Steueränderungen in der Schweiz: Für wen bleibt mehr Netto?
Das Schweizer Steuersystem bleibt durch das Zusammenspiel von Bund, Kantonen und Gemeinden komplex. Wer im Arbeitsalltag den Durchblick behalten will, muss wissen: Dein Wohnort beeinflusst maßgeblich, wie viel Netto vom Brutto bleibt, da Kantone und Gemeinden ihre Sätze individuell festlegen. Für 2027 stehen punktuelle Anpassungen bei der direkten Bundessteuer an, etwa leicht erhöhte Abzüge für Kinderbetreuung und Weiterbildung. Langfristige Reformen wie die Individualbesteuerung (ab 2032) oder das Aus für den Eigenmietwert (ab 2029) werfen bereits ihre Schatten voraus. Auf kantonaler Ebene gibt es 2027 teils Bewegung: Während beispielsweise Bern Entlastungen für mittlere Einkommen einführt und Waadt die Steuern um 12 Prozent senkt, bleiben andere Kantone stabil oder warten noch auf politische Entscheidungen. Informiere dich daher unbedingt über die spezifischen Regelungen in deinem Wohnkanton, um deine Steuerlast strategisch im Blick zu behalten.
Das steuerliche System der Schweiz kann durch individuelle Regelungen je nach Kanton und Gemeinde manchmal ziemlich undurchsichtig sein. Auch für 2027 stehen wieder einige steuerliche Neuerungen für die schweizerischen Arbeitnehmer:innen fest, während andere noch politisch beraten werden. Die wohl wichtigste langfristige Reform ist jene der Individualbesteuerung – sie wird allerdings noch nicht 2027 eingeführt. Damit du hierbei den Überblick nicht verlierst, haben wir dir die wichtigsten Reformen und mögliche Auswirkungen auf dein verfügbares Einkommen zusammengefasst.
Steuerparadies Schweiz? Wie deine Steuern berechnet werden
Die Schweiz gilt – zumindest im Vergleich zu Deutschland und Österreich – als absolutes Steuerparadies. Das betrifft allerdings vor allem Menschen mit grossem Privatvermögen, da Kapitalgewinne daraus meist steuerfrei sind. Aber sehen wir uns doch einmal an, wie man als schweizerische Arbeitnehmer:in überhaupt Steuern entrichten muss.
Du bezahlst Steuern auf drei Ebenen: Bundes-, Kantons- und Gemeindeebene. Diese Instanzen besteuern allerdings nicht alle dieselben Dinge. Auf dein Einkommen können Steuern auf allen drei Ebenen anfallen. Dein Vermögen besteuern die Kantone und Gemeinden, nicht jedoch der Bund. Die Mehrwertsteuer auf deinen Konsum wird dagegen auf Bundesebene erhoben. Wie hoch die Steuersätze und Steuerklassen in der Schweiz sind, variiert somit. Tessiner Arbeitnehmer:innen zahlen andere Steuern als beispielsweise Angestellte in den Kantonen Luzern, Wallis oder Genf.
Das nennt sich kurz Steuerwettbewerb. Von diesem profitierst du, weil du dadurch die Möglichkeit hast, in einen steuergünstigen Kanton zu ziehen und dort deine Steuerlast zu senken. Auf Bundesebene ist das Steuersystem progressiv, sodass höhere Einkommen stärker besteuert werden. Insgesamt sind die Steuersätze der Schweiz niedriger als in vielen anderen Ländern. Die Mehrwertsteuer in der Schweiz ist mit 8,1 Prozent (reduzierter Satz: 2,6 Prozent) ebenfalls vergleichsweise niedrig.
Einkommensteuer Schweiz: Ob und wie sie erhoben wird
Die Schweiz ist für ausländische Arbeitskräfte nicht nur wegen der tollen Landschaft, sondern vor allem aufgrund hoher Gehälter attraktiv. Wer überlegt, aus Deutschland in die Schweiz zu gehen, wird zwangsläufig den Gedanken haben: Wie viel Einkommensteuer muss ich dort wohl bezahlen?
