Schneller aus dem Arbeitsvertrag: So kündigst du trotz Frist
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Ein fester Arbeitsplatz mit langer Kündigungsfrist bietet vor allem eines: Sicherheit und Planbarkeit – was einen in eher unsicheren Zeiten nachts besser schlafen lässt. Dennoch gibt es viele Gründe, weshalb Arbeitnehmer:innen ihren Arbeitsplatz möglichst schnell verlassen möchten. Im besten Fall willst du die Kündigungsfrist wegen eines neuen Jobs verkürzen, in dem du am liebsten sofort starten möchtest. Aber auch persönliche Umstände wie ein Umzug, familiäre Verpflichtungen oder gesundheitliche Probleme können Auslöser sein. Manche Arbeitnehmer:innen sind auch unzufrieden mit den Arbeitsbedingungen, der Unternehmenskultur oder dem Verhältnis zu Vorgesetzten und Kolleg:innen. Im schlimmsten Fall sind es gravierende Gründe wie ausbleibende Gehaltszahlungen oder Mobbing am Arbeitsplatz, die eine schnelle Kündigung erforderlich machen. Was auch immer der Auslöser ist, es ist wichtig, die eigenen Rechte zu kennen, vor allem wenn dein alter Arbeitgeber dich nicht gehen lässt.
Kündigungsfrist: Das gilt
Die Kündigungsfrist ist der Zeitraum zwischen dem Zugang der Kündigung und der tatsächlichen Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Wenn du deinen Job wechseln möchtest, musst du deshalb deine Kündigungsfrist kennen. Ein Wechsel ist nämlich erst nach ihrem Ablauf möglich.
Um deine Kündigungsfrist herauszufinden, wirfst du einen Blick in deinen Arbeitsvertrag. Für Angestellte ist eine Kündigungsfrist von drei Monaten zum Monatsende üblich. In vielen Unternehmen gilt: Je höher die Position, desto länger die Kündigungsfrist.
Warum du deine Kündigungsfrist kennen solltest - ein paar Rechenbeispiele
Nehmen wir an, du hast laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu Monatsende:
- Wenn du deine Kündigung am 31. Mai einreichst, endet deine Kündigungsfrist Ende August – ab September kannst du in deinem neuen Job starten.
- Wenn du deine Kündigung am Anfang eines Monats einreichst, zum Beispiel am 2. März, startet die Kündigungsfrist dennoch erst im nächsten Monat. Ab Juli kannst du in deinem neuen Job starten.
Nehmen wir an, du hast laut Arbeitsvertrag eine Kündigungsfrist von drei Monaten zu Quartalsende. Das bedeutet, dass du nur zu vier Zeitpunkten im Jahr kündigen kannst: zu Ende März, Ende Juni, Ende September und Ende Dezember:
- Wenn du deine Kündigung beispielsweise Mitte Februar einreichst, beginnt der Ablauf der Kündigungsfrist erst ab April – und du kannst erst ab dem 1. Juli einen neuen Job beginnen.
- Reichst du deine Kündigung jedoch zu Ende Dezember ein, bist du schon ab April frei für eine neue Anstellung.
Was ist die gesetzliche Kündigungsfrist?
Die gesetzliche Kündigungsfrist greift, wenn im Arbeitsvertrag keine Regelung bezüglich der Kündigungsfrist festgehalten wurde. Sie richtet sich nach § 622 BGB und hängt von der Dauer der Betriebszugehörigkeit ab. Für Arbeitnehmer:innen beträgt die Frist in der Regel vier Wochen zum 15. oder zum Monatsende. Arbeitgeber müssen je nach Beschäftigungsdauer längere Fristen einhalten.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Unternehmen
In einem Arbeitsverhältnis haben beide Seiten eine Kündigungsfrist. Wenn dein Arbeitgeber dich kündigen möchte gilt: Je länger du in einem Unternehmen arbeitest, desto länger ist die Kündigungsfrist für dein Unternehmen:
- Nach zwei Jahren im Unternehmen: Ein Monat zum Ende eines Kalendermonats
- Nach fünf Jahren im Unternehmen: Zwei Monate
- Nach acht Jahren im Unternehmen: Drei Monate
- Nach zehn Jahren im Unternehmen: Vier Monate
- Nach zwölf Jahren im Unternehmen: Fünf Monate
- Nach 15 Jahren im Unternemen: Sechs Monate
- Nach 20 Jahren im Unternehmen: Sieben Monate
Verlängert sich die Kündigungsfrist, wenn man noch Urlaub hat?
