Steuerklassen: Lohnsteuer & Steuertabelle einfach erklärt
Du fragst dich, wie viel Lohnsteuer wirklich von deinem Brutto abgeht? Die Antwort ist kein Geheimnis, hängt aber von deiner Steuerklasse ab. Diese bestimmt, wie hoch dein monatlicher Abzug ist, um soziale Faktoren wie Familienstand oder Kinder zu berücksichtigen. Es gibt sechs Steuerklassen, die für unterschiedliche Lebenssituationen gedacht sind – von der Single-Klasse 1 bis zum Zweitjob in Klasse 6.
Wichtig: Die Steuerklasse ändert nur die monatliche Vorauszahlung. Was zu viel gezahlt wurde, holst du dir mit der Steuererklärung zurück. Übrigens bleiben die Steuerklassen 2026 unverändert, auch wenn es immer wieder Debatten über eine Reform des Ehegattensplittings gibt. Um dein genaues Netto zu ermitteln, lohnt sich ein Blick in den Brutto-Netto-Rechner. Egal ob Heirat, Scheidung oder Kind: Bei Veränderungen musst du deine Klasse eventuell anpassen. Am einfachsten geht das digital über ELSTER. So behältst du den Durchblick bei deinem Gehalt.
Du willst wissen, wie viel Lohnsteuer du zahlen musst? Wie hoch deine monatliche Steuerlast ist, hängt von mehreren Faktoren ab – vor allem von der Steuerklasse. Welche Steuerklasse zu dir passt, wie hoch deine Lohnsteuer prozentual ausfällt und wie du die Lohnsteuerklasse wechselst: Wir haben das Wichtigste für dich zusammengestellt.
Die Höhe der Lohnsteuer hängt von der Steuerklasse ab
Brutto ist nicht gleich Netto: Der Betrag, der dir als Arbeitnehmer:in am Ende eines Monats auf dein Konto überwiesen wird, sieht meistens ganz anders aus, als das, was in deinem Arbeitsvertrag als monatliches Gehalt festgelegt wird. Vom vereinbarten Bruttogehalt werden Sozialabgaben und Lohnsteuer abgezogen: Das, was übrig bleibt, ist der Netto-Betrag.
Die Höhe der Lohnsteuer beträgt in Deutschland zwischen 14 und 45 Prozent des steuerpflichtigen Einkommens. Welcher Steuersatz für dich gilt, hängt davon ab, welcher Steuerklasse du zugeordnet bist. Dabei geht es in erster Linie um den Familienstand. Die Steuerklasse ist im Kern ein Paket aus Freibeträgen und Pauschalen, das schon in die monatliche Lohnsteuer eingerechnet wird. Je mehr in diesem Paket steckt, desto weniger Lohnsteuer wird abgezogen.
Die ursprünglich geplante Zusammenlegung der Steuerklassen III und V ist durch die vorzeitige Auflösung der Ampelkoalition vorerst vom Tisch. Zumindest 2026 bleibt das bestehende System mit sechs Steuerklassen deshalb so, wie es ist.
Was ist der Unterschied zwischen Lohnsteuer & Einkommensteuer?
Falls du bisher dachtest, dass Lohnsteuer und Einkommensteuer zwei unterschiedliche Begriffe für ein und dasselbe sind, bist du nicht allein: Das ist ein ziemlich häufiges Missverständnis. Es gibt aber einen deutlichen Unterschied.
Die Lohnsteuer ist eine Spezialform der gesetzlich geregelten Einkommensteuer. Sie gilt für alle Menschen, die „abhängig beschäftigt“ sind – also einen Arbeitsvertrag mit einem Unternehmen haben. Der Arbeitgeber ist dafür verantwortlich, die monatliche Zahlung korrekt zu berechnen und abzuführen. Als angestellte Person hast du damit also keinen Aufwand.
Grundsätzlich ist aber jede Art von Einkommen steuerpflichtig: also nicht nur das, was du in deinem Beschäftigungsverhältnis verdienst. Auf Einkünfte aus selbstständiger Arbeit, Zinsen oder Mieteinnahmen musst du genauso Steuern zahlen.
