Steuerreform in Deutschland: Die wichtigsten Änderungen im Überblick
Steuer-Update für 2026: Was sich ändert!
Gute Nachrichten für Arbeitnehmer:innen: Der Grundfreibetrag steigt auf 12.348 Euro, der Kinderfreibetrag klettert auf 6.828 Euro. Auch das Kindergeld wird auf 259 Euro pro Kind angehoben. Top: Die Steuertarife werden an die Inflation angepasst, damit du trotz steigender Preise nicht draufzahlst.
Weniger erfreulich: Die geplante Reform der Steuerklassen III und V ist erstmal vom Tisch. Aber hey, es gibt auch Positives! Die Umsatzsteuer auf Restaurantessen sinkt auf sieben Prozent, und die Pendlerpauschale steigt einheitlich ab dem ersten Kilometer auf 38 Cent. Außerdem winkt eine steuerfreie Aktivrente von bis zu 2.000 Euro monatlich für alle, die länger arbeiten. Und nicht zu vergessen: Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen ebenfalls. Ehrenamtliche aufgepasst: Auch hier gibt's mehr Kohle!
Die gute Nachricht: Die Vorgänger-Regierung hat für das Jahr 2025 in Deutschland umfassende Änderungen im Steuergesetz beschlossen, um deine Steuerlast zu senken. Darunter fallen eine Erhöhung des Grundfreibetrags und des Kinderfreibetrags. Beide werden 2026 weiter angehoben. Außerdem hat die Regierung eine Inflationsanpassung der Steuertarife vorgenommen. Die schlechte Nachricht zugleich: Durch den Bruch der Ampelkoalition wurden viele der ursprünglich geplanten Maßnahmen gestrichen. Dazu zählt unter anderem die Reform der Steuerklassen III und V. Was trotzdem umgesetzt wurde und was dich 2026 konkret erwartet, erfährst du jetzt.
Große steuerliche Änderungen: Bundesregierung will Arbeitnehmer:innen entlasten
Am 24. Juli 2024 beschloss die damalige deutsche Bundesregierung mehrere Gesetzesänderungen zur steuerlichen Fortentwicklung. Diese kommen 2025 und 2026 teilweise zum Tragen, betreffen mitunter aber auch rückwirkend das Steuerjahr 2024. Das ist für dich wichtig, wenn du deine Steuererklärung für deine Einkünfte 2024 noch nicht abgegeben hast.
Anpassung der Steuerklassen teilweise vom Tisch
Bisher gab es in Deutschland sechs Steuerklassen. Wie viel Lohnsteuer du zahlen musstest, wurde anhand deines Familienstandes und Einkommens entschieden. Verheiratete Steuerzahler:innen wurden nach Steuerklasse III besteuert, wenn sie die oder der Gutverdiener:in waren. Der oder die Geringerverdiener:in fiel dagegen in Steuerklasse V. Solltet du und dein:e Partner:in gleich viel verdient haben, wart ihr Steuerklasse IV zugeordnet.
Ursprünglich war geplant, die Steuerklassenkombination III und V bis 2030 abzuschaffen und in das sogenannte Faktorverfahren der Steuerklasse IV zu überführen. Durch die Auflösung der Ampelkoalition ist diese Reform jedoch vorerst vom Tisch. Das Steuerfortentwicklungsgesetz wurde nur in Teilen verabschiedet und die Steuerklassenreform gehörte zunächst nicht dazu. Auch die neue Bundesregierung aus CDU/CSU und SPD hat bisher keine konkreten Pläne in diese Richtung veröffentlicht. Für 2026 bleibt also alles beim Alten. Die Steuerklassen III und V bleiben bestehen. Wenn du als Ehepaar dennoch über einen freiwilligen Wechsel in Steuerklasse IV mit Faktor nachdenkst, lohnt sich eine individuelle Beratung bei deiner Steuerberaterin oder deinem Steuerberater.
Tipp: Du möchtest mehr über die verschiedenen Steuerklassen in Deutschland erfahren? Dann hilft dir unser Artikel rund um das Thema Lohnsteuerklassen.
