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Was verdient man als Lehrer:in? Gehalt & Verdienstunterschiede

Der Lehrerberuf gilt als krisensicher und aufgrund des massiven Lehrermangels als äußerst chancenreich – auch für Quereinsteiger:innen. Doch was springt finanziell dabei raus? Die Vergütung unterscheidet sich grundlegend, je nachdem, ob Lehrkräfte verbeamtet sind (Besoldung) oder privatrechtlich angestellt (Gehalt nach Tarif). Im Schnitt liegt das Bruttogehalt bei etwa 52.100 Euro jährlich, wobei die Spanne je nach Bundesland, Schulform und Berufserfahrung stark variieren kann.

Schleswig-Holstein führt beim Gehaltsvergleich, während Besoldungsgruppen (A 12 bis A 16) und die Art der Anstellung den Verdienst maßgeblich beeinflussen. Ein Trend: Viele Bundesländer gleichen die Bezahlung von Grundschullehrkräften zunehmend an das höhere Niveau (A 13) an. Während verbeamtete Lehrkräfte von Zulagen und einer sichereren Altersvorsorge profitieren, bietet der öffentliche Dienst für Tarifbeschäftigte klare Strukturen. Letztlich gilt: Der Standort sowie die eigene Karriereplanung sind entscheidende Faktoren für das Portemonnaie.

Lehrer:in gilt für viele Menschen als krisensicherer und attraktiver Beruf. Zumindest verbeamtete Lehrer:innen sind quasi unkündbar. Außerdem ist die Berufsgruppe aufgrund des Lehrermangels in Deutschland gefragt wie selten zuvor. Laut einer Analyse des Instituts der deutschen Wirtschaft (IW) fehlen im Schuljahr 2025/2026 in Deutschland rund 35.000 Lehrkräfte. Die Bildungsministerkonferenz prognostiziert obendrauf, dass sich diese Zahl bis 2035/36 auf bis zu 76.000 erhöhen könnte. Deine Chancen auf eine Stelle als Lehrer:in sind also so gut wie nie und auch Quereinsteiger:innen sind gefragt. Doch obwohl viele Benefits des Berufs wie überdurchschnittlich viel Urlaub und Verbeamtung verlockend klingen: Wie sieht es eigentlich mit dem Verdienst aus? Wir haben uns genauer angesehen, welches Gehalt Lehrer:innen verdienen.

Gehalt oder Besoldung – was ist der Unterschied?

Die unterschiedlichen Bezeichnungen für das Einkommen von Lehrer:innen ergeben sich durch die unterschiedlichen Beschäftigungsarten. Ein großer Teil der Lehrkräfte ist verbeamtet. Beamt:innen erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung, da sie rein rechtlich nicht für die Arbeit bezahlt, sondern für die Wahrnehmung eines Amtes alimentiert werden. Im Sprachgebrauch wird jedoch häufig die Besoldung als Gehalt bezeichnet. Auch in diesem Artikel verwenden wir an einigen Stellen den Begriff Gehalt, wenn wir vom Einkommen verbeamteter Lehrer:innen sprechen.

Ausflug in die Geschichte: Daher kommt der Begriff Besoldung

Die Geschichte des Begriffs „Besoldung“ begann schon während der Römer:innenzeit. Das lateinische Wort solidus war eine Goldmünze des Römischen Reiches, mit der Soldaten entlohnt wurden. Daraus entstand der mittelhochdeutsche solt und schließlich die im Deutschen immer noch gebräuchlichen Begriffe Sold und Besoldung.

Im Laufe der Jahrhunderte weitete sich die Verwendung des Worts Besoldung vom Militär auf den gesamten Staatsdienst aus. Bis heute zeigt die Wortbedeutung den grundlegenden Unterschied zum privaten Arbeitsverhältnis auf.

In welcher Besoldungsgruppe verdiene ich als Lehrer:in wieviel?