Nein, die Kündigungsfrist verlängert sich nicht, wenn du noch offenen Urlaub hast. Der Urlaub wird während der Kündigungsfrist entweder genommen oder ausbezahlt.
Kündigungsfrist verkürzen: Diese Möglichkeiten hast du
Wenn du zum Beispiel wegen eines neuen Jobs nicht bis zum Ablauf der offiziellen Kündigungsfrist warten kannst oder möchtest, gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, sie zu verkürzen.
1. Aufhebungsvertrag
Ein Aufhebungsvertrag (auch einvernehmliche Kündigung genannt) ist die einfachste Möglichkeit, einen alten Arbeitsvertrag aufzuheben und ohne Kündigungsfrist zu beenden. Mit einem Aufhebungsvertrag stoppen beide Parteien das Arbeitsverhältnis einvernehmlich zu einem vereinbarten Zeitpunkt.
Wie unterscheiden sich Kündigung und Aufhebungsvertrag konkret?
Eine Kündigung kann seitens des Arbeitgebers oder des:der Arbeitnehmer:in erfolgen. Mit ihr wird ein bestehendes Arbeitsverhältnis beendet, auch gegen den Willen des:der jeweils anderen. Sie ist wirksam, wenn sie von der Seite unterschrieben ist, die sie erklärt. In der Regel ist ein Kündigungsgrund notwendig. Eine Kündigung kann auch zurückgenommen werden.
Mit einem Aufhebungsvertrag hingegen beenden Arbeitgeber und Arbeitnehmer:in das Arbeitsverhältnis gemeinsam und freiwillig. Er ist nur mit der Unterschrift beider Seiten wirksam, die Angabe eines Grunds ist kein Muss. Ist der Aufhebungsvertrag erstmal unterschrieben, könnt ihr ihn nur in gegenseitigem Einvernehmen ändern oder wieder aufheben.
Aufhebungsvertrag – darauf solltest du achten
Ein Aufhebungsvertrag ist viel flexibler als eine Kündigung. Du profitierst durch ihn, wenn du frei sein möchtest, zum Beispiel, um ohne Wartezeit in einem Traumjob mit guter Karriereaussicht durchzustarten. Einen Aufhebungsvertrag vorschnell zu unterschreiben, ist aber nie eine gute Idee. Damit dein Plan des Jobwechsels oder der Neuorientierung auch aufgeht, achte darauf, dass alles Wichtige im Vertrag enthalten ist und sich bestimmte Klauseln nicht nachteilig für dich auswirken.
Abfindung verhandeln
Je nach Situation sind bei Auflösungsverträgen Abfindungen durchaus üblich. Entscheidend für die Höhe deiner Abfindung sind nicht nur Faktoren wie die Dauer deiner Betriebszugehörigkeit, sondern auch dein Verhandlungsgeschick. Stelle sicher, dass die Abfindungssumme als Zahl im Vertrag festgelegt ist, achte dabei auf Brutto und Netto und stelle sicher, dass die Sozialversicherungsbeiträge durch den Arbeitgeber geleistet werden. Ausstehende Ansprüche wie Urlaub, Überstunden oder sonstige Zahlungen, die du regelmäßig erhalten hast, sollten auch mitverrechnet werden.
Sperrfrist beim Arbeitslosengeld
Ein Kündigungsgrund muss im Aufhebungsvertrag nicht erwähnt werden, aber man kann einen angeben. Vorsicht: Eine Neuorientierung wird von der Agentur für Arbeit nicht als Kündigungsgrund akzeptiert. Wenn du noch keinen neuen Job in Aussicht hast und dein Arbeitsverhältnis durch eine einvernehmliche Kündigung auflöst, droht dir daher eine Sperrfrist beim Arbeitslosengeld. Einige dich mit deinem Arbeitgeber deshalb über den genauen Beendigungszeitpunkt und -grund.
Vorsicht, Wettbewerbsverbot
Dein Arbeitgeber kann im Aufhebungsvertrag von dir verlangen, für eine bestimmte Zeit nach deiner Kündigung keine Konkurrenztätigkeit auszuführen, also eine Stelle bei einem direkten Wettbewerber anzutreten. Bei einem Verstoß droht dir möglicherweise eine Vertragsstrafe. Da das eine erhebliche Einschränkung ist, solltest du in der Abfindung angemessen dafür entschädigt werden – oder dein Arbeitgeber auf die Klausel verzichten.
