Elternzeit beantragen: Rechtliche Grundlage & Elterngeld

Der Wunsch vieler Eltern ist es, möglichst viel Zeit mit den Kindern und der Familie zu verbringen. Mit Hilfe der Elternzeit lässt sich das auch mit dem Berufsleben vereinbaren. Während der unbezahlten Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und Eltern können sich voll und ganz um das Wohl des Kindes kümmern, ohne sich Sorgen um die berufliche Situation machen zu müssen.

Doch wie lässt sich Elternzeit eigentlich beantragen? Wie lange darfst du in Elternzeit? Wie viel Elterngeld steht dir zu? Wir haben für dich alles Wissenswerte über die Elternzeit in Deutschland, Österreich und Schweiz zusammengefasst.

Was ist Elternzeit?

Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Diese unbezahlte Freistellung ist rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber. Die Grundlage der Elternzeit in Deutschland bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz und trat mit dem 1. Januar 2007 in Kraft. In Österreich und der Schweiz spricht man hierbei von der Elternkarenz bzw. dem Mutterschaftsurlaub.  

Für Deutschland, Österreich und der Schweiz gilt: Das Arbeitsverhältnis bleibt über die gesamte Dauer der Elternzeit bestehen. Während der Elternzeit sowie bis vier Wochen nach deren Ende besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. Entscheidest du dich für die Elternzeit, muss dir dein Arbeitgeber die Möglichkeit geben, im Anschluss an die unbezahlte Freistellung in das Unternehmen zurückzukehren. Bei dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit stehen dir die gleichen vertraglichen Konditionen, das gleiche Gehalt und ein gleichwertiger Arbeitsplatz wie vor der Karenz zu.

Wer kann die Elternzeit beantragen?

Grundsätzlich hat jeder Elternteil, das sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, einen Anspruch auf die Elternzeit, um sein Kind betreuen und erziehen zu können. Dabei ist nicht ausschlaggebend, ob du in Teilzeit arbeitest, ein befristetes Arbeitsverhältnis hast oder in der Ausbildung bist. Nur wenn du zum Beispiel selbstständig oder arbeitslos, Student:in oder Schüler:in, ehrenamtlich tätig oder auch Geschäftsführer:in eines Unternehmens bist, hast du leider kein Anrecht auf die unbezahlte Freistellung.

Die Elternzeit wird jedoch zumeist von Müttern in Anspruch genommen. Denn während junge Mütter für den Nachwuchs lange im Job aussetzen, pausiert der Vater nur kurz - oft sind es ziemlich genau zwei Monate. Genauso lange muss der Partner seine Berufstätigkeit unterbrechen, damit eine Familie das Elterngeld voll ausschöpfen kann. Der Großteil der Väter geht nicht über diese Zeit hinaus.

Neben dem finanziellen Motiv, geben Eltern im Rahmen einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov verschiedene Gründe für die Ungleichverteilung der Elternzeit an: Zum einen haben Frauen häufig das stärkere Bedürfnis, bei ihrem Kind zu bleiben, zum anderen verdient der Vater oft mehr als die Mutter.

Gründe für die Ungleichverteilung (Zustimmung des Elternteils in Prozent):

Angegebene Gründe Zustimmung der VäterZustimmung der Mütter
Finanzielle Gründe: Der Mann verdient mehr als die Mutter53 %56 %
Frauen haben ein stärkeres Bedürfnis, bei ihrem Kind zu bleiben41 %54 %
Es ist für die Betreuung des Kindes besser, wenn die Mutter zuhause bleibt:31 %32 %
Für Männer ist es schwieriger, dem Arbeitgeber gegenüber eine längere Elternzeit zu verargumentieren30 %31 %

Doch bedeutet die Elternzeit wirklich den beruflichen Abstieg für Eltern? In unserem Ratgeber über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben wir alles Wissenswerte für dich zusammengefasst.

Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?

Die Verunsicherung aufgrund einer Schwangerschaft im Berufsleben ist groß: Ist man verpflichtet die Schwangerschaft dem Arbeitgeber mitzuteilen? Wenn ja: Wann muss man die Schwangerschaft melden? Und darf mir während der Schwangerschaft gekündigt werden?

