
Arbeitsrecht: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2025 in Deutschland
Seit November 2024 steckt die Ampel-Regierung in Deutschland nach der Entlassung des FDP-Finanzministers Christian Lindner in der Krise. Zuvor konnten SPD, Grüne und FDP jedoch noch das Bürokratieentlastungsgesetz IV verabschieden. Nicht nur dieses bringt für Arbeitnehmer:innen in Deutschland ab 1. Januar 2025 einige Änderungen im Arbeitsrecht. Aber lies doch am besten selbst, welche Aspekte dich betreffen könnten!
Du wohnst in Österreich oder der Schweiz? Dann findest du die relevanten Informationen für dein Land hier:
Bürokratieentlastungsgesetz IV: Was ist das eigentlich?
Ab 2025 tritt das Bürokratieentlastungsgesetz IV in Kraft. Aber Stopp, IV? Das muss bedeuten, dass es zuvor schon drei Versionen des Gesetzes gegeben haben muss. Spätestens jetzt solltest du dich deshalb kurz näher damit befassen.
2020 wurde das erste Bürokratieentlastungsgesetz durch die Bundesregierung beschlossen. Bereits damals war klar und sogar erwünscht, dass weitere Versionen des Gesetzes folgen müssen. Der Grund dafür: Dynamische Entwicklungen am modernen Arbeitsmarkt. Was waren nun die ursprünglichen Ziele der Reformen im Arbeitsrecht?
Ziele des Bürokratieentlastungsgesetzes
Das Gesetz verfolgt in erster Linie die folgende Ziele:
- Kosten- und Zeitersparnis: Besonders kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sollen von der Vereinfachung von Meldepflichten, die häufig als Belastung empfunden werden, profitieren.
- Digitalisierung und Automatisierung: Prozesse wie die elektronische Übermittlung von Daten und die Nutzung von digitalen Plattformen sollen stärker integriert werden, um doppelte Arbeitsschritte in der Regel zu vermeiden.
- Schaffung von Transparenz: Komplexe Vorgaben werden vereinfacht, sodass Unternehmen und Arbeitnehmer:innen sich leichter im Regelwerk zurechtfinden können.
Blickt man konkret auf das Bürokratieentlastungsgesetz IV, befinden sich darin einige wichtige Punkte, die dich als Arbeitnehmer:in im kommenden Jahr betreffen könnten. Wir gehen jetzt näher darauf ein.
Digitaler Arbeitsvertrag kommt
Jüngere Arbeitnehmer:innen haben sich möglicherweise schon längst gedacht: Wieso ist das nicht möglich? Nun ist es endlich soweit! Ab 2025 können Arbeitsverträge digital abgeschlossen werden.
Wo bisher gedruckt, händisch unterschrieben und in Papierform archiviert wurde, reicht dann eine rechtsgültige elektronische Signatur. Das spart Zeit und soll den Prozess für alle beteiligten Parteien deutlich effizienter machen.
Für dich als Arbeitnehmer:in heißt das, dass du Verträge flexibler unterzeichnen kannst. Arbeitest du remote, musst du nicht erst zu deinem neuen Arbeitgeber reisen, um dort einen Arbeitsvertrag zu unterschreiben. Wichtig bleibt: Trotz Digitalisierung gelten weiterhin alle gesetzlichen Schutzvorschriften. Diese betreffen etwa die Transparenz bei Formulierungen.
Steuerbescheide digital erhalten
Rund 116 Millionen Briefe und der Druck von 6,2 Milliarden Blättern Papier sollen nach den Vorstellungen der Bundesregierung bald Geschichte sein. Denn künftig sollen Steuerbehörden wie das Finanzamt dir deine Steuerbescheide und Steuerverwaltungsakte digital zum Abruf bereitstellen können. Vermutlich wirst du aber erstmal weiterhin die Wahl zwischen der digitalen und analogen Abrufform haben.
