Insolvenz des:der Arbeitgeber:in: Was du als Arbeitnehmer:in wissen solltest

Weltweite Pandemien, Krisen, Kriege und Konflikte, verändertes Kaufverhalten, fehlende Aufträge – die Gründe, warum ein Unternehmen in wirtschaftliche Schieflage geraten kann, sind vielfältig. Oft beginnt dann der Flurfunk, Gerüchte kommen auf, die Angst vor dem Verlust des Arbeitsplatzes steigt und im schlimmsten Fall muss dein Arbeitgeber Insolvenz anmelden. Aber was bedeutet das für dich? In diesem Beitrag fassen wir grundlegende Informationen rund um das Thema Insolvenz zusammen, erklären, was die Insolvenz für dich als Arbeitnehmer:in bedeutet, welche Rechte du hast und wie du am besten weiter vorgehst.

Insolvenz des:der Arbeitgeber:in? Dafür gibt es Anzeichen

Vielleicht hast du es selbst schon mal erlebt: Deine Führungskraft steht plötzlich vor dir und verkündet: "Wir sind pleite, tschüss und alles Gute. Da ist der Ausgang." Und plötzlich löst sich die vielversprechende Karriere von dir und deinen Kolleg:innen in Luft auf. Doch die Insolvenz deines Unternehmens passiert nicht über Nacht. Gab es eventuell erste Hinweise, die dich hätten stutzig machen können? Wurde an mancher Stelle in der Vergangenheit gespart?

Wie du das sinkende Schiff am geschicktesten verlässt? Hier ist das 1x1 der richtigen Kündigung.

Daran erkennst du, dass dein:e Arbeitgeber:in bald insolvent ist

Meetings ohne Ende

Volle Kalender, geblockt mit endlosen Meetings? Kennen wir alle. Sollten aber plötzlich vermehrt Führungskräfte und Abteilungsleiter:innen hinter verschlossenen Türen verschwinden – schau mal genauer hin! Wenn die Zahl der Meetings in der Entscheidungsetage auffällig zunehmen und die Treffen nur mit ungenauen Begründungen gerechtfertigt werden, dann steht es möglicherweise schlecht um deinen Job. Meistens geht es in solchen Gesprächen nämlich nicht darum, wer neu eingestellt wird, sondern wer als erstes gehen muss. Auch wenn Führungskräfte und Projektleitungen immer öfter wichtige Aufträge nach hinten verlegen und Abgabetermine auf die nächste Kalenderseite schieben, solltest du hellhörig werden.

Neue Kolleg:innen? Fehlanzeige

Auch wenn du und dein Team gerade in Überstunden versinken und ihr aus den Bergen von Arbeit kaum herausklettern könnt – wenn ihr Chef:innen nach Unterstützung fragt, redet sie:er sich heraus. Ein Einstellungsstopp kann ein erstes Anzeichen dafür sein, dass es deinem Unternehmen schlecht geht. Wenn Gehaltserhöhungen völlig in Vergessenheit geraten oder der Vorstand selbst plötzlich mit weniger zufrieden ist, dann ist das ein Hinweis.

Großkund:innen und wichtige Mitarbeitende nehmen Reißaus

Wenn wichtige Kund:innen von Verträgen zurückgetreten ist das kein gutes Zeichen. Expert:innen raten: Wenn Kund:innen oder Investor:innen langsam aber sicher aus der Firma verschwinden, dann solltest du das auch tun. Gleiches gilt, wenn Vorzeigemitarbeitende das Unternehmen verlassen und diese wichtigen Stellen nicht wieder neu besetzt werden.

Strategische 180-Grad-Drehung

Eine Vision, ein Ziel, eine Unternehmensstrategie, die gefälligst so bleibt, weil wir das schon immer so gemacht haben. Dein Arbeitgeber hält seit Jahren an seiner Ideologie fest, lässt sich nicht mit modernem Firlefanz beeindrucken. Doch auf einmal gibt es neue, hippe Ideen aus der Chefetage, die bitte sofort umgesetzt werden sollen? Wechselnde Strukturen sind ein deutliches Zeichen eines letzen Verzweiflungsakts, kurz vor dem Game Over.