Gemäß Arbeitsrecht besteht für Schwangere zwar keine Mitteilungspflicht, jedoch stehen Arbeitnehmerinnen ab dem Tag, an dem Sie Ihren Arbeitgeber über die Schwangerschaft informieren, unter dem Mutterschutzgesetz (MuSchG). Dieses stellt Arbeitnehmerinnen während der gesamten Schwangerschaft sowie vier Monate nach der Entbindung unter besonderen Kündigungsschutz. Dadurch ist es ratsam, die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Zeitpunkt deiner Entbindung deinem Arbeitgeber mitzuteilen, um vom Mutterschutzgesetz profitieren zu können. Verlangt dein Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ein Zeugnis des Arztes oder einer Hebamme, solltest du dies vorlegen.

Für Väter hingegen gilt ab dem Zeitpunkt der Schwangerschaft der Partnerin kein Kündigungsschutz. Dieser tritt erst in Kraft, wenn die Elternzeit beantragt wurde.

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Wie & wann musst du Elternzeit beantragen?

Die Elternzeit muss nicht beantragt werden, sondern lediglich bei deinem Arbeitgeber bis spätestens sieben Wochen in Deutschland und acht Wochen in Österreich & Schweiz vor dem gewünschten Beginn angemeldet werden. Hierzu reicht ein schriftlicher Antrag mitsamt Unterschrift.

Du solltest in der Mitteilung an deinen Arbeitgeber angeben, in welchem Zeitraum du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. Dein Chef darf den Antrag nicht ablehnen und muss dir zeitnah eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.

Wichtig ist die Frist des Kündigungs- und Entlassungsschutzes im jeweiligen Land zu beachten: Beantragst du die Elternzeit bereits mehrere Monate vor Geburt, stehst du nicht zwangsläufig unter Kündigungsschutz.

Elternzeit beantragen: Muster für deinen Antrag

Um deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber zu beantragen, kannst du dich an unserem Muster-Formular orientieren. Einfach Antrag downloaden, ausfüllen und abschicken.

Elternzeit beantragen: Muster-Antrag Download

Wie kannst du die Dauer der Elternzeit berechnen?

Wie lange deine Elternzeit ist bzw. wie du sie dir aufteilen kannst, das hängt von den Regelungen in deinem Land ab - und natürlich von deiner eigenen Planung:

  • In Deutschland beträgt die Elternzeit zusammen mit dem Mutterschutz bis zu drei Jahre pro Kind. Jeder Elternteil kann seine Elternzeit flexibel in drei verschiedene Zeitabschnitte einteilen. Ab dem zweiten und bis zum achten Geburtstag sind jedoch maximal 24 Monate erlaubt. Die Freistellung beginnt je nach Wunsch des Arbeitnehmenden und endet spätestens mit der Vollendung des achten Lebensjahres des Kindes.
  • In Österreich haben Eltern Anspruch auf eine bis zu zweijährige Karenz zusammen mit dem meist achtwöchigen Mutterschutz. Die Karenz kann bis zur Vollendung des zweiten Lebensjahres des Kindes geltend gemacht werden. Die Freistellung darf zwischen den Eltern zweimal geteilt werden, das heißt, dass insgesamt drei Karenzteile zulässig sind (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
  • In Hinblick auf die Dauer der Karenz bildet die Schweiz mit lediglich 14 Wochen für die Mutter und zwei Wochen für den Vater das europäische Schlusslicht. In der Regel beginnt der Mutterschaftsurlaub mit dem Tag der Geburt des Kindes und ist nicht in verschiedene Zeitabschnitte einteilbar.

Wie hoch ist das Elterngeld?

Während der Freistellung ist ein finanzieller Ausgleich des fehlenden Einkommens wichtig. Daher werden Eltern während der Elternzeit in allen drei Ländern durch unterschiedliche finanzielle Leistungen unterstützt.

