Steuererklärung 2024 – alles Wissenswerte übersichtlich zusammengefasst

„Hast du schon Pläne fürs Wochenende?“ „Ja, ich kümmer‘ mich um meine Steuererklärung.“ … So schnell kann eine unbedarfte Small-Talk-Frage und die Antwort darauf einem das eigene Wochenende vermiesen und einem ein schlechtes Gewissen verpassen.  

Gehörst du auch zu den Menschen, die nicht gerne an das Thema Steuererklärung denken? Keine Sorge, du befindest dich in guter Gesellschaft. Aber eigentlich gibt es dafür gar keinen Grund. Es gibt zahlreiche Tools, die dir bei deiner Steuererklärung helfen. Und wenn du gar nicht weiterkommst, muss die Hilfe von Expert:innen gar nicht so teuer sein. Außerdem sprechen gute Gründe dafür, eine Steuererklärung abzugeben: Laut Statistischem Bundesamt hat eine Mehrheit der Steuerzahler Anspruch auf eine Rückerstattung, 2023 lag diese immerhin bei durchschnittlich 1.095 Euro. Wir haben alles zusammengefasst, was du zur Steuererklärung 2023 wissen musst.  

Was ist die Steuererklärung 2024? 

Der Begriff Steuererklärung bezieht sich auf deine Einkommenssteuer, also auf die Steuern, die du zahlst, weil du Einkünfte aus einer Beschäftigung oder beispielsweise Mieteinkünfte hast. Die Einkommensteuer wird jeweils nach Ablauf eines Kalenderjahrs (Veranlagungszeitraum) festgelegt. Das bedeutet, dass im Jahr 2024 die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2023 abgegeben werden muss. Im Jahr 2025 ist dann die Steuererklärung für den Veranlagungszeitraum 2024 fällig und so weiter.  

Wer muss eine Steuererklärung machen?

Das Einkommensteuergesetz (EstG) legt fest, wer in Deutschland verpflichtet ist, eine Steuererklärung abzugeben (Pflichtveranlagung) und wer auf freiwilliger Basis eine Steuererklärung abgeben kann. 

1. Selbstständige: 

Wer selbstständig oder freiberuflich arbeitet und mehr verdient als den Grundfreibetrag (aktuell 11.604 Euro), ist verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben.  

2. Arbeitnehmer:innen: 

Wenn du in einer Firma angestellt bist, behält dein Arbeitgeber jeden Monat einen Anteil von deinem Gehalt zurück und führt diesen Betrag als deine Lohnsteuer an das Finanzamt ab. Jedes Jahr bis spätestens Ende Februar erhältst du von deinem Arbeitgeber die Lohnsteuerbescheinigung, aus der genau hervorgeht, welche Beträge du verdient hast (dein Bruttogehalt) und welche Beträge abgezogen wurden (Lohnsteuer, Kirchensteuer).  

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Wenn dein Einkommen nur aus unselbstständiger Arbeit besteht, geht das Finanzamt aufgrund der abgeführten Lohnsteuer davon aus, dass deine Steuerlast abgegolten ist. In diesem Fall bist du nicht verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben. 

Anders sieht es aus, wenn auf dich einer der folgenden Punkte zutrifft: 

  • Du hast im Veranlagungszeitraum bei mehreren Arbeitgebern gearbeitet und Gehalt bezogen und bist Steuerklasse VI zugeordnet.  
  • Du beziehst aus sonstigen Nebeneinkünften wie Mieteinnahmen, Honoraren oder Kapitalerträgen mehr als 410 Euro pro Jahr.  
  • Du hast im Veranlagungszeitraum mehr als 410 Euro Lohnersatzleistungen erhalten (Krankengeld, Elterngeld, Mutterschutzgeld, Kurzarbeitergeld, Arbeitslosengeld I). 
  • Du hast Freibeträge beim Finanzamt beantragt (zum Beispiel für Werbungskosten oder außergewöhnliche Belastungen). In diesem Fall bist du verpflichtet, im Folgejahr eine Steuererklärung abzugeben. 
  • Du lebst im Ausland, hast aber unbeschränkte Steuerpflicht in Deutschland beantragt. 
  • Du hast im Veranlagungszeitraum den Arbeitnehmer gewechselt und erhältst im neuen Job Bezüge wie Urlaubs- oder Weihnachtsgeld. Wenn der neue Arbeitgeber die Bezüge aus deinem alten Job bei der Lohnsteuerberechnung nicht berücksichtigt hat, musst du eine Steuererklärung abgeben. Du erkennst das an der Kennung „S“ auf deiner Lohnsteuerabrechnung.  
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Übrigens:

Corona- und Inflationsprämien sind nicht steuerpflichtig. Sie tauchen daher auch nicht auf der Lohnsteuerbescheinigung auf.

