Gehalt im Krankheitsfall: Wie lange zahlt mein Arbeitgeber?
Inhaltsverzeichnis
- Wie lange zahlt mein Arbeitgeber weiter?
- Krankgeld: Was passiert ab der siebten Woche im Krankenstand?
- Sonderfall: Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall das Gehalt?
- Mein Arbeitgeber zahlt nicht: Was tun?
- Ist eine Gehaltskürzung bei Krankheit zulässig?
- Regelung in Österreich
- Regelung in der Schweiz
- Sonderfall: Selbstständige
- Sonderfall: Beamt:innen
Kopf- und Gliederschmerzen, eine verstopfte Nase, belegte Stimme und Fieber – vor allem in der kalten Jahreszeit sind diese Symptome keine Seltenheit. Wer krank ist, bleibt im Bett, kuriert sich aus und meldet sich krank. Krank zu arbeiten ist keine gute Idee – zum Glück ist das Gehalt der meisten Berufstätigen in Deutschland, Österreich und der Schweiz auch im Krankheitsfall vorerst abgesichert. Aber was passiert bei einer längeren Krankheit oder nach einem schweren Unfall? Wie lange wird das Gehalt vom Arbeitgeber weitergezahlt und was passiert danach? Was ist das sogenannte Krankengeld, wie hoch ist es und wie lange hat man im Krankheitsfall Anspruch darauf? Alles Wichtige zum Thema Gehalt bei Krankheit erfährst du hier.
Gehalt bei Krankheit: Wie lange zahlt mein Arbeitgeber weiter?
Wer als Arbeitnehmer:in krank wird, muss sich zunächst einmal keine Gedanken um das Gehalt machen. Dein Arbeitgeber zahlt auch bei Krankheit dein volles Gehalt weiter. Diese Regelung gilt für bis zu sechs Wochen beziehungsweise 42 Kalendertage.
Wichtig
Bei mehr als vier Krankheitstagen in Folge benötigst du eine ärztliche Krankschreibung, damit dein Gehalt weiter gezahlt wird.
Wenn du wegen derselben Krankheit mehrfach mit Abständen arbeitsunfähig und deswegen krankgeschrieben bist, kann dein Arbeitgeber deine Abwesenheitstage aufsummieren. Nach 42 Krankheitstagen endet dein Anspruch auf Lohnfortzahlung, auch wenn du nicht am Stück krank warst.
Tipp: Mehr rund um das Thema Krankmeldung und Krankschreiben erfährst du in unserem Artikel zu dem Thema.
Krankengeld: Was passiert ab der siebten Woche im Krankenstand?
Auch wer länger als sechs Wochen krank ist, ist finanziell abgesichert. Dann greift das sogenannte Krankengeld, das nicht vom Arbeitgeber, sondern von deiner Krankenversicherung ausgezahlt wird. Anspruch auf die Auszahlung von Krankengeld bei einer Krankheit, die mehr als sechs Wochen dauert, haben alle Arbeitnehmer:innen die Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse sind.
Wichtig: Eine Kündigung durch den Arbeitgeber bei langer Krankheit ist unter Umständen rechtens, weil es dem Unternehmen nicht zugemutet werden kann, über einen langen Zeitraum Fehlzeiten auszugleichen und Vertretungen zu organisieren. Mehr dazu erfährst du in unserem Artikel.
Wie bekomme ich das Krankengeld?
Die Voraussetzung um Krankengeld zu bekommen ist, dass du durchgehend krankgeschrieben bist. Das bedeutet: Sobald eine Krankschreibung ausläuft, musst du dich erneut ärztlich krankschreiben lassen.
Wichtig
Die Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung musst du an deine Krankenkasse schicken. Spätestens eine Woche nach der Krankschreibung muss die Bescheinigung deiner Krankenkasse vorliegen – ansonsten wird dein Krankengeld nicht ausgezahlt.
Achtung: Dein:e Ärzt:in kann dich nicht rückwirkend krankschreiben! Auch bei längerer Krankheit musst du daher stets im Blick haben, wann deine Krankschreibungen enden. Üblicherweise werden Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen für maximal zwei Wochen im Voraus ausgestellt.
Krankengeld beantragen: So geht’s
Dein Krankengeld musst du nicht offiziell beantragen, der Prozess wird automatisch in Gang gesetzt, wenn du länger als sechs Wochen krank bist.
1.: Üblicherweise kontaktiert dich deine Krankenkasse im Falle einer längeren Krankheit direkt.
