Arbeitsrecht: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2026 in Deutschland
2026 bringt für Arbeitnehmer:innen in Deutschland zahlreiche Neuerungen. Vieles ist bereits Realität, manches steckt noch in der politischen Planung. Seit Jahresbeginn gelten ein höherer Mindestlohn (13,90 Euro) und eine angepasste Minijobgrenze (603 Euro). Auch Azubis profitieren von einer höheren Mindestvergütung (724 Euro). Für Ruheständler wurde die „Aktivrente“ eingeführt, die Hinzuverdienste bis 2.000 Euro steuerfrei stellt und die Rückkehr zum Ex-Arbeitgeber erleichtert. Zudem gibt es nun Mutterschutz bei Fehlgeburten ab der zwölften Schwangerschaftswoche und angepasste Beitragsbemessungsgrenzen.
Andere Themen sind weiter in der Diskussion: So lässt die Umsetzung der EU-Entgelttransparenzrichtlinie auf sich warten. Auch die Pläne für einen möglichen Zwölf-Stunden-Tag, steuerfreie Überstunden, längere befristete Verträge sowie strengere Regeln bei der Krankschreibung sind noch nicht beschlossene Sache. Es bleibt also spannend, welche dieser Vorhaben in den kommenden Monaten tatsächlich in deutsches Recht überführt werden. Ein Blick auf die aktuellen Regelungen lohnt sich für dein Portemonnaie allemal.
Das Jahr 2026 bringt für Arbeitnehmer:innen in Deutschland zahlreiche Neuerungen. Mit Stand Ende Juli 2026 stecken davon jedoch längst nicht alle im selben rechtlichen Stadium. Der Mindestlohn sowie die Minijobgrenze und Ausbildungsvergütung sind bereits gestiegen. Vorhaben wie die Entgelttransparenz oder die Arbeitszeitreform stecken entweder noch im Gesetzgebungsverfahren oder wurden bislang nur politisch angekündigt. Bei jeder (geplanten) Änderung im Arbeitsrecht erwähnen wir deshalb direkt im Text, in welchem Status sich diese befindet.
Mindestlohn steigt und Minijobgrenze wird erhöht
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Der gesetzliche Mindestlohn liegt seit Jahresbeginn bei 13,90 Euro brutto pro Stunde. Da die Minijobgrenze dynamisch an ihn gekoppelt ist, steigt mit ihm automatisch auch die monatliche Verdienstgrenze für Minijobs. Diese beträgt jetzt 603 Euro im Monat beziehungsweise 7.236 Euro im Jahr.
Dein Minijob wird dadurch aber nicht automatisch steuerfrei. Häufig übernimmt lediglich der Arbeitgeber deine pauschale Besteuerung. Entscheidend an der neuen Grenze ist vor allem, dass bis zu diesem Betrag grundsätzlich eine geringfügige Beschäftigung im sozialversicherungsrechtlichen Sinn vorliegt. Direkt daran schließt die Midijobzone an, sie beginnt bei 603,01 Euro und reicht weiterhin bis hin zu 2.000 Euro im Monat.
Trotz aller Diskussionen rund um eine etwaige Abschaffung von Minijobs zeichnet sich die nächste Erhöhung der Minijobgrenze ab. Denn zum 1. Januar 2027 soll der Mindestlohn auf 14,60 Euro steigen, wodurch wie gewohnt auch die Minijobgrenze angepasst wird.
Gute Nachrichten für Azubis: Höhere Mindestausbildungsvergütung
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Beginnst du im Laufe des Jahres 2026 eine duale Ausbildung, erhältst du im ersten Lehrjahr eine Mindestausbildungsvergütung in Höhe von 724 Euro brutto im Monat. In den folgenden Ausbildungsjahren steigt der Betrag über prozentuale Aufschläge weiter an.
Einen kleinen Wermutstropfen gibt es für Azubis, die sich schon länger in Ausbildung befinden. Für Ausbildungsverhältnisse, die bereits früher als 2026 gestartet sind, gilt weiterhin der Mindestbetrag des jeweiligen Startjahres. Dein Tarifvertrag kann jedoch sowieso ein höheres Gehalt ergeben. Für schulische Ausbildungen gilt die Mindestausbildungsvergütung grundsätzlich nicht.
Einführung der Aktivrente mit erleichterter Rückkehr zum früheren Arbeitgeber
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Du hast die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht und könntest ohne Abstriche in Rente gehen – das willst du aber gar nicht? Dann ist die Aktivrente bestimmte etwas für dich! Seit Januar 2026 kannst du als Rentner:in bis zu 2.000 Euro Arbeitslohn im Monat steuerfrei erhalten. Eine zusätzliche Rentenzahlung ist das nicht. Begünstigt wird ausschließlich der Lohn aus der Beschäftigung nach dem Renteneintritt.
