Arbeitsrecht: Das ändert sich für Arbeitnehmer:innen 2026 in Deutschland
Ab 2026 stehen einige Änderungen im Arbeitsrecht an! Das Entgelttransparenzgesetz der EU sorgt für mehr Lohngleichheit, während über steuerfreie Überstunden diskutiert wird. Der 8-Stunden-Tag könnte flexibler werden, und auch Brückentage rücken in den Fokus.
Der Mindestlohn steigt auf 13,90 Euro, und die Minijob-Grenze wird angehoben. Für Rentner:innen wird der Zuverdienst attraktiver, aber auch die Beitragsbemessungsgrenzen steigen.
Wichtig: Mutterschutz gilt nun auch bei Fehlgeburten nach der 12. Woche. Schwerbehinderte müssen sich auf einen späteren Renteneintritt einstellen. Es tut sich also einiges – informiere dich, was dich betrifft!
Die große Koalition aus CDU/CSU und SPD nimmt hinsichtlich ihrer Arbeit langsam Fahrt auf. Viele der Regelungen, die ab dem 1. Januar 2026 für Arbeitnehmer:innen in Deutschland gelten sollen, wurden jedoch noch von der vorherigen Ampel-Regierung beschlossen. Aber lies doch am besten selbst, welche Aspekte dich betreffen könnten!
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Entgelttransparenzgesetz auf EU-Ebene kommt auch nach Deutschland
Die Europäische Union führt schrittweise einheitliche Standards für Lohntransparenz ein. Ab 7. Juni 2026 wird das beschlossene Entgelttransparenzgesetz auch in Deutschland voll wirksam.
Unternehmen müssen im Zuge dessen klarer kommunizieren, wie sich Gehälter zusammensetzen und welche Gehaltsbandbreite für bestimmte Positionen gilt. Gleichzeitig müssen Arbeitgeber nachweisen können, dass Männer und Frauen für gleichwertige Arbeit gleich vergütet werden. Wenn du bisher das Gefühl hattest, dass dein Gehalt im Branchenvergleich oder im Verhältnis zu Kolleg:innen nicht nachvollziehbar ist, bekommst du künftig bessere Einblicke und kannst dich in rechtlicher Hinsicht auf die EU-Richtlinie beziehen.
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Steuerfreie Überstunden: Mehr Geld für dich?
Noch ist nichts beschlossen, doch die Bundesregierung fordert: Arbeit soll sich wieder mehr lohnen. Dafür sollen Zuschläge auf Überstunden steuerfrei werden. Dabei handelt es sich ursprünglich um Entlastungsmaßnahmen der Ampel-Regierung. Voraussichtlich 2026 soll das passende Gesetz dazu beschlossen werden.
Ob du davon profitierst, hängt davon ab, wie viele Überstunden du tatsächlich leistest und ob dein Arbeitgeber diese korrekt dokumentiert. Wenn die Regelung kommt, könnte das bedeuten, dass ein Teil deiner Mehrarbeit finanziell stärker bei dir ankommt. Doch auch hier gibt es kritische Stimmen. Die Hans-Böckler-Stiftung gibt in einer Studie an, dass nur 1,4 Prozent der Arbeitnehmer:innen tatsächlich von steuerfreien Überstundenzuschlägen finanziell profitieren könnten.
8-Stunden-Tag soll möglicherweise wegfallen
Was lange undenkbar schien, soll gemäß der Pläne der Bundesregierung bald Realität werden. Die starre Vorgabe des klassischen 8-Stunden-Arbeitstages soll wegfallen. Stattdessen soll eine wöchentliche Arbeitszeitobergrenze zur flexiblen Alternative werden.
Du könntest dann an einzelnen Tagen länger arbeiten, solange deine Gesamtarbeitszeit pro Woche eingehalten wird und Ruhezeiten gewährleistet bleiben. Befürworter:innen sehen darin mehr Freiheit, Kritiker:innen warnen vor potenzieller Ausbeutung am Arbeitsmarkt. Bisher ist aber noch nicht klar, ob der 8-Stunden-Tag noch 2026 wegfallen wird. Innerhalb der Gewerkschaften lehnt jedenfalls ein Großteil der Arbeitnehmer:innen den Vorstoß klar ab.
Brückentage: Das ändert sich 2026 bei deinen Urlaubstagen
Die meisten deutschen Arbeitnehmer:innen haben einen Urlaubsanspruch von 28 Tagen. Was aber tun, wenn du 2026 größere Pläne hast und dir dein Anspruch partout nicht ausreicht? Glücklicherweise ändern sich im nächsten Jahr nicht nur solche Dinge wie die Höhe bestimmter Abgaben, sondern auch die Lage der potentiellen Brückentage. Und aus diesen kannst du mit unseren Tipps das Maximum an Urlaub herausholen. So geht’s!Article Slider
Mindestlohn steigt erneut – genauso wie der Grundfreibetrag
Seit der Corona-Krise steigen Mindestlohn und steuerliche Freibeträge jährlich – so auch 2026. Der Mindestlohn beträgt ab 1. Januar 2026 13,90 Euro. Das dürfte vor allem Beschäftigte in klassischen Niedriglohnbranchen entlasten. Parallel dazu erhöht sich der Grundfreibetrag in der Einkommensteuer von 12.096 Euro für Ledige (2025) auf 12.348 Euro im Jahr 2026. Verheiratete erhalten einen Grundfreibetrag von 24.696 Euro.
