Steuerklassen: Lohnsteuer & Steuertabelle einfach erklärt

Der Betrag, der dir als Arbeitnehmer:in am Ende eines Monats auf dein Gehaltskonto überwiesen wird, unterscheidet sich deutlich von dem Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag als monatliches Gehalt festgelegt wird. Vom vereinbarten Bruttogehalt werden nämlich Sozialleistungen und Lohnsteuer abgezogen; auf deinem Konto landet der Netto-Betrag. Die Lohnsteuer beträgt in Deutschland zwischen 14 und 45 Prozent des Gehalts. Welcher Steuersatz für dich gilt, hängt davon ab, in welcher Steuerklasse du eingeordnet bist. In Österreich ist der Steuersatz übrigens von der Gehaltshöhe abhängig und beträgt zwischen 20 und 48 Prozent des Gehalts.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es, welche ist die Beste für dich und wie kann man die Lohnsteuerklasse wechseln? Alles Wissenswerte und Aktuelle zum Thema Steuerklassen und Lohnsteuertabellen findest du in diesem Artikel.

Übrigens: Hier kommst du du direkt zum den Informationen für Österreich.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer & Einkommensteuer?

Anders als häufig angenommen, sind Lohnsteuer und Einkommensteuer nicht bloß zwei unterschiedliche Begriffe für den gleichen Sachverhalt: Es gibt einen deutlichen Unterschied.

Die Lohnsteuer ist eine Art Spezialform der gesetzlich geregelten Einkommensteuer. Sie gilt für alle Menschen, die abhängig beschäftigt sind, also einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen haben. Das Besondere an der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber verantwortlich dafür ist, sie zu berechnen und abzuführen. Als angestellte Person hast du damit also keinen Aufwand. Doch Einkommen jeglicher Art, also nicht nur durch ein Beschäftigungsverhältnis, ist steuerpflichtig. Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Zinsen oder Mieteinkünfte beispielsweise sind ebenso einkommensteuerpflichtig. Wenn du neben deinem Gehalt oder Lohn weitere Einnahmequellen hast, bist du selbst dafür verantwortlich, die Einkommensteuer zu berechnen und abzuführen. Du kannst das entweder persönlich machen oder Unterstützung bei einem:einer Steuerberater:in suchen.

Warum gibt es unterschiedliche Steuerklassen?

Alle in Deutschland angestellten Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, über die Lohnsteuer einen Teil ihres Einkommens an den Staat abzuführen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung individuell berechnet und jeweils vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Einkommensteuer korrekt berechnet und an das Finanzamt abgeführt wird. Bei der Höhe der Steuern soll die soziale und persönliche Situation des:r jeweiligen Arbeitnehmer:in berücksichtigt werden. Familien mit Kindern sollen beispielsweise weniger belastet werden als Alleinstehende. So gibt es zum Beispiel für Familien mit Kindern sogenannte Freibeträge, auf die keine Lohnsteuer bezahlt werden muss (aktuell 9.312 Euro). Die Steuerklassen wurden eingeführt, um die Berechnung des Steuersatzes für die Unternehmen zu vereinfachen. Mit der Zuordnung zu einer bestimmten Steuerklasse werden eventuelle Freibeträge automatisch berücksichtigt.

Welche Steuerklassen gibt es?

Im deutschen Steuersystem gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen. Welcher Klasse du zugeordnet wirst, hängt von deiner familiären Situation ab.

SteuerklasseFamilienstand
1Ledig, getrennt, geschieden
2Alleinerziehend
3Verheiratet (der:die Partner:in mit dem höheren Einkommen wird Steuerklasse 3 zugerechnet)
4Verheiratet (wenn beide Partner:innen gleich viel verdienen, werden beide der Steuerklasse 4 zugeordnet)
5Verheiratet (der:die Partner:in mit dem geringeren Einkommen wird Steuerklasse 5 zugerechnet)

Steuerklasse 1: die Steuerklasse für Singles

Wer alleinstehend und abhängig beschäftigt ist und pro Jahr mehr verdient als der gesetzliche Grundfreibetrag (seit 2024 auf 11.604 Euro angehoben), wird automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Auch verwitwete Personen werden im zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des:der Partner:in der Steuerklasse 1 zugerechnet. Die Steuerklasse 1 gilt auch für Personen, deren Ehepartner:in einen offiziellen Wohnort außerhalb der EU hat. Steuerrechtlich werden diese Personen behandelt, als wären sie nicht verheiratet.

Steuerklasse 2: alleinerziehende Eltern

Alleinerziehende sollen steuerlich begünstigt werden. Wer der Steuerklasse 2 zugerechnet wird, hat daher Anrecht auf einen Entlastungsbetrag (aktuell 4.260 Euro sowie weitere 240 Euro pro Kind, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben). Als alleinerziehend nach dem Steuerrecht gelten Personen, die unverheiratet sind, mit einem Kind oder mehreren Kindern zusammenwohnen und Anspruch auf Kindergeld haben.