Das klarste Anzeichen für eine Insolvenz deines Arbeitgebers

Alles klar, spätestens JETZT sollten die Alarmglocken schrillen. Wenn eine Consultingfirma oder misstrauische Finanzberater:innen musternd durch eure Flure marschieren oder eine Vollversammlung auf dem Terminkalender steht - dann sieht es leider sehr schlecht aus. Klar ist aber auch, dass Insolvenz nicht heißt, dass von heute auf morgen die Lichter ausgehen und du arbeitslos bist. Wie es weitergeht, verraten wir dir jetzt.

"Es wurde viel zu wenig kommuniziert, vor allem im Insolvenzverfahren hat man eigentlich alles zuerst aus der Zeitung erfahren"

Was passiert mit meinem Gehalt, wenn meine Firma insolvent ist?

Lohnanspruch vor der Insolvenzeröffnung

Wenn Arbeitgeber:innen Zahlungsverpflichtungen nicht mehr erfüllen oder die Zahlungsunfähigkeit droht, liegt ein sogenanntes Insolvenzereignis vor. Das Unternehmen ist dann verpflichtet, die Eröffnung des Insolvenzverfahrens bei dem zuständigen Amtsgericht zu beantragen, das hierüber durch Beschluss entscheidet.

Bekommst du wegen eines solchen Insolvenzereignisses keinen oder nur einen Teil deines Lohns, kannst du als Arbeitnehmer:in in Deutschland bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld beantragen. Damit wird das ausgefallene Nettogehalt für die drei Monate vor der Insolvenzeröffnung ersetzt.

Wie sieht ein Insolvenzverfahren aus?

Eröffnet das Amtsgericht das Insolvenzverfahren, kann das in unterschiedlichen Formen durchgeführt werden: Durch gerichtliche Bestellung eines Insolvenzverwalters, der an die Stelle der Unternehmensführung tritt, oder durch Anordnung der Eigenverwaltung. In diesem Fall wird das Geschäft durch die Firma selbst fortgeführt, aber unter der Aufsicht gerichtlich bestellter Sachverwalter:innen. Das sogenannte Schutzschirmverfahren als Sonderform der Eigenverwaltung ist ein gerichtliches Sanierungsverfahren mit dem Ziel, dass das Unternehmen nach Abschluss der Insolvenz weitergeführt wird.

Dein Lohnanspruch nach der Insolvenzeröffnung

Unabhängig von der Art des Insolvenzverfahrens werden alle Ansprüche, die vor der Eröffnung entstanden sind, Insolvenzforderungen. Solche Ansprüche, die erst nach der Insolvenzeröffnung entstehen, werden hingegen als Masseforderungen bezeichnet. Der Unterschied: Masseschulden muss der Insolvenzverwalter – bei der Eigenverwaltung oder dem Schutzschirmverfahren der Arbeitgeber – in voller Höhe leisten. Das gilt auch für die Gehälter. Arbeitest du also nach der Insolvenzeröffnung weiter, hast du auch einen Anspruch auf Zahlung deines kompletten Lohns.

Insolvenzforderungen hingegen müssen beim Insolvenzverwalter zu einer Tabelle angemeldet werden. Du erhältst dann ein Formular, das du ausfüllen und innerhalb einer bestimmten Frist zurücksenden musst. Das betrifft beispielsweise den Lohn, den du für die Arbeitsleistung erhalten würdest, die du vor der Insolvenzeröffnung erbracht hast. Du bekommst dein Gehalt in diesem Fall allerdings erst mit dem Abschluss des Insolvenzverfahrens. Die Ansprüche werden aber häufig nicht mehr in voller Höhe, sondern nur zu einem gewissen Anteil (Quote) beglichen.

