
Elternzeit beantragen: Rechtliche Grundlage & Elterngeld
Gerade in der ersten Zeit nach der Geburt eines Kindes haben die meisten Eltern den Wunsch, möglichst viel Zeit mit der Familie zu verbringen. Mithilfe der Elternzeit lässt sich das auch mit dem Berufsleben vereinbaren: Während dieser unbezahlten Freistellung bleibt das Arbeitsverhältnis bestehen und Eltern können sich voll und ganz um das Kind kümmern, ohne sich Sorgen um ihre berufliche Situation machen zu müssen.
Doch wie lässt sich Elternzeit eigentlich beantragen? Wie lange darfst du in Elternzeit – und wie viel Elterngeld steht dir zu? Wir haben für dich das Wichtigste rund um die Elternzeit in Deutschland, Österreich und der Schweiz zusammengestellt.
Was ist Elternzeit?
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit vom Beruf für Eltern, die ihre Kinder selbst betreuen und erziehen. Diese unbezahlte Freistellung ist ein rechtlicher Anspruch des Arbeitnehmenden gegenüber dem Arbeitgeber.
Die Grundlage der Elternzeit in Deutschland bildet das Bundeselterngeld- und Elternzeitgesetz, es trat zum 1. Januar 2007 in Kraft. In Österreich spricht man von Elternkarenz: Sie kann bis zum vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes genutzt werden. Die Schweiz hat ein etwas anderes System, die Begriffe Elternzeit und Elterngeld gibt es dort so nicht. Erwerbstätige Mütter haben aber Anspruch auf einen bezahlten Mutterschaftsurlaub von 14 Wochen.
Kündigungsschutz während der Elternzeit
Für Deutschland, Österreich und die Schweiz gilt gleichermaßen: Das Arbeitsverhältnis bleibt über die gesamte Dauer der Elternzeit (bzw. des Mutterschaftsurlaubs) bestehen. Während der Elternzeit sowie bis vier Wochen nach deren Ende besteht ein Kündigungs- und Entlassungsschutz. In der Schweiz bist du bis 16 Wochen nach der Niederkunft vor Kündigung geschützt.
Entscheidest du dich in Deutschland und Österreich für die Elternzeit bzw. Elternkarenz, muss dir dein Arbeitgeber die Möglichkeit geben, im Anschluss an die unbezahlte Freistellung in das Unternehmen zurückzukehren. Bei dem Wiedereinstieg nach der Elternzeit stehen dir dieselben vertraglichen Konditionen, das gleiche Gehalt und ein gleichwertiger Arbeitsplatz wie vor der Auszeit zu.
Wer kann die Elternzeit beantragen?
Grundsätzlich hat jedes Elternteil, das sich in einem Arbeitsverhältnis befindet, einen Anspruch auf die Elternzeit, um ein Kind betreuen und erziehen zu können. Es spielt keine Rolle, ob du in Teilzeit arbeitest, ein befristetes Arbeitsverhältnis hast oder noch in der Ausbildung bist.
Nur wenn du zum Beispiel selbstständig oder arbeitslos, Student:in oder Schüler:in, ehrenamtlich tätig oder auch Geschäftsführer:in eines Unternehmens bist, hast du leider kein Anrecht auf die unbezahlte Freistellung.
Meistens gehen die Frauen in Elternzeit
Die Elternzeit wird jedoch noch immer vorwiegend von Müttern in Anspruch genommen. Während viele Frauen für den Nachwuchs lange im Job aussetzen, pausieren die meisten Väter nur kurz.
In vielen Familien in Deutschland nimmt der Vater maximal zwei Monate: Genau so lange muss der Partner seine Berufstätigkeit unterbrechen, damit eine Familie das Elterngeld voll ausschöpfen kann.
Neben dem finanziellen Motiv geben Eltern im Rahmen einer Umfrage des Marktforschungsinstituts YouGov (2020) verschiedene Gründe für die Ungleichverteilung der Elternzeit an: Zum einen haben Frauen häufig das stärkere Bedürfnis, bei ihrem Kind zu bleiben, zum anderen verdient der Vater oft mehr als die Mutter.
