Zum Inhalt springen

Viel zu selten in Anspruch genommen

Vor dem Karlsruher Urteil: Wie Rentner sich 220 Euro sparen

Letztes Update:  10. Juni 2026, 10:50
2 min
Rentner mit Kopfhörern hört Radio und schaut auf einen Stadtplan zuhause

Während das Bundesverfassungsgericht am 23. Juni 2026 über die Zukunft des Rundfunkbeitrags verhandelt, zahlen Millionen Haushalte weiter 18,36 Euro im Monat, mehr als 220 Euro im Jahr. Für viele Rentner:innen mit kleiner Rente ist das eine spürbare Belastung. Das ist schade, denn ein großer Teil hätte Anspruch auf Befreiung oder Ermäßigung, nutzt diese Möglichkeiten aber nicht.

Wer sich befreien lassen kann und wer nicht

Nicht das Alter ist entscheidend, sondern die finanzielle Situation. Wer bestimmte Sozialleistungen bezieht, kann sich vollständig vom Rundfunkbeitrag befreien lassen. Dazu zählen unter anderem:

  • Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung
  • Sozialhilfe, Bürgergeld und Hilfe zur Pflege

Wichtig bleibt: Die Befreiung erfolgt nicht automatisch. Ein Antrag beim Beitragsservice ist zwingend erforderlich – inklusive entsprechender Nachweise. Ohne Antrag läuft die Zahlung weiter, selbst wenn ein Anspruch besteht.

Alle Anträge auf Befreiung oder Ermäßigung können online bei der GEZ getätigt werden.

Alte Fernseher und Radios stehen auf einem Holzschrank in einem Raum mit Retro-Dekoration.
Die Rente allein berechtigt nicht zur Befreiung, entscheidend ist der Bezug einer Sozialleistung wie Grundsicherung oder Bürgergeld. Befreit wird man nur auf Antrag, mit entsprechendem Nachweis.

Nur ein Drittel zahlen: Die Ermäßigung

Wer nicht komplett befreit wird, kann noch auf eine Drittel-Ermäßigung kommen: Schwerbehinderte mit dem Merkzeichen „RF“ im Schwerbehindertenausweis, blinde oder gehörlose Menschen sowie Empfänger:innen von Blindenhilfe zahlen statt 18,36 nur 6,12 Euro pro Monat. Auch das wird oft nicht beansprucht.

Härtefall: Auch knapp über der Grenze geht’s

Wer nur minimal über der Grenze für Grundsicherung liegt, kann über die sogenannte Härtefallregelung dennoch befreit werden. Diese Regel greift, wenn das Einkommen die Grenze nur geringfügig überschreitet.

Ein weiterer zentraler Punkt betrifft den Haushalt. Pro Wohnung fällt nur ein Rundfunkbeitrag an. Wird eine Person befreit, gilt das automatisch auch für Partner und Kinder im selben Haushalt.

Befreiungen werden jedoch meist nur befristet gewährt. Eine rechtzeitige Verlängerung ist notwendig, da rückwirkende Befreiungen nur eingeschränkt möglich sind.

Gut zu wissen: Wer einen Anspruch hatte, ihn aber nicht geltend gemacht hat, kann die Befreiung bis zu drei Jahre rückwirkend beantragen, mit Nachweisen für den jeweiligen Zeitraum.

Was das Karlsruher Urteil im Juni ändern könnte

Am 23. Juni 2026 verhandelt das Bundesverfassungsgericht über Verfassungsbeschwerden von ARD und ZDF: Die Sender wehren sich dagegen, dass die Bundesländer die KEF-Empfehlung zur Erhöhung von 18,36 auf 18,94 Euro Anfang 2025 abgelehnt hatten.

Karlsruhe könnte eine rückwirkende Erhöhung anordnen oder die Politik künftig stärker an die KEF-Empfehlung binden. Ab 2027 ist ohnehin eine moderate Erhöhung auf 18,64 Euro im Gespräch.

Für Befreiungsberechtigte gilt aber: Wer keine Sozialleistung bekommt, zahlt auch nach dem Urteil weiter, die Befreiungsregeln ändert das Karlsruher Verfahren nicht.

Über 200 Euro sparen, aber nur mit Antrag

Viele Rentner:innen verzichten unbewusst auf finanzielle Entlastung, weil sie ihre Ansprüche nicht prüfen oder keinen Antrag stellen. Dabei lässt sich der Rundfunkbeitrag komplett vermeiden oder zumindest deutlich reduzieren.

Ein genauer Blick auf die eigene Situation lohnt sich – denn selbst kleine monatliche Beträge summieren sich im Jahr zu einer spürbaren Entlastung.