Was verdient man als Anwält:in? Gehalt & Verdienstunterschiede

Das Jura-Studium gilt als einer der anspruchsvollsten Studiengänge überhaupt. 2020 lag die Durchfallquote der staatlichen Pflichtfachprüfung bei 28 Prozent. Doch wer es durch das Studium und die Prüfungen schafft, hat eine Jobgarantie und die Aussicht auf ein sehr gutes Gehalt direkt von Beginn an. Im kununu-Ranking der bestbezahlten Berufe 2023 liegt der Beruf als Anwält:in unter den ersten Plätzen. Was verdient man durchschnittlich als Anwält:in? Mit welchem Einstiegsgehalt können Absolvent:innen rechnen? In welchen Bundesländern ist die Bezahlung für Anwält:innen am höchsten? Wir haben alle wissenswerten Fakten zum Gehalt von Anwält:innen für euch zusammengestellt.

Was macht ein:e Anwält:in?

Als Anwält:in berätst du deine Mandant:innen in allen Angelegenheiten des Rechts. Dabei vertrittst du nicht unbedingt nur Privatpersonen, auch Unternehmen oder Behörden können als Auftraggeber:innen auftreten. 

In den meisten Fällen starten Berufseinsteiger:innen nach dem Studium in einer Anwaltskanzlei. Als Volljurist:in kannst du aber auch direkt bei einem Unternehmen in der Rechtsabteilung angestellt sein oder bei der Staatsanwaltschaft arbeiten. Eine weitere Möglichkeit ist die Selbstständigkeit oder die Gründung einer eigenen Kanzlei im Zusammenschluss mit weiteren Anwält:innen.

Jura-Studium: Wie wird man Anwält:in?

Wer als Anwält:in arbeiten möchte, muss zunächst ein Jurastudium absolvieren. Um den Titel Volljurist:in zu führen und später als Richter:in oder Rechtsanwält:in tätig zu sein, müssen zwei Staatsexamen abgelegt werden. Einige Universitäten setzten einen Numerus Clausus von 1,3 voraus, bei anderen reicht ein Notendurchschnitt von 2. An einigen privaten Unis kannst du sogar ganz ohne NC einen Studienplatz ergattern.

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Studiengang: Rechtswissenschaften

Rechtswissenschaften kann man auch als Bachelor- und Masterstudiengang studieren. Um als Rechtsanwält:in oder als Richter:in arbeiten zu können, reicht dieses Studium allerdings nicht aus, da Studierende der Rechtswissenschaften kein Staatsexamen absolvieren!

Ein klassisches Jurastudium umfasst neun Regelsemester und dauert inklusive Examensvorbereitung cirka 4,5 Jahre. Danach erfolgt mit dem zweijährigen Referendariat der praktische Teil der Ausbildung. Insgesamt müssen Jurastudent:innen mindestens sieben Jahre in die Ausbildung investieren.

  1. Das Grundstudium dauert vier Semester. Im Rahmen des Grundstudiums werden die Grundlagen von Bürgerlichen Recht, Öffentlichen Recht und im Strafrecht vermittelt. Den Abschluss des Grundstudiums bildet eine schriftliche Zwischenprüfung.
  2. Im Hauptstudium, das nach Regelstudienzeit ebenfalls vier Semester umfasst, werden die Grundlagen vertieft. Darüber hinaus spezialisieren sich Jurastudent:innen im Hauptstudium auf einen bestimmten Bereich, wie beispielsweise Strafrecht oder Familienrecht. Das Hauptstudium wird mit dem ersten Staatsexamenabgeschlossen. 
  3. Nach dem Hauptstudium erfolgt der praktische Teil der Ausbildung, das Referendariat. Die Regelung des Referendariats für angehende Jurist:innen ist in Deutschland Ländersache, weshalb sich der Aufbau von Bundesland zu Bundesland leicht unterscheidet. In allen Bundesländern umfasst es mehrere Pflicht- und Wahlstationen, in denen die Referendar:innen praktische Kompetenzen vertiefen sollen. Für die unterschiedlichen Stationen hospitieren angehende Jurist:innen an unterschiedlichen Einrichtungen, zum Beispiel am Verwaltungsgericht, in der Staatsanwaltschaft, bei einem Strafgericht oder in einer Kanzlei. Als Referendar:in hat man Anspruch auf eine Unterhaltsbeihilfe, die als Unterstützung vom Staat erfolgt.
  4. Nach abgeschlossenem Referendariat erfolgt mit den Klausuren im zweiten Staatsexamen endlich die letzte Hürde des Jurastudiums. Mit abgeschlossenem zweitem Staatsexamen erfüllt man die Zugangsvoraussetzung für nahezu jeden juristischen Beruf. Weiter oben im Text haben wir schon die recht hohe Durchfallquote von bundesweit durchschnittlich 28 Prozent erwähnt. Das zweite Staatsexamen ist auch deswegen so gefürchtet, weil man es nur in Ausnahmefällen mehr als einmal wiederholen kann.
  5. Mit dem zweiten Staatsexamen in der Tasche kannst du bei der für dich zuständigen Anwaltskammer deine Zulassung als Anwält:in beantragen. Dazu legst einen Eid ab und erhältst schließlich die Zulassungsurkunde, um zukünftig Klient:innen in Rechtsfragen beraten zu dürfen.

Wie viel verdient man als Anwält:in?

