Dein Gehalt als Werkstudent:in: Wissenswertes zu Verdienst, Gehaltsgrenzen & Steuern

Während des Studiums jobben – für viele Studierende ist das keine Wahl, sondern Voraussetzung zur Finanzierung des Studiums. Laut einer Umfrage von Forsa gehen mehr als 60 Prozent der Student:innen einer bezahlten Tätigkeit während ihrer Ausbildung nach. Neben dem Gehalt bieten Werkstudent:innen-Jobs den Vorteil, in das Berufsleben reinschnuppern zu können, unterschiedliche Tätigkeiten auszuprobieren und sich so auf den nahenden Berufsstart vorzubereiten. Was unterscheidet eine:n Werkstudent:in von anderen Arbeitnehmenden? Wie viele Stunden darfst du als Werkstudent:in arbeiten und wie sind die Gehaltsaussichten? Wie viele Steuern und Abgaben musst du als Werkstudent:in zahlen. In diesem Artikel erfährst du alles, was du wissen musst.

Wer kann als Werkstudent:in arbeiten?

Als Werkstudent:innen bezeichnet man Personen, die während ihres Studiums in den Semesterferien oder während des Semesters einer bezahlten Tätigkeit nachgehen. So lange du als Student:in nicht mehr als 20 Stunden pro Woche arbeitest, bist du von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung befreit. Du hast also deutlich weniger Abzüge und dir bleibt netto mehr von deinem Bruttogehalt übrig, als wenn du als reguläre Arbeitskraft angestellt bist.

Um als Werkstudent:in zu arbeiten, musst du an einer Universität oder einer (Fach-)Hochschule für ein Studium eingeschrieben sein. Du musst aktiv studieren, darfst also deinen Abschluss noch nicht erreicht haben. Viele Unternehmen schreiben Jobs speziell für Werkstudent:innen aus, bei denen eine maximale Arbeitszeit von 20 Stunden pro Woche eingeplant ist. Spätestens bei der Einstellung und mit jedem neuen Semester musst du allerdings nachweisen, dass du berechtigt bist, als Werkstudent:in zu arbeiten.

Persönliche SituationBeschäftigung und Bezahlung als Werkstudent:in?
Studierende an einer Hochschule, Fachhochschule oder an einer Universität in DeutschlandJa
Studierende an einer Hochschule, Fachhochschule oder an einer Universität außerhalb DeutschlandsJa
Teilzeitstudent:innen, bei denen das Studium weniger als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums einnimmtNein
Teilzeitstudent:innen, bei denen das Studium mehr als die Hälfte der Zeit eines Vollzeitstudiums einnimmtJa
Studierende über dem 25. FachsemesterNein
Gasthörer:innenNein
Teilnehmer:innen an studiumsvorbereitenden Kursen (auch Sprachkurse)Nein
Personen, die nach Studienabschluss weiter eingeschrieben bleibenNein
Promovierende und Doktorand:innen, die ihre Dissertation nach dem Abschluss eines Master-, oder Diplomstudiengangs oder nach dem Staatsexamen beendenNein

Maximale Arbeitszeit & Gehaltsgrenze als Werkstudent:in

Darf man als Werkstudent:in wirklich nur 20 Stunden pro Woche arbeiten? Tatsächlich darf deine Wochenarbeitszeit auch über 20 Stunden liegen – allerdings nur für einen begrenzten Zeitraum. Im Laufe eines Kalenderjahres darfst du insgesamt nicht mehr als 26 Wochen (182 Kalendertage) mehr als 20 Stunden beschäftigt sein. Es ist jedoch möglich, zum Beispiel während der Semesterferien, deine Arbeitszeit zeitweise aufzustocken, um so dein Gehalt aufzubessern. Der Grund für die zeitliche Begrenzung ist, dass der Gesetzgeber davon ausgeht, dass der Hauptfokus und der größte zeitliche Aufwand von Werkstudent:innen auf dem Studium liegt.