Es kann sogar so weit kommen, dass während des Insolvenzverfahrens festgestellt wird, dass das Vermögen nicht ausreichen wird, um alle Masseverbindlichkeiten zu erfüllen. In diesem Fall zeigt der Insolvenzverwalter „Masseunzulänglichkeit“ an. Vereinfacht gesagt führt das dazu, dass alle Masseforderungen, die vor der Anzeige entstanden sind, als sogenannte „Altmasseverbindlichkeiten“ nach einer gesetzlich festgelegten Rangfolge beglichen werden. Gehälter sind in diesem Fall leider nachrangig. Das betrifft also den Lohn für deine Arbeitsleistung, die du vor der Insolvenzeröffnung erbracht hast. In welcher Höhe dein Gehalt ausgezahlt wird, hängt somit maßgeblich davon ab, wann dein Lohnanspruch entstanden ist.

Du hast die Befürchtung, dass dein Arbeitgeber deinen Lohn nicht zahlen wird? Informiere dich frühzeitig.

Was ist ein vorläufiges Insolvenzverfahren und wie wirkt es sich auf mein Arbeitsverhältnis aus?

Der Zeitraum zwischen dem Insolvenzantrag und dem Eröffnungsbeschluss des Amtsgerichts wird als vorläufiges Insolvenzverfahren bezeichnet. Das Gericht ist gehalten, alles Erforderliche zu veranlassen, damit für die Gläubiger durch unternehmerisches Handeln in dieser Phase keine Nachteile entstehen. Hierzu gehört die Bestellung eines:einer vorläufigen Insolvenzverwalter:in durch das Gericht. Unterschieden wird zwischen einem:einer sogenannten „schwachen“ vorläufigen Insolvenzverwalter:in ohne, und einem:einer „starken“ vorläufigen Insolvenzverwalter:in mit Verwaltungs- und Verfügungsbefugnissen über das Vermögen des:der Insolvenzschuldner:in.

Während sich für dich als Arbeitnehmer:in bei einem:einer schwachen vorläufigen Insolvenzverwalter:in bis zum eigentlichen Eröffnungsbeschluss nichts ändert, kann dich die:der „starke“ Insolvenzverwalter:in von der Arbeit freistellen. Das führt dazu, dass du nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens für die Zeit der Freistellung keinen Gehaltsanspruch mehr hast, da der vorläufige Insolvenzverwalter keine Gegenleistung in Form deiner Arbeit erhalten hat. Dein Arbeitsentgelt wird also keine Masseverbindlichkeit oder Masseforderung, sondern nur eine Insolvenzforderung (siehe oben).

Ist mit der Insolvenzeröffnung mein Arbeitsverhältnis beendet?

Nein. Die Insolvenzordnung ordnet sogar das Fortbestehen bestimmter Dauerschuldverhältnisse an, zu denen auch Arbeitsverhältnisse zählen. Die Insolvenz von Arbeitgebenden führt also nicht automatisch zur Beendigung des Arbeitsverhältnisses, sodass die arbeitsvertraglichen Rechte und Pflichten sowohl für Arbeitgebende als auch für dich als Arbeitnehmer:in grundsätzlich fortgelten. Das heißt auch, dass du weiterhin arbeiten musst.

Natürlich haben sowohl dein:e Arbeitgeber:in als auch du selbst jederzeit das Recht, das Arbeitsverhältnis durch eine Kündigung zu beenden. Aber Achtung, im Insolvenzverfahren gibt es eine Besonderheit: Die Insolvenzordnung bestimmt nämlich, dass die Kündigungsfrist maximal drei Monate beträgt – selbst dann, wenn im Arbeitsvertrag oder einem Tarifvertrag eine längere Frist festgelegt ist.e

"Arbeitsatmosphäre: bis zur Insolvenz sehr fair und entspannt"

Was passiert bei einer Kündigung?

Spricht dein:e Arbeitgeber:in die Kündigung aus, hast du das Recht, binnen drei Wochen nach deren Zugang eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Ohne eine solche fristgerechte Klage gilt die Kündigung als von Anfang an rechtswirksam. Die Einhaltung der Frist ist also sehr wichtig.

