Rente und weiterarbeiten? Alles zum Thema Rente und Gehalt gleichzeitig
Seit Januar 2026 ist das Arbeiten im Ruhestand in Deutschland attraktiver denn je. Dank der neuen Aktivrente kannst du monatlich bis zu 2.000 Euro deines Gehalts steuerfrei dazuverdienen, ohne dass deine Rente gekürzt wird. Die Regelung gilt für alle, die das Regelrentenalter erreicht haben und sozialversicherungspflichtig beschäftigt sind. Ein großer Pluspunkt: Die steuerfreien 2.000 Euro unterliegen nicht dem Progressionsvorbehalt, erhöhen also nicht deinen Steuersatz auf die Rente. Wichtig ist jedoch: Sozialversicherungsbeiträge fallen weiterhin an. Zudem sind bestimmte Gruppen wie Beamte, Selbstständige, Minijobber oder Frührentner von der Aktivrente ausgeschlossen. Unabhängig davon bleibt es dabei, dass du neben deiner Altersrente unbegrenzt dazuverdienen darfst, ohne Kürzungen fürchten zu müssen. Ob du dieses Potenzial nutzt, hängt von deiner persönlichen Lebensplanung ab – finanziell lohnt sich der Weiterbeschäftigung dank der neuen Steuererleichterung jedenfalls deutlich mehr.
Du gehst in den Ruhestand und würdest gerne weiterarbeiten oder bist bereits in Pension und willst gleichzeitig ein Gehalt beziehen – nun fragst du dich: Geht das überhaupt? In diesem Artikel erklären wir, ob und wie viel du als Rentner oder Rentnerin dazuverdienen darfst, was du beachten musst, wenn du Rente und Gehalt gleichzeitig beziehst, und wer von aktuellen Änderungen profitiert.
Rente und weiterarbeiten? Geht das?
Ja, das geht. Du darfst neben deiner Rente arbeiten. Damit bist du in Deutschland nicht allein: Im Jahr 2025 waren 14 Prozent der Rentner und Rentnerinnen erwerbstätig, 1 Prozent mehr als ein Jahr zuvor. Vor allem Pensionisten im Alter zwischen 65 und 68 Jahren entscheiden sich, neben der Rente weiterzuarbeiten. Je höher das Bildungsniveau, desto höher auch der Anteil der erwerbstätigen Rentner und Rentnerinnen.
Warum sollte man im Ruhestand noch arbeiten?
Vielen Menschen geht es dabei gar nicht nur um das Gehalt neben der Rente: Sie mögen ihren Job, schätzen die Struktur, die Anerkennung und die sozialen Kontakte und haben Spaß daran, ihr Wissen und ihre Erfahrung mit anderen zu teilen. Außerdem können sie sich durch die Kombination von Rente und Gehalt etwas mehr leisten.
Die Vorteile von Arbeit neben der Rente sind unter anderem:
- Zusätzliches Einkommen: mehr Geld zur Verfügung
- Kontinuierliches Lernen, auch im Alter
- Fachwissen aus Jahrzehnten Berufserfahrung wird weitergegeben
- Arbeiten hält fit
- Anerkennung und sozialer Austausch
Rente und Gehalt gleichzeitig: Wie viel darf man zur Rente dazuverdienen?
Die gute Nachricht: Wenn du neben deiner Rente arbeitest, darfst du so viel dazuverdienen, wie du willst. Seit 2023 gibt es bei Altersrenten in Deutschland keine Hinzuverdienstgrenzen mehr. Ganz egal, ob du 500 Euro, 2.000 Euro oder sogar 5.000 Euro als Gehalt bekommst: Deine Rente wird nicht gekürzt.
Das gilt sowohl für die Regelaltersrente als auch für vorgezogene Altersrenten (zum Beispiel die sogenannte „Rente mit 63“). Individuelle Steuern und Sozialversicherungsbeiträge fallen allerdings weiterhin an, dazu später mehr.
„Flexirente“ ist der Oberbegriff für alle Regelungen, die den Übergang vom Berufsleben in die Rente flexibler machen. Dazu gehören neben dem unbegrenzten Hinzuverdienst auch Teilrenten und die Möglichkeit, durch Weiterarbeit die eigene Rente zu erhöhen.
Wer kann Rente und Gehalt kombinieren? Jahrgänge im Überblick
Sobald du die Regelaltersgrenze (und mindestens fünf Versicherungsjahre) erreichst, kannst du deine volle Rente ohne Abschläge beziehen und (wenn du magst) trotzdem weiterarbeiten.
