Dein Arbeitgeber zahlt nicht? Das kannst du tun!

Die Mitte des Monats ist längst überschritten und das Gehalt ist immer noch nicht am Konto? Stapeln sich bei dir vielleicht auch schon die ersten Rechnungen? Ist möglicherweise das Auto nicht abbezahlt? Es wird eng. Geht es dem Arbeitgeber finanziell nicht gut, kann sich das auch auf die Gehaltszahlungen für Mitarbeiter:innen auswirken. Angestellte müssen dann manchmal empfindliche Einbußen hinnehmen. Fatal wird es, wenn keine Reserven vorhanden sind, auf die du zurückgreifen kannst.

Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber nicht zahlt oder wenn dein Gehalt regelmäßig nicht pünktlich kommt, erfährst du in diesem Artikel. Außerdem beleuchten wir, was deine Ansprüche sind, wenn dein Arbeitgeber nach der Kündigung deine Urlaubstage nicht auszahlt oder deine Krankheitstage nicht zahlt.

Arbeitgeber zahlt nicht: die rechtliche Situation

Das Arbeitsverhältnis zwischen dir und deinem Arbeitgeber ist durch den Arbeitsvertrag verbindlich geregelt. Beide Parteien müssen sich an diesen Vertrag halten. Du stellst deine Arbeitskraft zur Verfügung und im Gegenzug ist dein Arbeitgeber dazu verpflichtet, dir das im Vertrag festgelegte Gehalt zu zahlen.

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§273 BGB

Laut § 273 BGB haben Angestellte ein Zurückbehaltungsrecht: Das heißt, wenn der Arbeitgeber die Lohnzahlung verweigert, können die Mitarbeiter:innen die Arbeit verweigern.

Dies gilt allerdings erst, wenn mehrere Monatsgehälter ausbleiben. Der Arbeitgeber ist übrigens auch verpflichtet, den durch Ausfall erzeugten Schaden zu ersetzen. Wenn du also dein Auto abgeben musst, weil du wegen ausbleibender Gehaltszahlungen den Leasingvertrag nicht bedienen kannst, hast du einen rechtlichen Anspruch darauf, dass das Unternehmen den Schaden ersetzt. Bei längerer berechtigter Verweigerung der Arbeit, weil der Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt, haben Betroffene einen Anspruch auf Arbeitslosengeld.

Eine weitere Option, wenn der Arbeitgeber dauerhaft nicht zahlt, ist die fristlose Kündigung, auf die du durch die Pflichtverletzung des Unternehmens ein Anrecht hast.

Bis wann muss der Arbeitgeber das monatliche Gehalt zahlen?

Laut Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) sind Arbeitgeber verpflichtet, Gehälter pünktlich auszuzahlen. Aber was bedeutet pünktlich eigentlich?

Zunächst gilt, dass du als Arbeitnehmer:in vorleistungspflichtig bist. Das bedeutet, dass du deine Arbeit erbringen musst, bevor du dein Gehalt bekommst (anders als beispielsweise in einem Mietverhältnis: Hier muss die Miete im Voraus gezahlt werden). Gehaltszahlungen sind meistens monatlich festgesetzt. Dein Arbeitgeber muss das Gehalt zahlen, nachdem der jeweilige Monat abgelaufen ist. Das Gehalt für den Monat Mai beispielsweise steht dir also offiziell ab dem 1. Juni zu.

Die Praxis sieht oft anders aus: Viele Unternehmen überweisen die Gehälter bereits ab dem 25. eines Monats. In Arbeits- und Tarifverträgen finden sich häufig auch Regelungen, die dem Arbeitgeber mehr Zeit zugestehen. So sind Vereinbarungen zur Überweisung des Gehalts bis zum 15. des Folgemonats oder gar bis zum Ende des nächsten Monats nicht unüblich.

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Arbeitgeber zahlt Lohn nicht: Was sind die ersten Schritte?