Die Antwort darauf basiert schlussendlich auf dem bereits erwähnten System aus Bundes-, Kantons- und Gemeindesteuern. Also ja, du musst grundsätzlich auf deinen Lohn immer Einkommensteuer zahlen. Die Höhe deiner Steuerbelastung variiert jedoch je nach Wohnort erheblich, da die Kantone und Gemeinden ihre eigenen Steuersätze festlegen. Unselbstständig tätigen Arbeitnehmer:innen werden die Abgaben direkt vom Lohn abgezogen. Bist du dagegen selbstständig, musst du deine Einkünfte jährlich in deiner Steuererklärung erfassen und zahlst dann einen individuell berechneten Betrag.
Höhere Einkommen werden überproportional stark besteuert, während geringere Einkommen durch gewisse Freibeträge entlastet werden. Insgesamt zeichnet sich das Schweizer Steuersystem hinsichtlich der Einkommensteuer durch eine vergleichsweise niedrige Gesamtbelastung aus.
Achtung, Grenzgänger!
Arbeitest du in der Schweiz, lebst aber im Ausland? Dann hängt die Besteuerung unter anderem von deinem Wohnsitz, deinem Arbeitsort, der Anzahl deiner Rückkehrtage und dem jeweiligen Doppelbesteuerungsabkommen ab. Bei grenzüberschreitender Telearbeit können zusätzliche Regeln gelten. Informiere dich deshalb vor einem Umzug oder einer Änderung deines Homeoffice-Anteils bei der zuständigen Steuerbehörde.
Individualbesteuerung: Die Schweiz hat abgestimmt
Am 8. März 2026 haben die Schweizer Stimmberechtigten über das Bundesgesetz über die Individualbesteuerung abgestimmt. Die Vorlage wurde mit 54,23 Prozent Ja-Stimmen angenommen. Künftig sollen Ehepaare wie unverheiratete Paare besteuert werden. Jede Person reicht dann grundsätzlich eine eigene Steuererklärung ein und versteuert das eigene Einkommen und Vermögen.
Ob dich die Reform entlastet, hängt insbesondere von der Einkommensverteilung innerhalb deiner Ehe ab. Bei ähnlich hohen Einkommen beider Partner:innen ist bei der direkten Bundessteuer eher mit einer Entlastung zu rechnen. Bei stark unterschiedlichen Einkommen kann die Belastung dagegen steigen. Auch unverheiratete Personen können betroffen sein, weil der Tarif der direkten Bundessteuer angepasst wird.
Die Reform sieht bei der direkten Bundessteuer unter anderem einen höheren Kinderabzug vor. Dieser soll von 6’800 auf 12’000 CHF pro Kind steigen. Zudem sollen tiefe und mittlere Einkommen tendenziell entlastet werden, während hohe Einkommen stärker belastet werden können.
Achtung, Einführung erst 2032!
Der Bundesrat hat beschlossen, dass sie am 1. Januar 2032 in Kraft tritt. Bis dahin müssen Bund, Kantone und Gemeinden die notwendigen gesetzlichen und technischen Anpassungen umsetzen.
Die konkreten Auswirkungen auf deine Steuerrechnung hängen deshalb auch davon ab, wie dein Wohnkanton und deine Gemeinde die Reform ausgestalten.
Wohneigentumsbesteuerung: Eigenmietwert soll ab 2029 wegfallen
Neben der Individualbesteuerung steht ein weiterer grosser Systemwechsel bevor. Die Schweiz hat die Reform der Wohneigentumsbesteuerung beschlossen. Der Eigenmietwert für selbst genutztes Wohneigentum soll ab 2029 abgeschafft werden.
Gleichzeitig werden bestimmte Abzüge angepasst oder eingeschränkt. Dazu gehören insbesondere Abzüge für Schuldzinsen sowie gewisse Unterhalts- und Renovationskosten. Die Kantone können zudem eine besondere Liegenschaftssteuer auf überwiegend selbst genutzten Zweitliegenschaften einführen.