Hier kommt die Einkommensteuer ins Spiel: Wenn du neben deinem Gehalt oder Lohn weitere Einnahmequellen hast, bist du selbst dafür verantwortlich, die Einkünfte in deiner Steuererklärung anzugeben. Du kannst das entweder selber machen oder dir die Unterstützung von Steuerberater:innen suchen.
Der allgemein gültige Grundfreibetrag liegt 2026 bei 12.348 Euro: Das bedeutet, du zahlst grundsätzlich nur Steuern auf jeden Euro, der über diesem Betrag liegt. 2025 betrug er 12.096 Euro, im Jahr zuvor 11.784 Euro.
Die Einkommensteuersätze in Prozent
Dein Arbeitgeber weiß natürlich nicht, welche sonstigen Einnahmen du neben deinem Beschäftigungsverhältnis hast. Das, was als Lohnsteuer monatlich abgeführt wird, kann deshalb davon abweichen, was du am Ende des Jahres als Einkommensteuerschuld hast.
Auch wenn sich dein Gehalt während des Jahres ändert (zum Beispiel durch Jobverlust oder Wechsel) hast du schnell zu viel oder zu wenig vorausgezahlt, denn der Abzug geht von einem gleichbleibenden Jahresgehalt aus.
Wenn du eine Steuererklärung (freiwillig oder verpflichtend) abgibst, wird der tatsächliche Wert ermittelt und die bereits gezahlte Lohnsteuer damit verrechnet. Dabei gilt der progressive Einkommensteuertarif: Je mehr du zu versteuern hast, desto höher der Satz.
| Zu versteuerndes Einkommen (Ledige) | Steuersatz |
|---|---|
| bis 12.348 € | 0 % (Grundfreibetrag) |
| 12.349 bis 17.799 € | 14 % ansteigend bis rund 24 % |
| 17.800 bis 69.878 € | 24 % ansteigend bis 42 % |
| 69.879 bis 277.825 € | 42 % (Spitzensteuersatz) |
| ab 277.826 € | 45 % (Reichensteuer) |
Was oft falsch verstanden wird: Der höhere Satz gilt immer nur für den Teil deines Einkommens, der über der jeweiligen Stufe liegt. Wenn du also 75.000 Euro zu versteuern hast, zahlst du den Spitzensteuersatz nur auf die 5.121 Euro, die oberhalb der Grenze von 69.879 Euro liegen. Das bedeutet, die tatsächliche Belastung ist meistens niedriger, als es auf den ersten Blick scheint.
Das zu versteuernde Einkommen
Die Berechnungsgrundlage für die Einkommenssteuer ist nicht dein volles Bruttogehalt: Vorsorgeaufwendungen, Werbungskosten und Sonderausgaben werden noch abgezogen. Was nach den Abzügen übrig bleibt, heißt zu versteuerndes Einkommen, kurz zvE. Unterm Strich bleiben dann von 50.000 Euro Brutto vielleicht nur 40.000 Euro zu versteuerndes Einkommen. Auf dieser Basis berechnet das Finanzamt dann deine Steuer (sofern du eine Steuererklärung einreichst).
Warum gibt es in Deutschland unterschiedliche Steuerklassen?
Im deutschen Steuersystem gibt es sechs unterschiedliche Steuerklassen. Welcher Klasse du zugeordnet wirst, hängt von deiner familiären Situation ab. Die Idee dahinter: Bei der Höhe der Steuerlast soll die soziale und persönliche Situation des Menschen berücksichtigt werden.
Familien sollen beispielsweise weniger belastet werden als Alleinstehende. So gibt es für Familien mit Kindern die schon erwähnten Freibeträge, auf die keine Lohnsteuer bezahlt werden muss. Für 2026 liegt dieser einschließlich des Freibetrags für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf bei 9.756 Euro pro Kind.
Die Steuerklasse ändert aber nur die monatliche Vorauszahlung: Wenn eine Steuererklärung gemacht wird, gleicht sich der Jahresbetrag an.