Da im Insolvenzverfahren regelmäßig der:die Insolvenzverwalter:in die rechtliche Stellung des:der Arbeitgeber:in innehat, muss die Kündigungsschutzklage gegen den:die Insolvenzverwalter:in erhoben werden. Das gilt auch, wenn du Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis geltend machen willst. Wird auf die Einsetzung eines:einer Insolvenzverwalter:in verzichtet und stattdessen die Eigenverwaltung oder das Schutzschirmverfahren angeordnet, ist die Klage wiederum gegen Arbeitgebende zu richten.

Hat dein Arbeitsverhältnis zum Zeitpunkt der Kündigung länger als sechs Monate bestanden und sind in dem Betrieb regelmäßig mehr als zehn (Vollzeit-)Arbeitnehmende tätig – Auszubildende werden nicht mitgezählt –, findet das Kündigungsschutzgesetz Anwendung. Die sogenannte soziale Rechtfertigung der Kündigung kann sich in diesem Fall nur aus personen-, verhaltens- oder betriebsbedingten Gründen ergeben. Die Eröffnung des Insolvenzverfahrens ist aber kein (betriebsbedingter) Kündigungsgrund. Der:Die Insolvenzverwalter:in bzw. Arbeitgebende müssten also im Klageverfahren die Kündigung begründen und die Kündigungsgründe im Zweifel beweisen.

Findet das Kündigungsschutzgesetz keine Anwendung, benötigen Arbeitgebende allerdings keinen Kündigungsgrund. Das Arbeitsgericht prüft dann lediglich, ob die Kündigung deswegen unwirksam ist, weil sie aus Willkür ausgesprochen wurde. Die Erfolgsaussichten einer solchen Klage sind oftmals nur äußerst gering.

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Kündigungsschutz

In deinem Betrieb sind regelmäßig mehr als zehn (Vollzeit-)Arbeitnehmende tätig - Auszubildende ausgenommen? Dann gilt in deinem Unternehmen der Kündigungsschutz!

Was passiert bei einem Sozialplan?

Möchten Arbeitgebende in der Insolvenz eine Betriebsänderung durchführen, kann der Betriebsrat mit ihm einen Interessenausgleich und Sozialplan verhandeln. Die Sozialplanpflicht besteht also auch für Betriebsänderungen während des Insolvenzverfahrens. Es gibt aber auch hier eine insolvenzspezifische Sonderregelung, und zwar mit Blick auf die Höhe des zulässigen Sozialplanvolumens: Die Abfindung darf nicht mehr als zweieinhalb Bruttomonatsverdienste pro abfindungsberechtigtem Arbeitnehmenden und nicht mehr als ein Drittel der Teilungsmasse betragen.

Kann ich mir in der Insolvenz meine Überstunden auszahlen lassen?

Überstunden, die man vor der Insolvenzeröffnung beispielsweise auf einem Arbeitszeitkonto angesammelt hat, sind wie ein Darlehen für Arbeitgebende, das man zu einem späteren Zeitpunkt zurückfordern kann. Das bedeutet leider auch: Der Abgeltungsanspruch wird mit der Insolvenzeröffnung zur Insolvenzforderung, kann also nur noch zur Insolvenztabelle gemeldet werden. Eine gute Nachricht gibt es allerdings für die Mehrarbeit, die du in den letzten drei Monaten vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erbracht hast, denn für diese Überstunden wird Insolvenzgeld gezahlt.

Und was ist mit meinem Urlaub?

Arbeitest du nach der Insolvenzeröffnung weiter, hast du wie gewohnt auch einen Anspruch auf Erholungsurlaub. Diesen beantragst du – je nach Art des Insolvenzverfahrens – wie gewohnt bei deinem:deiner Arbeitgeber:in oder bei dem:der Insolvenzverwalter:in.

Endet dein Arbeitsverhältnis nach der Insolvenzeröffnung und hast du noch Resturlaub, wandelt sich dieser im Zeitpunkt der Beendigung des Arbeitsverhältnisses in einen Abgeltungsanspruch um und wird zu einer Masseforderung. Du bekommst die Urlaubsabgeltung also in voller Höhe ausgezahlt. Es kommt somit nicht darauf an, wann das Arbeitsverhältnis gekündigt wurde – wichtig ist nur, wann (vor oder nach der Insolvenzeröffnung) es endet.

