Besoldung & Besoldungsgruppen: Alles, was du wissen musst
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Beamt:innen in Deutschland erhalten kein Gehalt, sondern eine Besoldung. Anders als Gehälter in der Privatwirtschaft wird die Höhe der Besoldung nicht individuell verhandelt, sondern ist durch sogenannte Besoldungsgruppen festgelegt. Welche Besoldungsgruppen gibt es und für welche Berufe gelten sie? Wie hoch ist die Bezahlung in den unterschiedlichen Besoldungsgruppen und welche Einkommensspannen sind möglich? Wir haben alles Wissenswerte zusammengestellt.

Was ist Besoldung und wer bekommt sie?
Als Besoldung wird in Deutschland das Einkommen von Beamt:innen, Soldat:innen und Richter:innen bezeichnet. Die Besoldung setzt sich aus unterschiedlichen Beträgen zusammen:
- Grundgehalt
- Leistungsbezüge (für Hochschullehrer)
- Familienzuschlag
- Zulagen und Vergütungen
- Auslandsbesoldung
- Anwärterbezüge und vermögenswirksame Leistungen
Das Grundgehalt für Beamt:innen richtet sich nach der mit dem Dienstrang und dem Amt verbunden Verantwortung. Die Höhe des Grundgehalts wird in sogenannten Besoldungsgruppen definiert, die regelmäßig überprüft und entsprechend angepasst werden.
Die Besoldung wird monatlich im Voraus gezahlt, anders als bei Angestellten in der Privatwirtschaft. Für Bundesbeamt:innen, Soldat:innen und Bundesrichter:innen wird die Besoldung im Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) geregelt, für Beamt:innen und Berufsrichter:innen der Länder (also zum Beispiel auch Lehrer:innen) durch die jeweiligen Landesbesoldungsgesetze für Bayern, NRW, Hessen etc.
Übrigens: Nicht alle Personen, die im öffentlichen Dienst arbeiten, sind verbeamtet. Nur rund ein Drittel der Beschäftigten im öffentlichen Dienst sind Beamt:innen. Mitarbeiter:innen ohne Beamtenstatus tragen die Bezeichnung Tarifbeschäftigte oder Angestellte im öffentlichen Dienst.
Welche Besoldungsgruppen gibt es?
Laut Bundesbesoldungsgesetz (BBesG) gibt es vier übergeordnete Besoldungsgruppen: A, B, C beziehungsweise W sowie die Besoldungsstufe R. Neben der Besoldungsordnung des Bundes gelten die gesetzlichen Bestimmungen der einzelnen Länder. Wenn keine länderspezifischen Vorgaben definiert sind, gelten die Regelungen des Bundes. Die Informationen in diesem Text beziehen sich auf die bundesweiten Regelungen. Je nach Bundesland kann es Abweichungen nach oben und unten geben, die bundesweiten Informationen bieten jedoch einen guten Richtwert. Die Besoldungstabellen für die einzelnen Bundesländer findest du hier.
Die geltenden Besoldungstabellen ordnen sich nach Gruppen (Qualifizierung) und Stufen innerhalb einer Gruppe (Erfahrung). Diese Besoldungsgruppen gelten für diese Besoldungsempfänger:
- Besoldungsgruppe A: Beamte im einfachen, mittleren, gehobenen und höheren Dienst
- Besoldungsgruppe B: Spitzenbeamte und Soldaten in besonderen Positionen
- Besoldungsgruppe C beziehungsweise W: wissenschaftliche Beamte wie Professoren, Dozenten und leitende Mitarbeiter an Universitäten und Fachhochschulen
- Besoldungsgruppe R: Richter und Staatsanwälte
Die Besoldungstabellen haben auch für Beamt:innen auf Probe, Beamt:innen auf Widerruf, Beamt:innen auf Lebenszeit sowie Referendar:innen Gültigkeit. Die Besoldungstabellen für Anwärter:innen auf den Beamtenstatus findest du hier.
Übrigens: In den unten aufgeführten Besoldungstabellen werden die Grundgehälter aufgeführt. Diese werden, je nach individueller Situation, ergänzt durch Familienzuschlag, Auslandszuschlag oder weiter Zulagen. Die Besoldungstabellen enthalten auch Informationen zu Gehältern von Soldat:innen der Bundeswehr. Die Grundgehälter von Soldat:innen ergeben sich aus den Bundesbesoldungsordnungen A und B. Die Bundeswehr hat hier eine Übersicht über die Grundgehälter zusammengestellt.
Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung A
Die Besoldungsstufen der Gruppe A gelten für Beamt:innen des öffentlichen Dienstes, die nicht als Staatsanwält:in, Richter:in, Hochschulprofessor:in oder in der Bundeswehr tätig sind.