Für verbeamtete Lehrer:innen bestimmt die jeweilige Besoldungsgruppe die Höhe des Verdienstes. Die Höhe der Bezahlung innerhalb einer Besoldungsgruppe wird von den jeweiligen Bundesländern definiert. Generell gilt: je höher die Besoldungsgruppe, desto höher die Besoldung (A 9 bis A 13 gehören zum Gehobenen Dienst, A 13 bis A 16 gehören zum Höheren Dienst und erhalten die höchste Besoldungsstufe). In welcher Besoldungsgruppe welche Lehrer:innen einsteigen, entnimmst du der aktuellen Besoldungstabelle für Beamt:innen:

BesoldungsgruppeTätigkeit/AusbildungsgradDurchschnittliches Jahresgehalt (brutto / Euro)
A 12Grundschullehrer:innen; Lehrer:innen an Hauptschulen, Förderschulen, Realschulen, Lehrer:innen für Sekundarstufe I (auch Gesamtschulen)  64.608
A 13Gymnasiallehrer:innen; Berufsschullehrer:innen; Lehrer:innen für Sekundarstufe II (auch Gesamtschulen)72.074
A 14Oberstudienrät:in77.250
A 15Studiendirektor:in88.592
A 16Schulleiter:in Gymnasium (Oberstudiendirektor:in); Schulleiter:in Gesamtschule (Leitende:r Gesamtschuldirektor:in)  98.210

Die angegebenen Jahresgehälter sind Durchschnittsgehälter über alle Bundesländer hinweg. Sie gelten für Lehrkräfte ohne Kinder.

Außerdem erfolgen derzeit Umstrukturierungen, bei denen die Berufsgruppen von A12 auf A13 hochgestuft werden (siehe unten).

Wie hoch ist das Durchschnittsgehalt von Lehrer:innen?

Der Verdienst der meisten als Lehrer:in Beschäftigten in Deutschland liegt im kununu Gehaltscheck zwischen 44.080 € und 53.560 €. Als Topverdiener:in können Lehrer:innen ein Jahresgehalt von bis zu 82.000 € brutto erreichen. Das Durchschnittsgehalt für Lehrer:innen in Deutschland über alle Verdienstklassen hinweg beträgt laut kununu Nutzer:innen, die als Lehrer:in arbeiten, 52.100 €.

Diese Zahlen zeigen: Die Höhe des Verdienstes kann sehr unterschiedlich sein. Sie wird von einer Reihe von Faktoren beeinflusst, die wir im Folgenden weiter ausführen:

In welchem Bundesland verdienen Lehrer:innen am meisten?

Bildung ist in Deutschland Ländersache und damit auch die Vergütung der Lehrkräfte. Wie in vielen anderen Berufen gibt es Bundesländer, in denen die Einkommen durchschnittlich höher ausfallen als in anderen. Lange Zeit galt, dass man nur in dem Bundesland als Lehrer:in arbeiten konnte, in welchem man das Lehramtsstudium abgeschlossen hatte. Mittlerweile ist der Wechsel in andere Bundesländer etwas einfacher. Die Kultusministerkonferenz hat in einem Beschluss aus dem Jahr 2001 die Grundsätze des Lehrertauschverfahrens definiert, das es Lehrkräften erleichtern soll, aus persönlichen Gründen in ein anderes Bundesland zu wechseln. Dennoch macht es in finanzieller Hinsicht Sinn, sich gut zu überlegen, in welchem Bundesland man sich für das Lehramtsstudium einschreibt.

In Schleswig-Holstein verdienst du mit durchschnittlich 55.900 € im Jahr am meisten. Auf Schleswig-Holstein folgt Hamburg mit 54.500 €. Rheinland-Pfalz liegt aktuell auf Platz drei mit einem durchschnittlichen Verdienst von 54.000 €.