2.: Dein Arbeitgeber erstellt eine sogenannte Verdienstbescheinigung. Vor dem Ablauf der Lohnfortzahlung im Krankheitsfall schickt deine Krankenkasse dazu ein entsprechendes Formular an deinen Arbeitgeber.
3.: Dein:e Ärzt:in stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, die du der Krankenkasse vorlegen musst, entweder postalisch oder per E-Mail oder App, je nachdem, welche Kommunikationswege deine Krankenkasse anbietet.
4.: Prüfung und Auszahlung des Krankengelds durch die Krankenkasse auf dein Girokonto.
Wie hoch ist das Krankengeld?
Das Krankengeld, das du ab der siebten Woche deiner Krankheit bekommst, beträgt 70 Prozent deines Gehalts (brutto). Maximal werden als Krankengeld 90 Prozent des Nettolohns ausgezahlt. Von diesem Betrag gehen noch Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung ab. Wie hoch genau dein Krankengeld ist, hängt neben der Höhe deines Gehalts auch davon ab, ob du weitere Zahlungen wie Weihnachts- oder Urlaubsgeld bekommst. Viele gesetzliche Krankenkassen bieten entsprechende Rechner auf ihrer Website an. Wenn du für eine längere Zeit krankgeschrieben bist, kannst du dich auch direkt bei deiner Krankenkasse über die Höhe deines Krankengelds informieren.
Wie lange bekomme ich Krankengeld?
Das Krankengeld wird pro Krankheit innerhalb von drei Jahren bis zu 78 Wochen lang ausgezahlt. Das bedeutet: Du musst nicht an einem Stück krankgeschrieben sein, um Anspruch auf Krankengeld zu haben. Dies gilt zum Beispiel, wenn du einen Rückfall deiner Erkrankung erleidest und zwischendurch wieder arbeiten konntest.
Was passiert, wenn mein Anspruch auf Krankengeld abgelaufen ist?
Nach 78 Wochen im Krankenstand läuft der Anspruch auf Krankengeld durch die Krankenkasse aus. Wenn die Krankheit weiter besteht, erhalten Betroffene danach das Arbeitslosengeld bei Arbeitsunfähigkeit durch die Agentur für Arbeit. Wer wegen einer Krankheit oder infolge eines Unfalls weiterhin nicht arbeitsfähig ist, kann eine Erwerbsminderungsrente beantragen.
Arbeitsunfall: Wer zahlt das Gehalt?
Ein Arbeitsunfall ist ein Unfall, der während der Ausübung des Berufs oder auf dem Arbeitsweg passiert ist. Im Falle eines Arbeitsunfalls übernimmt die gesetzliche Unfallversicherung die Behandlungskosten und weitere eventuelle Kosten, wenn zum Beispiel eine Umschulung auf Grund des Arbeitsunfalls notwendig ist.
Wie bei jeder Erkrankung ist der Arbeitgeber zu einer Lohnfortzahlung im Krankheitsfall von sechs Wochen verpflichtet. Ist der:die Arbeitnehmer:in auch nach sechs Wochen nicht wieder arbeitsfähig, zahlt die Unfallversicherung ein sogenanntes Verletztengeld in Höhe von 80 Prozent des Bruttogehalts.
Ich bin krank und mein Arbeitgeber zahlt nicht – was kann ich tun?
Wenn ein:e Mitarbeiter:in arbeitsunfähig auf Grund von Krankheit ist, muss der Arbeitgeber sechs Wochen lang weiter das Gehalt auszahlen. Die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall kann der Arbeitgeber nicht verweigern. Im Ernstfall ist die entsprechende Krankenkasse verpflichtet, eine Ersatzleistung zu erbringen. Was du tun kannst, wenn dein Arbeitgeber dein Gehalt nicht zahlt, erfährst du hier.
Tipp: Mehr zu dem Thema "Mein Arbeitgeber zahlt nicht" erfährst du in unserem vollständigen Artikel.
Gehaltskürzung bei Krankheit, geht das?
In den ersten sechs Wochen einer Krankschreibung ist der Arbeitgeber verpflichtet, das Arbeitsentgelt in vollem Umfang weiterzuzahlen. Eine Kürzung des Gehalts während einer Krankschreibung ist unzulässig. Unter Umständen kann dein Arbeitgeber jedoch Leistungen, die er zusätzlich zum Arbeitsvertrag gewährt, kürzen (zum Beispiel eine Fahrtkostenübernahme oder ein Mittagessenzuschuss, also Leistungen, die während der Krankheit ohnehin nicht in Anspruch genommen werden können). Wenn du länger als sechs Wochen krankgeschrieben bist, wird dein Gehalt etwas geringer ausfallen. Das liegt aber nicht in der Entscheidungsgewalt deines Arbeitgebers, sondern ist dem Umstand geschuldet, dass nach sechs Wochen die Zahlung des Krankengelds durch die Krankenversicherung einsetzt. Dieses beträgt 70 Prozent deines Nettogehalts.
