Zum Inhalt springen
rente-gehalt-gleichzeitig-wie-geht-das

Rente und Gehalt gleichzeitig: Wie geht das?

Du willst auch im Ruhestand arbeiten? Ja, das geht – und wird in Deutschland vielleicht bald noch attraktiver: Mit der neuen Aktivrente kannst du möglicherweise bald bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei dazuverdienen. Wir erklären dir, wie du Rente und Gehalt gleichzeitig beziehen kannst, was du beachten musst und wer von der Aktivrente profitieren könnte.

Rente und Gehalt gleichzeitig: Geht das überhaupt?

Die gute Nachricht gleich vorweg: Ja, du darfst neben deiner Rente arbeiten – und zwar so viel du willst. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ganz egal, ob du 500 Euro, 2.000 Euro oder sogar 5.000 Euro als Gehalt dazuverdienst: Deine Rente wird nicht gekürzt.

Das gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für vorgezogene Altersrenten (zum Beispiel die sogenannte „Rente mit 63“). Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen allerdings weiterhin an.

Mit der potenziell neuen Aktivrente wären in Deutschland ab 2026 immerhin bis zu 2.000 Euro monatlich komplett steuerfrei möglich. Allerdings sind bestimmte Personengruppen von dieser Regelung ausgeschlossen: Dazu kommen wir später noch.

„Flexirente“ ist der Oberbegriff für alle Regelungen, die den Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler machen. Dazu gehören neben dem unbegrenzten Hinzuverdienst auch Teilrenten und die Möglichkeit, durch Weiterarbeit die eigene Rente zu erhöhen.

Ab wann darf man Rente und Gehalt kombinieren?

Die Option, Rente und Gehalt gleichzeitig zu beziehen, ist erst ab dem regulären Renteneintrittsalter möglich. Das wiederum hängt von deinem Geburtsjahr ab:

  • Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate
  • Jahrgang 1960: 66 Jahre + 4 Monate
  • Jahrgang 1961: 66 Jahre + 6 Monate
  • Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre

Sobald du diese Altersgrenze erreichst, kannst du deine volle Rente ohne Abschläge beziehen. Auch als Frührentner:in darfst du seit 2023 unbegrenzt hinzuverdienen. Mehr zum Thema Renteneinsteig und Versicherungsjahre erfährst du in diesem Beitrag:

Ausnahmen: Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente

Wie bei fast jeder Regel gibt es aber auch bei diesen bestimmten Ausnahmen. Falls du eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beziehst, musst du die dafür geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachten:

  • Volle Erwerbsminderungsrente: ca. 19.661,25 Euro jährlich
  • Teilweise Erwerbsminderungsrente: ca. 39.322,50 Euro jährlich
  • Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente): 1.076,86 Euro netto pro Monat

Ist dein Gehalt höher als diese Beträge, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von deiner Rente abgezogen. Alles, was darüber liegt, wird teilweise angerechnet.

Wichtig: Du musst der Rentenversicherung unbedingt sofort Bescheid geben, wenn sich dein Einkommen ändert!

Arbeiten in der Rente: Die steuerliche Situation

Dass du unbegrenzt hinzuverdienen darfst, heißt aber nicht, dass alles steuerfrei ist. Im Gegenteil: Wenn du Rente und Gehalt gleichzeitig beziehst, musst du auf beide Einkünfte Steuern zahlen. Außer du profitierst demnächst von der steuerfreien Aktivrente – dazu kommen wir im nächsten Abschnitt.

Rentner haben denselben jährlichen Grundfreibetrag wie alle anderen Steuerpflichtigen. Außerdem wird deine Rente wird nur teilweise besteuert. Wie hoch der Freibetrag deiner Rente ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Wenn du im Jahr 2026 in Rente gehst, musst du beispielsweise 84 Prozent deiner Rente versteuern.

Bis 2040 steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr an, ab dann sind Renten zu 100 Prozent steuerpflichtig. Der Rentenfreibetrag wird im zweiten Jahr deines Rentenbezugs festgelegt und bleibt dann lebenslang gleich. Rentenerhöhungen sind aber voll steuerpflichtig.

