Mehr Kontrolle, mehr rausholen
Zusatzpension für 75 % der österreichischen Arbeitnehmer:innen: Das ändert sich ab 2027
Ab 2027 will die österreichische Bundesregierung die Altersvorsorge grundlegend umbauen. Die Abfertigung Neu soll für Millionen Beschäftigte zur monatlichen Zusatzpension werden. Was dahintersteckt und warum Expert:innen zur Vorsicht raten.
Die meisten Österreicher:innen haben keine Zusatzpension
Aktuell hat der Großteil der Österreicher:innen nur die gesetzliche Rente zur Verfügung: Laut Finanzmarktaufsicht haben 75 Prozent der unselbstständig Erwerbstätigen in Österreich keinen Zugang zu einer betrieblichen Zusatzpension.
Genau das soll sich mit dem neuen Generalpensionskassenvertrag ab 2027 ändern: Den hat die Koalition aus ÖVP, SPÖ und NEOS jetzt auf den Weg gebracht, um die sogenannte zweite Pensionssäule zu stärken. Beschäftigte sollen dadurch die Möglichkeit haben, das angesparte Guthaben aus der Mitarbeitervorsorgekasse (Abfertigung Neu) in eine laufende monatliche Zahlung umzuwandeln.
Die „Abfertigung Neu“ gilt seit 2003 in Österreich. Jeder Arbeitgeber zahlt ab dem zweiten Beschäftigungsmonat verpflichtend 1,53 Prozent des monatlichen Bruttogehalts (inklusive Sonderzahlungen) in eine betriebliche Vorsorgekasse ein.
So funktioniert die neue Regel
Das Guthaben der Abfertigung Neu wurde bisher überwiegend als Einmalbetrag ausgezahlt, zum Beispiel beim Jobwechsel oder beim Pensionsantritt. Nur diejenigen, für die der Arbeitgeber schon einen Pensionskassenvertrag abgeschlossen hat, konnten ihr Guthaben bisher in eine laufende Zusatzpension umwandeln. Ab 2027 soll das für alle österreichischen Arbeitnehmer:innen möglich sein.
Konkret geplant sind:
- Monatliche Auszahlung statt Einmalbetrag im Alter
- Zusammenlegung mehrerer Abfertigungskonten für einen besseren Überblick
- Standardisierte Veranlagungsmodelle mit unterschiedlichen Risikostufen
- Transparenz bei Kosten und Erträgen sowie Vergleichbarkeit zwischen Anbietern
- Zugriffsmöglichkeit im Härtefall, wie bei längerer Arbeitslosigkeit oder schwerer Krankheit
Laut Finanzminister Markus Marterbauer wird das neue System 2027 in Kraft treten. Die gesetzliche Ausgestaltung wird momentan noch erarbeitet. Weitere Details, zum Beispiel wann man sich entscheiden muss, werden im Laufe des Jahres 2026 erwartet.

Mehr Kontrolle, aber nicht automatisch mehr Geld
Wer das Guthaben in eine Pensionskasse überträgt, kann künftig mitentscheiden, wie das Geld veranlagt wird. Je nach Risikobereitschaft und verbleibender Zeit bis zur Pension stehen unterschiedliche Modelle zur Auswahl.
Wer früh startet und bereit ist, ein höheres Risiko einzugehen, kann langfristig mehr rausholen. Es fließt aber kein zusätzliches Geld vom Staat oder Arbeitgeber: Die Beiträge bleiben unverändert bei 1,53 Prozent des Bruttogehalts.
Ziel: Möglichst gut verdienen und langfristig einzahlen
Das Ganze ist also ein guter Schritt, aber kein Geschenk vom Staat. Finanzexpert:innen fordern, dass ein Teil des Geldes in renditestärkere Anlagen wie Aktien investiert werden darf: Das ist aktuell aber noch Zukunftsmusik.
Wer aber über Jahre hinweg ein gutes Gehalt verdient und konsequent einzahlt, baut automatisch ein höheres Abfertigungsguthaben auf. Damit ist dann bald auch eine vernünftige monatliche Zusatzpension möglich.
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