Die 6 Lohnsteuerklassen im Detail
| Steuerklasse | Familienstand |
|---|---|
| 1 | Ledig, getrennt, geschieden |
| 2 | Alleinerziehend |
| 3 | Verheiratet (der:die Partner:in mit dem höheren Einkommen wird Steuerklasse 3 zugerechnet) |
| 4 | Verheiratet (wenn beide Partner:innen gleich viel verdienen, werden beide der Steuerklasse 4 zugeordnet) |
| 5 | Verheiratet (der:die Partner:in mit dem geringeren Einkommen wird Steuerklasse 5 zugerechnet) |
| 6 | für Zweitjobs |
Steuerklasse 1: Die Steuerklasse für Singles
Für wen? Kinderlose Singles und alle, die abhängig beschäftigt sind und mehr als den Grundfreibetrag verdienen.
Wer alleinstehend und abhängig beschäftigt ist und pro Jahr mehr verdient als den gesetzlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro (2026), wird automatisch der Steuerklasse 1 zugeordnet. Auch verwitwete Personen werden im zweiten Kalenderjahr nach dem Tod des:der Partner:in der Steuerklasse 1 zugerechnet. Die Steuerklasse 1 gilt auch für Personen, deren Ehepartner:in einen offiziellen Wohnort außerhalb der EU hat. Steuerrechtlich werden diese Personen behandelt, als wären sie nicht verheiratet.
Steuerklasse 2: Alleinerziehende Eltern
Für wen? Alleinerziehende mit Anspruch auf Kindergeld.
Alleinerziehende sollen steuerlich begünstigt werden. Wer der Steuerklasse 2 zugerechnet wird, hat daher Anrecht auf einen Entlastungsbetrag (aktuell 4.260 Euro sowie weitere 240 Euro pro Kind, wenn mehrere Kinder im Haushalt leben). Als alleinerziehend gelten nach dem Steuerrecht Personen, die unverheiratet sind, mit einem Kind oder mehreren Kindern zusammen wohnen und Anspruch auf Kindergeld haben.
Die Steuerklasse 2 wird nicht automatisch vergeben, sondern du musst sie aktiv beim Finanzamt beantragen. Am einfachsten kannst du das über das ELSTER-Portal erledigen. Stellst du keinen Antrag, kannst du den Entlastungsbetrag alternativ über die jährliche Steuererklärung (Anlage Kind) geltend machen.
Steuerklasse 3: Verheiratete mit unterschiedlich hohem Einkommen
Für wen? Die Person, die in einer Ehe deutlich mehr verdient.
Die Steuerklassen 3 und 5 sind Sonderfälle im deutschen Steuerrecht. Sie basieren auf der (mittlerweile überholten) Annahme, dass es in Familien eine:n Hauptverdiener:in gibt. In den Steuerklassen 3 und 5 kommt das sogenannte Ehegattensplitting zum Tragen. Ob du und dein:e Ehepartner:in das Ehegattensplitting in Anspruch nehmen wollt, ist euch überlassen.
Beim Ehegattensplitting werden beide Einkommen zusammengerechnet und durch zwei geteilt. Die Steuer wird auf die Hälfte berechnet und dann wieder verdoppelt. Effektiv wird das Paar so besteuert, als würden beide gleich viel verdienen. Je größer der Einkommensunterschied zwischen den Partnern, desto größer der Effekt.
In der Steuerklasse 3 fallen die niedrigsten Abgaben an. Die Vorteile werden dadurch verstärkt, dass der für gemeinsam veranlagte Paare geltende doppelte Grundfreibetrag von 24.696 Euro (2026) allein dem Partner in der Steuerklasse 3 zugerechnet wird.
Für Ehepaare, bei denen eine Person deutlich mehr verdient als die andere, bietet es sich daher an, dass der oder die Hauptverdiener:in sich der Steuerklasse 3 zuordnen lässt. Die andere Person landet dann in der Steuerklasse 5. Falls nur eine Person arbeitet, wird diese automatisch der Steuerklasse 3 zugeordnet.
Steuerklasse 4: Verheiratete mit ähnlich hohem Einkommen
Für wen? Paare, bei denen beide ungefähr gleich viel verdienen.
Wenn beide Ehepartner:innen oder Partner:innen arbeitstätig sind und ein ähnlich hohes Einkommen haben, bietet sich die Steuerklasse 4 an. Hier zahlen beide gemeinsam veranlagte Personen den gleichen Steuersatz.