Arbeitnehmer:innen mit Kind profitieren 2026 zudem von einer Anhebung des Kinderfreibetrags auf 3.414 Euro. Bei verheirateten Arbeitnehmer:innen steigt der Freibetrag auf 6.828 Euro.
Anhebung der Minijob-Grenze
Minijobber:innen erhalten im Jahr 2026 in finanzieller Hinsicht gute Nachrichten. Die Verdienstgrenze für Minijobs wird angehoben und steigt von 556 Euro (2025) auf 603 Euro (2026). Das soll die flexiblen Beschäftigungsverhältnisse attraktiver machen und gleichzeitig den steigenden Lebenshaltungskosten Rechnung tragen.
Hast du mit deinem Minijob am Grenzlimit gearbeitet? Dann kannst du ab 1. Januar 2026 mehr verdienen, ohne in die Steuerpflicht zu rutschen. Arbeitgeber:innen sind weiter verpflichtet, die Beschäftigung korrekt anzumelden und die Sozialabgaben abzuführen.
Tipp: Mehr Infos zu lohnenswerten Minijobs für Azubis findest du auf kununu News.
Aktivrente: Zuverdienst für Senior:innen wird attraktiver
Du bist in Rente oder stehst kurz vor dem Ruhestand und vermisst beispielsweise deine alte Tätigkeit oder deine Kolleg:innen? Mit der sogenannten Aktivrente will Deutschland erstmals einen klaren Anreiz schaffen, auch im Ruhestand flexibel weiterzuarbeiten.
Senior:innen dürfen künftig deutlich mehr dazuverdienen, ohne dass ihre Rentenansprüche gekürzt werden. Bis zu 2.000 Euro im Monat und 24.000 Euro im Jahr sind dabei steuerfrei möglich. Wichtig ist nur, dass dein Job sozialversicherungspflichtig ist.
Beitragsbemessungsgrenzen für Kranken- und Rentenversicherung werden angepasst
2026 werden die Beitragsbemessungsgrenzen in der Kranken- und Rentenversicherung erneut angehoben. Daraus ergeben sich vor allem für diejenigen, die überdurchschnittlich verdienen, höhere Sozialversicherungsbeiträge. Die Grenzen bestimmen unter anderem, bis zu welchem Einkommen Beiträge überhaupt fällig werden. Wenn du nahe an diesen Grenzen liegst, kann es sein, dass du ab 2026 mehr zahlen musst.
Die neuen Beitragsbemessungsgrenzen
Bei gesetzlich krankenversicherten Arbeitnehmer:innen wird sich die Beitragsbemessungsgrenze 2026 auf jährlich 69.750 Euro bzw. 5.812,50 Euro im Monat erhöhen. Die Grenze lag 2025 noch bei 66.150 Euro im Jahr bzw. 5.512,50 Euro im Monat. Außerdem verschiebt sich ab 1. Januar 2026 die Versicherungspflichtgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung auf jährlich 77.400 Euro bzw. monatlich 6.450 Euro. 2025 belief sie sich auf 73.800 Euro bzw. 6.150 Euro im Monat.
Zugleich wird die Beitragsbemessungsgrenze in der allgemeinen Rentenversicherung von 8.050 Euro (2025) auf 8.450 Euro im Monat steigen.
Mutterschutz bei Fehlgeburten
Das Jahr 2026 ist das erste, in dem von Beginn an das Recht auf Mutterschutz bei Fehlgeburten besteht. Der Mutterschutz wird nach einer erfolgreichen Petition und einem daraus resultierenden Gesetzesbeschluss ausgeweitet und gilt künftig bei Fehlgeburten nach der zwölften Schwangerschaftswoche. Das bedeutet, dass betroffene Arbeitnehmerinnen Anspruch auf eine Schutzfrist haben, ohne arbeiten zu müssen und ohne finanzielle Nachteile. Ab der 13. Woche stehen von einer Fehlgeburt betroffenen Frauen zwei Wochen Mutterschutz zu. Ab der 17. Schwangerschaftswoche steigt der Anspruch auf sechs, ab der 20. auf acht Wochen. Article Slider
Die neue Regelung schließt eine lang kritisierte Lücke und soll sicherstellen, dass Frauen in dieser emotional und körperlich belastenden Situation Zeit und Unterstützung bekommen.
Späterer Renteneintritt für Schwerbehinderte
Es war ein Schock für viele Menschen mit Schwerbehinderung. Die Altersgrenze für einen frühzeitigen abschlagsfreien Renteneintritt ab 62 Jahren wird ab 2026 nach unten korrigiert. Wurdest du nach dem 1. Januar 1964 geboren, kannst du nur noch mit 65 Jahren abschlagsfrei in Rente gehen. Die Rente kannst du trotzdem mit 62 Jahren antreten, musst dann aber einen Abschlag in Höhe von 10,8 Prozent in Kauf nehmen. Ziel ist es, die Rentensysteme langfristig zu entlasten.
Lass dich am besten beraten, ob und wie du in deinem individuellen Fall abschlagsfrei in Rente gehen kannst. Die Übergangsfristen sind mitunter komplex und ein falsch gewählter Rentenzeitpunkt kann langfristige finanzielle Nachteile bedeuten.