Besoldung & Besoldungsgruppen: Alles, was du wissen musst
Beamt:innen in Deutschland erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Wie sie sich zusammensetzt, welche Besoldungsgruppen es gibt und was die große Besoldungsreform 2026 für alle Beteiligten bedeutet: Wir haben alles Wissenswerte für dich zusammengestellt.
Was ist Besoldung und wer bekommt sie?
Als Besoldung wird in Deutschland das Einkommen von Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen bezeichnet. Die Besoldung setzt sich aus unterschiedlichen Beträgen zusammen:
Zusammensetzung der Besoldung
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- Grundgehalt
- Leistungsbezüge (für Hochschullehrer:innen)
- Familienzuschlag
- Zulagen und Vergütungen
- Auslandsbesoldung
- Anwärterbezüge und vermögenswirksame Leistungen
Die Besoldung wird, anders als bei Angestellten in der Privatwirtschaft, monatlich im Voraus gezahlt. Die Höhe der Besoldung wird auch nicht individuell verhandelt, sondern ist durch sogenannte Besoldungsgruppen festgelegt.
Das Grundgehalt für Beamt:innen richtet sich nach der mit dem Dienstrang und dem Amt verbunden Verantwortung. Die Höhe des Grundgehalts wird in den Besoldungsgruppen regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst.
Unterschiede zwischen Bundes- und Landesbeamten
Neben der Besoldungsordnung des Bundes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der Bundesländer, denn seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Gibt es keine länderspezifischen Abweichungen, greifen die Bundesregelungen.
- Für Bundesbeamt:innen, Soldat:innen und Bundesrichter:innen wird die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt
- Für Beamt:innen und Berufsrichter:innen der Länder (also zum Beispiel Lehrer:innen, Landespolizist:innen oder Justizvollzugsbeamt:innen) sind die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze der Bundesländer zuständig.
Die Informationen in diesem Text beziehen sich auf die bundesweiten Regelungen. Je nach Bundesland kann es Abweichungen nach oben und unten geben, die bundesweiten Informationen bieten dir aber eine gute Orientierung.
Die Besoldungstabellen für die einzelnen Bundesländer findest du hier.
Erhöhung der Beamtenbesoldung 2026
Das Bundesverfassungsgericht erklärte 2025 die Berliner Beamtenbesoldung der Jahre 2008 bis 2020 für weitgehend verfassungswidrig. Das Bundesinnenministerium hat daraufhin im April 2026 einen umfassenden Reformentwurf vorgelegt: Viele Beamte erhalten deshalb mehr Geld und teilweise sogar rückwirkende Zahlungen.
Für Landesbeamte gibt es keinen zentralen Gesetzentwurf. Jedes Bundesland muss den TV-L-Tarifabschluss vom Februar 2026 per eigenem Landesgesetz auf seine Beamten übertragen.
Warum Tarifverträge für Beamte relevant sind
Auch wenn Beamt:innen keinen Tarifvertrag haben und kein Streikrecht besitzen, orientiert sich ihre Besoldungsanpassung an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Der Mechanismus funktioniert so:
Zuerst verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag für die Angestellten (TVöD oder TV-L). Anschließend wird dieses Ergebnis per Gesetz auf die Beamtenbesoldung übertragen. Bei Bundesbeamten geschieht das über ein Bundesgesetz, bei Landesbeamten muss jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz verabschieden.
Übrigens: Nicht alle Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind verbeamtet. Nur rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamt:innen. Mitarbeiter:innen ohne Beamtenstatus tragen die Bezeichnung Tarifbeschäftigte oder Angestellte im öffentlichen Dienst.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Laut Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gibt es vier übergeordnete Besoldungsgruppen: A, B, W sowie die Besoldungsstufe R. Daneben existiert die auslaufende Besoldungsordnung C, die seit 2002 durch die W-Besoldung abgelöst wurde und nur noch für Altfälle gilt.
Die geltenden Besoldungstabellen ordnen sich nach Gruppen (Qualifizierung) und Stufen innerhalb einer Gruppe (Erfahrung).