Zunächst gilt es, einen kühlen Kopf zu bewahren. Wenn dein Arbeitgeber normalerweise pünktlich zahlt, kann ein Fehler oder ein Versehen der Grund sein. Dennoch musst du nicht tatenlos warten, erst recht nicht, wenn du Zahlungsverpflichtungen hast, die du bedienen musst. Das sind die Schritte, die du gehen kannst:

Nachfragen

Für die Gehaltszahlungen ist üblicherweise die HR-Abteilung oder die Buchhaltung zuständig. Gerade wenn du von den Kolleg:innen weißt, dass bei ihnen das Gehalt schon ausgezahlt wurde, lohnt es sich, nachzuhorchen.

Den Arbeitgeber schriftlich auffordern, das Gehalt zu zahlen

Dazu kannst du eine Mail schreiben, offizieller und verbindlicher ist allerdings ein Brief per Einschreiben. Eine schriftliche Mahnung ist besonders wichtig, wenn die Gehaltszahlungen nicht vertraglich auf einen festen Termin geregelt sind. Setze dem Unternehmen in deinem Mahnschreiben eine Frist, innerhalb der du das ausstehende Gehalt beziehungsweise eine Stellungnahme erwartest. Hier bietet sich ein Zeitraum von maximal zwei Wochen an. Beachte, dass es – sollte es einen geltenden Tarifvertrag geben – hier möglicherweise Ausschlussfristen gibt, die zu beachten sind.

Eine zweite Mahnung schicken

Wenn du auch nach Ablauf dieser Frist nichts hörst, kannst du eine erneute Mahnung schicken (dieses Mal dann auf jeden Fall handschriftlich unterschrieben, mit Datum versehen und per Einschreiben).

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Tipp

Spätestens wenn Schritt 3 zu keinem Erfolg führt, solltest du überlegen, den Job zu wechseln und/oder rechtliche Schritte zu unternehmen und dir Unterstützung durch eine:n Anwält:in zu suchen. Er oder sie wird dich bei deinen Entscheidungen beraten und kann dir helfen, die entsprechenden Schritte einzuleiten, um deine Ansprüche gerichtlich anzumelden.

Antrag auf Arbeitslosengeld stellen

Wir haben weiter oben schon beschrieben, dass du Anspruch auf Arbeitslosengeld hast, wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt längerfristig nicht zahlt. Dazu wendest du dich an das für dich zuständige Jobcenter. Bereite dich darauf vor, dass du beweisen musst, dass dein Arbeitgeber den Lohn nicht zahlt und du daher Anspruch auf Arbeitslosengeld hast. Als Nachweis gelten zum Beispiel Auszüge deines Gehaltskontos.

Fristlose Kündigung?

Darauf hast du ein Recht, da das Unternehmen seine Pflicht verletzt, wenn es über längere Zeit das vertraglich geregelte Gehalt nicht zahlt. Natürlich will ein solcher Schritt gut überlegt sein, da er auch Nachteile mit sich bringen kann. Du solltest eine fristlose Kündigung dennoch nicht ausschließen: Sie gibt dir die Möglichkeit, dich neu zu orientieren und im besten Fall schnell eine neue Beschäftigung zu finden. Beachte, dass eine fristlose Kündigung nur wirksam ist, wenn du die ausstehende Zahlung zuvor bei deinem Arbeitgeber schriftlich angemahnt hast (Schritt 3).

Klage deine Rechte ein

Selbst wenn du es schaffst, umgehend einen neuen Job zu finden: Deine Ansprüche an deinen ehemaligen Arbeitgeber bleiben bestehen. Du hast das Recht, Lohnrückstände einzuklagen, eventuell auch mit Verzugszinsen. Wenn dir materielle Schäden entstanden sind, weil dein Arbeitgeber den Lohn nicht gezahlt hat, steht dir darüber hinaus Schadensersatz zu. Um Zahlungen einzuklagen, solltest du dir rechtlichen Beistand suchen. Wie aussichtsreich Zahlungsklagen sind, hängt unter anderem von der wirtschaftlichen Lage deines ehemaligen Arbeitgebers ab.