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Krankenversicherung

Dein:e Arbeitgeber:in ist verpflichtet, die Sozialversicherungsbeiträge abzuführen, womit du wie gehabt krankenversichert bleibst. Anderenfalls macht er:sie sich strafbar. Aber auch in diesem Fall bleibt dein Versicherungsschutz als Arbeitnehmer:in erhalten und die Beiträge zur Sozialversicherung übernimmt die Agentur für Arbeit.

Was geschieht mit meiner Abfindung?

Hat sich dein:e Arbeitgeber:in verpflichtet, dir wegen der Beendigung deines Arbeitsverhältnisses eine Abfindung zu zahlen, hängt deren Schicksal maßgeblich davon ab, wann der Anspruch entstanden ist. Gute Karten hast du, wenn die Abfindungszahlung nach der Insolvenzeröffnung vereinbart wurde, denn dann hast du gegen den:die Insolvenzverwalter:in bzw. deine:n Arbeitgeber:in einen – gegebenenfalls gerichtlich einklagbaren – Anspruch auf die Abfindung, und zwar in voller Höhe.

Wurde die Abfindung dagegen im Vorfeld der Insolvenzeröffnung vereinbart, handelt es sich wiederum um eine Insolvenzforderung, die dein: Arbeitgeber:in aufgrund der Zahlungsunfähigkeit in den meisten Fällen nicht bzw. nicht in voller Höhe auszahlen können wird.

Was ist, wenn ich mich bei der Insolvenzeröffnung in Elternzeit befinde?

Die gute Nachricht ist: Das Arbeitsverhältnis besteht trotz der Insolvenz fort. Findet sich ein:e Käufer:in für das Unternehmen und kommt es zu einem Betriebsübergang, kannst du nach dem Ende der Elternzeit in deinen alten Job zurückkehren. Auch das Elterngeld wird weiterhin gezahlt, da es sich um eine staatliche Leistung handelt, auf die die Insolvenz von Arbeitgebenden keinen Einfluss hat.

Allerdings können Insolvenzverwalter:innen oder Arbeitgeber:innen während eines Insolvenzverfahrens bei der für das jeweilige Bundesland zuständigen Behörde beantragen, dass die Kündigung von in Elternzeit befindlichen Mitarbeitenden für zulässig erklärt wird und das Arbeitsverhältnis dann mit Zustimmung der Behörde kündigen. Das gleiche gilt für andere Beschäftigte mit Sonderkündigungsschutz, also schwerbehinderte Menschen und schwangere Arbeitnehmer:innen. Gegen eine solche Kündigung können die betroffenen Mitarbeitenden aber ebenfalls binnen drei Wochen die Kündigungsschutzklage erheben.

Deine Firma ist insolvent: Wie du am besten vorgehst

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Checkliste

Zeichnet sich die Zahlungsunfähigkeit deines Unternehmens ab, beispielsweise weil kein Lohn mehr gezahlt wird, solltest du dich schnellstmöglich finanziell und beruflich absichern:

  • Fordere deine:n Arbeitgeber:in schriftlich zur Zahlung auf, aber gehe nicht auf die Bitte nach einer Stundung oder einem Forderungsverzicht ein
  • lass dir ein Zwischenzeugnis ausstellen
  • beantrage bei der Agentur für Arbeit Insolvenzgeld bzw. Insolvenzausfallgeld
  • lass dich, falls erforderlich, rechtlich von Anwält:innen mit Spezialisierung auf Arbeitsrecht beraten und vertreten

Wie sieht es in der Schweiz und in Österreich aus?

In Österreich und in der Schweiz gelten teilweise andere Regelungen. Genauere Informationen findest du auf der Seite des Bundesministeriums für Soziales, Gesundheit, Pflege und Konsumentenschutz (Österreich), auf den Seiten der Ämter für Wirtschaft und Arbeit (Schweiz) sowie in den eweiligen staatlichen Gesetzen.

Letztes Update: 29. November 2024