Achtung Progressionsvorbehalt

Wenn du Rente und Gehalt gleichzeitig beziehst, werden beide Einkünfte zusammengerechnet. Dadurch kann dein Steuersatz steigen (sogenannter Progressionsvorbehalt): Je mehr du verdienst, desto höher wird also der Steuersatz auf dein Gesamteinkommen. Der steuerliche Grundfreibetrag von ca. 12.348 Euro (2026) gilt für alle deine Einkünfte zusammen.

Was ist die neue Aktivrente? – Bis zu 2.000 Euro steuerfrei & mehr.

Ab Januar 2026 kannst du unter bestimmten Voraussetzungen vielleicht bald bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur Rente dazuverdienen: Das wären immerhin 24.000 Euro im Jahr. Noch steht allerdings nicht zu 100 Prozent fest, ob die Aktivrente kommt oder nicht.

Ein großer Vorteil ist, dass die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das bedeutet, dass die steuerfreien 2.000 Euro den Steuersatz auf deine Rente und eventuelle andere Einkünfte nicht erhöhen.

Wenn die Aktivrente kommt, wird sie automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Du müsstest also nicht jeden Monat einen Antrag stellen. Solltest du mehrere Jobs haben, bei denen du in der Rente weiterarbeiten willst, kannst du die Aktivrente aber nur bei einem Arbeitgeber nutzen.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Aktivrente?

Die Aktivrente ist nur für Personen geplant, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Du hast die Regelaltersgrenze erreicht (67 Jahre bzw. Übergangsregelung)
  • Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt

Allerdings profitieren nicht alle von dieser Regelung. Ausnahmen sind:

  • Selbstständige und Freiberufler:innen
  • Land- und Forstwirte
  • Beamte
  • Minijobber:innen
  • Frührentner:innen, die noch unterhalb der Regelaltersgrenze sind

Welches Gehalt neben der Rente bleibt trotzdem steuerpflichtig?

Auch mit Aktivrente musst du auf deine Rente Steuern zahlen. Die wird nach den üblichen Regeln besteuert. Und: Nur die ersten 2.000 Euro deines monatlichen Gehalts sind steuerfrei. Alles, was darüber liegt, wird ganz normal versteuert.

Das kann zum Beispiel so aussehen:

  • Beispiel 1: Du verdienst neben der Rente ein Gehalt von 1.800 € brutto im Monat: Dein Einkommen wäre mit der Aktivrente komplett steuerfrei.
  • Beispiel 2: Du verdienst neben der Rente ein Gehalt von 3.500 € brutto im Monat: 2.000 Euro deines Einkommens wären steuerfrei, 1.500 Euro bleiben steuerpflichtig.

Rente plus Gehalt: Das Thema Sozialversicherung

Ein Haken, der vielen nicht bewusst ist, die in der Rente arbeiten wollen: Auch wenn die ersten 2.000 Euro bei der Aktivrente steuerfrei wären, bedeutet das nicht, dass sie komplett abgabenfrei sind.

Diese Sozialversicherungsbeiträge werden trotzdem ganz normal fällig:

Das macht zusammen etwa 18 bis 20 Prozent deines Einkommens aus. Diese Beiträge kannst du aber wie gewohnt bei deiner Steuererklärung absetzen.

Zahlt man Rentenversicherung in der Rente?

Von der Rentenversicherungspflicht bist du ab der Regelaltersgrenze befreit. Du kannst aber freiwillig auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter einzahlen.

Das hat den Vorteil, dass du deine Rente ab dem nächsten Jahr steigt: Pro Jahr Weiterarbeit gibt es einen Rentenzuschlag von etwa 0,5 Prozent pro Monat. Das kann sich langfristig durchaus lohnen.

Rente und Gehalt in Österreich

Auch in Österreich ist die Kombination von Alterspension und Erwerbseinkommen grundsätzlich möglich. Wer das Regelpensionsalter (derzeit 65 Jahre für Männer, schrittweise Angleichung für Frauen auf 65 bis 2033) erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird. Bei vorzeitigem Pensionsantritt gelten allerdings Zuverdienstgrenzen, die je nach Pensionsart variieren.

Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich vom deutschen System: Beide Einkünfte (Pension und Gehalt) werden zusammengerechnet und nach dem progressiven Einkommensteuertarif versteuert. Detaillierte Auskünfte erteilt die Österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Rente und Gehalt in der Schweiz

In der Schweiz können Personen nach Erreichen des Referenzalters (derzeit 65 Jahre, für Frauen schrittweise Anhebung von 64 auf 65 bis 2028) neben der AHV-Rente unbegrenzt arbeiten.

Eine Besonderheit: Erwerbstätige im Referenzalter profitieren von einem Rentner-Freibetrag von 16.800 CHF pro Jahr, bis zu dem keine AHV-Beiträge anfallen. Wer freiwillig auf diesen Freibetrag verzichtet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge und kann damit seine Rente erhöhen: eine Neuberechnung ist bis zum 70. Lebensjahr einmalig möglich.

Ab Dezember 2026 erhalten alle AHV-Rentner zusätzlich eine 13. Monatsrente. Steuerlich werden beide Einkünfte zusammen veranlagt. Weitere Informationen bieten die kantonalen Ausgleichskassen.

Fazit: Gehalt und Rente gleichzeitig

Warum sollte man überhaupt im Ruhestand noch arbeiten? Vielen Menschen geht es dabei gar nicht nur um das Gehalt neben der Rente: Sie mögen ihren Job, schätzen die Struktur, die Anerkennung und die sozialen Kontakte und haben Spaß daran, ihr Wissen und ihre Erfahrung mit anderen zu teilen.

Außerdem ist es natürlich schön, sich durch die Kombination von Rente und Gehalt etwas mehr leisten zu können. Prinzipiell kannst du so viel dazuverdienen, wie du möchtest: Mit der neuen Aktivrente in Deutschland ab 2026 vielleicht sogar bis zu 2.000 Euro steuerfrei – wenn der Gesetzentwurf durchgeht.

Alles darüber wird aber ganz normal versteuert. Beachte, dass auch bei der Aktivrente die Sozialversicherungsbeiträge anfallen würden.

FAQ: Arbeiten neben der Rente

Ja, das geht tatsächlich. Sobald du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast, darfst du unbegrenzt neben der Rente arbeiten und verdienen.

Alles, was über den steuerlichen Grundfreibetrag hinausgeht, muss versteuert werden – auch deine Rente (zumindest anteilig). Wenn der Gesetzentwurf durchgeht, gibt es in Deutschland ab 2026 die sogenannte Aktivrente: Mit dieser könntest du monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zur Rente dazuverdienen.

 

 

 

 

 

 

Wer bekommt die Aktivrente NICHT?

Allerdings profitieren nicht alle von dieser Regelung. Ausnahmen sind:

  • Selbstständige und Freiberufler
  • Land- und Forstwirte
  • Beamte
  • Minijobber
  • Frührentner, die noch unterhalb der Regelaltersgrenze sind
  • Was bleibt trotzdem steuerpflichtig?Auch mit Aktivrente musst du auf deine Rente Steuern zahlen. Die wird ganz normal nach den üblichen Regeln besteuert. Und: Nur die ersten 2.000 Euro deines monatlichen Gehalts sind steuerfrei. Alles, was darüber liegt, wird normal versteuert.Das kann zum Beispiel so aussehen:Beispiel 1: Du verdienst neben der Rente ein Gehalt von 1.800 € brutto im Monat: Dein Einkommen ist komplett steuerfrei.Beispiel 2: Du verdienst neben der Rente ein Gehalt von 3.500 € brutto im Monat: 2.000 Euro deines Einkommens sind steuerfrei, 1.500 Euro bleiben steuerpflichtig.

Rente und Gehalt gleichzeitig: Das Thema Sozialversicherung

Ein Haken, der vielen nicht bewusst ist: Auch wenn die ersten 2.000 Euro bei der Aktivrente steuerfrei sind, bedeutet das nicht, dass sie komplett abgabenfrei sind.