Die Regelaltersgrenze für die Rente hängt von deinem Geburtsjahr ab:
- Jahrgang 1959: 66 Jahre + 2 Monate
- Jahrgang 1960: 66 Jahre + 4 Monate
- Jahrgang 1961: 66 Jahre + 6 Monate
- Ab Jahrgang 1964: 67 Jahre
Auch als Frührentner:in darfst du unbegrenzt hinzuverdienen: Die Option, Rente und Gehalt gleichzeitig zu beziehen, ist seit 2023 auch im Rahmen der vorgezogenen Altersrente möglich. Die steuerfreie Aktivrente kannst du allerdings erst nutzen, wenn du die Regelaltersgrenze erreicht hast.
Mögliche Änderungen beim Renteneintrittsalter
Die Rentenkommission schlägt für die Jahrgänge ab 1965 vor, das Rentenalter schrittweise zu erhöhen und an die Lebenserwartung anzupassen. Das würde bedeuten, dass Beschäftigte 2041 erst mit 67,5 Jahren und 2051 mit 68 in Rente gehen könnten. Beschlossen ist das (Stand Juli 2026) allerdings noch nicht.
Mehr zum Thema Renteneinstieg und Versicherungsjahre erfährst du in diesem Beitrag:
Arbeiten als Rentner – die Ausnahmen: Erwerbsminderungs- & Hinterbliebenenrente
Wie bei fast jeder Regel gibt es aber auch bei diesen bestimmten Ausnahmen. Falls du eine Erwerbsminderungsrente oder Hinterbliebenenrente beziehst, musst du die dafür geltenden Hinzuverdienstgrenzen beachten:
- Volle Erwerbsminderungsrente: ca. 20.763,75 Euro jährlich
- Teilweise Erwerbsminderungsrente: mindestens 41.527,50 Euro jährlich
- Hinterbliebenenrente (Witwen- bzw. Witwerrente): der Freibetrag liegt bei 1.122,53 Euro anrechenbarem Nettoeinkommen pro Monat
Ist dein Gehalt höher als diese Beträge, werden 40 Prozent des Mehrbetrags von deiner Rente abgezogen. Alles, was darüber liegt, wird teilweise angerechnet. Wer eine volle Erwerbsminderungsrente bekommt, darf zudem grundsätzlich maximal drei Stunden täglich arbeiten, bei einer teilweisen sind es maximal sechs Stunden.
Wichtig: Du musst der Rentenversicherung unbedingt sofort Bescheid geben, wenn sich dein Einkommen ändert!
Arbeit neben der Rente als Steuer-Falle? Das ist steuerlich zu beachten
Dass du unbegrenzt hinzuverdienen darfst, heißt aber nicht, dass alles steuerfrei ist. Im Gegenteil: Wenn du Rente und Gehalt gleichzeitig beziehst, musst du auf beide Einkünfte Steuern zahlen. Außer natürlich, du profitierst von der neuen Aktivrente. Ob du wirklich Einkommensteuer zahlst, hängt von deinem gesamten zu versteuernden Einkommen und den Freibeträgen ab.
Grundfreibetrag für Rentner, die in der Pension arbeiten
Rentner haben denselben jährlichen Grundfreibetrag wie alle anderen Steuerpflichtigen. Außerdem wird deine Rente nur teilweise besteuert. Wie hoch der Freibetrag deiner Rente ist, hängt vom Jahr deines Rentenbeginns ab: Wenn du im Jahr 2026 in Rente gehst, musst du beispielsweise 84 Prozent deiner Rente versteuern.
Für jeden neuen Rentnerjahrgang nach 2026 steigt der steuerpflichtige Anteil um 0,5 Prozentpunkte; bei einem Rentenbeginn im Jahr 2058 sind es 100 Prozent. Der Rentenfreibetrag wird im zweiten Jahr deines Rentenbezugs (anhand der ersten vollen Jahresbruttorente) festgelegt und bleibt dann lebenslang gleich. Rentenerhöhungen sind aber voll steuerpflichtig.
Steigender Steuersatz auf dein Gehalt neben der Rente
Wenn du Rente und Gehalt gleichzeitig bekommst, zählt der steuerpflichtige Teil beider Einkünfte zu deinem zu versteuernden Einkommen. Liegt es 2026 über dem Grundfreibetrag von 12.348 Euro, kann Einkommensteuer fällig werden. Dabei gilt: Je höher dein Einkommen, desto höher kann auch dein Steuersatz ausfallen. Die bis zu 2.000 Euro steuerfreies Gehalt aus der Aktivrente bleiben bei dieser Rechnung außen vor und erhöhen deinen Steuersatz nicht.