Eine Gehaltsgrenze oder einen maximalen Verdienst für Werkstudenten gibt es in dem Sinne nicht. Solange du die Vorgaben zur maximale Arbeitszeit einhältst, kannst du so viel verdienen, wie du willst. Jedoch musst du aufpassen, denn ab einem bestimmten Betrag, musst du auf dein Einkommen Lohnsteuer entrichten. Außerdem kann ein zu hoher Verdienst Folgen für die Krankenversicherung und den BAföG-Satz haben.

"Ich habe als Werkstudentin intern bei Staffxperts in Mannheim gearbeitet und es war der beste Job den ich je hatte."

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Wie hoch ist das Gehalt von Werkstudent:innen?

Wie bei einem herkömmlichen Job lässt sich die Frage nach der Höhe des Gehalts von Werkstudent:innen nicht pauschal beantworten – dein Bruttogehalt hängt unter anderem von der Branche, dem Standort, deiner Erfahrung und von deinem Verhandlungsgeschick ab. kununu User:innen geben das Durchschnittsgehalt als Werkstudent:in bei 20.700 Euro pro Jahr an, im besten Fall ist aber auch ein Verdienst von bis zu 36.500 Euro möglich.

Als Werkstudent:in hast du Anspruch auf den Mindestlohn, der ab dem 1. Oktober 2022 auf 12 Euro erhöht wird. Wenn du die möglichen 20 Stunden pro Woche voll ausreizt, kommst du im Falle einer Bezahlung nach dem Mindestlohn also auf einen maximalen Verdienst von 960 Euro brutto im Monat. Die Angaben der kununu User:innen deuten allerdings darauf hin, dass der Stundenlohn für Werkstudent:innen in den meisten Fällen deutlich über dem Mindestlohn liegt.

Bachelor- oder Masterstudiengang – macht das einen Unterschied beim Stundenlohn für Werkstudent:innen?

Wie in anderen Jobs auch kann die Berufserfahrung eine Rolle spielen bei der Höhe des Gehalts. Es ist daher möglich, dass du als Studienanfänger:in (beispielsweise im 2. oder 3. Semester deines Bachelorstudiums) einen geringeren Stundenlohn als Werkstudent:in bekommst, als im Masterstudiengang, wenn du schon einiges an Erfahrung mitbringst. Vor allem für Werkstudent:innen, die über mehrere Jahre beim gleichen Unternehmen arbeiten, gilt daher: Regelmäßig in die Gehaltsverhandlung gehen.

In welchen Branchen verdienen Werkstudent:innen am meisten?

Generell lässt sich sagen: In den Branchen, in denen man als Festangestellte:r am besten verdient, gibt es auch die besten Gehälter für Werkstudent:innen. Zu den Branchen, in denen die Gehaltsaussichten am höchsten sind, zählt traditionell die Banken- und Versicherungsbranche, gefolgt von Maschinenbau-, Chemie- und Automobilbranche.

In sozialen Berufen, im Tourismus, aber auch in Bereichen wie Marketing/PR/Werbung sind die Gehälter niedriger – für Festangestellte wie für Auszubildende und Werkstudent:innen.

Welche Steuern & Abgaben müssen Werkstudent:innen zahlen?

Grundsätzlich sind Arbeitnehmer:innen sozialversicherungspflichtig und einkommensteuerpflichtig. Vom Bruttogehalt werden Beiträge für folgende Sozialversicherungen abgezogen:

  • Krankenversicherung
  • Pflegeversicherung
  • Arbeitslosenversicherung
  • Unfallversicherung
  • Rentenversicherung

Dazu kommt die Einkommensteuer, deren Höhe von Gehalt und Steuerklasse abhängig ist, sowie die Kirchensteuer für Arbeitnehmer:innen, die einer Konfession angehören.