Elternzeitantrag in Textform
Als wäre die Versorgung eines Neugeborenen nicht aufwändig genug, mussten Elternteile bisher auch einiges an Bürokratie erledigen. Gänzlich wegfallen wird der bürokratische Aufwand leider nicht. Einfacher soll der Antrag auf Elternzeit trotzdem werden.
Ab 2025 reicht für den Antrag an deinen Arbeitgeber eine einfache Textform aus, beispielsweise per E-Mail. Das Bürokratieentlastungsgesetz IV schafft die zuvor verpflichtende Schriftform ab. Für dich bedeutet das: Kein nerviges Ausdrucken, Unterschreiben und Einsenden mehr.
Arbeitnehmer:innenüberlassung
Das Bürokratieentlastungsgesetz IV rückt auch die Arbeitnehmer:innenüberlassungen in den Fokus. Ab 2025 werden Meldepflichten für Unternehmen vereinfacht, was die Prozesse transparenter gestalten soll.
Für dich als Leiharbeitnehmer:in heißt das, dass der bürokratische Aufwand bei deinem Arbeitgeber durch einen Wegfall der notwendigen Schriftform sinkt. Gleichzeitig bleiben deine bestehenden Rechte – wie die gesetzliche Gleichstellung mit Stammkräften nach neun bzw. 15 Monaten – unangetastet.
Arbeitszeugnis auch elektronisch möglich
Was häufig bereits gängige Praxis war, war bisher eigentlich gar nicht erlaubt. Vor dem Bürokratieentlastungsgesetz IV mussten Arbeitszeugnisse in Schriftform ausgestellt werden. Ab 2025 soll alles einfacher werden. Die Ausstellung von Arbeitszeugnissen ist jetzt in elektronischer Form möglich.
Für dich bedeutet das, dass du Zeugnisse sicher abspeichern und bei Bewerbungen schnell und unkompliziert weiterleiten kannst. Die Qualität des Zeugnisses bleibt gleich, da es weiterhin allen gesetzlichen Vorgaben entsprechen muss.
Erhöhung des Mindestlohns
Auch unabhängig vom Bürokratieentlastungsgesetz kannst du dich als Arbeitnehmer:in auf Änderungen im Arbeitsrecht gefasst machen. Einer der wichtigsten Punkte dabei? Der gesetzliche Mindestlohn steigt wieder! Damit soll nicht nur die Kaufkraft der Beschäftigten gestärkt, sondern auch ein Beitrag zur sozialen Gerechtigkeit geleistet werden. Diese war durch die Inflation und Wirtschaftskrise zwischenzeitlich gefährdet.
Der Betrag steigt ab Januar 2025 um 41 Cent und liegt damit bei 12,82 Euro. Für viele Arbeitnehmer:innen in Niedriglohnsektoren bedeutet das ein durchaus spürbares Plus auf dem Konto. Gewerkschaften wie ver.di möchten sich mit der bisherigen Gesetzeslage jedoch nicht zufrieden geben und fordern eine weitere Erhöhung auf 15 Euro pro geleisteter Arbeitsstunde.
Kontinuierliche Steigerung seit 2015
Seit 2015 gilt in Deutschland das Mindestlohngesetz. Dadurch stieg der gesetzliche Mindestlohn für Arbeitnehmer:innen von damals 8,50 Euro auf 12,41 Euro im Jahr 2024. Jetzt folgt bekanntlich die nächste Anpassung.
Geringfügigkeitsgrenze steigt erneut
Auch für Minijobber:innen bringt das Jahr 2025 in finanzieller Hinsicht gute Nachrichten. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und steigt von 538 Euro (2024) im Jahr 2025 auf 556 Euro. Ziel ist es, die flexiblen Beschäftigungsverhältnisse attraktiver zu machen und gleichzeitig den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung zu tragen.
Hast du mit deinem Minijob am Grenzlimit gearbeitet? Dann kannst du ab 1. Januar 2025 mehr verdienen, ohne in die Steuerpflicht zu rutschen. Arbeitgeber:innen sind weiter verpflichtet, die Beschäftigung korrekt anzumelden und die Sozialabgaben abzuführen.