Bundesland Durchschnittl. Gehalt
Schleswig-Holstein 55.900 €
Hamburg 54.500 €
Rheinland-Pfalz 53.900 €
Bayern 53.000 €
Nordrhein-Westfalen 52.900 €
Niedersachsen 52.500 €
Land Berlin 51.800 €
Baden-Württemberg 51.800 €
Brandenburg 51.500 €
Bremen 51.200 €
Sachsen 50.700 €
Hessen 50.600 €
Saarland 50.400 €
Sachsen-Anhalt 49.200 €
Thüringen 48.800 €
Mecklenburg-Vorpommern 47.600 €

Mehr dazu auf unserer Gehaltsseite für Lehrer:innen im kununu Gehaltscheck. Du interessierst dich für die Gehälter von Lehrer:innen außerhalb Deutschlands? Dann schau auf unseren Gehaltsseiten für Lehrer:innen in Österreich und der Schweiz.

Unterscheidet sich das Gehalt von privat angestellten oder verbeamteten Lehrer:innen?

In Deutschland gab es im Schuljahr 2023/24 über 837.000 Lehrer:innen, etwa ein Viertel davon ist nicht verbeamtet, sondern privatrechtlich angestellt. Die Zahl der verbeamteten Lehrer:innen variiert stark von Bundesland zu Bundesland. In der alten Bundesrepublik waren Lehrer:innen generell verbeamtet. Mit der Wiedervereinigung hat sich das geändert. In der DDR gab es keinen Beamtenstatus für Lehrer. Vor allem in den neuen Bundesländern ist die Zahl der verbeamteten Lehrer:innen daher gering, aber auch viele alte Bundesländer setzen verstärkt auf privatrechtlich angestellte Lehrer:innen.

Der Beschäftigungsstatus hat eine nicht unerhebliche Auswirkung auf die Höhe der Bezahlung: Im Durchschnitt verdienen verbeamtete Lehrkräfte circa 500 Euro mehr im Monat als solche, die nicht verbeamtet sind. Wer verbeamtet ist, hat nicht nur einen höheren Verdienst, sondern auch einen Job auf Lebenszeit und weniger Abgaben. Darüber hinaus gibt es Zuschüsse bei Heirat, für Kinder und zur privaten Krankenversicherung. Mit dem Alter beziehungsweise der Berufserfahrung steigt automatisch die Bezahlung. Wer verbeamtet werden möchte, muss sich einer Untersuchung beim Amtsarzt unterziehen: Hohes Übergewicht, chronische Krankheiten oder ein zu hohes Lebensalter gelten als Ausschlusskriterien. Die einzelnen Bundesländer legen die Voraussetzungen für eine Verbeamtung selbst fest.

Tipp: Clever sein bei der Wahl deines Bundeslandes

Die Verbeamtung von Lehrer:innen ist Ländersache. Wenn du auf eine verbeamtete Lehrer:innen-Stelle spekulierst, solltest du dich zunächst informieren, in welchem Bundesland die Chancen auf eine Verbeamtung gut stehen. Berlin beispielsweise stellt nur private Lehrer:innen ein, in Bayern hingegen sind die meisten Lehrer:innen verbeamtet.

Trend: Immer mehr Bundesländer zahlen ihren Lehrkräften A 13

Nicht nur die mögliche Verbeamtung an sich hängt vom Bundesland, in dem du als Lehrkraft tätig bist, ab. Auch die mögliche Besoldung fällt je nach Standort und Schulform unterschiedlich aus. Das könnte sich aber bald ändern.

Ein wichtiger aktueller Entwicklungstrend beim Gehalt von Lehrer:innen betrifft nämlich die Besoldungsgruppe A 12. Nach dieser wurden bisher vor allem Grundschullehrer:innen bezahlt.

Mehr und mehr Bundesländer gleichen die Bezahlung von Grundschullehrkräften nun an die der Gymnasiallehrer:innen an und stufen alle Lehrämter in die Besoldungsgruppe A 13 ein. Bereits umgesetzt oder fest beschlossen haben dies Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.

Bayern hebt die Besoldung für Grund- und Mittelschullehrkräfte schrittweise bis 2028 auf A 13 an. In Baden-Württemberg und Rheinland-Pfalz, wo Grundschullehrkräfte regulär noch nach A 12 besoldet werden, zeichnet sich ebenfalls Bewegung ab. Final wurde hier jedoch noch nichts entschieden.

