
Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2025 in der Schweiz
Aufgrund kantonal unterschiedlicher Regelungen und Gesetze ist das Arbeitsrecht in der Schweiz nicht leicht zu überblicken – vor allem, wenn dann noch Änderungen hinzukommen. Damit du als Arbeitnehmer:in dennoch stets im Bilde darüber bist, haben wir die wichtigsten Neuerungen ab 1. Januar 2025 für dich zusammengefasst. Dabei erfährst du natürlich auch, wann du davon direkt betroffen sein könntest.
Viele Diskussionen rund um mögliche Lohnerhöhungen
Auch die Schweiz ist als vermeintliches Finanzparadies von den weltwirtschaftlichen Gegebenheiten betroffen. Um Arbeitnehmer:innen mehr finanzielle Sicherheit zu geben, regte unter anderem der Verband Angestellte Schweiz im Sommer 2024 eine Diskussion hinsichtlich einer Lohnerhöhung um 2,2 Prozent an.
Diese löste zwar mediale Aufmerksamkeit aus, bisher wurde jedoch keine allgemeine Lohnerhöhung für Angestellte in der Schweiz beschlossen. Vielmehr setzt man weiterhin auf individuelle Gehaltsverhandlungen. Glaubt man einer Lohnumfrage des UBS Global Wealth Management, erhöhen die Schweizer Unternehmen die Löhne ihrer Mitarbeiter:innen ab 1. Januar 2025 durchschnittlich um 1,4 Prozent.
Renteneintrittsalter von Frauen wird erhöht
Das Rentenalter von Frauen, die nach 1960 geboren wurden, wird in der Schweiz bis 2028 kontinuierlich auf 65 Jahre erhöht. Ab 1. Januar 2025 liegt es für den Jahrgang 1961 bei 64 Jahren und drei Monaten.
Ab diesem Alter kannst du abzugsfrei in Rente gehen und erhältst die vollen Bezüge. Weitere Anpassungen beim Rentenalter sind jedoch durchaus denkbar. Hier erhältst du den aktuellen Überblick:
Jahr | Jahrgang | Rentenalter |
2024 | 1960 | 64 Jahre |
2025 | 1961 | 64 Jahre und drei Monate |
2026 | 1962 | 64 Jahre und sechs Monate |
2027 | 1963 | 64 Jahre und neun Monate |
2028 | 1964 | 65 Jahre |
SUVA senkt Prämien
Die Schweizer Unfallversicherung SUVA versichert 2,2 Millionen Beschäftigte im Land. Die geplanten Senkungen der Versicherungsprämien ab Januar 2025 dürften also einen großen Teil der Arbeitnehmer:innen betreffen. Möglich werden diese übrigens durch Erstattungen versicherungstechnischer Ausgleichreserven und Kapitalertragsüberschüssen.
Mit welchen finanziellen Entlastungen kannst du bei der SUVA konkret rechnen? Im Durchschnitt sinken die Bruttoprämiensätze in der Berufsunfallversicherung um 3,5 Prozent und in der Nichtberufsunfallversicherung um 4,7 Prozent.
Grenzbetrag bei geringfügigen Löhnen
Der Bund gibt in der Schweiz Mindestvorgaben im Arbeitsrecht, die in den Kantonen nach eigenem Ermessen mehr oder gleichwertig umgesetzt werden müssen. Eine der Änderungen, die von Bundesebene für 2025 vorgegeben wurde, betrifft die Grenzbeträge bei geringfügigen Löhnen.
Lag der Grenzbetrag für geringfügige Löhne und Einkommen bisher noch bei 2.300 CHF, steigt er nun auf 2.500 CHF an.
Erhöhung von Familienfreibeträgen
Arbeitnehmer:innen mit Kindern aufgepasst! Ab 2025 wird der Familienfreibetrag für Alleinstehende mit Kind von 1.000 auf 1.300 CHF pro Jahr angehoben. Für Ehepaare mit Kindern steigt er von 1.500 auf 1.950 Franken pro Jahr.
Egal, welche Änderungen dich ab 2025 betreffen: Du solltest dich frühzeitig mit den Details auseinandersetzen und ggf. mit deinem Arbeitgeber oder deiner Steuerberatung Rücksprache halten. So gelingen die Übergänge reibungslos und du profitierst im besten Fall von steuerlichen Entlastungen.