Natürlich ist das Gehalt nicht der einzige ausschlaggebende Punkt um eine Karriere als Anwält:in einzuschlagen. Um Anwält:in zu werden, musst du ein sehr anspruchsvolles und langes Studium erfolgreich absolvieren. Im Beruf trägst du später eine große Verantwortung, nicht nur für deine Mandant:innen, sondern auch darüber hinaus. Auch deswegen zählt Anwält:in zu den am besten bezahlten Berufen. Die folgenden Angaben basieren auf den Gehaltsdaten, die über zwei Millionen User:innen in unserem kununu Gehaltscheck hinterlassen haben. 

Durchschnittsgehalt als Anwältin

Das Durchschnittsgehalt für Anwält:innen liegt bei  80.600 Euro im Jahr. Allerdings sind die Unterschiede zwischen den Gehältern sehr groß: Die Spanne reicht von 38.600 Euro bis zu 138.900 Euro. Die meisten Anwält:innen in Deutschland verdienen ein Jahresgehalt zwischen 58.660 Euro und 78.720 Euro. 

Das konkrete Gehalt von Anwält:innen hängt von unterschiedlichen Faktoren ab wie:

  • Alter beziehungsweise Berufserfahrung
  • Standort im Bundesgebiet
  • Spezialisierungen und Fachrichtung
  • Arbeitsform (selbstständig, angestellt, verbeamtet)
  • Vor allem bei Berufseinsteiger:innen ist auch die Abschlussnote stark ausschlaggebend

Gehalt als Anwält:in: In welchem Bundesland gibt’s am meisten?

Auch im Vergleich der Bundesländer ist die Spanne der Gehälter für Anwälte sehr groß. Am besten schneidet Hessen mit einem Durchschnittsgehalt von 96.800 Euro ab, dicht gefolgt von Brandenburg mit einem Durchschnittsgehalt von 86.800 Euro. In unserer Tabelle findest du das jeweilige Durchschnittsgehalt für die einzelnen Bundesländer.

Anwalt Gehalt nach Bundesland

Einstiegsgehalt als Anwält:in

Mit dem zweiten Staatsexamen hast du als Berufseinsteiger:in als Anwält:in mit weniger als drei Jahren Berufserfahrung Aussicht auf ein durchschnittliches Brutto-Jahresgehalt zwischen 38.600 Euro und 58.660 Euro.

Was bleibt netto vom Brutto-Gehalt?

Generell gilt: Stellenbeschreibungen sowie Gehaltsangaben auf kununu werden grundsätzlich in brutto angegeben, also vor Abzug von Abgaben und Steuern. In Deutschland hängen die Steuersätze von der jeweiligen privaten Situation ab, das Netto-Gehalt muss also individuell auf Basis des Brutto-Gehalts berechnet werden. Du möchtest wissen, wie deine persönliche Brutto-Netto-Rechnung aussieht? In unserem Artikel zu der Berechnung deines Brutto- und Netto-Verdienstes findest du alle hilfreichen Tipps.

Gehalt als Staatsanwält:in

Als Staatsanwältin bist du für den Staat tätig und nicht wie ein:e Rechtsanwält:in für Privatpersonen oder für ein Unternehmen. Staatsanwält:innen sind verbeamtet und werden vom Staat bezahlt, die Bezahlung richtet sich dabei nach den Besoldungsgruppen des Bundes. Um Staatsanwält:in zu werden, musst du zunächst dein Jura-Studium mit dem zweiten Staatsexamen abschließen, und zwar mit Prädikat (9 oder mehr Punkte im zweiten Staatsexamen). Während des Referendariats hast du die Möglichkeit, einen Einblick in das Berufsbild Staatsanwält:in zu bekommen. Um Staatsanwält:in zu werden, musst du dich nach dem Jurastudium um eine Position als Staatsanwält:in auf Probe bewerben. Mit zunehmender Berufserfahrung besteht die Möglichkeit, als Staatsanwält:in auf Lebenszeit verbeamtet zu werden.

Die Bezahlung von Staatsanwält:innen ist in Deutschland durch die Besoldungsgruppen der Besoldungsgesetze der Bundesländer geregelt. Die Gehälter können von Bundesland zu Bundesland leicht variieren. Als Anhaltspunkt kann die Bundesbesoldungsordnung R zugrunde gelegt werden. 

In unserem Artikel zu Besoldung & Besoldungsgruppen erfährst du alles Wissenswerte rund um die Besoldung von Beamt:innen in Deutschland.

Spezialisierungen als Fachanwält:in

In den vergangenen Jahren hat sich ein Trend zu Spezialisierungen unter Anwält:innen entwickelt. Die Spezialisierung auf ein oder mehreren Gebieten kann einen entscheidenden Wettbewerbsvorteil bringen – und sich somit auch positiv auf das Gehalt auswirken. Eine Fachanwaltschaft kann frühestens drei Jahre nach der Anwaltszulassung erfolgen. Die Fachkenntnisse müssen über eine Prüfung nachgewiesen werden. Als Anwält:in darfst du gleichzeitig bis zu drei Fachanwaltstitel führen.

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Mögliche Spezialisierungen

    • Fachanwält:in für Arbeitsrecht
    • Fachanwält:in für Familienrecht (Scheidungsanwält:in)
    • Fachanwält:in für Verkehrsrecht
    • Fachanwält:in für Umweltrecht
    • Fachanwält:in für Strafrecht
    • Fachanwält:in für Medien- und Urheberrecht
    • Fachanwält:in für Erbrecht

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