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Frau prüft Kassenbons und Ausgaben am Tisch zu Hause

Steuerklassen: Lohnsteuer & Steuertabelle einfach erklärt

Lohnsteuer vs. Einkommensteuer? Check! Steuerklassen-Dschungel? Gelichtet! Dieser Artikel bringt Licht ins Dunkel der deutschen Steuerklassen. Von Single-freundlich (Klasse 1) bis Ehegatten-Splitting (Klasse 3 und 5): Finde heraus, welche Klasse für dich optimal ist und wie du sie gegebenenfalls wechseln kannst. Auch für Studenten und Mini-Jobber gibt's Infos. Die geplante Abschaffung der Steuerklassen III und V ist erstmal vom Tisch, aber keine Panik: Mit dem Brutto-Netto-Rechner checkst du easy dein individuelles Netto-Gehalt. Und denk dran: Steuererklärung lohnt sich oft!

Der Betrag, der dir als Arbeitnehmer:in am Ende eines Monats auf dein Konto überwiesen wird, unterscheidet sich deutlich von dem Betrag, der in deinem Arbeitsvertrag als monatliches Gehalt festgelegt wird. Vom vereinbarten Bruttogehalt werden nämlich Sozialleistungen und Lohnsteuer abgezogen; auf deinem Konto landet nur der Netto-Betrag. Die Lohnsteuer beträgt in Deutschland zwischen 14 und 45 Prozent des Gehalts. Welcher Steuersatz für dich gilt, hängt davon ab, in welcher Steuerklasse du eingeordnet bist.

Die ursprünglich geplante Zusammenlegung der Steuerklassen III und V ist durch die vorzeitige Auflösung der Ampelkoalition vorerst vom Tisch. Zumindest 2026 bleibt das bestehende System mit sechs Steuerklassen deshalb unverändert in Kraft.

Welche Lohnsteuerklassen gibt es, welche ist die beste für dich und wie kann man die Lohnsteuerklasse wechseln? Alles Wissenswerte und Aktuelle zum Thema Steuerklassen und Lohnsteuertabellen findest du in diesem Artikel.

Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer & Einkommensteuer?

Anders als häufig angenommen, sind Lohnsteuer und Einkommensteuer nicht bloß zwei unterschiedliche Begriffe für den gleichen Sachverhalt: Es gibt einen deutlichen Unterschied.

Die Lohnsteuer ist eine Art Spezialform der gesetzlich geregelten Einkommensteuer. Sie gilt für alle Menschen, die abhängig beschäftigt sind, also einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen haben. Das Besondere an der Lohnsteuer ist, dass der Arbeitgeber verantwortlich dafür ist, sie zu berechnen und abzuführen. Als angestellte Person hast du damit also keinen Aufwand. Doch Einkommen jeglicher Art, also nicht nur durch ein Beschäftigungsverhältnis, ist steuerpflichtig.

Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Zinsen oder Mieteinkünfte beispielsweise sind ebenso einkommensteuerpflichtig. Wenn du neben deinem Gehalt oder Lohn weitere Einnahmequellen hast, bist du selbst dafür verantwortlich, die Einkommensteuer zu berechnen und abzuführen. Du kannst das entweder persönlich machen oder dir Unterstützung bei einem:einer Steuerberater:in suchen.

Warum gibt es in Deutschland unterschiedliche Steuerklassen? 

Alle in Deutschland angestellten Arbeitnehmer:innen sind verpflichtet, über die Lohnsteuer einen Teil ihres Einkommens an den Staat abzuführen. Die Lohnsteuer wird vom Arbeitgeber bei jeder Lohnabrechnung individuell berechnet und jeweils vom Bruttolohn abgezogen. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, dass die Einkommensteuer korrekt berechnet und an das Finanzamt abgeführt wird.

Bei der Höhe der Steuern soll die soziale und persönliche Situation des:r jeweiligen Arbeitnehmer:in berücksichtigt werden. Familien mit Kindern sollen beispielsweise weniger belastet werden als Alleinstehende. So gibt es für Familien mit Kindern sogenannte Freibeträge, auf die keine Lohnsteuer bezahlt werden muss. Für 2026 liegt dieser einschließlich des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei 9.756 Euro pro Kind.

Der allgemein gültige Grundfreibetrag, bis zu dem du keine Steuern zahlst, liegt 2026 bei 12.348 Euro. 2025 betrug er 12.096 Euro, im Jahr zuvor 11.784 Euro.

Welche Steuerklassen gibt es?

