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ÖVP, SPÖ und NEOS reformieren die Altersvorsorge

Bis zu 266 Euro Zusatzpension: Was die Reform ab 2027 in Österreich ändert

Veröffentlicht:  18. August 2026, 08:34
3 min
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Ab 2027 will die österreichische Bundesregierung die Altersvorsorge grundlegend umbauen. Aus der Abfertigung Neu soll für Millionen Beschäftigte eine monatliche Zusatzpension werden. Modellrechnungen zeigen: Bei mittlerem Gehalt und 40 Erwerbsjahren sind das rund 266 Euro netto pro Monat. Was dahintersteckt und warum Expert:innen zur Vorsicht raten.

Das Problem: Drei Viertel ohne Zusatzpension

Aktuell hat der Großteil der Österreicher:innen nur die gesetzliche Rente zur Verfügung: Laut Finanzmarktaufsicht haben 75 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich keinen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension.

Genau das soll sich mit dem neuen Generalpensionskassenvertrag ändern: Den hat die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS jetzt auf den Weg gebracht, um die sogenannte zweite Pensionssäule zu stärken. Beschäftigte sollen dadurch die Möglichkeit haben, das angesparte Guthaben aus der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) freiwillig und kostenfrei in eine Pensionskasse zu übertragen und daraus eine laufende monatliche Zahlung zu beziehen.

Die „Abfertigung Neu“ gilt seit 2003 in Österreich. Jeder Arbeitgeber zahlt ab dem zweiten Beschäftigungsmonat verpflichtend 1,53 Prozent des monatlichen Bruttogehalts (inklusive Sonderzahlungen) in eine betriebliche Vorsorgekasse ein.

Was 266 Euro extra pro Monat konkret bedeuten

Wie viel die Reform tatsächlich bringt, hat der Ministerratsvortrag ausgerechnet: Für Beschäftigte mit mittlerem Gehalt und 40 vollen Erwerbsjahren wären es rund 266 Euro netto Zusatzpension pro Monat. Wer weniger verdient oder kürzer einzahlt, bekommt entsprechend weniger.

NEOS-Chefin und Vizekanzlerin Beate Meinl-Reisinger bringt den Nutzen so auf den Punkt: „Wer das neue System konsequent über das gesamte Erwerbsleben nutzt, erhöht die eigene Nettopension um rund 10 Prozent.“ Der Betrag kommt aber nur zustande, wenn Beschäftigte das Guthaben nicht vorzeitig entnehmen.

Der neue Generalpensionskassenvertrag einfach erklärt

Das Guthaben der Abfertigung Neu wurde bisher überwiegend als Einmalbetrag ausgezahlt, zum Beispiel beim Jobwechsel oder beim Pensionsantritt. Nur diejenigen, für die der Arbeitgeber schon einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, konnten ihr Guthaben bisher in eine laufende Zusatzpension umwandeln. Ab 2027 soll das für alle österreichischen Arbeitnehmer:innen möglich sein.

Konkret geplant sind:

  • Monatliche Auszahlung statt Einmalbetrag im Alter
  • Zusammenlegung mehrerer Abfertigungskonten für einen besseren Überblick
  • Standardisierte Veranlagungsmodelle mit unterschiedlichen Risikostufen
  • Transparenz bei Kosten und Erträgen sowie Vergleichbarkeit zwischen Anbietern
  • Zugriffsmöglichkeit im Härtefall, wie bei längerer Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit
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Die konkrete gesetzliche Ausgestaltung wird noch erarbeitet, ein Inkrafttreten ist für 2027 geplant.

Was sich konkret ändert und was nicht

Wer das Guthaben in eine Pensionskasse überträgt, kann künftig mitentscheiden, wie das Geld veranlagt wird. Je nach Risikobereitschaft und verbleibender Zeit bis zur Pension stehen unterschiedliche Modelle zur Auswahl.

Wer früh startet und bereit ist, ein höheres Risiko einzugehen, kann langfristig mehr rausholen. Es fließt aber kein zusätzliches Geld vom Staat oder Arbeitgeber: Die Beiträge bleiben unverändert bei 1,53 Prozent des Bruttogehalts. Die zweite Säule bleibt ausdrücklich eine Ergänzung zur staatlichen Pension und ist kein Ersatz.

Expert:innen sind skeptisch: Das ist kein Selbstläufer

Finanzexpert:innen fordern, dass ein Teil des Geldes in renditestärkere Anlagen wie Aktien investiert werden darf: Das ist aktuell aber noch Zukunftsmusik.

Zum Vergleich: Wer heute bereits eine betriebliche Zusatzpension bezieht, bekommt laut Jahresbilanz 2025 des Fachverbands der Pensions- und Vorsorgekassen im Schnitt 419 Euro monatlich und das 14-mal im Jahr.

Der Fachverband begrüßt die Reform als langjährige Kernforderung, warnt jedoch gleichzeitig: Eine geplante Möglichkeit zur Einmalauszahlung bei Pensionsantritt könnte das System gefährden. Wer sich das Geld auf einen Schlag auszahlen lässt statt es zu verrenten, untergräbt den Vorsorgegedanken des gesamten Modells.

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