Aktivrente ab 2026: bis zu 2.000 Euro steuerfrei dazuverdienen
Ab Januar 2026 kannst du unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 2.000 Euro monatlich steuerfrei zur Rente dazuverdienen: Das wären immerhin 24.000 Euro im Jahr, wenn du in allen zwölf Monaten die Voraussetzungen erfüllst.
Ein großer Vorteil ist, dass die Aktivrente nicht dem Progressionsvorbehalt unterliegt. Das bedeutet, dass die steuerfreien 2.000 Euro den Steuersatz auf deine Rente und eventuelle andere Einkünfte nicht erhöhen.
Gut zu wissen: Die Aktivrente wird automatisch im Lohnsteuerabzugsverfahren berücksichtigt. Du musst also nicht jeden Monat einen Antrag stellen. Solltest du mehrere Jobs haben, bei denen du in der Rente weiterarbeiten willst, kannst du die Aktivrente aber nur bei einem Arbeitgeber nutzen.
Einen noch nicht genutzten Teil kannst du unter Umständen über die Steuererklärung für einen zweiten Job geltend machen. Insgesamt bleiben aber höchstens 2.000 Euro pro Monat steuerfrei.
Welche Voraussetzungen gibt es für die Aktivrente?
Die Aktivrente kann nur für Personen in Anspruch genommen werden, die die folgenden Voraussetzungen erfüllen:
- Du hast die Regelaltersgrenze erreicht (67 Jahre bzw. Übergangsregelung)
- Du bist sozialversicherungspflichtig beschäftigt
Allerdings profitieren nicht alle von dieser Regelung. Ausnahmen sind:
- Selbstständige und Freiberufler:innen
- selbständige Land- und Forstwirt:innen
- Beamte
- Minijobber:innen
- Frührentner:innen, die noch unterhalb der Regelaltersgrenze sind
Welches Gehalt neben der Rente bleibt trotzdem steuerpflichtig?
Auch mit Aktivrente musst du auf deine Rente Steuern zahlen. Die wird nach den üblichen Regeln besteuert. Und: Nur die ersten 2.000 Euro deines monatlichen Gehalts sind steuerfrei. Alles, was darüber liegt, wird ganz normal versteuert.
Das kann zum Beispiel so aussehen:
- Beispiel 1: Du verdienst neben der Rente ein Gehalt von 1.800 € brutto im Monat: Dein Gehalt wäre mit der Aktivrente komplett steuerfrei.
- Beispiel 2: Du verdienst neben der Rente ein Gehalt von 3.500 € brutto im Monat: 2.000 Euro deines Gehalts wären steuerfrei, 1.500 Euro bleiben steuerpflichtig.
Rente plus Gehalt: Wer zahlt für Krankenkasse & Co., wenn du weiterarbeitest?
Ein Haken, der vielen nicht bewusst ist, die in der Rente arbeiten wollen: Auch wenn die ersten 2.000 Euro bei der Aktivrente steuerfrei sind, bedeutet das nicht, dass sie komplett abgabenfrei sind.
Kranken- & Pflegeversicherung beim Gehalt neben der Rente
Diese Sozialversicherungsbeiträge werden trotzdem ganz normal fällig:
- Krankenversicherung: 14,6 Prozent + kassenindividueller Zusatzbeitrag
- Pflegeversicherung: 3,6 Prozent (mit Kindern) oder 4,2 Prozent (ohne Kinder)
Wie viel dir abgezogen wird, hängt von deiner Krankenkasse, in manchen Fällen vom Bundesland und deiner persönlichen Situation ab.
Zahlt man Rentenversicherung in der Rente?
Hast du die Regelaltersgrenze erreicht und bekommst bereits deine volle Altersrente, musst du selbst keine Rentenbeiträge mehr zahlen. Dein Arbeitgeber zahlt seinen Anteil trotzdem weiter. Möchtest du deine Rente noch erhöhen, kannst du freiwillig wieder eigene Beiträge einzahlen. Dann zählen auch die Beiträge deines Arbeitgebers mit.