Wenn du also heute ein Lehramtsstudium beginnst, kannst du in vielen Bundesländern nach deinem Abschluss damit rechnen, von Anfang an an jeder Schule mit A 13 besoldet zu werden.

Wie viel verdienen privatrechtlich angestellte Lehrer:innen?

Lehrer:innen, die nicht verbeamtet sind, werden nach dem Tarifvertrag der Bundesländer (TV-L) bezahlt. Mit der Ausnahme von Hessen ist im Tarifvertrag die Höhe der Gehälter für privat angestellte Lehrer:innen festgelegt. Allerdings gibt es in den Bundesländern teilweise unterschiedliche Schulformen, weshalb es zu unterschiedlichen Eingruppierungen und daher auch Gehältern kommen kann. In Baden-Württemberg, Bayern und Hessen werden die drei alten Schulformen Haupt- und Realschule sowie Gymnasium nach wie vor parallel geführt. In vielen anderen Bundesländern gibt es statt Haupt- und Realschulen Gesamtschulen oder Stadtteilschulen, in denen Schüler:innen der unterschiedlichen Zweige gemeinsam unterrichtet werden. Der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der Lehrer:innen wird etwa alle zwei Jahre verhandelt.

Tarifeinigung im öffentlichen Dienst

Bist du privatrechtlich als Lehrer:in im öffentlichen Dienst angestellt, unterliegst du dem Tarifvertrag der Bundesländer. Dieser wird regelmäßig neu verhandelt. Zuletzt einigten sich die Tarifparteien auf eine Gehaltserhöhung von 5,8 Prozent in drei Schritten für Tarifbeschäftigte im öffentlichen Dienst der Länder.

Grundschule oder Gymnasium – welche:r Lehrer:in verdient am meisten?

Aus der Besoldungstabelle lässt sich bereits ablesen, dass auch die Schulform eine grundlegende Rolle für die Höhe eines Lehrer:innen-Gehalts spielt. Als Grundschullehrer:in ist man in der Besoldungsgruppe A12, Gymnasiallehrer:innen hingegen in der Besoldungsgruppe A13. Demnach ist das Gehalt einer:eines Grundschullehrer:in niedriger als das Gehalt von Lehrer:innen an einem Gymnasium. Trotz abgeschlossenem Studium, Referendariat und zweiten Staatsexamen erhalten Grundschullehrer:innen eine schlechtere Bezahlung als Lehrer:innen in der Besoldungsgruppe A13. Beamt:innen der Besoldungsgruppe A12 erhalten durchschnittlich 4.885 Euro brutto im Monat. In der Besoldungsgruppe A13 sind es rund 500 Euro mehr, nämlich 5.469 Euro. Seit März 2025 liegt das Grundgehalt in A 13 Stufe 1 bei 5.046 Euro brutto monatlich und kann in der höchsten Erfahrungsstufe auf 6.427 Euro ansteigen.

Die Besoldungsgruppen und die damit einhergehenden Einkommensunterschiede beziehen sich zwar auf verbeamtete Lehrer:innen, geben jedoch auch einen Anhaltspunkt für Lehrer:innen, die nach Tarifvertrag bezahlt werden.

Hat die Berufserfahrung & das Karrierelevel Einfluss auf das Gehalt eines:einer Lehrer:in?

Wie in vielen anderen Berufen steigt mit zunehmender Berufserfahrung auch das Einkommen von Lehrer:innen, unabhängig davon, ob man verbeamtet ist oder nicht. Laut kununu Gehaltscheck für Deutschland liegen die meisten Einstiegsgehälter für Lehrer:innen mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung zwischen 34.600 € und 44.080 €. Topverdiener:innen mit dem höchsten Bruttogehalt haben meist mehr als zehn Jahre Berufserfahrung: Hier liegt die Gehaltsspanne von 72.520 € bis 82.000 €.