3. Lebenspartner:innen: 

  • Wenn du verheiratet bist und du oder dein:e Partner:in in Steuerklasse V oder VI veranlagt wurde, müsst ihr beide eine Steuererklärung abgeben. 
  • Eheleute können gemeinsam veranlagt sein, in manchen Fällen ist es jedoch vorteilhaft, wenn beide unabhängig voneinander veranlagt sind. In diesem Fall sind jedoch beide Partner:innen steuererklärungspflichtig.  
  • Auch Verwitwete oder Geschiedene sind verpflichtet, eine Steuererklärung abzugeben, wenn sie selbst oder der:die Ex-Partner:in im selben Jahr wieder heiraten.  

Abgabefristen für die Steuererklärung

Wann die Frist für deine Steuererklärung abläuft, ist abhängig davon, ob du deine Steuererklärung selbst erstellst oder ob du sie von einem Steuerberatungsbüro erstellen lässt. Mit dem Beginn der Corona-Pandemie wurden die Fristen jeweils verlängert. 

VeranlagungszeitraumFrist (ohne Steuerberater:in)Frist (mit Steuerberater:in)
202230.9.2023 (bzw. 2.10.2023, da der 30.9. auf einen Samstag fällt) 31.7.2024
202331.8.2024 (bzw. 2.9.2024, da der 31.8. auf einen Samstag fällt) 31.5.2025 (bzw. 2.6.2025, da der 31.5. auf einen Samstag fällt)
202431.7.2025 30.4.2026
202531.7.2026 28.2.2027 (bzw. 1.3.2027 da der 28.2. auf einen Sonntag fällt)

Frist verpasst – was nun? 

Wer die Steuererklärung vergisst oder die Frist nicht einhalten kann, muss damit rechnen, dass das Finanzamt eine Steuerschätzung vornimmt. Auf Basis dieser Schätzung wird dann ein Steuerbescheid erstellt. Häufig erfolgt die Steuerschätzung eher zum Nachteil des:der Steuerzahler:in. Außerdem kann das Finanzamt einen Versäumniszuschlag ansetzen, der dich zu einer Zahlung für jeden überfälligen Monat verpflichtet.  

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Tipp

Du hast vergessen, dich um deine Steuererklärung zu kümmern und schaffst es nun nicht, die Frist einzuhalten? Wenn du dich an eine:n Steuerberater:in wendest, kann dir weitergeholfen werden. Die dort tätigen Steuerberater:innen können eventuell auch eine individuelle Fristverlängerung für dich aushandeln.

Steuererklärung: Selber machen oder besser über eine:n Steuerberater:in? 

Steuerberater:innen können in allen Steuerfragen unterstützen. Dabei geht es meist um die jährliche Steuererklärung, bei Bedarf beraten Steuerberater:innen aber auch in allen anderen Fragen rund um das Thema Steuer. Es kann Sinn machen, deine Steuererklärung durch eine:n Steuerberater:in erstellen zu lassen, wenn ein oder mehrere Punkte auf dich zutreffen: 

  • Dein Steuerfall ist komplex (zum Beispiel, weil du Nebeneinkünfte hast). 
  • Du verfügst über wenig Fachwissen und/oder hast keine Zeit und Lust, dich in die Thematik einzuarbeiten. 
  • Du kannst mit einer Rückzahlung rechnen, die mindestens doppelt so hoch ist wie das Honorar für den:die Steuerberater:in. 

Steuererklärung durch eine:n Steuerberater:in: Vor- und Nachteile

Wenn du deine Steuererklärung durch eine:n Steuerberater:in erstellen lässt, hast du zunächst den Vorteil, dass du mehr Zeit hast, die Steuererklärung abzugeben (siehe Fristen). Für die Erstellung von Steuererklärungen durch Steuerberater:innen gelten nämlich längere Fristen. Steuerberater:innen sind Expert:innen auf ihrem Gebiet und können durch ihr Fachwissen dafür sorgen, dass du eine korrekte Steuererklärung abgibst, nichts vergisst und im besten Fall eine möglichst hohe Rückzahlung bekommst. Damit sich ein:e Steuerberaterin lohnt, sollte die zu erwartende Rückzahlung mindestens doppelt so hoch sein wie das Honorar. Dieses richtet sich in Deutschland nach der Steuerberater-Vergütungsordnung. Dabei ist die Höhe des Honorars abhängig von deinem Einkommen sowie vom Aufwand, den der:die Steuerberater:in hat. Zusätzlich gibt es bei der Festlegung noch etwas Spielraum. Es ist daher nicht leicht, im Vorhinein die Kosten im Detail abzuschätzen. Mit einem entsprechenden Online-Rechner kannst du herausfinden, wie viel du in etwa investieren musst. 

Achtung

Auch wenn du deine Steuererklärung über eine:n Steuerberater:in erstellen lässt, gibt es keine Garantie auf eine Rückerstattung. Es kann also passieren, dass dir Kosten für das Honorar entstehen, ohne dass du selbst Geld zurückbekommst.

Eine kostengünstigere Alternative zu Steuerberater:innen stellen Lohnsteuerhilfevereine dar. Um beraten zu werden, musst du Mitglied werden und einen entsprechenden Beitrag zahlen. Lohnsteuerhilfevereine dürfen allerdings nur Personen beraten, die ihr Einkommen aus nicht selbständiger Arbeit erzielen.  