Die Besoldungsordnung A ist unterteilt in:
- A3 bis A6: einfacher Dienst
- A6 bis A9: technischer und nicht technischer mittlerer Dienst
- A9 bis A13: gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor
- A13 bis A16: höherer Dienst mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule
Aufstiegsmöglichkeiten bestehen innerhalb der Besoldungsordnung basierend auf Erfahrung und Dienstalter. Als verbeamtete:r Lehrer:in kannst du beispielsweise in A10 eingruppiert sein, aber auch A11 oder A12 sind möglich. Innerhalb der Gruppen A3 bis A16 gibt es unterschiedliche Gehaltsstufen.
Besoldungsgruppe A | Besoldung in Euro (Bundesbesoldung, die Besoldung in den Bundesländern kann abweichen) (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe |
---|---|---|
A3 | 2.371 bis 2.693 Euro | Einfacher Dienst, zum Beispiel: - Schaffner:in - Matros:in - Gefreite:r - Sekretär:in |
A4 | 2.420 bis 2.799 Euro | |
A5 | 2.439 bis 2.895 Euro | |
A6 | 2.491 bis 3.044 Euro | |
A7 | 2.615 bis 3.299 Euro | Technischer und nicht technischer mittlerer Dienst, zum Beispiel: - Justizvollzugsbeamte:r - Krankenpfleger:in - Kapitän:in - Gerichtsvollzieher:in |
A8 | 2.766 bis 3.582 Euro | |
A9 | 2.985 bis 3.868 Euro | |
A10 | 3.196 bis 4.334 Euro | Gehobener Dienst mit Diplom oder Bachelor, zum Beispiel: - Kriminalkommisar:in - Oberleutnant - Fachlehrer:in mit abgeschlossener Ingenieurs- oder Fachhochschulausbildung - Konrektor:in |
A11 | 3.653 bis 4.833 Euro | |
A12 | 3.916 bis 5.322 Euro | |
A13 | 4.592 bis 5.904 Euro | Höherer Dienst mit Master-Abschluss oder gleichwertigem Abschluss an einer Universität oder Fachhochschule, zum Beispiel: - Chefärzt:in - Pfarrer:in - Schulrät:in |
A14 | 4.723 bis 6.422 Euro | |
A15 | 5.733 bis 7.251 Euro | |
A16 | 6.368 bis 8.078 Euro |
Das Grundgehalt von Beamt:innen steigt bis zur fünften Altersstufe im Abstand von zwei Jahren, bis zur neunten Stufe im Abstand von drei Jahren und darüber hinaus im Abstand von vier Jahren. Für einen Aufstieg innerhalb der Laufbahnen, also zum Beispiel innerhalb der Besoldungsordnung von A2 bis zu A16, sind entsprechende Qualifizierungen (zum Beispiel ein Studium) und regelmäßige Beurteilungen (Leistung, Befähigung, Eignung) entscheidend.
Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung B
In der Besoldungsordnung B gibt es 11 Besoldungsgruppen (B1 bis B11), die für Spitzenbeamt:innen und Soldat:innen des höheren Dienstes gelten. Die Bezüge werden unabhängig vom Dienstalter oder der Erfahrung gewährt und als Festgehalt ausgezahlt. Anders als in der Besoldungsordnung A gibt es in der B-Besoldung keine Spannen innerhalb einer Untergruppe.
Besoldungsgruppe B | Besoldung in Euro (Bundesbesoldung, die Besoldung in den Bundesländern kann abweichen) (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe |
---|---|---|
B1 | 7.251 Euro | Zum Beispiel: - Direktor:in und Professor:in (Amtsbezeichung für Spitzenbeamt:innen in Forschungseinrichtungen), sofern nicht in W eingestuft |
B2 | 8.424 Euro | Zum Beispiel: - Oberst - Kapitän:in zur See - Oberärzt:in - Flottenapotheker:in |
B3 | 8.920 Euro | Zum Beispiel: - Botschafter:in - Bundesbankdirektor:in - Ministerialrät:in - Generalkonsul:in |
B4 | 9.439 Euro | Zum Beispiel: - Präsident;in - Vizepräsident:in - Direktor:in des Marinearsenals |
B5 | 10.034 Euro | Zum Beispiel: - Landrät:in - Inspekteur:in in der Bereitschaftspolizei |
B6 | 10.600 Euro | Zum Beispiel: - Bundeswehrdisziplinaranwät:in - Ministerialdirigent:in |
B7 | 11.146 Euro | Zum Beispiel: - Generalmajor:in - Konteradmiral:in |
B8 | 12.426 Euro | Zum Beispiel: - Direktor:in des Informationstechnikzentrums Bund - Präsident:in (sofern nicht anders eingestuft) - Präsident:in und Professor:in (sofern nicht in W eingestuft) |
B9 | 12.426 Euro | Zum Beispiel: - Direktor:in beim Bundesverfassungsgericht - Bundesbankdirektor:in (sofern nicht anders eingestuft) - Ministerialdirektor:in (sofern nicht anders eingestuft |
B10 | 14.627 Euro | Zum Beispiel: - Präsident:in des Bundesrechnungshofs - Staatssekretär:in - Stellvertretende:r Chef:in des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung |
B11 | 15.075 Euro | Zum Beispiel: - Präsident:in des Bundesrechnungshofs - Staatssekretär:in - Wehrbeauftragte:r des Deutschen Bundestags |

Besoldungsgruppen in den Besoldungsordnungen C bzw. W
Bis 2002 war die Besoldung wissenschaftlicher Beamt:innen in der der Besoldungsordnung C festgelegt. Danach wurde sie durch die Besoldungsordnung W abgelöst (W steht für Wissenschaft).