Warum zahlt mein Arbeitgeber nicht?

Meistens hat es wirtschaftliche Gründe, wenn Unternehmen Lohn und Gehälter nicht oder nicht pünktlich zahlen. Eventuell hat das Unternehmen nicht genug Cashflow und die verfügbaren Bar-Reserven reichen einfach nicht aus, um den Mitarbeiter:innen die Gehälter pünktlich zu zahlen. Vielleicht ist ein Kunde weggebrochen, hat zu spät gezahlt oder selbst wirtschaftliche Probleme. Wenn der Zahltag in deinem Unternehmen immer weiter in den kommenden Monat rutscht, kann das darauf hindeuten, dass es in die Insolvenz rutscht.

Lohnanspruch bei Insolvenz

Zahlt dein Unternehmen die Löhne nicht, weil es insolvent ist, hast du als Mitarbeiter:in Anspruch auf Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld. Das Insolvenzgeld sichert den Arbeitnehmer:innen bei Insolvenz des Arbeitgebers die Nettolohnzahlungen der letzten drei Monate vor Insolvenzeröffnung. Der Antrag für diese Zahlungen wird bei der Agentur für Arbeit gestellt.

Auch nach der Insolvenzeröffnung haben die Mitarbeiter:innen Lohnansprüche und das Arbeitsverhältnis bleibt weiter bestehen. Detaillierte hilfreiche Informationen bei Insolvenz deines Arbeitgebers findest du hier.

 Arbeitgeber zahlt nicht nach Kündigung

Unabhängig davon, ob du selbst gekündigt hast oder gekündigt wurdest, stehen dir während der Kündigungsfrist Gehaltszahlungen, Überstundenvergütung sowie Urlaubsvergütung zu, falls du noch offene Urlaubstage hast. Für den Fall, dass das Unternehmen dir gekündigt hat, sind zusätzlich eventuell Abfindungszahlungen fällig.

Leider passiert es dennoch immer wieder, das Unternehmen das letzte Gehalt nicht auszahlen.

Arbeitgeber zahlt nach Kündigung kein Gehalt – was tun?

Wenn dein Ex-Arbeitgeber nach Kündigung nicht alle ausstehenden Gehälter zahlt, ist es wichtig, dass du schnell reagierst. Viele Tarif- und Arbeitsverträge sehen sogenannte Ausschlussfristen vor. Das bedeutet, wenn du eine bestimmte Frist verpasst (zum Beispiel drei Monate nach Vertragsende), erlöschen deine Ansprüche. Das sind Schritte, die du gehen kannst:

Nachfragen

Eventuell liegt einfach ein Fehler in der Buchhaltung oder in der HR-Abteilung vor.

Zahlungsaufforderung formulieren

Wenn du kein zufriedenstellendes Feedback bekommst, solltest du schnell aktiv werden und eine schriftliche Zahlungsaufforderung an dein Unternehmen schicken. Formuliere so präzise wie möglich deine noch offenen Ansprüche. Einige Tarifverträge verlangen ein Schriftstück mit persönlicher Unterschrift, um ausstehende Ansprüche geltend zu machen. Es gilt also: Je formeller, desto besser. Um im Zweifel deine Schritte genau dokumentieren zu können, bietet es sich an, deine Forderungen per Einschreiben zu verschicken.

Ansprüche geltend machen

Das Unternehmen reagiert nicht? In diesem Fall solltest du in Erwägung ziehen, gerichtlich deine Ansprüche geltend zu machen, eventuell mit Unterstützung durch einen Anwalt.