Unbegrenzt hinzuverdienen durftest du als Rentner:in im Übrigen schon vorher. Neu ist allein die steuerliche Vergünstigung. Es gibt allerdings ein paar Einschränkungen, die du unbedingt berücksichtigen solltest. Sozialversicherungsbeiträge können zum Beispiel trotz Steuerfreiheit weiterhin anfallen. Zudem werden Minijobs oder selbstständige Tätigkeiten nicht automatisch in gleicher Weise begünstigt.
Parallel zur Aktivrente wurde dir auch die Rückkehr zu einem früheren Arbeitgeber erleichtert. Normalerweise verhindert das sogenannte Anschlussverbot, dass du sachgrundlos erneut in Unternehmen befristet eingestellt wirst, wenn du dort schon einmal gearbeitet hast. Für alle, die die Renteneintrittsgrenze erreicht haben, gilt seit 2026 eine Ausnahme davon.
Aktivrente: Wollen das die Arbeitnehmer:innen überhaupt?
Schon 2025, also noch vor Einführung der Aktivrente, waren laut Statistischem Bundesamt 13,5 Prozent der Rentner:innen zwischen 65 und 74 Jahren erwerbstätig. Bei Männern lag die Quote mit 16,3 Prozent deutlich höher als bei Frauen mit 11,1 Prozent. Insgesamt gingen damit über 1,4 Millionen Menschen neben ihrer Altersrente einer Beschäftigung nach.
Warum eigentlich? Die Motive sind vielschichtiger als lediglich finanzielle Notwendigkeit. Für 28,9 Prozent stand beispielsweise die Freude an der Arbeit selbst im Vordergrund.
Beitragsbemessungsgrenzen der Sozialversicherung angepasst
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Womöglich hast du es schon auf deiner Lohnabrechnung bemerkt: Zum Jahreswechsel 2025/2026 wurden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Sozialversicherung angehoben. In der Kranken- und Pflegeversicherung liegt die Grenze jetzt bei 5.812,50 Euro monatlich beziehungsweise 69.750 Euro im Jahr. Bis zu dieser Höhe werden Beiträge berechnet. Verdienst du regelmäßig mehr als die Versicherungspflichtgrenze von 6.450 Euro im Monat beziehungsweise 77.400 Euro im Jahr, kannst du unter bestimmten Voraussetzungen zwischen der gesetzlichen und privaten Krankenversicherung wählen.
In der Renten- und Arbeitslosenversicherung liegt die Beitragsbemessungsgrenze 2026 bei 8.450 Euro monatlich beziehungsweise 101.400 Euro im Jahr.
Beitragsbemessungsgrenze vs. Versicherungspflichtgrenze
Die beiden Grenzen werden häufig verwechselt, meinen aber unterschiedliche Dinge. Einkommen oberhalb der Beitragsbemessungsgrenze bleibt für die jeweilige Versicherung beitragsfrei, während die Versicherungspflichtgrenze lediglich die Wahlmöglichkeit zwischen gesetzlicher und privater Krankenversicherung regelt.
Sofern dein Bruttogehalt knapp unterhalb der bisherigen Werte liegt, bedeutet das ab 2026 entsprechend etwas höhere Abzüge in der Sozialversicherung.
Steuerliche Freibeträge und Pendlerpauschale
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Streng genommen handelt es sich bei steuerlichen Freibeträgen nicht um klassische Änderungen im Arbeitsrecht. Sie haben jedoch spürbare Auswirkungen für dein Portemonnaie!
Der höhere Grundfreibetrag von 12.348 Euro, bis zu dem das zu versteuernde Einkommen steuerfrei ist, bleibt gleich. Dasselbe gilt für den im letzten Jahr angehobenen Kinderfreibetrag.
Gestiegen ist 2026 die Pendlerpauschale – auch als Entfernungspauschale bekannt. Sie gilt für die einfache Strecke zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte und wird für jeden Arbeitstag angesetzt, an dem der Weg tatsächlich zurückgelegt wird. Bei Bus und Bahn kannst du unter bestimmten Voraussetzungen sogar deine tatsächlichen Kosten geltend machen.
Wie stark sich das am Ende auf dein Nettogehalt auswirkt, hängt von Einkommen, Steuerklasse und zurückgelegter Distanz ab. Einen pauschalen Betrag für alle Arbeitnehmer:innen gibt es hier nicht.