Steuerklasse 3: Verheiratete mit unterschiedlich hohen Einkommen

Die Steuerklassen 3 und 5 sind Sonderfälle im deutschen Steuerrecht. Sie basieren auf der mittlerweile überholten Annahme, dass es in Familien eine:n Hauptverdiener:in gibt. In den Steuerklassen 3 und 5 kommt das sogenannte Ehegattensplitting zum Tragen. In Steuerklasse 3 fallen die niedrigsten Abgaben an. Für Ehepaare, bei denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere, bietet es sich daher an, dass der:die Hauptverdiener:in sich Steuerklasse 3 zuordnen lässt. Wenn nur eine Person arbeitet, wird diese ebenfalls automatisch Steuerklasse 3 zugeordnet. Die Vorteile von Steuerklasse 3 werden dadurch verstärkt, dass der für gemeinsam veranlagte Paare geltende doppelte Grundfreibetrag von 23.208 Euro allein dem Partner in Steuerklasse 3 zugerechnet wird.

Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen

Wenn beide Ehepartner:innen oder Partner:innen arbeitstätig sind und ein ähnlich hohes Einkommen haben, bietet sich Steuerklasse 4 an. Hier zahlen beide gemeinsam veranlagte Personen den gleichen Steuersatz.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit dem Jahr 2010 können Verheiratete die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Das Faktorverfahren ist die Grundlage, auf der die tatsächliche Steuerlast in der Steuerklasse 4 mit Faktor berechnet wird. Dieser Faktor wird individuell ermittelt, die Basis dafür ist das voraussichtliche gemeinsame Jahreseinkommen. Die Berechnung mit Faktor ist sehr genau. Durch die Wahl des Faktorverfahrens spart ihr zwar kein Geld ein, aber ihr könnt euch sicher sein, dass keine Nachzahlungen auf euch zukommt oder dass ihr zu viel Lohnsteuer abführt.

Steuerklasse 5: Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen

Steuerklasse 5 ist das Pendant zu Steuerklasse 3: Wenn ein:e Ehepartner:in die steuerlichen Vorzüge von Steuerklasse 3 genießt, wird der:die andere Partner:in automatisch in Steuerklasse 5 veranlagt. In Steuerklasse 5 sind die höchsten Abgaben fällig und es gibt keinen Steuerfreibetrag. Die Zuordnung erscheint daher auf den ersten Blick aus steuerlicher Sicht wenig attraktiv. Am Ende des Monats kann diese Kombination dem Ehepaar gemeinsam netto trotzdem mehr bringen, wenn eine Person deutlich mehr verdient als der:die andere.

Steuerklasse 6: Zweitjob und/oder Nebenverdienst

Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer:innen vorgesehen, die mehr als einen Job haben. Der zweite und jeder weitere Job (sofern das Einkommen die Minijob-Grenze von 538 Euro überschreitet) werden in Steuerklasse 6 veranlagt. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. In Steuerklasse 6 wird die Höhe der Abzüge also nicht vom Familienstand bedingt, sondern von der Höhe des Einkommens. Der erste Job ist weiterhin in Steuerklasse 1 bis 5 veranlagt.

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Steuerklassen bei eingetragenen Lebenspartnerschaften

Die eingetragene Lebenspartnerschaft wird steuerrechtlich wie eine Ehe behandelt. Die oben beschriebenen Zuordnungen zu unterschiedlichen Steuerklassen gelten genauso auch für Personen in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft.

Wie kann ich meine Lohnsteuer im Vorhinein ermitteln?

Bis zum Jahr 2003 gab es jährlich aktualisierte amtliche Lohnsteuertabellen, in denen die voraussichtlichen Abzüge für jede Steuerklasse abgelesen werden konnten. Seit 2004 gibt es diese offiziellen Lohnsteuertabellen nicht mehr. Im Internet sind sogenannte Lohnsteuerannäherungstabellen zu finden (zum Beispiel hier), die Werte stimmen jedoch nicht unbedingt zu 100 Prozent mit der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer überein. Möchtest du ganz genau wissen, wie hoch die individuelle Lohnsteuer ausfallen wird, eignet sich dafür die Nutzung eines Brutto-Netto-Rechners. Mit Hilfe des Rechners wird dir nicht nur deine individuelle Lohnsteuer angegeben, sondern auch dein genaues Nettogehalt. Als verheiratetes Paar oder als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft könnt ihr die Rechner nutzen, um zu überprüfen, welche Steuerklassen für euch am attraktivsten sind.

Tipp: Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland von kununu kannst du mit wenigen Klicks erfahren, wie viel dir von deinem Brutto-Gehalt bleibt.

Kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Mit der richtigen Wahl der Steuerklasse kannst du Geld sparen. Ein Wechsel der Steuerklassen ist normalerweise einmal im Jahr möglich, mit Stichtag zum 30. November des jeweiligen Jahres. Bis dahin musst du einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt gestellt haben.

Für Ehepaare und Paare in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft hat das Bundesministerium für Finanzen ein Merkblatt zur Steuerklassenwahl zusammengestellt. Für Paare, bei denen beide arbeiten, gibt es ein eigenes Formular für den Steuerklassenwechsel.  