Aufhebungsvertrag: Wann Vorsicht geboten ist
Wenn du selber eigentlich gar nicht kündigen möchtest und dein:e Arbeitgeber:in dir einen Aufhebungsvertrag vorschlägt, weil er:sie die Kündigungsfrist verkürzen möchte, solltest du vorsichtig sein. Aufhebungsverträge können auch zu Lasten von dir als Arbeitnehmer:in formuliert sein. Dann drohen finanzielle Nachteile, wie der Verlust des Kündigungsschutzes oder eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld. Zudem kann es passieren, dass wichtige Ansprüche, zum Beispiel auf Abfindung oder Resturlaub, nicht berücksichtigt werden. Daher solltest du den Vertrag genau prüfen und im Zweifel rechtlichen Rat einholen.
Aufhebungsvertrag – mögliche Risiken
Wenn du die Kündigungsfrist nicht einhalten willst, wegen deinem neuen Job, ist ein Aufhebungsvertrag die einfachste Möglichkeit. Dennoch kann ein Aufhebungsvertrag auch Risiken für dich bergen, die dir bewusst sein sollten:
- Sperrzeit beim Arbeitslosengeld, wenn kein wichtiger Grund für die Beendigung des Arbeitsverhältnisses angegeben wird.
- Verlust von Ansprüchen wie Abfindung, Resturlaub oder Sonderzahlungen, falls sie nicht im Vertrag geregelt sind (der Auflösungsvertrag macht deinen bisherigen Arbeitsvertrag ungültig).
- Keine Kündigungsschutzklage möglich, da der Vertrag das Arbeitsverhältnis einvernehmlich beendet.
2. Außerordentliche Kündigung
Bei einer außerordentlichen Kündigungen gelten keine Kündigungsfristen, das Arbeitsverhältnis wird sofort aufgelöst. Eine fristlose außerordentliche Kündigung kann bei schwerem Fehlverhalten durch den:die Mitarbeiter:in vom Arbeitgeber ausgesprochen werden. Für Arbeitnehmer:innen kommt eine außerordentliche Kündigung infrage, wenn die Situation am Arbeitsplatz nicht zumutbar ist und schwerwiegende Gründe vorliegen. Eine außerordentliche Kündigung durch den:die Arbeitnehmer:in stellt daher den letzten Ausweg aus einem unzumutbaren Arbeitsverhältnis dar und ist keine Option, wenn du wegen eines neuen Jobs schnell aus deinem bestehenden Vertrag raus möchtest.
3. Urlaubs- oder Freistellungsregelung
Hast du noch Urlaubstage offen oder auszugleichende Überstunden? Nachdem du die Kündigung eingereicht hast, kannst du dir diese so legen, dass du bereits vor Vertragsende deinen letzten Arbeitstag hast. Eine andere Alternative ist eine Freistellungsregelung nach der Kündigung. Unternehmen greifen auf diese Operation zurück, wenn nach der Kündigung der:die Arbeitnehmer:in nicht mehr aktiv am Arbeitsgeschehen teilnehmen soll, beispielsweise um Betriebsgeheimnisse zu schützen. Solltest du zu einem Unternehmen wechseln, das im Wettbewerb zu deinem alten Arbeitgeber steht, kann das Unternehmen durch eine Freistellung eine eventuelle Beeinflussung von Kund:innen oder Kolleg:innen verhindern.
Achtung: Freigestellt bedeutet nicht frei vom Arbeitsvertrag
Auch während einer Freistellung läuft dein Arbeitsvertrag weiter. Du kannst die freie Zeit nutzen, um dich zu erholen, zu reisen oder um dich auf den neuen Job vorzubereiten. Offiziell für das neue Unternehmen arbeiten darfst du allerdings erst nach Ablauf der Kündigungsfrist.
4. Kündigung während der Probezeit
Du stellst während der Probezeit fest, dass der Job nichts ist für dich und hast schon eine Alternative in Aussicht? Dann kannst du von der verkürzten Kündigungsfrist während der Probezeit Gebrauch machen – diese beträgt für beide Seiten zwei Wochen.
Kündigung – wann gibt es Arbeitslosengeld und wann nicht?