Sozialversicherung als Werkstudent:in

Ein Teil der Sozialversicherungsbeiträge zahlt der:die Arbeitnehmer:in, aber auch das Unternehmen muss jeweils einen Anteil zahlen. Als Werkstudent:in bist du von den meisten Sozialversicherungsbeiträgen befreit. Auch das Unternehmen muss für dich weniger Beiträge leisten, weshalb die Beschäftigung von Werkstudent:innen auch für Arbeitgebende durchaus attraktiv ist.

Wenn du die Voraussetzungen für die Werkstudent:innenregel erfüllst, bist du in der Regel beitragsfrei in der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung versichert. Nur für die Rentenversicherung fallen Beiträge an, deren Höhe von deinem Einkommen abhängen.

Wichtig: Die Tatsache, dass du als Werkstudent:in keine Krankenversicherungsabgaben von deinem Brutto-Gehalt abführen musst, bedeutet nicht, dass du keine Krankenversicherung brauchst! Bis zum 25. Lebensjahr sind Student:innen automatisch über ihre Eltern kostenlos familienversichert, wenn diese Mitglieder einer gesetzlichen Krankenkasse sind. Studierende ab 26 Jahren und solche, deren Eltern privat versichert sind, benötigen eine eigene Krankenversicherung, unabhängig davon, ob sie arbeiten oder nicht. Weitere Informationen findest du zum Beispiel hier.

Doch Achtung: Informiere dich bei deiner Krankenkasse über Einkommensgrenzen, innerhalb derer du weiterhin beitragsfrei in der Familienversicherung versichert bleiben kannst. Derzeit liegt diese bei 470 Euro im Monat. Überschreitest du diese, musst du dich selbst versichern. Möchtest du mehr verdienen oder mehr Stunden arbeiten, dann rechne vorab genau durch, ob sich eine eigene studentische Krankenversicherung bereits vor dem 25. Lebensjahr für dich lohnt. Denn die Kosten dafür musst du schließlich erst einmal erarbeiten.

Rentenversicherung als Werkstudent:in

Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rentenversicherung beträgt aktuell 18,6 Prozent für jede:n Arbeitnehmer:in. Der Beitrag wird aufgeteilt und jeweils zur Hälfte vom Unternehmen und vom Arbeitnehmenden gezahlt. Je nachdem, wie viel du als Werkstudent:in verdienst, kann dein Beitrag aber auch geringer ausfallen.

Minijob (bis 450 Euro): Wenn du nicht mehr als 450 Euro pro Monat als Werkstudent:in verdienst, zahlt dein Unternehmen einen Pauschalbetrag von 15 Prozent deines Bruttolohns. Du trägst lediglich die Differenz, also 3,6 Prozent.

Minijob (450,01 Euro bis 1.300 Euro): Dein Beitrag zur Rentenversicherung als Werkstudent:in ist abhängig vom tatsächlichen Einkommen. Der Beitragssatz beginnt bei 4 Prozent und steigt mit dem Gehalt auf bis zu 9,3 Prozent an.

Lohnsteuer als Werkstudent:in

Ob du als Werkstudent:in Lohnsteuer zahlen musst, hängt von deinem Gehalt ab. Verdienst du in einem Kalenderjahr mehr als den sogenannten Steuerfreibetrag von derzeit 9.984 Euro netto, bist du lohnsteuerpflichtig. Das entspricht einem monatlichen Gehalt von in etwa 832 Euro.

Solltest du den Grundfreibetrag überschreiten, musst du jedoch nicht dein gesamtes Einkommen versteuern, sondern lediglich das, was die 9.984 Euro übersteigt. Bist du aufgrund deines Gehaltes verpflichtet, Lohnsteuer zu zahlen, führt dein Unternehmen sie direkt an das Finanzamt ab.

Es gibt im Netz zahlreiche Brutto-Netto-Rechner. Da für Werkstudent:innen andere Regeln für die Sozialversicherungsabgaben gelten als für herkömmliche Angestellte, sind diese jedoch nicht aussagekräftig. Hier findest du einen Rechner, der sich speziell an Werkstudent:innen richtet.

letztes Update: 12. September 2022