Im deutschen Steuersystem gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen. Welcher Klasse du zugeordnet wirst, hängt von deiner familiären Situation ab. 

SteuerklasseFamilienstand
1Ledig, getrennt, geschieden
2Alleinerziehend
3Verheiratet (der:die Partner:in mit dem höheren Einkommen wird Steuerklasse 3 zugerechnet)
4Verheiratet (wenn beide Partner:innen gleich viel verdienen, werden beide der Steuerklasse 4 zugeordnet)
5Verheiratet (der:die Partner:in mit dem geringeren Einkommen wird Steuerklasse 5 zugerechnet)
6für Zweitjobs

Steuerklasse 1: die Steuerklasse für Singles

Wer alleinstehend und abhängig beschäftigt ist und pro Jahr mehr verdient als den gesetzlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), wird automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Auch verwitwete Personen werden im zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des:der Partner:in der Steuerklasse 1 zugerechnet. Die Steuerklasse 1 gilt auch für Personen, deren Ehepartner:in einen offiziellen Wohnort außerhalb der EU hat. Steuerrechtlich werden diese Personen behandelt, als wären sie nicht verheiratet. 

Steuerklasse 2: alleinerziehende Eltern

Alleinerziehende sollen steuerlich begünstigt werden. Wer der Steuerklasse 2 zugerechnet wird, hat daher Anrecht auf einen Entlastungsbetrag (aktuell 4.260 Euro sowie weitere 240 Euro pro Kind, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben). Als alleinerziehend gelten nach dem Steuerrecht Personen, die unverheiratet sind, mit einem Kind oder mehreren Kindern zusammen wohnen und Anspruch auf Kindergeld haben. 

Die Steuerklasse 2 wird nicht automatisch vergeben, sondern du musst sie aktiv beim Finanzamt beantragen. Am einfachsten kannst du das über das ELSTER-Portal erledigen. Stellst du keinen Antrag, kannst du den Entlastungsbetrag alternativ über die jährliche Steuererklärung (Anlage Kind) geltend machen.

Steuerklasse 3: Verheiratete mit unterschiedlich hohen Einkommen

Die Steuerklassen 3 und 5 sind Sonderfälle im deutschen Steuerrecht. Sie basieren auf der mittlerweile überholten Annahme, dass es in Familien eine:n Hauptverdiener:in gibt. In den Steuerklassen 3 und 5 kommt das sogenannte Ehegattensplitting zum Tragen. In Steuerklasse 3 fallen die niedrigsten Abgaben an. Für Ehepaare, bei denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere, bietet es sich daher an, dass der:die Hauptverdiener:in sich Steuerklasse 3 zuordnen lässt. Wenn nur eine Person arbeitet, wird diese ebenfalls automatisch Steuerklasse 3 zugeordnet. Die Vorteile von Steuerklasse 3 werden dadurch verstärkt, dass der für gemeinsam veranlagte Paare geltende doppelte Grundfreibetrag von 24.696 Euro (2026) allein dem Partner in Steuerklasse 3 zugerechnet wird.

Vielleicht hast du die politische Debatte im letzten Jahr mitbekommen. Ursprünglich wollte man die Steuerklassen 3 und 5 bis 2030 abschaffen bzw. zusammenlegen. Das ist durch den Koalitionsbruch der Ampelregierung vorerst nicht mehr aktuell. Beide Steuerklassen bleiben 2026 unverändert bestehen. Auch hat die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD bislang keine konkreten Pläne zur Reform angekündigt.

Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen

Wenn beide Ehepartner:innen oder Partner:innen arbeitstätig sind und ein ähnlich hohes Einkommen haben, bietet sich Steuerklasse 4 an. Hier zahlen beide gemeinsam veranlagte Personen den gleichen Steuersatz. Ab 2026 gilt die Befreiung vom Solidaritätszuschlag in Steuerklasse 4 bis zu einem zu versteuernden Einkommen von 40.700 Euro bei gemeinsamer Veranlagung.

Steuerklasse 4 mit Faktor

Seit dem Jahr 2010 können Verheiratete die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Das Faktorverfahren ist die Grundlage, auf der die tatsächliche Steuerlast in der Steuerklasse 4 mit Faktor berechnet wird. Dieser Faktor wird individuell ermittelt, die Basis dafür ist das voraussichtliche gemeinsame Jahreseinkommen. Die Berechnung mit Faktor ist sehr genau. Durch die Wahl des Faktorverfahrens spart ihr zwar kein Geld ein, aber ihr könnt euch sicher sein, dass keine Nachzahlungen auf euch zukommen oder dass ihr zu viel Lohnsteuer abführt.