Die Reform betrifft vor allem Eigentümer:innen und nicht direkt das Arbeitseinkommen. Für Arbeitnehmer:innen mit selbst genutztem Wohneigentum kann sie die Steuerbelastung ab 2029 jedoch deutlich verändern.
Anpassungen bei der direkten Bundessteuer
Unabhängig von deinem Kanton gibt es bereits feststehende Anpassungen bei der direkten Bundessteuer. Für 2027 werden die Steuertarife und bestimmte Abzüge an eine massgebliche Teuerung von 0,47 Prozent angepasst.
Der maximale Abzug für die nachgewiesenen Kosten der Kinderdrittbetreuung steigt von 25’800 auf 25’900 CHF pro Kind. Für berufsorientierte Aus- und Weiterbildungskosten können neu bis zu 13’100 CHF statt bisher 13’000 CHF abgezogen werden. Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren beginnt die direkte Bundessteuer ab einem steuerbaren Einkommen von 29’900 CHF statt bisher 29’700 CHF.
Diese Beträge gelten für das Steuerjahr 2027. Die ordentliche Steuererklärung dafür reichst du üblicherweise im Jahr 2028 ein. Die kantonalen und kommunalen Abzüge können von den Regelungen bei der direkten Bundessteuer abweichen.
Relevante Steuerreformen 2027 in der Schweiz nach Kanton
Sicher verstehst du jetzt, wieso wir dir die wichtigsten Steuerreformen nun für die jeweiligen Kantone vorstellen werden. Da unter Umständen auch für dich wichtige Änderungen auf Gemeindeebene stattfinden können, solltest du dich hierüber zusätzlich selbst bei deiner Gemeinde informieren.
Zürich
Der Kantonsrat hat im Rahmen der Budgetdebatte beschlossen, den Steuerfuss für die Jahre 2026 und 2027 von 98 auf 95 Prozent zu senken. Damit fällt der kantonale Teil der Steuerbelastung für natürliche Personen tiefer aus.
Wie viel du tatsächlich sparst, hängt zusätzlich vom Steuerfuss deiner Wohngemeinde und einer allfälligen Kirchensteuer ab.
Bern
Bern führt per 1. Januar 2027 eine umfassende Steuergesetzrevision ein. Für Arbeitnehmer:innen sind insbesondere Entlastungen bei tiefen und mittleren Einkommen relevant.
Der Abzug für bescheidene Einkommen wird für Alleinstehende von 1’100 auf 2’200 CHF erhöht. Für Verheiratete steigt er von 2’200 auf 4’400 CHF. Zudem werden die unteren Tarifstufen angepasst, sodass die Tarifkurve flacher und ausgeglichener verläuft.
Auch bei der Vermögenssteuer gibt es Änderungen. Für Alleinstehende wird ein zusätzlicher Vermögensabzug von 9’000 CHF eingeführt. Bei gemeinsam besteuerten Ehepaaren wird die Vermögenssteuerfreigrenze künftig doppelt berücksichtigt.
Die Reform enthält ausserdem neue Regeln für bestimmte grenzüberschreitende Telearbeit. Arbeitgeber:innen müssen in diesen Fällen zusätzliche Angaben zu den geleisteten Telearbeitstagen bescheinigen beziehungsweise melden.
Nicht alle Massnahmen wirken sich bereits mit derselben Steuerrechnung aus. Einzelne Tarifmassnahmen werden erst mit späteren Ratenrechnungen spürbar.
Luzern
Nach der Steuergesetzrevision, über die bereits 2024 und 2025 abgestimmt wurde, wurde der Steuerfuss für 2026 auf 1,45 Einheiten gesenkt. Der Kanton will so seinen Kurs zur steuerlichen Entlastung der Einwohner:innen fortsetzen.
Uri
Uri gleicht für das Steuerjahr 2027 die kalte Progression aus. Die Anpassung erfolgt aufgrund einer Teuerung von 0,43 Prozent. Deshalb werden gesetzlich festgelegte Abzüge und Steuerfreibeträge bei der Einkommens- und Vermögenssteuer angepasst.