Steuerklasse 4 mit Faktor
Seit dem Jahr 2010 können Verheiratete die Steuerklasse 4 mit Faktor wählen. Das Faktorverfahren ist die Grundlage, auf der die tatsächliche Steuerlast in der Steuerklasse 4 mit Faktor berechnet wird. Dieser Faktor wird individuell ermittelt, die Basis dafür ist das voraussichtliche gemeinsame Jahreseinkommen. Die Berechnung mit Faktor ist sehr genau. Durch die Wahl des Faktorverfahrens spart ihr zwar kein Geld ein, aber ihr könnt euch sicher sein, dass keine Nachzahlungen auf euch zukommen oder dass ihr zu viel Lohnsteuer abführt.
Steuerklasse 5: Verheiratete mit unterschiedlichen Einkommen
Für wen? Die Person mit dem geringeren Einkommen, wenn die andere in Klasse 3 ist.
Steuerklasse 5 ist das Pendant zu Steuerklasse 3: Wenn ein:e Ehepartner:in die steuerlichen Vorzüge von Steuerklasse 3 genießt, wird der:die andere Partner:in automatisch in Steuerklasse 5 veranlagt. In Steuerklasse 5 sind die höchsten Abgzüge unter den Steuerklassen für Verheiratete fällig und es gibt keinen Steuerfreibetrag.
Die Zuordnung erscheint daher auf den ersten Blick aus steuerlicher Sicht wenig attraktiv. Am Ende des Monats kann diese Kombination dem Ehepaar gemeinsam netto trotzdem mehr bringen, wenn eine Person deutlich mehr verdient als der:die andere.
Steuerklasse 6: Zweitjob und/oder Nebenverdienst
Die Steuerklasse 6 ist für Arbeitnehmer:innen vorgesehen, die mehr als einen Job haben. Der zweite und jeder weitere Job (sofern das Einkommen die Minijob-Grenze von aktuell 603 Euro überschreitet) werden in Steuerklasse 6 veranlagt. In dieser Lohnsteuerklasse zahlt man die höchsten Abzüge und es gibt auch keinen Grundfreibetrag. In Steuerklasse 6 wird die Höhe der Abzüge also nicht vom Familienstand bedingt, sondern von der Höhe des Einkommens. Der erste Job ist weiterhin in Steuerklasse 1 bis 5 veranlagt.
Kurzer Exkurs: Reformpläne zum Ehegattensplitting
Den größten Vorteil bei Ehegattensplitting haben klassische Allein- oder Hauptverdiener-Ehen. Genau das ist der Grund, warum das Splitting seit längerer Zeit immer wieder kritisiert wird: Es belohnt das traditionelle Modell, in dem eine Person (meistens die Frauen) wenig verdient oder gar nicht arbeitet.
Vielleicht hast du die politische Debatte im letzten Jahr mitbekommen: Ursprünglich wollte man die Steuerklassen 3 und 5 bis 2030 abschaffen bzw. zusammenlegen. Das ist durch den Koalitionsbruch der Ampelregierung vorerst nicht mehr aktuell. Beide Steuerklassen bleiben 2026 unverändert bestehen.
Die neue Bundesregierung hat bislang keine konkreten Pläne zur Reform angekündigt, es kursieren aber Vorstöße. Finanzminister Lars Klingbeil nennt das Splitting „aus der Zeit gefallen“ und will es für künftig geschlossene Ehen durch ein sogenanntes Realsplitting ersetzen: Die Person mit dem höheren Einkommen dürfte dann nur noch einen festen Betrag an die andere abgeben, statt das ganze Einkommen zu teilen.
NRW-Fraktionschef Jochen Ott will aber lieber ein Familien- oder Kindersplitting, das sich an der Zahl der Kinder orientiert und auch unverheiratete Paare einschließt. Es bleibt abzuwarten, was daraus wird.
Wie kann ich die Höhe meiner Lohnsteuer ermitteln?
Bis zum Jahr 2003 gab es jährlich aktualisierte amtliche Lohnsteuertabellen, in denen die voraussichtlichen Abzüge für jede Steuerklasse abgelesen werden konnten. Seit 2004 gibt es diese offiziellen Lohnsteuertabellen nicht mehr. Im Internet sind sogenannte Lohnsteuerannäherungstabellen zu finden, die Werte stimmen aber nicht unbedingt mit der tatsächlich anfallenden Lohnsteuer überein.
