängelten die Kritiker:innen der Bildungskarenz, dass viele Teilnehmer:innen möglichst wenig aufwändige Ausbildungen gewählt hätten, die keinen unmittelbaren arbeitsmarktpolitischen Nutzen bringen würden.
Hinzu kam die Kritik, dass vor allem gut informierte und besser verdienende Arbeitnehmer:innen von der Bildungskarenz profitieren würden. Für geringqualifizierte Beschäftigte oder solche mit prekären Arbeitsverhältnissen sei das Modell in der Praxis schwer zugänglich gewesen.
Gibt es in Deutschland und der Schweiz ähnliche Modelle?
Die österreichische Bildungskarenz war in ihrer bisherigen Form einzigartig. Während die Bildungskarenz in Österreich also staatlich geregelt war und durch das AMS finanziell unterstützt wurde, sieht es in Deutschland und der Schweiz anders aus.
In Deutschland existiert mit dem sogenannten Bildungsurlaub ein ähnliches Konzept. Dieser fällt allerdings deutlich kürzer aus. In 14 von 16 Bundesländern stehen Arbeitnehmer:innen jährlich fünf bis zehn Tage Bildungsurlaub bei vollem Gehalt zu. Die Kosten der Weiterbildung müssen meist selbst getragen werden. Bayern und Sachsen gewähren keinen Bildungsurlaub.
In der Schweiz gibt es kein landesweit einheitliches Modell. Weiterbildung ist dort primär eine private oder betriebliche Angelegenheit, sodass es keine vergleichbare, staatlich geregelte Auszeit wie in Österreich gibt.
Bildungskarenz nach Karenz: Beliebt, aber unfair?
Ein spezieller Anwendungsfall sorgte nicht nur unter Eltern immer wieder für Diskussionen: die Bildungskarenz direkt im Anschluss an eine Elternkarenz. Viele frisch gebackene Eltern, in erster Linie Mütter, konnten dadurch ihre Kinder länger zuhause betreuen. Die für den Bildungsurlaub notwendige Weiterbildung fand zwar statt, in den Augen mancher Menschen war diese jedoch selten beruflich sinnvoll.
Kritiker:innen sahen darin sogar eine unfaire Mehrfachnutzung von sozialen Leistungen, weil diese Variante der verlängerten Elternkarenz mitunter dazu diente, sich eine möglichst lange berufliche Auszeit bei gleichzeitiger Existenzsicherung zu verschaffen. Diejenigen, die mit der bisherigen Regelung kein Problem hatten, argumentierten, dass gerade Eltern diese Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung bräuchten, um nach ihrer Auszeit im Job wieder Fuß zu fassen.
Mittlerweile steht fest, dass eine wesentliche Änderung im neuen Modell den Übergang von der Elternkarenz in die Weiterbildungszeit betreffen wird. Ein direkter Anschluss der beiden beruflichen Auszeiten ist künftig nicht mehr möglich. Stattdessen gilt eine verpflichtende Wartefrist von mindestens 26 Wochen, in denen wieder gearbeitet werden muss. Ziel dieser Regelung ist es laut der Regierung, eine Aneinanderreihung mehrerer staatlich finanzierter Arbeitspausen zu verhindern.
Bildungskarenz bis 2025: Diese Regelungen galten bisher
Bis zu ihrer Abschaffung mit 1. April 2025 galt die Bildungskarenz in Österreich als beliebtes Modell, um sich beruflich weiterzubilden – bei gleichzeitigem finanziellen Rückhalt durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Voraussetzung war ein aufrechtes Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten. Arbeitnehmer:innen konnten freiwillig für eine Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr Bildungskarenz in Anspruch nehmen, wenn eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (bzw. 16 Stunden bei Betreuungspflichten) nachgewiesen wurde.
Während der Bildungskarenz hast du kein Gehalt von deinem Arbeitgeber erhalten. Stattdessen konntest du Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds beziehen. Um den Bildungsurlaub antreten zu können, brauchtest du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Auf diese hattest du keinen Rechtsanspruch. Für viele Arbeitnehmer:innen, gerade die jüngeren unter ihnen, war es auch attraktiv, die Bildungskarenz im Ausland zu absolvieren. Dafür eigneten sich beispielsweise Sprachkurse.
Überblick: Das waren die Voraussetzungen und Konditionen für die abgeschaffte Bildungskarenz
- Arbeitsverhältnis: Mindestens sechs Monate durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt
- Dauer: Zwei bis zwölf Monate Bildungskarenz möglich
- Bildungsmaßnahme: Mindestens 20 Wochenstunden (bzw. 16 bei Betreuungspflichten für Kinder oder andere Familienangehörige) für die Weiterbildung
- Zustimmung Arbeitgeber: Nur mit schriftlicher Vereinbarung möglich
- Finanzielle Unterstützung: Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes über das AMS
- Kündigungsschutz: Für die Dauer der Bildungskarenz konntest du nicht gekündigt werden
- Ort der Weiterbildung: Auch im Ausland möglich, wenn sinnvoll argumentierbar
- Kein Rechtsanspruch: Arbeitgeber konnte Antrag ablehnen
Fazit: Der Umbruch ist in vollem Gange!
Seit 8. Juni 2026 ist die neue Weiterbildungszeit Realität. Die Bildungskarenz war bisher für viele Arbeitnehmer:innen ein wichtiges Instrument zur beruflichen Weiterentwicklung. Mit der Weiterbildungszeit ab 2026 ändert sich jedoch nicht nur der Name der bisherigen Bildungskarenz, sondern die gesamte Voraussetzungskette der Förderung.
In Zukunft heißt es: Je klarer der Nutzen für den Arbeitsmarkt, desto höher stehen deine Chancen auf Unterstützung. Wenn du eine Weiterbildungszeit planst, solltest du dich frühzeitig beim AMS informieren und dein Vorhaben wirklich gut begründen können. Denn automatische Förderungen gibt es nicht mehr.