Steuererklärung online selbst machen

ELSTER ist die offizielle und kostenlose Software der Steuerverwaltung der Bundesländer. Aber es gibt auch zahlreiche weitere Tools, die teilweise intuitiver als Elster funktionieren und deine Daten direkt ans Finanzamt weiterleiten. Hier einige Beispiele, die jeweils ähnlich viel kosten: 

1. WISO Steuer 

Die WISO Steuer-App bietet viele Erläuterungen und eine leicht verständliche, nutzerfreundliche Bedienung. Der Download der App ist kostenlos. Wer seine Steuererklärung jedoch online abgeben möchte, muss dafür knapp 35 Euro zahlen. 

2. Taxfix 

Die App Taxfix funktioniert im Frage-Antwort-Stil. In spielerischer Art werden Informationen und Daten der User:innen abgefragt. Aus den Antworten und hochgeladenen Daten errechnet die kostenlose App, ob eine Erstattung in Aussicht steht und in welcher Höhe. Um die Daten an das Finanzamt zu übermitteln, wird eine Gebühr in Höhe von knapp 39 Euro fällig. 

3. Smartsteuer 

Das Online-Tool Smart-Steuer ist vor allem für die Benutzung am Laptop oder PC geeignet. Ähnlich wie bei Taxfix werden im Interviewstil Daten und Informationen abgefragt. Das Tool berechnet, wie hoch die Steuererstattung ausfallen kann. Für die Übermittlung der Daten ans Finanzamt musst du Gebühr von knapp 40 Euro zahlen.  

Steuererklärung freiwillig machen? 

Auch wenn du nicht dazu verpflichtet bist, eine Steuererklärung abzugeben, kann es sinnvoll sein, eine Steuererklärung freiwillig abzugeben. Wenn einer oder mehrere der unten genannten Punkte auf dich zutreffen, kannst du über eines der oben genannten Tools checken, ob du Anspruch auf eine Rückzahlung hast.  

  • Du hattest im Veranlagungszeitraum hohe Kosten, die du selbst beglichen hast (zum Beispiel Krankheitskosten, Kosten für eine Haushaltshilfe oder haushaltsnahe Dienstleistungen, Handwerkerkosten oder sonstige außergewöhnliche Belastungen).  
  • Du hattest besonders hohe Werbungskosten, also Kosten, die dir durch deinen Beruf entstanden sind. Wenn deine Werbungskosten über dem Pauschalbetrag für den jeweiligen Veranlagungszeitraum liegen (2022: 1.200; 2023: 1.230 Euro), hast du Anspruch auf eine steuerliche Entlastung.  
  • Wenn du als Student:in oder Berufseinsteiger:in zeitweise im Veranlagungszeitraum gearbeitet hast und dein Gehalt insgesamt unter dem Steuerfreibetrag liegt.  

Einmal Steuererklärung, immer Steuererklärung? 

Dieser Mythos hält sich hartnäckig, obwohl er nicht stimmt. Solange du nicht offiziell lohnsteuerpflichtig bist (siehe oben), musst du keine Lohnsteuererklärung abgeben. Du kannst in einem Jahr freiwillig eine Steuererklärung abgeben und dich im kommenden Jahr dagegen entscheiden, wenn sich deine berufliche und deine private Situation nicht so verändert haben, dass du mittlerweile steuerpflichtig bist. 

Werbungskosten – was kann man steuerlich absetzen?

Der Begriff „Werbungskosten“ ist etwas missverständlich. Gemeint sind alle Kosten, die dir persönlich entstehen, damit du deinen Beruf ausüben kannst. Diese Kosten kannst du von deiner Steuer absetzen, beziehungsweise von deinem Einkommen abziehen, wodurch sich der steuerpflichtige Betrag verringert. Investitionen in die eigene berufliche Zukunft sollen so belohnt werden.  

Zu absetzbaren Werbungskosten zählen folgende Ausgaben (vorausgesetzt, dass du persönlich für sie aufgekommen bist): 

  • Kosten, die bei der Bewerbung für einen neuen Job entstehen 
  • Arbeitsmittel, wie ein Computer oder Werkzeug (sofern es nicht vom Arbeitgeber gestellt wird) 
  • Reisekosten 
  • Fachliteratur 
  • Ausgaben für Trainings, Weiterbildungen, Seminare Konferenzen 
  • Beiträge zum Berufsverband/zur Genossenschaft 
  • Fahrtkosten 
  • Sprachreisen 

Das Finanzamt berücksichtigt von sich aus automatisch einen sogenannten Pauschbetrag an Werbungskosten. Für das Jahr 2022 lag dieser Betrag bei 1.200 Euro, für 2023 bei 1.230 Euro. Wenn deine Werbungskosten über diesem Betrag lagen, musst du sie nachweisen können, um sie steuerlich geltend zu machen. Das heißt: Rechnungen und Quittungen also immer gut aufbewahren! 

letztes Update: 21. März 2024