Arbeitgeber zahlt Urlaubstage nicht aus

Nach einer Kündigung ist der Arbeitgeber verpflichtet, den Resturlaub abzugelten. Wenn du deinen Resturlaub bis zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses nicht nehmen konntest, muss dein Arbeitgeber dir den nicht genommenen Urlaub auszahlen, dabei zählt ein Urlaubstag als ein Arbeitstag. Sprich deinen Arbeitgeber nach einer Kündigung auf deinen Urlaubsanspruch an und fordere ihn auf, deinen Resturlaub abzugelten.

Sollte dein Unternehmen sich weigern, deinen Resturlaub abzugelten, kannst du deinen Anspruch vor dem Arbeitsgericht einklagen. Auch hier gilt es, schnell zu sein, um keine Fristen zu verpassen.

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Tipp

Endet dein Arbeitsverhältnis zum 30.06. oder vorher, hast du Anspruch auf anteiligen Resturlaub (ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat). Verlässt du das Unternehmen in der zweiten Jahreshälfte (also zwischen Juli und Dezember), hast du Anspruch auf den gesamten jährlichen Jahresurlaub. Bei einer Auszahlung kann also eine schöne Summe zusammenkommen (die jedoch wie Gehalt behandelt und auch entsprechend besteuert wird).

Beachte, dass dein neuer Arbeitgeber die Vorlage einer Urlaubsbescheinigung deines bisherigen Arbeitgebers verlangen darf und du für den Rest des Jahres beim neuen Arbeitgeber dann möglicherweise keinen Urlaub mehr nehmen darfst.

Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht

Gesetzlich und privat versicherte Arbeitnehmer:innen haben einen Anspruch darauf, bei Krankheit vom Arbeitgeber weiterhin ihr volles Gehalt gezahlt bekommen. Dieser Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht für maximal sechs Wochen ab Beginn der Erkrankung. Voraussetzung ist, dass der:die Arbeitnehmer:in die Krankheit oder Verletzung nicht selbst verschuldet hat. Dauert die Verletzung/Erkrankung länger als 42 Tage, endet die Lohnfortzahlung durch das Unternehmen. Ab diesem Punkt springt die Krankenkasse ein - hier gibt es jedoch Unterschiede zwischen privaten und gesetzlichen Krankenversicherungen hinsichtlich der Höhe und der Dauer des Krankengeldes.

Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht: Fristen beachten!

Generell gilt:

  • Wenn du krank bist und nicht arbeiten kannst, musst du dich bei deinem Arbeitgeber krankmelden. Üblicherweise gibt es dafür vorgegebene Kommunikationswege.
  • Ab dem dritten Arbeitstag musst du ein Attest abgeben, um deine Arbeitsunfähigkeit zu belegen.

Wenn du dich nicht krankmeldest und/oder länger als drei Arbeitstage daheimbleibst, ohne ein Attest vorzulegen, fehlst du unentschuldigt. Dein Arbeitgeber muss dann davon ausgehen, dass du deine Arbeitspflicht verletzt und wird eventuell deine Krankheitstage nicht zahlen.

Arbeitgeber zahlt Krankheitstage nicht: Krankenkasse springt ein

Verweigert der Arbeitgeber die Gehaltszahlung, obwohl du unverschuldet krank oder verletzt bist, ist deine Krankenkasse verpflichtet, das Krankengeld zu zahlen. Das gilt selbst dann, wenn der Arbeitgeber die Entgeltfortzahlung unberechtigt verweigert.

Wenn dein Arbeitgeber sich weigert, deine Krankheitstage zu zahlen, solltest du den Kontakt zu deiner Krankenkasse suchen.

Rechtslage in der Schweiz und Österreich

Wichtig: In Österreich und in der Schweiz gelten teilweise andere Regelungen. Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Arbeit, Soziales, Gesundheit und Konsumentenschutz (Österreich), auf den Seiten der Ämter für Wirtschaft und Arbeit (Schweiz) sowie in den jeweiligen staatlichen Gesetzen.

letztes Update: 13. Februar 2024