Das bedeutet nicht automatisch, dass der kantonale Steuerfuss sinkt. Es verhindert aber, dass du allein wegen der Inflation in eine höhere Steuerbelastung rutschst.
Schwyz
Schwyz hat den Steuerfuss für 2026 von 115 auf 110 Prozent gesenkt. Ein definitiver kantonaler Steuerfuss für 2027 ist bis dato noch nicht abschliessend bestätigt.
Plane die Senkung aus dem Jahr 2026 deshalb nicht automatisch als zusätzliche Entlastung für 2027 ein.
Obwalden
Deine Steuerbelastung im Kanton Obwalden bleibt voraussichtlich unverändert, da keine direkten Entlastungen oder Mehrbelastungen vorgesehen sind.
Nidwalden
Für Nidwalden werden in dieser Übersicht noch keine verlässlich bestätigten neuen kantonalen Steueränderungen für Arbeitnehmer:innen im Jahr 2027 ausgewiesen.
Glarus
Für Arbeitnehmer:innen war in Glarus keine neue, beschlossene allgemeine Steuerentlastung für 2027 bekannt.
Politisch diskutiert wird eine mögliche besondere Liegenschaftssteuer auf Zweitwohnungen. Eine solche Regelung wäre frühestens ab 2029 relevant und würde vor allem Eigentümer:innen sowie Gemeinden betreffen.
Zug
Der Steuerfuss für natürliche Personen wurde in Zug befristet bis 2029 von 82 auf 78 Prozent gesenkt. Diese Entlastung gilt somit auch 2027.
Zug plant zusätzlich einen möglichen Rabatt auf den ordentlichen Kantonssteuerfuss. Die Bedingungen und die konkrete Ausgestaltung sind derzeit jedoch noch nicht abschliessend geklärt. Der mögliche zusätzliche Rabatt wurde deshalb im Budget 2027 noch nicht berücksichtigt.
Freiburg
Dem Kanton Zug geht es finanziell weiterhin gut: Für das Budget 2027 rechnet die Regierung mit einem Ertragsüberschuss von 290,7 Millionen CHF. Zugleich wird ein zusätzlicher Steuerrabatt politisch vorbereitet. Nach der Mitteilung vom 9. September 2026 sind dessen Bedingungen und Ausgestaltung aber noch zu klären; er ist deshalb noch nicht als feststehende zusätzliche Entlastung für 2027 einzuplanen.
Solothurn
In Solothurn ist für 2027 unter anderem eine gesetzliche Anpassung beim Steuererlass im Veranlagungsverfahren vorgesehen. Sie betrifft bestimmte Personen, die dauerhaft Sozialhilfe beziehen, beziehungsweise unter bestimmten Voraussetzungen Heimbewohner:innen mit Ergänzungsleistungen. Laut kantonalem Steueramt soll die gesetzliche Anpassung voraussichtlich am 1. Januar 2027 in Kraft treten. Dabei geht es um die Vereinfachung des Verfahrens, nicht um eine allgemeine Einkommensteuersenkung für Arbeitnehmer:innen.
Basel-Stadt
Als unselbstständig tätige Einwohner:in und Arbeitnehmer:in des Kantons Basel-Stadt trafen dich 2025 keine Steuersenkungen oder -anpassungen. Bist du als selbstständige:r Unternehmer:in tätig, betrifft dich die ab 2026 geltende Teilrevision des Steuergesetzes im Rahmen des Basler Standortförderpakets. Diese soll den Wirtschaftsstandort stärken.
Basel-Landschaft
Nachdem 2025 die Einkommensteuertarife an die Teuerung angepasst wurden, um die kalte Progression auszugleichen, wurden für das Steuerjahr 2027 keine weiteren konkreten Reformen für Privatpersonen beschlossen.
Schaffhausen
Schaffhausen hat den Steuerfuss für natürliche Personen bereits 2026 auf 76 Prozent gesenkt. Im Budget 2027 ist vorgesehen, diesen Steuerfuss unverändert bei 76 Prozent zu belassen.