Steuerklasse 5: Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen

Steuerklasse 5 ist das Pendant zu Steuerklasse 3: Wenn ein:e Ehepartner:in die steuerlichen Vorzüge von Steuerklasse 3 genießt, wird der:die andere Partner:in automatisch in Steuerklasse 5 veranlagt. In Steuerklasse 5 sind die höchsten Abgaben fällig und es gibt keinen Steuerfreibetrag. Die Zuordnung erscheint daher auf den ersten Blick aus steuerlicher Sicht wenig attraktiv. Am Ende des Monats kann diese Kombination dem Ehepaar gemeinsam netto trotzdem mehr bringen, wenn eine Person deutlich mehr verdient als der:die andere.

Steuerklasse 6: Zweitjob und/oder Nebenverdienst

Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer:innen vorgesehen, die mehr als einen Job haben. Der zweite und jeder weitere Job (sofern das Einkommen die Minijob-Grenze von in 2026 603 Euro überschreitet) werden in Steuerklasse 6 veranlagt. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. In Steuerklasse 6 wird die Höhe der Abzüge also nicht vom Familienstand bedingt, sondern von der Höhe des Einkommens. Der erste Job ist weiterhin in Steuerklasse 1 bis 5 veranlagt.

Steuerfrei weiterarbeiten mit Aktivrente

Arbeitest du über das gesetzliche Rentenalter hinaus weiter? Dann profitierst du seit 1. Januar 2026 von der sogenannten Aktivrente. Bis zu 2.000 Euro deines monatlichen Gehalts bleiben steuerfrei.

Wie kann ich meine Lohnsteuer im Vorhinein ermitteln?

Bis zum Jahr 2003 gab es jährlich aktualisierte amtliche Lohnsteuertabellen, in denen die voraussichtlichen Abzüge für jede Steuerklasse abgelesen werden konnten. Seit 2004 gibt es diese offiziellen Lohnsteuertabellen nicht mehr. Im Internet sind sogenannte Lohnsteuerannäherungstabellen zu finden (zum Beispiel hier), die Werte stimmen jedoch nicht unbedingt zu 100 Prozent mit der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer überein.

Möchtest du ganz genau wissen, wie hoch deine individuelle Lohnsteuer ausfallen wird, eignet sich dafür die Nutzung eines Brutto-Netto-Rechners. Mithilfe des Rechners ermittelst du nicht nur deine individuelle Lohnsteuer, sondern auch dein genaues Nettogehalt. Als verheiratetes Paar oder als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft könnt ihr die Rechner nutzen, um zu überprüfen, welche Steuerklassen für euch am attraktivsten sind.

Tipp: Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland von kununu kannst du mit wenigen Klicks erfahren, wie viel dir von deinem Brutto-Gehalt bleibt.

Kann ich meine Steuerklasse wechseln?

Mit der richtigen Wahl der Steuerklasse kannst du Geld sparen. Ein Wechsel der Steuerklassen ist normalerweise einmal im Jahr möglich, mit Stichtag zum 30. November des jeweiligen Jahres. Bis dahin musst du einen Antrag auf Steuerklassenwechsel beim Finanzamt gestellt haben. Einen Wechsel kannst du inzwischen bequem digital über das ELSTER-Portal beantragen.

Ändert sich durch eine neue familiäre Situation die Grundlage deiner Einstufung in eine Steuerklasse, bist du verpflichtet, die Steuerklasse zu wechseln.

Folgende Ereignisse können einen Steuerklassenwechsel nötig machen:

  • Heirat: Nach der Eheschließung werden zunächst beide der Steuerklasse 4 zugeordnet, diese Zuordnung lässt sich jedoch ändern.
  • Scheidung: Nach einer Scheidung wechseln beide automatisch entweder in Steuerklasse 1 oder 2.
  • Geburt eines Kindes, wenn das Elternteil alleinerziehend sein wird: In diesem Fall wechselt das alleinerziehende Elternteil automatisch von Steuerklasse 1 in Steuerklasse 2.
  • Tod des:der Partner:in: Der:die Hinterbliebene rutscht zunächst automatisch für bis zu zwei Jahre in die günstige Steuerklasse 3. Danach erfolgt eine Zuordnung entweder in Steuerklasse 1 oder 2.

Gibt es spezielle Steuerklassen für Student:innen?