Ob sich zusätzliche Beiträge für dich lohnen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Entgeltpunkte du bereits gesammelt hast. Zur Orientierung zeigt dir unser Überblick, wie viele Rentenpunkte beim Renteneintritt durchschnittlich zusammenkommen und warum sich die Werte je nach Rentenart und Erwerbsbiografie deutlich unterscheiden können.
Rente und Arbeiten in Österreich
Auch in Österreich ist die Kombination von Alterspension und Erwerbseinkommen grundsätzlich möglich. Wer das Regelpensionsalter (derzeit 65 Jahre für Männer, schrittweise Angleichung für Frauen auf 65 bis 2033) erreicht hat, kann unbegrenzt hinzuverdienen, ohne dass die Pension gekürzt wird.
Bei vorzeitigem Pensionsantritt gelten allerdings Zuverdienstgrenzen, die je nach Pensionsart variieren. Bei vielen vorzeitigen Pensionen liegt die Grenze 2026 bei 551,10 Euro pro Monat. Entsteht durch einen höheren Verdienst eine Pflichtversicherung, kann die Pension für den betreffenden Monat wegfallen.
Die steuerliche Behandlung unterscheidet sich vom deutschen System: Beide Einkünfte (Pension und Gehalt) werden zusammengerechnet und nach dem progressiven Einkommensteuertarif versteuert. Detaillierte Auskünfte erteilt die Österreichische Pensionsversicherungsanstalt (PVA).
Neue Teilpension in Österreich
Seit Januar 2026 gibt es in Österreich die neue Teilpension: Wer bereits einen Pensionsanspruch hat, kann die Arbeitszeit reduzieren und einen Teil der Pension beziehen.
Rente und Gehalt gleichzeitig – so sieht es in der Schweiz aus
In der Schweiz können Personen nach Erreichen des Referenzalters (derzeit 65 Jahre, für Frauen schrittweise Anhebung von 64 auf 65 bis 2028) neben der AHV-Rente unbegrenzt arbeiten.
Eine Besonderheit: Erwerbstätige im Referenzalter profitieren von einem Rentner-Freibetrag von 16.800 CHF pro Jahr, bis zu dem keine AHV-Beiträge anfallen. Wer freiwillig auf diesen Freibetrag verzichtet, zahlt weiterhin AHV-Beiträge und kann damit seine Rente erhöhen: eine Neuberechnung ist bis zum 70. Lebensjahr einmalig möglich.
Ab 2026 erhalten alle AHV-Rentner zusätzlich eine 13. Monatsrente. Sie wird erstmals im Dezember an Menschen ausgezahlt, die im Dezember eine AHV-Altersrente erhalten. Witwen-, Witwer-, Waisen- und IV-Renten bleiben bei zwölf Zahlungen. Die zusätzliche Zahlung entspricht einem Zwölftel der im jeweiligen Jahr ausgezahlten Altersrenten.
Steuerlich werden beide Einkünfte zusammen veranlagt. Weitere Informationen bieten die kantonalen Ausgleichskassen.
FAQ: Arbeiten neben der Rente
Ja, das geht tatsächlich. Sobald du das reguläre Renteneintrittsalter erreicht hast, darfst du unbegrenzt neben der Rente arbeiten und verdienen.
Alles, was über den steuerlichen Grundfreibetrag hinausgeht, muss versteuert werden – auch deine Rente (zumindest anteilig). Ab 2026 gibt es in Deutschland die sogenannte Aktivrente: Mit dieser kannst du monatlich bis zu 2.000 Euro steuerfrei zur Rente dazuverdienen.
Die Aktivrente gilt für sozialversicherungspflichtig Beschäftigte ab der Regelaltersgrenze (67 Jahre bzw. Übergangsregelung). Sie gilt nicht für Selbstständige, Beamte, Minijobber:innen oder Frührentner:innen unterhalb der Regelaltersgrenze.
Ob sich zusätzliche Beiträge für dich lohnen, hängt unter anderem davon ab, wie viele Entgeltpunkte du bereits gesammelt hast. Zur Orientierung zeigt dir unser Überblick, wie viele Rentenpunkte beim Renteneintritt durchschnittlich zusammenkommen und warum sich die Werte je nach Rentenart und Erwerbsbiografie deutlich unterscheiden können.Nein, bei Altersrenten gibt es seit 2023 keine Kürzung mehr, egal wie viel du verdienst. Du kannst in Teilzeit oder Vollzeit arbeiten oder sogar mehrere Jobs gleichzeitig haben. Nur bei Erwerbsminderungsrente und Hinterbliebenenrente gelten noch Hinzuverdienstgrenzen.