Gehalt bei Krankheit: Regelung in Österreich
Auch in Österreich haben Beschäftigte einen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie bei einem Arbeitsunfall. Die Länge ist dabei abhängig von der Betriebszugehörigkeit. Nach einer bestimmten Zeit im Krankenstand wird die Entgeltfortzahlung auf die Hälfte reduziert:
Betriebszugehörigkeit | Entgeltanspruch im Krankheitsfall (pro Jahr) | Entgeltanspruch bei Arbeitsunfall (pro Fall) |
---|---|---|
Mindestens ein Jahr | Sechs Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent | Acht Wochen volles Gehalt |
Mindestens zwei bis 15 Jahre | Acht Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent | Acht Wochen volles Gehalt |
Mindestens 16 bis 25 Jahre | Zehn Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent | Zehn Wochen volles Gehalt |
Ab 26 Jahre | Zwölf Wochen volles Gehalt, danach vier Wochen 50 Prozent | Zehn Wochen volles Gehalt |
Gehalt bei Krankheit: Regelung in der Schweiz
In der Schweiz erhalten Angestellte im Krankheitsfall ebenfalls weiterhin ihr Gehalt, allerdings gibt es individuell große Unterschiede bezüglich der Höhe der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall sowie der Länge der Zahlungen.
Ausschlaggebend ist zunächst, ob das Unternehmen eine Krankentaggeld-Versicherung abgeschlossen hat. Unternehmen sind nicht gesetzlich dazu verpflichtet, eine solche Zusatzversicherung für die Angestellten abzuschließen. Viele Arbeitgeber schließen sie jedoch freiwillig ab, um ihre Mitarbeiter:innen im Krankheitsfall zu schützen. Liegt keine Krankentaggeld-Versicherung vor, hängt die Länge der Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von der jeweiligen Region ab sowie von der Länge der Betriebszugehörigkeit.
Arbeitsverhältnisse mit Krankentaggeldversicherung | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von 80 bis 100 Prozent für maximal 730 Tage (abhängig von der Versicherung) |
---|---|
Arbeitsverhältnisse ohne Krankentagegeldversicherung | Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall von drei Wochen bis maximal 14 Wochen. Weitere Details findest du hier. |
Gehalt bei Krankheit für Selbständige
Wer selbständig arbeitet, hat nicht automatisch Anspruch auf Gehalt im Krankheitsfall. Um von deiner Versicherung Krankengeld ab dem 43. Tag der Krankheit zu bekommen (70 Prozent des Gewinns, allerdings nicht mehr als in etwa 113 Euro pro Kalendertag), musst du im Vorfeld eine sogenannte Wahlerklärung abgeben.
Eine Einkommensfortzahlung vor dieser Frist gibt es nur, wenn du einen entsprechenden Tarif mit deiner Krankenkasse abgeschlossen hast. Bevor du dich entscheidest, als Freelancer:in zu arbeiten, solltest du dir unbedingt überlegen, wie du dein Einkommen für den Krankheitsfall absicherst.
Gehalt bei Krankheit für Beamt:innen
Wer beispielsweise als Lehrer:in arbeitet, ist unter Umständen verbeamtet und damit automatisch privat versichert. Wie Angestellte erhalten Beamt:innen im Krankheitsfall für sechs Wochen 100 Prozent ihres Gehalts vom Arbeitgeber. Die angenehme Besonderheit beginnt danach: Anders als angestellte Personen erhalten Lehrer:innen und Co. nämlich auch nach sechs Wochen (bis maximal 39 Wochen) im Krankenstand ihr volles Gehalt, und zwar durch die Kombination von Krankengeld (von der privaten Krankenkasse) und Krankengeldzuschuss (vom Arbeitgeber).
Letztes Update: 23. Januar 2024
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- Wie lange zahlt mein Arbeitgeber weiter?
- Krankgeld: Was passiert ab der siebten Woche im Krankenstand?
- Sonderfall: Wer zahlt nach einem Arbeitsunfall das Gehalt?
- Mein Arbeitgeber zahlt nicht: Was tun?
- Ist eine Gehaltskürzung bei Krankheit zulässig?
- Regelung in Österreich
- Regelung in der Schweiz
- Sonderfall: Selbstständige
- Sonderfall: Beamt:innen