Diese Sozialversicherungsbeiträge werden trotzdem ganz normal fällig:

  • Krankenversicherung: 14,6% + kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: 3,4% (mit Kindern) oder 4,0% (ohne Kinder)

Das macht zusammen etwa 18-20% deines Einkommens aus. Auch bei der Arbeitslosenversicherung bist du in der Regel weiterhin versicherungspflichtig.

Von der Rentenversicherungspflicht bist du ab der Regelaltersgrenze befreit. Du kannst aber freiwillig auf diese Versicherungsfreiheit verzichten und weiter einzahlen. Das hat den Vorteil, dass du deine Rente steigt ab dem nächsten Jahr steigt: Pro Jahr Weiterarbeit gibt es einen Rentenzuschlag von etwa 0,5 Prozent pro Monat. Das kann sich langfristig durchaus lohnen.

 

Rente und Arbeit in Österreich

Auch in Österreich ist die Kombination von Alterspension und Erwerbseinkommen grundsätzlich möglich. Wer das Regelpensionsalter (derzeit 65 Jahre für Männer, schrittweise Angleichung für Frauen auf 65 bis 2033) erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird. Bei vorzeitigem Pensionsantritt gelten jedoch Zuverdienstgrenzen, die je nach Pensionsart variieren.

Eine mit der deutschen Aktivrente vergleichbare Regelung gibt es in Österreich nicht. Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich vom deutschen System: Beide Einkünfte (Pension und Gehalt) werden zusammengerechnet und nach dem progressiven Einkommensteuertarif versteuert. Detaillierte Auskünfte erteilt die Österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA).

Rente und Arbeit in der Schweiz

In der Schweiz können Personen nach Erreichen des Referenzalters (derzeit 65 Jahre, für Frauen schrittweise Anhebung von 64 auf 65 bis 2028) neben der AHV-Rente unbegrenzt arbeiten.

Eine Besonderheit: Erwerbstätige im Referenzalter profitieren von einem Rentner-Freibetrag von monatlich ca. 1.440 CHF (Stand 2026), bis zu dem keine AHV-Beiträge anfallen. Wer freiwillig auf diesen Freibetrag verzichtet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge und kann damit seine Rente erhöhen: eine Neuberechnung ist bis zum 70. Lebensjahr einmalig möglich.

Ab Dezember 2026 erhalten alle AHV-Rentner zusätzlich eine 13. Monatsrente. Die Maximalrente beträgt 2026 voraussichtlich ca. 2.595 CHF monatlich. Steuerlich werden beide Einkünfte zusammen veranlagt. Weitere Informationen bieten die kantonalen Ausgleichskassen.

Fazit: Gehalt und Rente gleichzeitig

Warum sollte man überhaupt im Ruhestand noch arbeiten? Vielen Menschen geht es dabei gar nicht nur um das Gehalt neben der Rente: Sie mögen ihren Job, schätzen die Struktur, die Anerkennung und die sozialen Kontakte und haben Spaß daran, ihr Wissen und ihre Erfahrung mit anderen zu teilen.

Außerdem ist es natürlich schön, sich durch die Kombination von Rente und Gehalt etwas mehr leisten zu können. Prinzipiell kannst du so viel dazuverdienen, wie du möchtest: Dank der neuen Aktivrente in Deutschland ab 2026 sogar bis zu 2.000 Euro steuerfrei. Alles darüber wird aber ganz normal versteuert. Beachte, dass die Sozialversicherungsbeiträge auch bei der Aktivrente anfallen.

Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze (67 Jahre bzw. Übergangsregelung). Sie gilt nicht für Selbstständige, Beamte, Minijobber:innen oder Frührentner:innen unterhalb der Regelaltersgrenze. Noch ist das ganze aber noch nicht sicher, sondern nur ein Gesetzentwurf.

Nein, bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Kürzung mehr, egal wie viel du verdienst. Du kannst in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten oder sogar mehrere Jobs gleichzeitig haben. Nur bei Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente gelten noch Hinzuverdienstgrenzen.