Gründe für die Ungleichverteilung (Zustimmung des Elternteils in Prozent)
Angegebene Gründe | Zustimmung der Väter | Zustimmung der Mütter |
Finanzielle Gründe: Der Mann verdient mehr als die Mutter | 53 % | 56 % |
Frauen haben ein stärkeres Bedürfnis, bei ihrem Kind zu bleiben | 41 % | 54 % |
Es ist für die Betreuung des Kindes besser, wenn die Mutter zu Hause bleibt | 31 % | 32 % |
Für Männer ist es schwieriger, mit dem Arbeitgeber eine längere Elternzeit zu verhandeln | 30 % | 31 % |
Doch bedeutet die Elternzeit wirklich den beruflichen Abstieg für Eltern? In unserem Ratgeber über den Wiedereinstieg nach der Elternzeit haben wir alles Wissenswerte für dich zusammengefasst.
Schwangerschaft dem Arbeitgeber melden?
Eine Schwangerschaft führt bei vielen berufstätigen Frauen erst einmal zu großer Verunsicherung: Bist du verpflichtet, die Schwangerschaft deinem Arbeitgeber mitzuteilen? Falls ja: Wann muss du die Schwangerschaft melden – und darf dir während der Schwangerschaft gekündigt werden?
Gemäß dem deutschem Arbeitsrecht besteht für Schwangere zwar keine Mitteilungspflicht – aber du profitierst ab dem Tag, an dem du deinen Arbeitgeber über die Schwangerschaft informierst, vom Mutterschutzgesetz (MuSchG). Es stellt Arbeitnehmerinnen während der gesamten Schwangerschaft und bis vier Monate nach der Entbindung unter besonderen Kündigungsschutz.
Mütter stehen unter besonderem Schutz
Das bedeutet: Es lohnt sich, deinem Arbeitgeber die Schwangerschaft und den voraussichtlichen Zeitpunkt deiner Entbindung frühzeitig mitzuteilen. Verlangt dein Arbeitgeber in diesem Zusammenhang ein Attest einer Arztpraxis oder einer Hebamme, solltest du es natürlich vorlegen.
Väter hingegen haben während der Schwangerschaft der Partnerin nicht automatisch Kündigungsschutz. Für sie tritt er erst in Kraft, wenn die Elternzeit beantragt wurde.
Wie & wann musst du Elternzeit beantragen?
Du musst Elternzeit nicht wirklich beantragen, sondern lediglich bei deinem Arbeitgeber anmelden: in Deutschland bis spätestens sieben Wochen, in Österreich mindestens drei Monate vor Beginn der Karenz. Dafür reicht ein einfaches Dokument mit deiner Unterschrift.
In der Mitteilung an deinen Arbeitgeber solltest du angeben, in welchem Zeitraum du die Elternzeit in Anspruch nehmen möchtest. Dein Chef darf die Anmeldung nicht ablehnen und muss dir zeitnah eine schriftliche Bestätigung zukommen lassen.
Beachte dabei unbedingt die Frist des Kündigungs- und Entlassungsschutzes im jeweiligen Land: Beantragst du die Elternzeit bereits mehrere Monate vor der Geburt, stehst du nicht zwangsläufig unter Kündigungsschutz.
Elternzeit beantragen: Muster für deinen Antrag
Um deine Elternzeit bei deinem Arbeitgeber zu beantragen, kannst du dich an unserem Muster-Formular orientieren: einfach den Antrag downloaden, ausfüllen und abschicken.
Wie kannst du die Dauer der Elternzeit berechnen?
Wie lang deine Elternzeit ist und wann du sie nimmst, hängt von den Regelungen in deinem Land ab – und natürlich von deiner eigenen Planung:
- In Deutschland beträgt die Elternzeit (unabhängig vom Mutterschutz) bis zu drei Jahre pro Kind. Jedes Elternteil kann seine Elternzeit flexibel in drei verschiedene Zeitabschnitte einteilen. Zwischen dem dritten und bis zum achten Geburtstag sind jedoch maximal 24 Monate erlaubt. Die Freistellung beginnt zum Wunschtermin der Arbeitnehmenden und endet spätestens mit dem vollendeten achten Lebensjahr des Kindes.
- In Österreich haben Eltern Anspruch auf eine bis zu zweijährige Elternkarenz – zusätzlich zum Mutterschutz, also dem Beschäftigungsverbot acht Wochen vor und nach der Geburt. Die Karenz läuft mit dem vollendeten zweiten Lebensjahr des Kindes automatisch aus. Als Paar dürft ihr die Freistellung zweimal zwischen euch aufteilen: Insgesamt sind also insgesamt drei Karenzteile zulässig (z.B. Mutter/Vater/Mutter).