Wenn du ganz genau wissen willst, wie hoch deine individuelle Lohnsteuer ausfallen wird, nutzt du am besten einen Brutto-Netto-Rechner. Mit seiner Hilfe ermittelst du nicht nur deine individuelle Lohnsteuer, sondern auch dein genaues Nettogehalt. Als verheiratetes Paar oder als Paar in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft könnt ihr die Rechner auch nutzen, um zu überprüfen, welche Steuerklassen für euch am attraktivsten sind.
Tipp: Mit dem Brutto-Netto-Rechner für Deutschland von kununu kannst du mit wenigen Klicks erfahren, wie viel dir von deinem Brutto-Gehalt bleibt.
Kann ich meine Steuerklasse wechseln?
Mit der richtigen Wahl der Steuerklasse kannst du deine monatliche Belastung beeinflussen. Lange galt, dass man die Steuerklasse nur einmal pro Jahr wechseln darf. Das ist aber Geschichte: Seit 2020 darfst du die Lohnsteuerklasse mehrmals im Jahr wechseln.
Den Antrag stellst du beim Finanzamt, am bequemsten digital über ELSTER. Die neue Klasse gilt ab dem Monat nach der Bearbeitung. Wer den Wechsel noch für das laufende Kalenderjahr haben will, muss den Antrag bis zum 30. November einreichen.
Ändert sich deine familiäre Situation, ist ein Wechsel teilweise sogar Pflicht. Diese Ereignisse lösen ihn aus:
- Heirat: Nach der Eheschließung werden zunächst beide der Steuerklasse 4 zugeordnet, ihr könnt die Zuordnung aber ändern.
- Scheidung: Nach einer Scheidung wechseln beide automatisch entweder in Steuerklasse 1 oder 2.
- Geburt eines Kindes bei Alleinerziehenden: Wechsel von Klasse 1 in Klasse 2.
- Tod des:der Partner:in: Der:die Hinterbliebene rutscht zunächst automatisch für bis zu zwei Jahre in die günstige Steuerklasse 3. Danach erfolgt eine Zuordnung entweder in Steuerklasse 1 oder 2.
Gibt es spezielle Steuerklassen für Student:innen?
Nein. Steuerrechtlich zählst du als Student:in als normale:r Arbeitnehmer:in. Das bedeutet: Wenn du im Jahr mehr verdienst als der Grundfreibetrag, wirst du einer Steuerklasse zugerechnet und bist lohnsteuerpflichtig. Deine Steuerklasse als Student:in richtet sich wie bei allen anderen nach dem Familienstand.
Tipps für Student:innen
Tipp 1: Informiere deinen Arbeitgeber über deine Steuerklasse bzw. deine Steuer-Identifikationsnummer! Ohne diese Informationen ordnet dich das Finanzamt eventuell automatisch in die Steuerklasse 6 ein: die Steuerklasse mit den höchsten Abzügen.
Tipp 2: Gib freiwillig eine Steuererklärung ab! Wenn du am Ende eines Jahres weniger verdient hast als der Grundfreibetrag von aktuell 12.348 Euro ab 2026, kannst du dir die gezahlte Lohnsteuer über deine Steuererklärung zurückholen.
Gibt es eine Steuerklasse für Mini-Jobber:innen?
Nein. Für einen Mini-Job gilt seit 2026 die Gehaltsgrenze von 603 Euro im Monat. Damit liegst du unter dem jährlichen Grundfreibetrag von 12.348 Euro. Wenn du neben deinem Mini-Job einen regulären Job hast, bei dem du mehr als den Grundfreibetrag verdienst, bist du natürlich trotzdem einer Steuerklasse zugeordnet.
Steuerklasse und Lohnsteuer für Rentner:innen
Beziehst du nur die gesetzliche Rente, gibt es keine Steuerklasse und keinen Lohnsteuerabzug: Du bist ja nicht mehr angestellt. Ob und wie viel du auf die Rente Steuer zahlst, klärt die Steuererklärung. Eine Steuerklasse kommt erst ins Spiel, wenn du neben der Rente angestellt arbeitest.