- Besoldungsgruppe A: Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst
- Besoldungsgruppe B: Spitzenbeamte und Soldat:innen in besonderen Positionen
- Besoldungsgruppe W (früher C): Wissenschaftliche Beamte wie Professor:innen, Dozent:innen und leitende Mitarbeitende an Universitäten und Fachhochschulen
- Besoldungsgruppe R: Richter:innen und Staatsanwält:innen
Die Besoldungstabellen gelten auch für Beamt:innen auf Probe, Beamt:innen auf Widerruf, Beamt:innen auf Lebenszeit und für Referendar:innen. Die Besoldungstabellen für Anwärter:innen auf den Beamtenstatus findest du hier.
Übrigens: In den unten aufgeführten Besoldungstabellen werden die Grundgehälter aufgeführt. Dazu kommen (je nach individueller Situation) Familienzuschlag, Auslandszuschlag oder weitere Zulagen.
Die Grundgehälter von Soldat:innen ergeben sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Bundeswehr hat hier Beispiele für die Grundgehälter verschiedener Laufbahnen zusammengestellt.
Besoldungsordnung A: Die meisten Beamt:innen
Die Besoldung der Besoldungsordnung A gilt für Beamt:innen des öffentlichen Dienstes, die nicht als Staatsanwält:in, Richter:in, Hochschulprofessor:in oder in der Bundeswehr tätig sind.
Die Besoldungsordnung A ist unterteilt in:
- A3 bis A6: Einfacher Dienst (z. B. Justizwachtmeister:innen, Amtsgehilf:innen)
- A6 bis A9: Mittlerer Dienst (z. B. Polizeimeister:innen, Regierungssekretär:innen)
- A9 bis A13: Gehobener Dienst (z. B. Kommissar:innen, Inspektor:innen, Diplom-Verwaltungswirt:innen)
- A13 bis A16: Höherer Dienst (z. B. Studienrät:innen, Regierungsrät:innen. Voraussetzung: Master oder gleichwertiger Universitätsabschluss)
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es acht Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach bestimmten Dienstzeiten: in den unteren Stufen alle zwei Jahre, in den mittleren alle drei Jahre, in den oberen alle vier Jahre. Seit Mai 2026 entfällt bei Bundesbeamten die bisherige Stufe 1, Berufseinsteiger:innen starten dann direkt auf Stufe 2.
Die Einkommensspanne für Bundesbeamte (Grundgehalt brutto, seit Mai 2026) reicht in der Besoldungsgruppe A von rund 3.107 Euro (A3, Stufe 2) bis 9.797 Euro (A16, Stufe 8). Dazu kommen ggf. Familienzuschläge und mögliche Zulagen.

Besoldungsordnung B: Spitzenbeamt:innen und Führungspositionen
Die Besoldungsordnung B umfasst elf Gruppen (B1 bis B11) und gilt für Beamt:innen in herausgehobenen Führungspositionen – etwa Abteilungsleiter:innen in Ministerien, Präsident:innen von Bundesbehörden oder Generäle der Bundeswehr.
Anders als in der A-Besoldung gibt es hier keine Erfahrungsstufen: Die Bezüge sind als Festgehalt definiert. Die Einkommensspanne für das Brutto-Grundgehalt (seit Mai 2026) reicht von rund 8.826 Euro (B1) bis 17.030 Euro (B11).
Die B-Besoldung stand im April 2026 im Zentrum einer Debatte, weil die Bezüge von Bundeskanzler und Bundesminister:innen gesetzlich an die Besoldungsgruppe B11 gekoppelt sind. Im Zuge der Besoldungsreform hätte Bundeskanzler Friedrich Merz eine Gehaltserhöhung von mehr als 60.000 Euro erhalten. Der Entwurf wurde aber anschließend geändert.

Besoldungsordnung W (früher C): Professor:innen und wissenschaftliches Personal
Die Besoldungsordnung W (W steht für Wissenschaft) regelt seit 2002 die Vergütung von Professor:innen und wissenschaftlichen Beamt:innen an Hochschulen. Sie hat die frühere Besoldungsordnung C abgelöst, die heute nur noch für Bestandsfälle gilt.