Grundfreibetrag steigt weiter
Der Grundfreibetrag befreit dich in Deutschland unter Umständen von der Einkommensteuerpflicht. 2025 lag der Grundfreibetrag bei 12.096 Euro, 2024 bei 11.784 Euro. Für 2026 erhöht sich der Betrag noch weiter auf 12.348 Euro. Egal, wie viel du verdienst, auf die ersten 12.348 Euro fällt keine Einkommensteuer an.
Grundfreibetrag
Als Grundfreibetrag wird der Beitrag des Einkommens beschrieben, der steuerfrei bleibt, um das Existenzminimum sicherzustellen. Er wird jährlich aufgrund von Inflation und den steigenden Lebenshaltungskosten angepasst.
Anhebung des Kinderfreibetrags
Familien oder Alleinerzieher:innen werden weiter entlastet – in steuerlicher Hinsicht, leider nicht bei der Care-Arbeit. 2025 lag der steuerliche Kinderfreibetrag bei 6.672 Euro gesamt (3.336 Euro pro Elternteil). Für 2026 steigt er auf 6.828 Euro gesamt, das entspricht 3.414 Euro pro Elternteil. Hinzu kommt der unveränderte Freibetrag für Betreuungs-, Erziehungs- oder Ausbildungsbedarf von 1.464 Euro pro Elternteil. Zusammenveranlagte Ehepaare erhalten so einen Gesamtfreibetrag von 9.756 Euro pro Kind auf ihre gesamten Einkünfte.
Im Gegensatz zu Österreich, wo die Erhöhung der Kinderbeihilfe zugunsten der Budgetsanierung ausgesetzt wurde, passt Deutschland das Kindergeld nach oben hin an. Ab 2026 steigt das monatliche Kindergeld auf 259 Euro pro Kind. Das sind vier Euro mehr als 2025. Die Erhöhung bedeutet für Familien mit einem Kind eine Steigerung um 48 Euro pro Jahr. Kindergeldberechtigte müssen übrigens nichts unternehmen, die höhere Auszahlung erfolgt automatisch durch die Familienkasse.
Steigende Preise führen zu immer höher werdenden Lebenshaltungskosten. Aber wie hoch sind diese im Durchschnitt? Finde heraus, wofür Deutschland sein Gehalt ausgibt.
Inflationsanpassung der Steuertarife
Deutschland will in Zeiten hoher Inflationsraten der kalten Progression entgegenwirken und deren Auswirkungen abmildern. Es soll verhindert werden, dass Steuerzahler:innen durch die Inflation mehr Steuern zahlen, obwohl ihre Kaufkraft nicht entsprechend gestiegen ist. Ohne diesen Ausgleich würde dir trotz eines höheren Einkommens real gesehen weniger zur Verfügung stehen. Die Einkommensteuertarife werden also an die Inflation angeglichen.
Das Steuerfortentwicklungsgesetz zur Anpassung der Tarife 2026 tritt nun in Kraft und setzt die Reformen aus 2025 fort. Der Spitzensteuersatz von 42 Prozent greift in diesem Jahr erst ab einem Einkommen von 69.879 Euro (2025: 68.481 Euro). Nur der sogenannte „Reichensteuersatz“ von 45 Prozent für Personen mit einem Einkommen von mehr als 277.826 Euro wird von der Anpassung ausgenommen.
Steuer bei Restaurantbesuch sinkt
Seit dem 1. Januar 2026 wurde die Umsatzsteuer auf Speisen in der Gastronomie dauerhaft auf sieben Prozent festgesetzt. Die Abgabe von Getränken unterliegt weiterhin dem Regelsteuersatz von 19 Prozent.
Mit dieser Maßnahme wurde eine Wettbewerbsverzerrung beseitigt, von der du bisher womöglich gar nichts mitbekommen hast. Speisen zum Mitnehmen oder zur Lieferung wurden nämlich schon bisher mit sieben Prozent besteuert. So oder so könnte dein Mittagessen in der Gastronomie für dich nun günstiger werden.