Wenn du nach Ablauf der Kündigungsfrist nicht direkt in einem neuen Job startest, springt die Agentur für Arbeit ein und zahlt dein Arbeitslosengeld (sofern du dich rechtzeitig arbeitslos gemeldet hast und vorher mindestens zwölf Monate beschäftigt warst). Allerdings kann die Agentur für Arbeit auch eine Sperrfrist für dein Arbeitslosengeld verhängen:
- Bei Eigenkündigung: Wenn du selbst kündigst, ohne einen wichtigen Grund (z. B. gesundheitliche Gründe mit ärztlichem Nachweis) darlegen kannst.
- Bei einer verhaltensbedingten Kündigung: Du wirst gekündigt, weil du gegen arbeitsvertragliche Pflichten verstoßen hast (z. B. unentschuldigtes Fehlen).
- Bei einer einvernehmlichen Kündigung: Wenn kein wichtiger Grund genannt wird. Auch deswegen ist es so wichtig, dass du bei einer einvernehmlichen Kündigung eine Abfindung verhandelst.
Bei Eigenkündigung oder verhaltensbedingter Kündigung beträgt die Sperrzeit bis zu 12 Wochen. In dieser Zeit wird kein Arbeitslosengeld gezahlt, die Agentur für Arbeit zahlt jedoch deine Sozialversicherung.
Schneller aus dem Arbeitsvertrag – die Situation in Österreich
Grundsätzlich ist die rechtliche Situation ähnlich wie in Deutschland. Das betrifft auch die Möglichkeit, früher aus einem Arbeitsvertrag zu kommen. Der Fachterminus für Aufhebungsvertrag lautet in Österreich einvernehmliche Auflösung und wird ähnlich wie in Deutschland gehandhabt. Sie ist die beste Wahl, um vor Ablauf der Kündigungsfrist einen Arbeitsvertrag zu beenden.
Auch in Österreich gilt zunächst, was im Arbeitsvertrag festgehalten ist. Wenn es dort keinen Passus bezüglich der Kündigungsfristen gibt und auch kein Kollektivvertrag vorliegt, greift die gesetzlich festgelegte Kündigungsfrist. In Österreich hängt die gesetzliche Kündigungsfrist davon ab, ob der Arbeitgeber oder der:die Arbeitnehmer:in das Arbeitsverhältnis beendet. Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmeri:nnen beträgt vier Wochen zum 15. oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). Vier Wochen entsprechen dabei nicht einem Kalendermonat, sondern genau 28 Tagen. Diese Frist gilt grundsätzlich, wenn der:die Arbeitnehmer:in kündigt. Wenn der Arbeitsvertrag keine anderslautende Handhabung vorgibt, haben Arbeitnehmer:innen in Österreich also die Möglichkeit, mit deutlich kürzeren Fristen ein Unternehmen zu verlassen als in Deutschland.
Gesetzliche Kündigungsfrist für Unternehmen in Österreich
Für Arbeitgeber:innen beträgt die Kündigungsfrist mindestens sechs Wochen. Sie erhöht sich mit zunehmender Dienstzugehörigkeit der gekündigten Person:
- Im ersten Jahr: Sechs Wochen
- Nach dem zweiten Jahr im Unternehmen: Zwei Monate
- Nach dem fünften Jahr im Unternehmen: Drei Monate
- Nach dem 25. Jahr im Unternehmen: Fünf Monate
Schneller aus dem Arbeitsvertrag – die Situation in der Schweiz
Auch in der Schweiz ist die schnellste Möglichkeit, aus einem Arbeitsvertrag zu kommen, ein Aufhebungsvertrag. Wenn ein Aufhebungsvertrag nicht verhandelt werden kann, greift die im Arbeitsvertrag festgehaltene Regelung beziehungsweise die gesetzlich vorgegebenen Kündigungsfristen. Diese hängen auch in der Schweiz von der Anzahl der Jahre im Unternehmen ab.
Gesetzliche Kündigungsfristen in der Schweiz
- Im ersten Jahr (nach Ablauf der Probezeit): Ein Monat
- Im zweiten bis neunten Jahr: Zwei Monate
- Ab dem zehnten Jahr: Drei Monate
Die Kündigungsfrist während der Probezeit beträgt in der Schweiz sieben Tage.
Richtig kündigen – so gehts
Du bist ready, die Kündigung einzureichen? Wir haben hier wichtige Tipps, Fristen und Mustervorlagen für dich zusammengestellt.
Letztes Update: 17. Dezember 2024