Entgelttransparenzgesetz gilt EU-weit: Deutschland ist bei der Umsetzung spät dran
Status: EU-Richtlinie bereits geltend, deutsche Umsetzung in Planung
Die EU-Entgelttransparenzrichtlinie hätte bis zum 7. Juni 2026 in deutsches Recht umgesetzt werden müssen. Diese Frist hat Deutschland verstreichen lassen. Aber worum geht es beim Entgelttransparenzgesetz überhaupt?
Kommt das neue Gesetz, dürften unter anderem folgende Punkte enthalten sein:
- Bewerber:innen sollen künftig schon vor oder spätestens im Bewerbungsprozess eine Gehaltsspanne erfahren.
- Arbeitgeber dürfen nicht mehr nach dem bisherigen Gehalt einer Bewerberin oder eines Bewerbers fragen.
- Beschäftigte sollen leichter Auskunft über die Kriterien ihrer Bezahlung erhalten und sich stärker auf vergleichbare Tätigkeiten berufen können.
- Größere Unternehmen müssten regelmäßig über geschlechtsspezifische Lohnunterschiede berichten.
Bei nicht erklärbaren Entgeltunterschieden könnten außerdem gemeinsame Entgeltbewertungen – ein durch die EU vorgeschriebenes Verfahren – notwendig werden. Die Beweislast soll sich dabei stärker zugunsten der Beschäftigten verschieben.
Wann genau das deutsche Gesetz kommt, lässt sich aktuell leider noch nicht seriös vorhersagen. Wie genau die Vorgaben am Ende in deutsches Recht übersetzt werden, hängt vom finalen Gesetzestext ab. Klar ist, dass ein langfristiges Ignorieren der EU-weit geltenden Richtlinie finanzielle Konsequenzen für das Land haben könnte.
Wir von kununu haben uns Entgelttransparenz längst auf die Fahnen geschrieben und sorgen mit dem kununu Gehaltscheck für mehr Fairness am Arbeitsmarkt.
Mutterschutz bei Fehlgeburten
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Das Jahr 2026 ist das erste, in dem von Beginn an das Recht auf Mutterschutz bei Fehlgeburten besteht. Der Mutterschutz wird nach einer erfolgreichen Petition und einem daraus resultierenden Gesetzesbeschluss ausgeweitet und gilt künftig bei Fehlgeburten nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Das bedeutet, dass betroffene Arbeitnehmerinnen Anspruch auf eine Schutzfrist haben, ohne arbeiten zu müssen und ohne finanzielle Nachteile. Ab der 13. Woche stehen von einer Fehlgeburt betroffenen Frauen zwei Wochen Mutterschutz zu. Ab der 17. Schwangerschaftswoche steigt der Anspruch auf sechs, ab der 20. auf acht Wochen.
Die neue Regelung schließt eine lang kritisierte Lücke und soll sicherstellen, dass Frauen in dieser emotional und körperlich belastenden Situation Zeit und Unterstützung bekommen.
Späterer Renteneintritt für Schwerbehinderte
Status: Bereits umgesetzt und geltend
Es war ein Schock für viele Menschen mit Schwerbehinderung. Die Altersgrenze für einen frühzeitigen abschlagsfreien Renteneintritt ab 62 Jahren wird ab 2026 nach unten korrigiert. Wurdest du nach dem 1. Januar 1964 geboren, kannst du nur noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Rente kannst du trotzdem mit 62 Jahren antreten, musst dann aber einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Ziel ist es, die Rentensysteme langfristig zu entlasten.
Lass dich am besten beraten, ob und wie du in deinem individuellen Fall abschlagsfrei in Rente gehen kannst. Die Übergangsfristen sind mitunter komplex und ein falsch gewählter Rentenzeitpunkt kann langfristige finanzielle Nachteile bedeuten.
Achtung! Diese Anpassung ist keine neue Reform aus dem Jahr 2026, sondern Teil der seit Jahren laufenden, schrittweisen Anhebung der Altersgrenzen für schwerbehinderte Menschen.
Kommt 2026 der Zwölf-Stunden-Tag?
Status: Diskutiert, noch nicht beschlossen
Die Bundesregierung will das Arbeitszeitrecht flexibler gestalten und die bisherige tägliche Höchstarbeitszeit durch eine wöchentliche Betrachtung ersetzen. Aktuell gilt grundsätzlich eine werktägliche Höchstarbeitszeit von acht Stunden. Unter bestimmten Voraussetzungen kannst du diese auf bis zu zehn Stunden verlängern, solange du den Durchschnitt von acht Stunden im gesetzlichen Ausgleichszeitraum einhältst. Ruhezeiten und Arbeitsschutzvorgaben bleiben von möglichen Änderungen unberührt.
Käme die Reform, könntest du an einzelnen Tagen länger arbeiten und dafür an anderen kürzer. Unternehmen erhielten insgesamt mehr Flexibilität bei der Verteilung der Wochenarbeitszeit. Gewerkschaften und Arbeitsschutzexpert:innen warnen dabei vor längeren Arbeitstagen und gesundheitlichen Belastungen.