- In Hinblick auf die Dauer bildet die Schweiz mit lediglich 14 Wochen für die Mutter und zwei Wochen für den Vater das europäische Schlusslicht. In der Regel beginnt der Mutterschaftsurlaub dort mit dem Tag der Geburt des Kindes und ist nicht in verschiedene Zeitabschnitte einteilbar.
Wie hoch ist das Elterngeld?
Während der Freistellung fällt ein Teil des Einkommens der Familie aus: Ein finanzieller Ausgleich ist daher wichtig. Alle drei Länder unterstützen die Eltern durch unterschiedliche finanzielle Leistungen.
Mutterschaftsgeld in Deutschland
Bereits während des Mutterschutzes steht dir ein finanzieller Ausgleich zu: Während diesem Beschäftigungsverbot, das normalerweise sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin beginnt und acht Wochen nach der Geburt endet, erhältst du das Mutterschaftsgeld.
Die Krankenkasse übernimmt maximal 13 Euro pro Tag. Lag dein durchschnittliches Nettoeinkommen in den letzten drei abgerechneten Monaten vor Eintritt der Schwangerschaft darüber, ist der Arbeitgeber verpflichtet, die Differenz auszugleichen.
Du erhältst während dieser Zeit also weiterhin dein volles Gehalt. Frauen, die privat oder familienversichert sind, bekommen vom Bundesversicherungsamt ein einmaliges Mutterschaftsgeld von bis zu 210 Euro.
Elterngeld in Deutschland
In der Elternzeit, die bei vielen Frauen direkt auf den Mutterschutz folgt, wird der Arbeitgeber aus der Pflicht entlassen. Stattdessen zahlt der Staat das sogenannte Elterngeld, um fehlendes Erwerbseinkommen zu ersetzen.
Das Elterngeld berechnet sich aus dem durchschnittlichen Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate. Die tatsächliche Höhe der finanziellen Unterstützung hängt davon ab, ob du dich für das 12-monatige Basiselterngeld oder das 24-monatige ElterngeldPlus entscheidest. Für jeden Lebensmonat des Kindes könnt ihr als Paar neu entscheiden, welche Variante euch lieber ist.
Deutsches Elterngeld: Basiselterngeld
Deutschen Eltern stehen insgesamt 14 Monate Basiselterngeld zu. Wer wie lange in Elternzeit geht, darf jedes Paar frei wählen: Ein Elternteil kann dabei mindestens zwei und maximal 12 Monate Unterstützung in Anspruch nehmen. Alleinerziehende erhalten bis zu 14 Monate lang Elterngeld.
Für Geburten ab dem 1. April 2024 gilt: Innerhalb des ersten Lebensjahres des Kindes können beide Elternteile einen Monat lang gleichzeitig Elterngeld beziehen. Vorher waren zwei Partnermonate innerhalb der ersten zwei Lebensjahre möglich. Für Eltern von Zwillingen, Frühchen oder Kindern mit Behinderung gelten nach wie vor die alten Regelungen.
ElterngeldPlus und Partnerschaftsbonus
Das ElterngeldPlus ist vor allem für Eltern vorgesehen, die während der Elternzeit weiter erwerbstätig sind. Es wird doppelt so lange gezahlt wie das Basiselterngeld – dafür bekommst du nur die Hälfte des Betrags, den du beim Basiselterngeld erhalten würdest.
Durch den sogenannten Partnerschaftsbonus haben Paare die Möglichkeit, den Bezugszeitraum des Elterngeldes um bis zu vier Monate zu verlängern: Sofern beide Elternteile während der Elternzeit zwischen 24 und 30 Wochenstunden arbeiten, erhalten sie vier zusätzliche ElterngeldPlus-Monate.
Das gilt auch für getrennt erziehende Eltern. Alleinerziehende haben (wie beim Basiselterngeld) Anspruch auf den gesamten Partnerschaftsbonus.
Wie hoch ist das Elterngeld in Deutschland?
Den Antrag für das Basiselterngeld oder das ElterngeldPlus kannst du erst nach der Geburt des Kindes stellen. Aber Vorsicht: Das Elterngeld wird maximal für drei Lebensmonate rückwirkend gezahlt – deshalb empfehlen wir dir, dich frühzeitig darum zu kümmern.
