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Renten-Nachzahlung

Mütterrente III: 255 Euro Nachzahlung, aber nicht für alle

Veröffentlicht:  1. Juni 2026, 11:58
3 min
Mutter hält ihre kleine Tochter liebevoll auf dem Schoß im Garten

Rund zehn Millionen Rentner:innen in Deutschland können sich 2028 auf eine Nachzahlung von bis zu 765 Euro freuen. Allerdings: Nicht alle bekommen das Geld in voller Höhe. Hintergrund ist die Mütterrente III, die eine jahrzehntelange Ungleichbehandlung bei Kindererziehungszeiten beendet. Der Anspruch gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2027, ausgezahlt wird das Geld aber erst 2028.

21 Euro mehr pro Kind, jeden Monat

Im Kern schließt die Mütterrente III eine Lücke, die viele Eltern jahrzehntelang benachteiligt hat. Bislang rechnete die Rentenversicherung für Kinder, die vor 1992 geboren wurden, nur 30 Monate Erziehungszeit an. Für später geborene Kinder waren es 36 Monate. Mit der Reform werden die zusätzlichen sechs Monate auch für die älteren Jahrgänge anerkannt.

Konkret bedeutet das: einen halben Rentenpunkt mehr pro Kind. Nach aktuellem Stand entspricht das rund 21,26 Euro monatlich pro Kind (Rentenwert ab 1. Juli 2026). Bei drei vor 1992 geborenen Kindern summiert sich das auf rund 64 Euro im Monat, dauerhaft. Da der Rentenwert jährlich steigt, dürfte der Betrag bis zur Auszahlung 2028 noch weiter wachsen.
Die Deutsche Rentenversicherung bestätigt: Berechtigte müssen in der Regel nichts tun, die Ansprüche werden automatisch geprüft.

Mütterrente III auf einen Blick:

  • Wer profitiert? Eltern mit Kindern, die vor 1992 geboren wurden (Mütter und Väter)
  • Wie viel? Ein halber Rentenpunkt pro Kind, aktuell rund 21,26 Euro im Monat
  • Ab wann? Rechtlicher Anspruch ab 1. Januar 2027
  • Wann kommt das Geld? Auszahlung erst 2028, dann inklusive Nachzahlung für 2027
  • Antrag nötig? Nein, die Prüfung läuft automatisch – Voraussetzung sind erfasste Erziehungszeiten
Ältere Frau liest Rentenunterlagen zu Hause auf dem Sofa
Berechtigte müssen nichts beantragen, die Rentenversicherung prüft die Ansprüche automatisch.

Warum die Auszahlung erst 2028 kommt

Ursprünglich sollte die Mütterrente III bereits zum 1. Januar 2027 ausgezahlt werden. Die Rentenversicherung verweist jedoch auf den enormen technischen Aufwand: Mehr als zehn Millionen Rentenbescheide müssen neu berechnet werden, dazu kommen Auswirkungen auf Hinterbliebenenrenten.

Der Anspruch entsteht trotzdem rückwirkend ab Januar 2027. Berechtigte bekommen 2028 also nicht nur die laufende erhöhte Rente, sondern zusätzlich eine Nachzahlung für das gesamte Jahr 2027. Bei drei Kindern wären das rein rechnerisch rund 765 Euro, mit den weiteren Rentenanpassungen in der Praxis vermutlich mehr.

Auch Väter profitieren aber mit einem Haken

Auch Väter profitieren, jedoch nur, wenn die Kindererziehungszeiten in ihrer Rentenbiografie eingetragen sind. Bei gemeinsamer Erziehung werden die Zeiten nicht automatisch aufgeteilt.

Ohne rechtzeitige gemeinsame Erklärung bleiben sie der Mutter zugeordnet, selbst beim Wechselmodell. Wer 2028 oder später erstmals Rente bezieht, profitiert allerdings von einer Neuregelung: Dann ordnet die Rentenversicherung die Erziehungszeiten nach den tatsächlichen Verhältnissen zu. Wer unsicher ist, kann die Erziehungszeiten mit dem Formular V0800 bei der Rentenversicherung feststellen lassen.

Stille Kürzung für Neurentner ab 2028

Einen Haken gibt es für eine spezielle Gruppe: Wer erst ab dem 1. Januar 2028 in Rente geht und in den entscheidenden Erziehungsmonaten ein Einkommen nahe der Beitragsbemessungsgrenze hatte, bekommt die zusätzlichen Punkte aus der Mütterrente III nicht in voller Höhe.

Hintergrund ist § 70 SGB VI: Die kombinierten Entgeltpunkte aus eigenem Einkommen und Kindererziehung dürfen die Bemessungsgrenze nicht übersteigen. Bis zu 21,26 Euro pro Kind und Monat können in diesen Fällen verloren gehen, ohne dass der Bescheid explizit darauf hinweist.

Achtung bei Grundsicherung und Witwenrente

Eine weitere Gruppe geht netto fast leer aus: Wer Grundsicherung im Alter oder Wohngeld bezieht, hat von der Mütterrente III oft wenig: Die Erhöhung wird voll als Einkommen angerechnet. Auch auf Witwen- und Witwerrenten kann sie sich auswirken, weil eigene Renteneinkünfte ab bestimmten Freibeträgen gegengerechnet werden. Für viele Frauen, die besonders auf das Plus angewiesen wären, bleibt damit netto wenig übrig.

Hinzu kommt die Steuer: Die Nachzahlung fließt im Steuerjahr 2028 zu und zählt als steuerpflichtiges Einkommen. Ob daraus tatsächlich Steuern werden, hängt vom Gesamteinkommen und dem Rentenfreibetrag ab.

Die Reform bringt Millionen Menschen mehr Geld. Sie zeigt aber auch, wie stark die deutsche Rentenberechnung bis heute von Stichtagen und Geburtsjahrgängen abhängt.