Ändert sich durch eine neue familiäre Situation die Grundlage deiner Einstufung in eine Steuerklasse, bist du verpflichtet, die Steuerklasse zu wechseln.

Folgende Ereignisse können einen Steuerklassenwechsel nötig machen:

  • Heirat: Nach der Eheschließung werden zunächst beide der Steuerklasse 4 zugeordnet, diese Zuordnung lässt sich jedoch ändern.
  • Scheidung: Nach einer Scheidung wechseln beide automatisch entweder in Steuerklasse 1 oder 2.
  • Geburt eines Kindes, wenn das Elternteil alleinerziehend sein wird: In diesem Fall wechselt das alleinerziehende Elternteil automatisch von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2.
  • Tod des:der Partner:in: Der:die Hinterbliebene rutscht zunächst automatisch für bis zu zwei Jahre in die günstige Steuerklasse 3. Danach erfolgt eine Zuordnung entweder in Steuerklasse 1 oder 2.

Gibt es spezielle Steuerklassen für Student:innen?

Nein. Steuerrechtlich zählst du als Student:in als normale:r Arbeitnehmer:in. Das bedeutet: Wenn du im Jahr mehr verdienst als der Grundfreibetrag, wirst du einer Steuerklasse zugerechnet und bist lohnsteuerpflichtig. Du kannst deinem Arbeitgeber oder dem Finanzamt mitteilen, welcher Steuerklasse du zugeordnet werden möchtest (vorausgesetzt, die jeweiligen Voraussetzungen sind erfüllt).

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Tipps

Tipp 1: Informiere deinen Arbeitgeber über deine Steuerklasse! Ohne Steuer-Informationen wird dich das Finanzamt eventuell automatisch in die Steuerklasse 6 einordnen, der Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.

Tipp 2: Gib eine Steuererklärung ab! Wenn du am Ende eines Jahres weniger verdient hast als der Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro, kannst du die gezahlte Lohnsteuer über deine Steuererklärung zurückholen!

Gibt es eine Steuerklasse für Mini-Jobber:innen?

Nein. Für einen Mini-Job gilt seit 2024 die Gehaltsgrenze von 538 Euro im Monat, damit liegst du unter dem jährlichen Grundfreibetrag von aktuell 11.604 Euro (Stand 2024).

Wenn du neben deinem Mini-Job einen regulären Job hast, bei dem du mehr als der Grundfreibetrag verdienst, bist du natürlich dennoch einer Steuerklasse zugeordnet.

Wie ist es bei deinem Arbeitgeber? Jetzt bewerten!

Lohnsteuer in Österreich

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine unterschiedlichen Steuerklassen zur Ermittlung der Lohnsteuer. Auch das Ehegattensplitting, das im deutschen Steuerrecht über die Steuerklassen 3, 4 und 5 geregelt ist, gibt es in Österreich nicht. Jede:r Arbeitnehmer:in ist einzeln veranlagt.

Die Höhe der Lohnsteuer ist abhängig vom Gehalt. Je höher der monatliche Verdienst, desto höher der abzuführende Prozentsatz. Zur Berechnung legt das Bundesministerium Finanzen jährlich geltende Tarifstufen fest.

Tarifstufen Einkommen in Euro/JahrGrenzsteuersatz 2023Grenzsteuersatz 2024
11.000 und darunter 0 %0 %
über 11.000 bis 18.000 20 % 20 %
über 18.000 bis 31.000 30 %30 %
über 31.000 bis 60.000 41 %40 %
über 60.000 bis 90.000 48 %48 %
über 90.000 bis 1.000.000 50 %50 %
über 1.000.000 55 %55 %

Um Familien mit Kindern, Alleinerziehende und weitere vulnerable Gruppen zu entlasten, gibt es definierte Steuerabsetzbeträge beziehungsweise einen Familienbonus. Wie hoch deine individuelle Lohnsteuer ist und welcher Netto-Betrag dir von deinem Brutto-Gehalt als Arbeitnehmer:in in Österreich übrig bleibt, kannst du zum Beispiel mit dem Brutto-Netto-Rechner der österreichischen Arbeiterkammer ermitteln.

Lohnsteuer in der Schweiz

Auch in der Schweiz gibt es keine Steuerklassen, die die Höhe der Lohnsteuer bestimmen. Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus, weshalb bei der Ermittlung der Lohnsteuer nicht nur die Höhe des Gehalts eine Rolle spielt, sondern auch der Arbeitsort. Sowohl der Bund, als auch die Kantone und Gemeinden erheben von den Bürger:innen Einkommenssteuer. Aus diesem Grunde gibt es keine landesweit anwendbaren Steuertabellen. Was netto vom Brutto-Lohn in der Schweiz übrig bleibt, lässt sich zum Beispiel über den Rechner von lohncomputer.ch ermitteln.

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Übrigens

Der Spitzensteuersatz in der Schweiz auf Bundesebene liegt bei 11,5 Prozent, also deutlich unter den Steuersätzen in Deutschland und Österreich.

letztes Update: 21. März 2024