Wie viel Elterngeld du bekommst, hängt von unterschiedlichen Faktoren ab. Je nach Einkommen, Lebenssituation und anderen Leistungen beträgt das Basiselterngeld zwischen 300 und 1.800 Euro monatlich und das ElterngeldPlus zwischen 150 und 900 Euro monatlich.
Wie viel Elterngeld dir während der Elternzeit genau zusteht, erfährst du im Elterngeld-Rechner des deutschen Bundesministerium für Familie.
Einkommensgrenzen für Elterngeld in Deutschland
Seit dem 1. April 2024 gelten neue Regelungen beim Elterngeld. Sie betreffen vor allem die Einkommensgrenzen der Eltern: Verdienen beide Partner zusammen mindestens 200.000 Euro (zu versteuerndes Einkommen), haben sie keinen Anspruch mehr auf Elterngeld. Für Geburten ab dem 1. April 2025 sind es nur noch 175.000 Euro.
Wichtig: Das zu versteuernde Einkommen ist nicht dasselbe wie das Bruttoeinkommen. Der Betrag wird vom Finanzamt ermittelt, du findest ihn in deinem Steuerbescheid.
Kinderbetreuungsgeld in Österreich
In Österreich können Eltern während der Elternkarenz das sogenannte Kinderbetreuungsgeld erhalten. Jedes Paar kann dabei zwischen zwei Systemen wählen: dem Kinderbetreuungsgeld-Konto als Pauschalsystem und dem einkommensabhängigen Kinderbetreuungsgeld. Beantragen kannst du beide Varianten frühestens am Tag der Geburt.
Pauschales Kinderbetreuungsgeld-Konto in Österreich
Die Höhe des Kinderbetreuungsgeld-Kontos ist immer gleich: Es handelt sich um eine Pauschale, die unabhängig vom Einkommen der Eltern ist. Wenn nur ein Elternteil das Betreuungsgeld bezieht, beträgt dieses insgesamt rund 15.016 Euro. Teilen sich beide Elternteile das Kindergeld auf, wird es auf 18.760 Euro erhöht.
Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld-Konto in Anspruch, wird es 365 Tage bis 851 Tage ab der Geburt des Kindes ausbezahlt. Beziehen beide Elternteile diese Variante, erhalten sie es ab der Geburt des Kindes für 456 Tage bis 1.063 Tage. Während des gesamten Zeitraums können die Eltern zweimal einen Wechsel der Bezugsperson beantragen.
Einkommensabhängiges Kinderbetreuungsgeld
Um das einkommensabhängige Kinderbetreuungsgeld in Österreich zu beziehen, musst du in den sechs Monaten vor der Geburt kranken- und pensionsversicherungspflichtig erwerbstätig gewesen sein. Die Höhe beträgt 80 Prozent deines bisherigen Einkommens bis zu einem Maximalsatz von 80,12 Euro pro Tag (ca. 2.400 Euro pro Monat).
Nimmt nur ein Elternteil das Kinderbetreuungsgeld in Anspruch, wird es längstens bis zum 365. Tag ab Geburt des Kindes ausbezahlt. Sind es beide Elternteile, erhalten sie es maximal bis zum 426. Tag ab der Geburt des Kindes.
Du willst wissen, wie viel Kinderbetreuungsgeld du genau beziehen kannst? Hier kommst du zum Online-Rechner des österreichischen Bundesministerium für Jugend und Familie.
Mutterschaftsentschädigung in der Schweiz
Während dem 14-wöchigen Mutterschaftsurlaub in der Schweiz erhält die Mutter 80 Prozent ihres AHV-pflichtigen Erwerbseinkommens, höchstens jedoch 220 CHF pro Tag. Diese sogenannte Mutterschaftsentschädigung wird ab dem Tag der Geburt bis zu 14 Wochen (98 Tage) ausbezahlt.
Für Väter ist es in der Schweiz etwas schwieriger: Die Vaterschaftsentschädigung beträgt zwar ebenfalls 80 Prozent des Einkommens (maximal 220 CHF pro Tag), es gibt sie aber nur für insgesamt 14 Tage. Väter können die Vaterschaftsentschädigung innerhalb von sechs Monaten nach der Geburt zusammenhängend oder tageweise beziehen.
Wie viel Mutterschafts- bzw. Vaterschaftsentschädigung dir genau zusteht, kannst du mit den Rechnern der kantonalen Ausgleichskassen (wie der SVA Zürich) herausfinden.