Die W-Besoldung umfasst drei Gruppen:
- W1 (Juniorprofessuren)
- W2 (Professuren an Fachhochschulen und Universitäten)
- W3 (Professuren mit leitender Funktion, z. B. Lehrstuhlinhaber:innen)
Zum Grundgehalt können Leistungsbezüge, Forschungs- und Funktionszulagen kommen. Die Einkommensspanne des Brutto-Grundgehalts (seit Mai 2026) reicht von rund 6.777 Euro (W1, Stufe 1) bis 9.613 Euro (W3, Stufe 3).

Besoldungsordnung R: Richter:innen und Staatsanwält:innen
Richter:innen und Staatsanwält:innen werden nach der Besoldungsordnung R vergütet. Sie ist in die Gruppen R1 bis R10 unterteilt. Die Besoldungsgruppe R4 ist seit 2020 nicht mehr belegt. In den Gruppen R1 und R2 steigt das Grundgehalt mit der Erfahrung (aufsteigend), auch hier fällt seit Mai 2026 innerhalb der Gruppen die Erfahrungsstufe 1 weg. Ab R3 handelt es sich um Festgehälter.
Die Richterbesoldung fällt je nach Bundesland sehr unterschiedlich aus, denn seit der Föderalismusreform liegt die Gesetzgebungskompetenz bei den Ländern. Nur die Vergütung der Richter:innen am Bundesverfassungsgericht und an den obersten Bundesgerichten regelt das Bundesbesoldungsgesetz.

Besoldung: Was bleibt netto vom Brutto?
Das Verhältnis vom Brutto- zum Nettogehalt ist bei Beamt:innen anders. Generell bleibt verbeamteten Beschäftigten mehr Netto vom Brutto, weil sie weniger Abzüge haben: Sie zahlen keine Beiträge zur Arbeitslosen- und Rentenversicherung, die Krankenversicherung ist über die Beihilfe des Dienstherrn teilfinanziert und die Lohnsteuer fällt auf ein Grundgehalt, das keine Sozialversicherungsabzüge enthält.
Ein:e verheiratete:r Beamt:in der Besoldungsgruppe A13 mit einem Kind kann je nach Steuerklasse und Bundesland mit einem Nettoeinkommen rechnen, das 15 bis 20 Prozent über dem einer vergleichbar bezahlten Tarifkraft liegt.
Es gibt eine große Auswahl an kostenfrei nutzbaren Besoldungsrechnern im Netz. Sie helfen dir, das Gesamteinkommen (also das Grundgehalt plus Zuschläge) in brutto zu berechnen und zeigen dir auch, was als Nettoeinkommen auf dem Konto landet.
Mit dem Angebot des Bundesverwaltungsamt kannst du zusätzlich errechnen, wie sich eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine Beförderung auf das Einkommen auswirken.
Häufige gestellte Fragen zum Thema Besoldung
Besoldung ist die Bezeichnung für das Gehalt von Beamt:innen, Richter:innen und Soldat:innen im öffentlichen Dienst. Sie ist gesetzlich geregelt, unterliegt nicht der freien Verhandlung und orientiert sich an festen Besoldungstabellen, die je nach Dienstherr (Bund oder Land) variieren können.
Die Besoldungstabellen gelten auch für Beamt:innen auf Probe, Beamt:innen auf Widerruf, Beamt:innen auf Lebenszeit und für Referendar:innen. Die Besoldungstabellen für Anwärter:innen auf den Beamtenstatus findest du hier.Gehalt wird in der freien Wirtschaft meist individuell oder tariflich vereinbart. Die Besoldung dagegen ist gesetzlich geregelt und richtet sich nach Besoldungsgruppen und Erfahrungsstufen. Zudem erhalten Beamt:innen keine Beiträge zur Sozialversicherung, was ihren Nettoverdienst beeinflusst.