Elterngeld in Deutschland

Bereits während des Mutterschutzes steht dir ein finanzieller Ausgleich zu: Während der Mutterschutzfrist, die normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet, erhältst du das Mutterschaftsgeld. Dieses setzt sich aus deinem durchschnittlichen Lohn der letzten drei abgerechneten Monate vor Eintritt der Schwangerschaft zusammen. Die Kosten übernehmen die Krankenkassen oder das Bundesamt für Soziale Sicherung. Ab einem durchschnittlichen Nettolohn von über 13 Euro pro Tag, also 390 Euro monatlich, ist dein Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz zwischen Mutterschaftsgeld und Nettolohn auszugleichen.

In der Elternzeit, die viele Frauen nahtlos an den Mutterschutz anknüpfen, wird der Arbeitgeber aus der Pflicht entlassen. Stattdessen zahlt der Staat das sogenannte Elterngeld, das sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate berechnet, um fehlendes Erwerbseinkommen zu ersetzen. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Unterstützung hängt davon ab, ob du dich für das 12-monatige Basiselterngeld oder das 24-monatige ElterngeldPlus entscheidest.

* Eltern können wählen oder beides kombinieren

Basiselterngeld

Beim Basiselterngeld kann ein Elternteil mindestens zwei und maximal 12 Monate die Unterstützung in Anspruch nehmen. Zwei weitere sogenannten "Partnermonate" gibt es, wenn beide Partner das Kind betreuen. Auch Alleinerziehende können das Elterngeld bis zu 14 Monate beziehen.  

ElterngeldPlus

Das ElterngeldPlus gibt es für Eltern, die während der Elternzeit in Teilzeit weiter erwerbstätig sind. Es wird zwar doppelt so lange gezahlt als das Elterngeld, maximal bis zu 28 Monaten, beträgt jedoch nur die Hälfte des Betrags des Basiselterngeld. Sofern beide Eltern während der Elternzeit zwischen 25 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten diese sogar vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate (also bis zu 32 Monatsauszahlungen). Dies gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehenden steht wie beim Basiselterngeld der gesamte Partnerschaftsbonus zu.

Der Antrag auf das Basiselterngeld oder ElterngeldPlus kann erst nach der Geburt des Kindes gestellt werden. Das Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt, deshalb bestenfalls in den ersten Monaten erledigen.

Wie viel Geld dir während der Elternzeit genau zusteht, erfährst du im Elterngeld-Rechner des deutschen Bundesministerium für Familie.

Kinderbetreuungsgeld in Österreich

In Österreich können Eltern während der Elternkarenz das sogenannte Kinderbetreuungsgeld erhalten. Ganz egal, wie lange dieses bezogen wird, allen anspruchsberechtigten Eltern steht ein gleich hoher Gesamtbetrag zur Verfügung. Wenn nur ein Elternteil das Betreuungsgeld bezieht, beträgt dieses 12.366 Euro, wenn sich beide Elternteile das Kindergeld aufteilen wird es auf 15.449 Euro erhöht. Die Anspruchsdauer beginnt mit dem Tag der Geburt des Kindes.

Du willst wissen, wie viel Kinderbetreuungsgeld du genau beziehen kannst? Hier gelangst du zum Online-Rechner des österreichischen Bundesministerium für Jugend und Familie.

Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz

Während der lediglich 14-Wochen langen Elternkarenz in Schweiz, kann die Mutter 80 Prozent ihres Lohnes weiterbeziehen, höchstens jedoch 196 Franken pro Tag. Diese sogenannte Mutterschaftsentschädigung bezieht sich nur auf die Mutter und ist bis zu 98 Lohntagen auszuzahlen. Väter haben es in der Schweiz etwas schwieriger: Die Vaterschaftsentschädigung beträgt zwar ebenfalls 80 Prozent des Lohnes (maximal 196 Franken pro Tag), darf jedoch nur insgesamt 14 Tage bezogen werden.

Wie viel Betreuungsgeld dir genau zusteht, kannst du im Online-Rechner der SVA Zürich herausfinden.

letztes Update: 14. Juli 2022