Nein. Steuerrechtlich zählst du als Student:in als normale:r Arbeitnehmer:in. Das bedeutet: Wenn du im Jahr mehr verdienst als der Grundfreibetrag, wirst du einer Steuerklasse zugerechnet und bist lohnsteuerpflichtig. Du kannst deinem Arbeitgeber oder dem Finanzamt mitteilen, welcher Steuerklasse du zugeordnet werden möchtest (vorausgesetzt, die jeweiligen Voraussetzungen sind erfüllt).

Tipps

Tipp 1: Informiere deinen Arbeitgeber über deine Steuerklasse! Ohne Steuer-Informationen wird dich das Finanzamt eventuell automatisch in die Steuerklasse 6 einordnen, der Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.

Tipp 2: Gib eine Steuererklärung ab! Wenn du am Ende eines Jahres weniger verdient hast als der Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro ab 2026, kannst du die gezahlte Lohnsteuer über deine Steuererklärung zurückholen!

Gibt es eine Steuerklasse für Mini-Jobber:innen?

Nein. Für einen Mini-Job gilt seit 2026 die Gehaltsgrenze von 603 Euro im Monat. Damit liegst du unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro.

Wenn du neben deinem Mini-Job einen regulären Job hast, bei dem du mehr als den Grundfreibetrag verdienst, bist du natürlich dennoch einer Steuerklasse zugeordnet. 

Wie wird die Lohnsteuer in anderen Ländern berechnet? 

Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine unterschiedlichen Steuerklassen zur Ermittlung der Lohnsteuer. Wovon die Höhe der Lohnsteuer dort abhängig ist und was es abseits davon im österreichischen Steuersystem zu beachten gilt, haben wir hier zusammengefasst.  

Du lebst in der Schweiz oder überlegst, deinen Wohnsitz aus Steuergründen dorthin zu verlegen? Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus. Was das für dich bedeutet und welche Steuertabellen es dort gibt? Das findest du in unserem aktuellen Artikel. 

Am häufigsten gestellte Fragen zum Thema Steuerklasse in Deutschland

In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen:

  • Klasse 1 für Ledige

  • Klasse 2 für Alleinerziehende

  • Klasse 3 für verheiratete Alleinverdiener:innen

  • Klasse 4 für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen

  • Klasse 5 als Ergänzung zu Klasse 3

  • Klasse 6 für Zweitjobs

Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die „beste“ Steuerklasse hängt von deiner Lebenssituation ab: Ledige sind meist in Klasse 1 gut aufgehoben, Ehepaare profitieren oft von der Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Die optimale Wahl ergibt sich aus Gehalt, Familienstand und Steuerlast.

Steuerklasse 1 gilt für ledige, dauerhaft getrennt lebende oder verwitwete Arbeitnehmer:innen ohne Kinder. Sie hat höhere Steuerabzüge als z. B. Klasse 3, bietet aber keine Nachteile bei der Steuererklärung.e

Steuerklasse 5 wird in Kombination mit Steuerklasse 3 verwendet – meist bei verheirateten Paaren, bei denen ein:e Partner:in deutlich mehr verdient. Klasse 5 hat sehr hohe Abzüge, was durch das hohe Netto des Partners in Klasse 3 kompensiert wird.

Je nach Steuerklasse wird unterschiedlich viel Lohnsteuer einbehalten. Klassen 3 und 4 bringen in der Regel mehr Netto vom Brutto, während 5 oder 6 zu höheren Abzügen führen. Das beeinflusst, wie viel Gehalt dir monatlich zur Verfügung steht.

Ehepaare können zwischen 3/5 und 4/4 (mit oder ohne Faktorverfahren) wählen. Bei großen Einkommensunterschieden lohnt sich meist 3/5, bei ähnlichem Verdienst eher 4/4. Mit dem Faktorverfahren werden Nachzahlungen vermieden.f

Den Wechsel kannst du beim zuständigen Finanzamt beantragen – formlos oder über ein entsprechendes Formular online. Ehepaare dürfen die Steuerklasse einmal im Jahr ändern.

Klasse 3 hat geringe Abzüge und lohnt sich für Besserverdienende. Klasse 5 hingegen hat sehr hohe Abzüge. Kombiniert man beide, bleibt unterm Strich mehr Netto, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient.

Nach einer Trennung wechseln die Partner automatisch im Folgejahr in die Steuerklasse 1 oder 2 (bei Kindern). Die Kombination 3/5 gilt nur, solange die Ehe besteht und ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.

Für einen Zweitjob gilt immer automatisch Steuerklasse 6 – unabhängig von deiner Haupttätigkeit. Diese Klasse hat die höchsten Abzüge, weil sie keine Freibeträge berücksichtigt.