Ein Punkt ist in diesem Zusammenhang besonders spannend – nämlich die Arbeitszeiterfassung. Dein Arbeitgeber ist aufgrund der Rechtsprechung schon jetzt grundsätzlich verpflichtet, deine Arbeitszeit zu erfassen. Ein Gesetz, das die praktische Umsetzung für alle Betriebe konkret regelt, liegt zur Jahresmitte 2026 aber nicht vor.
Steuerfreie Überstunden? Noch nicht!
Status: Diskutiert, noch nicht beschlossen
Politisch angekündigt wurde neben dem Zwölf-Stunden-Tag auch, dass Mehrarbeit steuerlich begünstigt werden könnte. Nicht der gesamte Überstundenlohn soll gemäß aktueller Überlegungen steuerfrei werden. Vielmehr geht es um eine Begünstigung der Zuschläge für zusätzliche Arbeitsstunden.
Eine allgemeine Steuerfreiheit für Überstunden gab es zur Jahresmitte 2026 noch nicht – deine Überstundenvergütung zählt demnach bis auf Weiteres zu deinem steuer- und sozialversicherungspflichtigen Arbeitslohn. Steuerfreie Zuschläge existieren bislang nur für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit.
Offen sind bei der geplanten Reform noch etliche Fragen. Ab welcher Stundenzahl soll Mehrarbeit begünstigt werden? Profitieren alle Beschäftigten gleich stark? Gibt es nur Zuschläge oder steigt der Grundlohn? All diese Fragen sind derzeit nicht beantwortet.
Hinsichtlich des Zwölf-Stunden-Tages gibt es übrigens einige kritische Stimmen. Die Hans-Böckler-Stiftung gibt in einer Studie an, dass nur 1,4 Prozent der Arbeitnehmer:innen tatsächlich von steuerfreien Überstundenzuschlägen finanziell profitieren könnten.
Kein Festvertrag: Längere Befristungen im Job möglich
Status: Diskutiert, noch nicht beschlossen
Sachgrundlose Befristungen von Stellen sollen künftig über einen längeren Zeitraum als bisher zugelassen werden. Im Gespräch ist eine maximale Dauer von bis zu 48 Monaten, also vier Jahre. Nach aktuellem Recht sind sachgrundlose Befristungen grundsätzlich nur bis zu zwei Jahre lang möglich. In diesem Zeitraum sind höchstens drei Verlängerungen erlaubt.
Fest steht die Verlängerung auf 48 Monate bislang nicht. Ebenso ist offen wie der endgültige Gesetzestext aussehen könnte und für welche Branchen oder Konstellationen er gelten soll. Aktuelle Informationen rund um befristete Arbeitsverträge findest du in folgendem Artikel.
Krankschreibung ab dem ersten Tag: Diese Verschärfung ist geplant
Status: Diskutiert, noch nicht beschlossen
Bei der Krankschreibung werden aktuell zwei weitreichende Änderungen diskutiert. Das ist zum einen eine Einschränkung oder Abschaffung der telefonischen Krankschreibung. Zum anderen debattieren Politiker:innen über die Pflicht zur Erbringung eines ärztlichen Nachweises der Arbeitsunfähigkeit ab dem ersten Krankheitstag.
Schon heute darf dein Arbeitgeber verlangen, dass du eine ärztliche Bescheinigung bereits ab dem ersten Krankheitstag vorlegst. Das Recht dazu ergibt sich unmittelbar aus dem geltenden Gesetz und muss nicht gesondert in deinem Arbeitsvertrag vereinbart sein. Ohne eine solche Aufforderung greift die Nachweispflicht in der Regel erst bei länger andauernden Erkrankungen.
Ausblick: Was 2027 bei Steuern und Rente auf Arbeitnehmer:innen zukommen könnte
Das zweite Halbjahr des Jahres 2026 hat begonnen. Zeit also, um zusätzlich einen Blick in die entferntere Zukunft zu werfen. Für 2027 und teilweise 2028 sind weitere steuerliche Entlastungen im Gespräch – dazu gehören etwa ein höherer Grundfreibetrag, ein höherer Kinderfreibetrag, mehr Kindergeld, ein höherer Arbeitnehmerpauschbetrag und eine spätere Anwendung des Spitzensteuersatzes.
Bei sehr hohen Einkommen wird gleichzeitig über eine stärkere Belastung diskutiert. Wie spürbar steuerliche Be- sowie Entlastungen am Ende bei dir ankommen, hängt stark von deinem Einkommen, Familienstand und deiner persönlichen Steuersituation ab.
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