Wann es okay ist, im Bewerbungsgespräch zu lügen

Lebensläufe werden mit den besten Eigenschaften und tollsten ehemaligen Tätigkeiten aufgehübscht. Im Bewerbungsgespräch gehen die Lügen weiter und man beschreibt sich selbst als eine perfekt für den Job geeignete Person, obwohl das vielleicht gar nicht ganz stimmt. Wir sagen dir in diesem Artikel, wann eine Lüge im Bewerbungsgespräch klargeht und wann du auf die moralischen Entgleisungen lieber verzichten solltest.

Keine Kinder geplant

Du darfst sogar hochoffiziell und auf gesetzlicher Basis gestützt in deinem Bewerbungsgespräch lügen. Really? Ja, aber natürlich nur in bestimmten Belangen.

Der Klassiker: Solltest du schwanger sein oder eine Schwangerschaft in nächster Zeit planen, kannst du diese Information nach dem starken Eingriff in deine Intimsphäre im Bewerbungsgespräch verschweigen. Warum genau? Es wäre von deinem zukünftigen Arbeitgeber diskriminierend, wenn er dich aus diesem Grund nicht einstellen würde. Das hat auch etwas mit Gleichberechtigung zu tun - Männer würden von Personalern kaum danach gefragt, ob sie demnächst Vater werden wollen. Sobald du deinen Job aber einmal angetreten hast, musst du dein Unternehmen über eine vorliegende Schwangerschaft informieren. Schließlich hast du in der Zeit besondere Rechte und musst durch den Arbeitgeber geschützt werden.

„Sind Sie verheiratet?“ - Aber sicher. Nein, im Ernst, du bist seit Jahren Single und ein neuer Lebenspartner ist auch nicht in Sicht. Manche Personaler stellen die Frage nach dem Familienstand gerne, weil sie überprüfen wollen, ob du innerlich schon gefestigt bist und ein längerfristiger Mitarbeiter am Standort bist. Dein Familienstand geht im Vorstellungsgespräch aber niemanden etwas an. Auch später ist er einzig und allein für die Berechnung deiner steuerlichen Abzüge wichtig. Von deiner sexuellen Orientierung musst du übrigens beim Bewerbungsgespräch genauso wenig erzählen. Ob du dich trotzdem irgendwann einmal vor den Kollegen outen solltest, sagen wir dir in unserem Artikel zu LGBTIQ am Arbeitsplatz.

Vorstrafen? - Habe ich keine

Hast du früher einmal großen Mist gebaut und eine Vorstrafe bekommen? Das dürfte für einige Arbeitgeber zunächst einmal abschreckend wirken. Sie haben Angst, dass du nochmal straffällig werden könntest - auch, wenn du völlig rehabilitiert bist und deine Taten sehr bereust. Der Gesetzgeber unterstützt dich hier und erlaubt dir, bei Fragen nach deinen allgemeinen Vorstrafen zu lügen. Ausnahmen gibt es natürlich für Positionen mit erhöhter Verantwortung. Bei der Bundespolizei oder der Bundeswehr wirst du vor deiner endgültigen Einstellung sowieso nicht um einen Strafregisterauszug herumkommen. Hier macht es also Sinn, dass du von Anfang an mit offenen Karten spielst. Denn wer weiß: Deine Offenheit und ehrliche Reue könnten wertgeschätzt werden und dir einen Vorteil verschaffen.

Natürlich wähle ich die richtige Partei!

Wahrscheinlich sind alle Religionen von Vorurteilen behaftet, weshalb sie im schlimmsten Fall beim Bewerbungsgespräch dazu führen könnten, dass du einen Job nicht bekommst. Sofern du dich nicht gerade bei der Katholischen Kirche oder der Evangelischen Kirche bzw. jeglichen anderen konfessionellen Arbeitgebern bewirbst, darfst du bei einer Frage nach deiner Religionszugehörigkeit jederzeit lügen. Ähnlich verhält es sich bei der politischen Überzeugung bzw. einer Parteizugehörigkeit. Du bist konservativ, alternativ oder eher progressiv eingestellt? Für die Frage nach deiner politischen Überzeugung kannst du lügen bis sich nur so die Balken biegen. Mach dir vor deiner Lüge aber bewusst, dass du dich in einem Unternehmen, das nicht nach deinen politischen Überzeugungen handelt, vielleicht nicht auf Dauer wohlfühlen könntest.

Zu guter Letzt: Fragt ein Personaler danach, ob du eine Behinderung hast, geht eine gelogene Antwort ohne Probleme durch. Der Gesetzgeber hat das beschlossen, weil Menschen mit körperlichen oder geistigen Einschränkungen im Bewerbungsprozess sonst benachteiligt werden könnten. Da du mit deiner Behinderung aber besondere Ansprüche hast, solltest du dem Arbeitgeber allerspätestens bei einer Kündigung Bescheid geben. Je nachdem, in welchem Land du lebst, muss nach bestimmter Zeit sogar der Behindertenausschuss der Kündigung durch das Unternehmen zustimmen. Hier erfährst du im Detail, wie du trotz deiner Einschränkungen gut durch das Arbeitsleben kommst.

Macht Betrug klug?

Du darfst natürlich auch über deine nicht vorhandene Teamfähigkeit, deinen Jähzorn oder über dein gar nicht einmal so hohes Gehalt im ehemaligen Job lügen. Niemand kann es dir verbieten. Im Bewerbungsgespräch wird schließlich auch auf Seiten der Personaler gelogen. Sätze wie „Wir müssen Sie fürs Erste auf einer niedrigeren Position einstellen“ oder „Wir geben Ihnen noch diese Woche Bescheid“ dürfen sich Bewerber quasi am laufenden Band anhören. Nach deiner Einstellung hast du aber fast schon eine Garantie dafür, dass dein Betrug auffällt. Das muss nicht gleich in einer Kündigung enden, unangenehm ist die aufgeflogene Lüge aber für alle Beteiligten.

Letztendlich musst du alle moralischen Entgleisungen vor dir selbst rechtfertigen. Wir können dir nur empfehlen, die Personaler nur nach den gesetzlich verbotenen Fragen anzulügen.