Tipp: Mehr Infos zu lohnenswerten Minijobs für Azubis findest du auf kununu News.
Achtung: Sozialabgaben werden erhöht
Anfang November 2024 beschloss das Bundeskabinett unter der Zustimmung des Bundesrates die Erhöhung der Beitragsbemessungsgrenzen – und damit die der Renten- und Krankenversicherung. Die Begründung für den Beschluss liegt in der ungewöhnlich hohen Lohnzuwachsrate (6,44 Prozent).
Sowohl die Versicherungspflichtgrenzen als auch die Beitragsbemessungsgrenzen werden jährlich an die Einkommensentwicklung angepasst, um so eine gerechte soziale Absicherung zu gewährleisten. Ohne diese Anpassung würdest du trotz steigenden Lohnes immer weniger in die Rentenkasse einzahlen, wodurch deine späteren Rentenansprüche sinken würden.
Aber zurück zu dem, was ab Januar 2025 hinsichtlich deiner Sozialabgaben auf dich zukommen wird. Die Beitragsbemessungsgrenze wird sich in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 66.150 Euro (monatlich: 5.512,50 Euro) erhöhen. Im Vorjahr lag der Betrag noch bei 62.100 Euro (5.175 Euro).
Außerdem wird die Versicherungspflichtgrenze künftig bei 73.800 Euro im Jahr (monatlich: 6.150 Euro) liegen. Hier liegt die Erhöhung bei rund 6,5 Prozent.
Pflegeversicherung: Mehr zahlen, mehr Leistung bekommen
Menschen, die in Deutschland eine Pflegeversicherung abgeschlossen haben, dürften in den letzten Wochen Post von ihrer Versicherung erhalten haben. Denn ab 1. Januar 2025 werden die Leistungsbeiträge um 4,5 Prozent erhöht.
Diese inflationsbedingte Anpassung soll jedoch zugleich zu mehr Leistungsanspruch bzw. einer höheren Auszahlung führen. Was das genau für dich bedeuten könnte? Solltest du Pflege benötigen, bekommst du je nach Pflegegrad folgendes Pflegegeld ausbezahlt:
Pflegegrad 1:
2024: Kein Pflegegeld
2025: Kein Pflegegeld
Pflegegrad 2:
2024: 332 Euro
2025: 347 Euro
Pflegegrad 3:
2024: 573 Euro
2025: 599 Euro
Pflegegrad 4:
2024: 765 Euro
2025: 800 Euro
Pflegegrad 5:
2024: 947 Euro
2025: 990 Euro
Schon gewusst? Wie du dein Pflegegeld einsetzt, bleibt gänzlich dir selbst überlassen. Du musst deiner Versicherung nicht nachweisen, was du damit bezahlt hast.
Anpassung des Wohngeldes steht bevor
Verdienst du zu wenig, um dir eine Mietwohnung leisten zu können? Bist du trotzdem darauf angewiesen und benötigst einen finanziellen Zuschuss? Dann kannst du womöglich Wohngeld bei der Wohngeldbehörde beantragen. Vorweg: Seit 2023 spricht man auch vom Wohngeld Plus, bei dem unter Umständen zusätzlich zum Beispiel deine Heizkosten bezuschusst werden.
Ab Januar 2025 wird nun die Unterstützung, die bisher im Durchschnitt bei knapp 300 Euro lag, an die Inflations- und Mietsteigerungsraten der vergangenen beiden Jahre angepasst. Heißt: Durchschnittlich erhältst du als Wohngeldberechtigte:r bald 15 Prozent mehr.
Brückentage: Das ändert sich 2025 bei deinen Urlaubstagen
Die meisten deutschen Arbeitnehmer:innen haben einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Was aber tun, wenn du 2025 größere Pläne hast und dir dein Anspruch partout nicht ausreicht? Glücklicherweise ändern sich im nächsten Jahr nicht nur solche Dinge wie die Höhe bestimmter Abgaben, sondern auch die Lage der potentiellen Brückentage. Und aus diesen kannst du mit unseren Tipps das Maximum an Urlaub herausholen. So geht’s!