Im Beamtenrecht existieren vier große Besoldungsgruppen: A (für einfache bis gehobene Beamte), B (für leitende Beamte), C/W (für Professor:innen und Hochschullehrende), und R (für Richter:innen und Staatsanwälte). Jede Gruppe umfasst mehrere Stufen, die das Gehalt bestimmen.
Beamte erhalten eine monatliche Besoldung, die sich aus dem Grundgehalt und möglichen Zuschlägen (z. B. Familienzuschlag, Amtszulagen) zusammensetzt. Die Höhe richtet sich nach der Besoldungsgruppe und der Erfahrungsstufe. Im Gegensatz zu Angestellten zahlen sie keine Beiträge zur Renten- und Arbeitslosenversicherung.
Die Amtszulage ist ein Zusatzbetrag zur Grundbesoldung und wird bei bestimmten Funktionen oder herausgehobenen Aufgaben gewährt. Sie ist nicht verhandelbar, sondern durch Gesetz oder Verordnung geregelt und abhängig vom jeweiligen Amt.
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- Für Bundesbeamt:innen, Soldat:innen und Bundesrichter:innen wird die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt
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- Für Beamt:innen und Berufsrichter:innen der Länder (also zum Beispiel Lehrer:innen, Landespolizist:innen oder Justizvollzugsbeamt:innen) sind die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze der Bundesländer zuständig.
Besoldungsgruppe A gilt für die meisten Beamtenlaufbahnen im einfachen bis höheren Dienst. Gruppe B ist ausschließlich für leitende Funktionen im höheren Dienst vorgesehen – etwa Ministerialdirigent:innen oder Behördenleiter:innen. Sie haben in der Regel keine Stufenentwicklung, sondern ein festes Grundgehalt.Die Besoldungstabellen enthalten auch Informationen zu Gehältern von Soldat:innen der Bundeswehr. Die Grundgehälter von Soldat:innen ergeben sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Bundeswehr hat hier Beispiele für die Grundgehälter verschiedener Laufbahnen zusammengestellt.
Die Erfahrungsstufe (auch Stufe oder Stufenlaufzeit genannt) beschreibt die Gehaltsentwicklung innerhalb einer Besoldungsgruppe. Beamt:innen steigen nach festgelegten Zeiträumen automatisch in höhere Stufen auf, wodurch das Grundgehalt regelmäßig steigt – unabhängig von Tarifverhandlungen.
Familienzuschläge sind zusätzliche Zahlungen zur Grundbesoldung, die abhängig vom Familienstand und der Zahl der Kinder gewährt werden. Verheiratete Beamt:innen und solche mit Kindern erhalten somit mehr Geld, was die Versorgung von Familien unterstützen soll.
Warum Tarifverträge für Beamte relevant sind
Auch wenn Beamt:innen keinen Tarifvertrag haben und kein Streikrecht besitzen, orientiert sich ihre Besoldungsanpassung an den Tarifabschlüssen des öffentlichen Dienstes. Der Mechanismus funktioniert so: Zunächst verhandeln die Gewerkschaften mit den Arbeitgebern einen Tarifvertrag für die Angestellten (TVöD oder TV-L). Anschließend wird dieses Ergebnis per Gesetz auf die Beamtenbesoldung übertragen. Bei Bundesbeamten geschieht das über ein Bundesgesetz, bei Landesbeamten muss jedes Bundesland ein eigenes Besoldungsanpassungsgesetz verabschieden.
Dieser Übertragungsprozess sorgt regelmäßig für Verzögerungen – und dafür, dass identische Berufe je nach Bundesland zu unterschiedlichen Zeitpunkten und in unterschiedlicher Höhe mehr Geld erhalten.
Innerhalb jeder Besoldungsgruppe gibt es acht Erfahrungsstufen. Der Aufstieg erfolgt automatisch nach bestimmten Dienstzeiten: in den unteren Stufen alle zwei Jahre, in den mittleren alle drei Jahre, in den oberen alle vier Jahre. Ab Mai 2026 entfällt bei Bundesbeamten die bisherige Stufe 1 – Berufseinsteiger:innen starten dann direkt auf Stufe 2.