Besonders gut sind die Gehaltsaussichten als Oberstudiendirektor:in beziehungsweise Schulleiter:in einer Gesamtschule oder eines Gymnasiums. Sie gehören der Besoldungsgruppe A16 an und sind mit ca. 7.512 Euro brutto im Monat die Top-Verdiener:innen in der Berufsgruppe. In Bayern können Schulleiter:innen sogar bis zu 8.716 Euro brutto monatlich verdienen.

Brutto-Netto-Vergleich: Was bleibt vom Gehalt als Lehrer:in übrig?

Wie viel dir als Lehrer:in von deinem Brutto-Einkommen übrig bleibt, hängt vor allem davon ab, ob du verbeamtet bist oder nicht. Generell lässt sich sagen, dass Beamte mehr Netto vom Brutto erhalten als Lehrer:innen im öffentlichen Dienst. Durch Sonderzahlungen wie Familienzuschlag und Stellenzulagen erhöht sich das Grundgehalt von Beamten. Auch die steuerlichen Abzüge werden anders verrechnet.

AbzügeVerbeamtete:r Lehrer:inLehrer:in im öffentlichen Dienst
KrankenversicherungKeine Abzüge (Als Beamte:r musst du dich jedoch privat krankenversichern)Abzüge
PflegeversicherungKeine Abzüge (Als Beamte:r musst du dich jedoch privat pflegeversichern.)Abzüge
RentenversicherungKeine Abzüge (Für Beamte entfällt die Pflicht zur Rentenversicherung.)Abzüge
ArbeitslosenversicherungKeine Abzüge (Für Beamte entfällt die Pflicht zur Arbeitslosenversicherung.)Abzüge
Lohn- und EinkommenssteuerAbzüge (Die lohn- und einkommenssteuerlichen Abzüge werden bei Beamten allerdings anders berechnet als bei Angestellten.)Abzüge
KirchensteuerAbzüge (Falls man einer Konfession zugehört)Abzüge (Falls man einer Konfession zugehört)

Lehrer:innen-Gehalt: FAQs

Du möchtest noch mehr wissen zum Verdienst als Lehrer:in? Wir beantworten die häufigsten Fragen.

Nein, zumindest wenn der:die Lehrer:in an einer öffentlichen Schule unterrichtet. Die Höhe der Bezahlung hängt von den oben beschriebenen Faktoren ab. Welche Fächer ein:e Lehrer:in unterrichtet, spielt dabei keine Rolle. Das Gehalt eines:einer Deutschlehrer:in ist also das gleiche wie das eines:r Mathe-, Musik- oder Sportlehrer:in.

Die genauen Voraussetzungen für einen Quereinstieg als Lehrer:in werden von den Bundesländern festgelegt. Die meisten Bundesländer akzeptieren Lehrkräfte ohne lehramtsbezogenen Abschluss, da die Nachfrage nach Lehrer:innen sehr hoch ist. Zudem können Seiteneinsteiger:innen mit ihrer Erfahrung das Schulleben und die Ausbildung der Schüler:innen bereichern. Voraussetzung ist ein abgeschlossenes Studium. Darüber hinaus müssen Quereinsteiger:innen ein zweijähriges Referendariat absolvieren und mit einer Prüfung abschließen.

Finanziell macht ein Quereinstieg als Lehrer:in vor allem dann Sinn, wenn du Aussichten auf einen Beamtenstatus hast. Bei der Besoldung als verbeamtete:r Lehrer:in wird nämlich auch das Alter beziehungsweise die Berufserfahrung berücksichtigt. Als Quereinsteiger:in ohne Beamtenstatus werden Lehrkräfte in vielen Fällen schlechter bezahlt als Lehrer:innen mit abgeschlossenem Lehramtsstudium. Dennoch wird diese Form des Jobwechsels für viele Arbeitnehmer:innen attraktiver. Denn der Anteil der Quereinsteiger:innen an öffentlichen Schulen ist in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen – von unter drei Prozent vor zehn Jahren auf heute rund 13 Prozent.