Wegfall der Mindestvorsorgepauschale
Ab 1. Januar 2026 entfällt die sogenannte Mindestvorsorgepauschale. Das bedeutet, dass bei der Berechnung der Lohnsteuer künftig ausschließlich deine tatsächlich gezahlten Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge berücksichtigt werden statt wie bisher ein pauschaler Mindestbetrag.
Solltest du gesetzlich versichert sein, ändert sich in der Praxis für dich wenig, da die Beiträge ohnehin automatisch von deinem Arbeitgeber berücksichtigt wurden. Bei einer privaten Krankenversicherung solltest du sicherstellen, dass dein Arbeitgeber die korrekten Beiträge von dir erhalten hat.
Pendlerpauschale steigt einheitlich
Pendelst du täglich zur Arbeit? Dann aufgepasst! Ab dem 1. Januar 2026 gilt die Entfernungspauschale einheitlich ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent. Die bisherige Staffelung – 30 Cent für die ersten 20 Kilometer, erst danach 38 Cent – entfällt damit. Wer nur 5 Kilometer vom Wohnort zur Arbeit zurücklegt, kann damit eine Pauschale von 418 Euro ansetzen. Das ergibt ein Plus von 88 Euro gegenüber vorher.
Zu beachten:
Die höhere Pendlerpauschale wirkt sich nur aus, wenn du den Pauschalbetrag von 1.230 Euro für Werbungskosten bereits vollständig ausgeschöpft hast. Hast du dagegen zu wenig verdient, um vom vollen Steuerabzug zu profitieren, kannst du alternativ die Mobilitätsprämie beantragen. Diese wird ab 2026 dauerhaft entfristet.
Aktivrente wird steuerlich entlohnt
Die Aktivrente ist da! Menschen, die über das Rentenalter hinaus arbeiten, können bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei hinzuverdienen. Das hat die Regierung im Januar 2026 beschlossen. Man will damit attraktiver machen, dass ältere Arbeitnehmer:innen über ihr Renteneintrittsalter hinaus in ihrem oder einem anderen Unternehmen tätig bleiben und so dem Arbeitsmarkt länger zur Verfügung stehen.
Steuerliche Entlastungen bei der Mehrarbeit
Geplant sind neben der Aktivrente auch steuerliche Entlastungen bei Mehrarbeit. Überstundenzuschläge sollen beispielsweise steuerfrei werden, wenn sie über die reguläre Vollzeitarbeit hinausgehen. Auch Prämien für den Wechsel von Teilzeit auf tariforientierte Vollzeit sollen begünstigt werden.
Der genaue Umsetzungsstand dieser Maßnahmen ist derzeit allerdings noch offen. Wir empfehlen dir, die Entwicklungen im Laufe des Jahres 2026 im Blick zu behalten, um in steuerlicher Hinsicht möglichst viel für dich herauszuholen.
Mindestlohn und Minijob-Grenze steigen
Der gesetzliche Mindestlohn steigt zum 1. Januar 2026 von 12,82 Euro auf 13,90 Euro pro Stunde. Zugleich steigt auch die Minijob-Verdienstgrenze auf durchschnittlich 603 Euro pro Monat. Hast du einen Minijob hat oder planst, einem nachzugehen? Dann prüfe besser frühzeitig, ob sich durch die neue Grenze Auswirkungen auf deine Steuerfreiheit oder Sozialabgaben ergeben.
Übungsleiterpauschale und Ehrenamtspauschale werden angehoben
Engagierst du dich neben dem Job ehrenamtlich oder als Trainer:in im Verein? Die Übungsleiterpauschale steigt 2026 von 3.000 Euro auf 3.300 Euro im Jahr. Außerdem erhöht sich die Ehrenamtspauschale von 840 Euro auf 960 Euro. Bis zu diesen Grenzen bleiben entsprechende Tätigkeiten steuerfrei und sozialversicherungsfrei.
Beide Freibeträge können nebeneinander genutzt werden, allerdings nur für unterschiedliche Tätigkeiten – zum Beispiel in verschiedenen Vereinen oder Organisationen.