Seit dem 1. Januar 2026 lohnt sich das dank der Aktivrente so richtig: Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat und sozialversicherungspflichtig weiterarbeitet, darf bis zu 2.000 Euro pro Monat steuerfrei kassieren. Das sind bis zu 24.000 Euro im Jahr zusätzlich zur Rente.
Ein paar Bedingungen gibt es aber: Steuerfrei ist nur der Arbeitslohn aus einer abhängigen Beschäftigung ab der Regelaltersgrenze. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung sind trotzdem fällig. Minijobs und vorgezogene Renten mit Abschlägen fallen raus, außerdem gilt der Freibetrag pro Monat: Was du in einem Monat nicht nutzt, verfällt.
Wie wird die Lohnsteuer in anderen Ländern berechnet?
Anders als in Deutschland gibt es in Österreich keine unterschiedlichen Steuerklassen zur Ermittlung der Lohnsteuer. Wovon die Höhe der Lohnsteuer dort abhängig ist und was es abseits davon im österreichischen Steuersystem zu beachten gilt, haben wir in einem separaten Artikel für dich zusammengefasst.
Du lebst in der Schweiz oder überlegst, deinen Wohnsitz aus Steuergründen dorthin zu verlegen? Das Schweizer Steuersystem zeichnet sich durch eine hohe Steuerautonomie der Kantone aus. Was das für dich bedeutet und welche Steuertabellen es dort gibt? Das findest du in unserem aktuellen Artikel.
FAQ: Lohnsteuer & Steuerklassen in Deutschland
In Deutschland gibt es sechs Steuerklassen:
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Klasse 1 für Ledige
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Klasse 2 für Alleinerziehende
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Klasse 3 für verheiratete Alleinverdiener:innen
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Klasse 4 für Ehepaare mit ähnlichem Einkommen
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Klasse 5 als Ergänzung zu Klasse 3
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Klasse 6 für Zweitjobs
Das lässt sich pauschal nicht beantworten. Die „beste“ Steuerklasse hängt von deiner Lebenssituation ab: Ledige sind meist in Klasse 1 gut aufgehoben, Ehepaare profitieren oft von der Kombination 3/5 oder 4/4 mit Faktor. Die optimale Wahl ergibt sich aus Gehalt, Familienstand und Steuerlast.
Steuerklasse 1 gilt für ledige, dauerhaft getrennt lebende oder verwitwete Arbeitnehmer:innen ohne Kinder. Sie hat höhere Steuerabzüge als z. B. Klasse 3, bietet aber keine Nachteile bei der Steuererklärung.e
Steuerklasse 5 wird in Kombination mit Steuerklasse 3 verwendet – meist bei verheirateten Paaren, bei denen ein:e Partner:in deutlich mehr verdient. Klasse 5 hat sehr hohe Abzüge, was durch das hohe Netto des Partners in Klasse 3 kompensiert wird.
Je nach Steuerklasse wird unterschiedlich viel Lohnsteuer einbehalten. Klassen 3 und 4 bringen in der Regel mehr Netto vom Brutto, während 5 oder 6 zu höheren Abzügen führen. Das beeinflusst, wie viel Gehalt dir monatlich zur Verfügung steht.
Ehepaare können zwischen 3/5 und 4/4 (mit oder ohne Faktorverfahren) wählen. Bei großen Einkommensunterschieden lohnt sich meist 3/5, bei ähnlichem Verdienst eher 4/4. Mit dem Faktorverfahren werden Nachzahlungen vermieden.
Den Wechsel kannst du beim zuständigen Finanzamt beantragen – formlos oder über ein entsprechendes Formular online.
Klasse 3 hat geringe Abzüge und lohnt sich für Besserverdienende. Klasse 5 hingegen hat sehr hohe Abzüge. Kombiniert man beide, bleibt unterm Strich mehr Netto, wenn ein:e Partner:in deutlich mehr verdient.
Nach einer Trennung wechseln die Partner automatisch im Folgejahr in die Steuerklasse 1 oder 2 (bei Kindern). Die Kombination 3/5 gilt nur, solange die Ehe besteht und ein gemeinsamer Haushalt geführt wird.
Für einen Zweitjob gilt immer automatisch Steuerklasse 6 – unabhängig von deiner Haupttätigkeit. Diese Klasse hat die höchsten Abzüge, weil sie keine Freibeträge berücksichtigt.