Jede:r angehende Lehrer:in muss ein Referendariat abschließen, bevor es richtig losgeht mit dem Berufsleben. Das Referendariat wird häufig auch als „zweite Phase“ oder „Vorbereitungsdienst“ bezeichnet. Es dauert in den meisten Bundesländern 18 Monate, unter bestimmten Voraussetzungen sind Verkürzungen möglich. Referendar:innen unterrichten selbstständig an Schulen und besuchen zusätzlich Seminare als Teil der Ausbildung. Das Referendariat endet mit einer schriftlichen und einer praktischen Prüfung, dem zweiten Staatsexamen. Das Referendariatsgehalt liegt deutschlandweit zwischen 1.652,28 Euro und 1.795,10 Euro brutto pro Monat (Stand: Mai 2025). Wie viel du genau erhältst, hängt von deinem Bundesland und deiner Besoldungsgruppe ab. In Nordrhein-Westfalen etwa erhalten Referendar:innen an einer Grundschule 1.700,37 Euro (entspricht A 12) und an Gymnasien 1.733,28 Euro (entspricht A 13) brutto monatlich.

Dass das Gehalt von Schulleiter:innen stets der Besoldungsgruppe A 16 folgt, ist ein häufiges Missverständnis. Welche Besoldungsgruppe eine Schulleitung erhält, hängt weniger vom Titel als vielmehr von der Schulgröße ab. Während Schulleitungen an großen Gymnasien oder Gesamtschulen tatsächlich nach A 16 besoldet werden, ist A 16 keineswegs der Standard für alle Schulleitungen.

Kleinere Schulen werden häufig von Schulleitungen in A 14 oder A 15 geführt. In Niedersachsen etwa wurde die Besoldung von Schulleitungen kleiner Schulen mit bis zu 80 Schüler:innen erst ab 2025 auf A 14 angehoben. Du kannst also wahrscheinlich sogar davon ausgehen, dass manche Schulleiter:innen bisher sogar noch darunter bezahlt wurden. Arbeitest du gezielt auf eine A-16-Stelle hin? In diesem Fall solltest du also nicht nur die Schulform, sondern auch die Schulgröße und die Gegebenheiten in deinem Bundesland im Blick behalten.

Lehrer:innen, die verheiratet sind und/oder Kinder haben, erhalten einen Zuschlag, der das durchschnittliche Gehalt im Monat aufbessert. Wer als Beamte:r und damit als Lehrer:in oder im Referendariat einen Familienzuschlag und in welcher Höhe erhält, entnimmst du dem Besoldungsgesetz des Bundes oder jeweiligen Landes. Der Familienzuschlag wird nach verschiedenen Stufen geregelt: Verheiratete ohne Kinder befinden sich so in Stufe 1, Kindergeldberechtigte mit einem Kind in Stufe 2, Kindergeldberechtigte mit zwei Kindern in Stufe 3 usw. Die Höhe der Zuschläge unterscheidet sich je nach Bundesland und natürlich deiner Besoldungsgruppe.

Das hängt davon ab, wie viele Stunden in Teilzeit gearbeitet werden. Generell wird die Bezahlung in Teilzeit proportional zur Bezahlung reduziert. Wenn du also beispielsweise deine Arbeitszeit von 100 Prozent auf 50 Prozent reduzierst, reduziert sich auch dein Gehalt entsprechend um die Hälfte.

Beim Thema Teilzeit gibt es Unterschiede zwischen verbeamteten Lehrer:innen und solchen, die nach Tarifvertrag bezahlt werden. Tarifbeschäftigte können generell jede Stundenzahl in Teilzeit beantragen, Beamt:innen unterliegen hier strengeren Restriktionen. Wer als Lehrer:in in Teilzeit arbeiten möchte, muss dies beantragen.

Aufgepasst!

Auch die Versorgungsansprüche reduzieren sich entsprechend. In Teilzeit verbrachte Dienstzeit wird nur im Verhältnis zur regelmäßigen Arbeitszeit angerechnet und verringert dadurch die ruhegehaltfähige Dienstzeit. Niedrigere Pensionsansprüche sind die Folge.

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