Damit ist für Arbeitnehmer:innen im Kanton Schaffhausen 2027 voraussichtlich keine zusätzliche Senkung des kantonalen Steuerfusses zu erwarten.
Appenzell Ausserrhoden
Bereits im Jahr 2023 hat Appenzell Ausserrhoden einen langfristig angelegten Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 präsentiert. Steuerliche Revisionen, die dich als Arbeitnehmer:in betreffen, sind darin nicht enthalten.
Appenzell Innerrhoden
Der Finanzplan für die Jahre 2025 bis 2027 sieht in Appenzell Innerrhoden keine steuerlichen Änderungen vor, die dich als Arbeitnehmer:in betreffen.
St. Gallen
Die St. Galler Regierung plant im Budgetentwurf 2027 trotz eines erwarteten Überschusses keine Senkung des Staatssteuerfusses für natürliche Personen.
Vorgesehen ist dagegen eine Anpassung bei der Motorfahrzeugsteuer. Diese betrifft nicht direkt die Einkommenssteuer, kann aber für Fahrzeughalter:innen relevant sein.
Graubünden
Für Arbeitnehmer:innen war in Graubünden keine neue allgemeine kantonale Einkommensteuerentlastung für das Steuerjahr 2027 bestätigt.
Aargau
Im Aargau sind für 2027 mehrere steuerliche Entlastungen vorgesehen, aber noch nicht endgültig beschlossen.
Die höchste Tarifstufe der einfachen Einkommenssteuer soll von 11 auf 9,75 Prozent sinken. Zudem soll der bisherige Kleinverdienerabzug in den Steuertarif integriert werden. Davon könnten insbesondere Verheiratete und Alleinerziehende mit kleinen bis mittleren Einkommen profitieren.
Zusätzlich beantragt die Regierung, den ordentlichen Steuerfuss 2027 von 100 auf 98 Prozent zu senken. Die definitive Ausgestaltung hängt vom politischen Entscheid Ende November 2026 ab. Plane diese Entlastungen deshalb erst dann als garantiert ein, wenn die entsprechenden Beschlüsse feststehen.
Thurgau
Für den Thurgau sind aktuell keine neue, beschlossene kantonale Einkommensteuerreform für Arbeitnehmer:innen im Steuerjahr 2027 bekannt.
Tessin
Für das Tessin sind ebenfalls keine konkrete, beschlossene kantonale Einkommensteuerentlastung für Arbeitnehmer:innen im Steuerjahr 2027 bekannt.
Waadt
In Waadt ist für 2027 eine bedeutende Entlastung beschlossen: Am 27. September 2026 haben die Stimmberechtigten die Initiative für eine Senkung der kantonalen Einkommens- und Vermögenssteuer um 12 Prozent angenommen. Die Reduktion gilt ab dem Steuerjahr 2027. Sie betrifft die kantonalen Steuern, nicht automatisch deine gesamte Steuerrechnung einschliesslich Gemeinde- und Bundessteuer. Die zuvor vorgesehene zusätzliche Einkommenssteuersenkung für 2027 wird durch die angenommene Initiative ersetzt und kommt nicht einfach obendrauf.
Wallis
Weder im letzten noch in diesem Jahr wurden im Kanton Wallis neue Steuerreformen umgesetzt oder angekündigt.
Neuenburg
Wie in vielen weiteren Kantonen wurden für 2027 auch in Neuenburg keine steuerlichen Entlastungen – oder Belastungen für Arbeitnehmer:innen kommuniziert.
Genf
Für Arbeitnehmer:innen sind aktuell keine konkrete neue kantonale Die Abschaffung der kommunalen Gewerbesteuer betrifft lediglich Unternehmen.
Jura
Im Jura war eine umfassende Steuerreform mit möglichen Entlastungen für natürliche Personen angekündigt. Vorgesehen sind unter anderem Anpassungen bei der Steuerprogression, höhere Abzüge und Änderungen bei der Besteuerung von Kapitalleistungen. Derzeit sind die definitive Ausgestaltung und das Inkrafttreten für 2027 jedoch noch nicht abschliessend bestätigt.