Besoldungsgruppe W | Besoldung in Euro (Bundesbesoldung, die Besoldung in den Bundesländern kann abweichen) (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe |
||
---|---|---|---|---|
W1 | 5.047 Euro | Juniorprofessor:innen | ||
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | ||
W2 | 6.270 Euro | 6.639 Euro | 7.007 Euro | Unbefristet verbeamtete Professor:innen ohne eigenen Lehrstuhl |
W3 | 7.007 Euro | 7.499 Euro | 7.991 Euro | Unbefristet verbeamtete Professor:innen mit eigenem Lehrstuhl |
Besoldungsgruppen in der Besoldungsordnung R
Richter:innen und Staatsanwält:innen erhalten ihre Bezüge nach der Besoldungsordnung R, die sich in die Besoldungsgruppen R2 bis R10 unterteilt (die Besoldungsgruppe R4 ist aktuell nicht genutzt). Die Richterbesoldung ist je nach Bundesland sehr unterschiedlich. Im Zuge der Föderalismusreform wurde das Besoldungsrecht vom Bund auf die Länder übertragen. Lediglich die Vergütung für Bundesrichter am Bundesverfassungsgericht ist im Bundesbesoldungsgesetz festgelegt.
Besoldungsgruppe R | Besoldung in Euro (Bundesbesoldung, die Besoldung in den Bundesländern kann abweichen) (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe |
|||||||
---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
Stufe 1 | Stufe 2 | Stufe 3 | Stufe 4 | Stufe 5 | Stufe 6 | Stufe 7 | Stufe 8 | ||
R2 | 5.580 Euro | 5.867 Euro | 6.152 Euro | 6.542 Euro | 6.934 Euro | 6.326 Euro | 7.718 Euro | 8.110 Euro | - Richter:in am Bundespatentgericht - Vorsitzende:r Richter:in am Truppendienstgericht - Vizepräsident:in des Truppendienstgerichts - Staatsanwält:in beim Bundesgerichtshof |
Besoldungsgruppe R | Besoldung in Euro (Bundesbesoldung, die Besoldung in den Bundesländern kann abweichen) (Grundgehalt/Monat) | Berufsgruppe |
---|---|---|
R3 | 8.920 Euro | - Vorsitzende:r Richter:in am Bundespatentgericht - Präsident:in des Truppendienstgerichts - Oberstaatsanwält:in beim Bundesgerichtshof |
R5 | 10.034 Euro | - Vizepräsident:in des Bundespatentgerichts |
R6 | 10.600 Euro | - Richter:in am Bundesarbeitsgericht - Richter:in am Bundesfinanzhof - Richter:in am Bundesgerichtshof - Richter:in am Bundessozialgericht - Richter:in am Bundesverwaltungsgericht - Bundesanwält:in beim Bundesgerichtshof |
R7 | 11.146 Euro | - Bundesanwält:in beim Bundesgerichtshof (als Abteilungsleiter:in bei der Bundesanwaltschaft oder als ständige:r Vertreter:in des:der Generalbundesanwält:in) |
R8 | 11.717 Euro | Vorsitzende:r Richter:innen an Bundesgerichtshöfen |
R9 | 12.426 Euro | Generalbundesanwält:in beim Bundesgerichtshof |
R10 | 15.075 Euro | Präsident:in an Bundesgerichtshöfen |
Besoldung: Was bleibt Netto vom Brutto?
Das Verhältnis vom Brutto- zum Nettogehalt ist bei Beamt:innen anders als bei privatrechtlich Beschäftigten oder bei nach Tarifvertrag Beschäftigten. Generell lässt sich sagen, dass bei verbeamteten Beschäftigten mehr Netto vom Brutto bleibt, da sie weniger Abzüge haben. Hier findest du eine Brutto-Netto-Gegenüberstellung von beamteten Lehrer:innen im Vergleich zu Lehrer:innen, die nach Tariflohn bezahlt werden.
Es gibt eine große Auswahl an kostenfrei nutzbaren Besoldungsrechnern im Netz, mit deren Hilfe man sowohl das Gesamteinkommen (also das Grundgehalt plus Zuschläge) in brutto errechnen kann als auch das Nettoeinkommen, das auf dem Konto landet.
Mit dem Angebot des Bundesverwaltungsamt kann man beispielsweise auch errechnen, wie sich eine Verkürzung der Arbeitszeit oder eine Beförderung auf das Einkommen auswirkt.
letztes Update: 01. September 2022