Rentensplitting (mit Tabelle): Vor- und Nachteile, Beispiele & Tipps
Beim Rentensplitting teilt ihr eure in der Ehe oder Lebenspartnerschaft erworbenen Rentenansprüche fair auf. Das Prinzip ist simpel: Wer während dieser Zeit mehr Entgeltpunkte gesammelt hat, gibt die Hälfte der Differenz an den Partner ab. Das schafft finanzielle Gerechtigkeit, besonders wenn eine Person wegen Care-Arbeit beruflich zurückgesteckt hat. Doch Vorsicht: Die Entscheidung ist endgültig und führt grundsätzlich zum Wegfall der Witwen- oder Witwerrente. Ob sich das Modell lohnt, hängt stark von eurer individuellen Situation ab. Für Doppelverdiener mit eigenem Einkommen kann es attraktiver sein als eine Hinterbliebenenrente, die bei hohem Einkommen gekürzt wird. Aktuell bleibt das Rentensplitting freiwillig. Bevor ihr euch bindet: Lasst euch unbedingt eine unverbindliche Musterrechnung von der Deutschen Rentenversicherung erstellen, um sicherzugehen, dass ihr euch finanziell nicht verschlechtert. Denn einmal gesplittet, gibt es kein Zurück mehr.
Beim Rentensplitting teilt ihr euch die gesetzlichen Rentenansprüche, die ihr während eurer Ehe oder Lebenspartnerschaft erworben habt. Das erhöht die eigene Rente der Person mit den niedrigeren Ansprüchen, dafür fällt aber eine eventuelle Witwen- oder Witwerrente grundsätzlich weg. Dieser Guide zeigt dir (mit Rentensplitting-Tabelle und Beispiel) wie die Rechnung funktioniert, welche Vor- und Nachteile es gibt und ob das Rentensplitting demnächst vielleicht sogar Pflicht wird.
Rentensplitting: Was ist das genau?
Ihr seid seit Jahrzehnten ein Team – im Job und zu Hause. Nur an der Rente zeigt sich das nicht. Einer hat Vollzeit durchgearbeitet, die andere war jahrelang in Teilzeit oder komplett raus aus dem Job: wegen der Kinder, wegen Care-Arbeit, wegen was das Leben eben so bringt. Am Ende sehen die beiden Rentenkonten komplett unterschiedlich aus.
Beim Rentensplitting vergleicht die Deutsche Rentenversicherung eure gesetzlichen Rentenansprüche aus der sogenannten Splittingzeit. Wer in dieser Zeit mehr Ansprüche gesammelt hat, gibt die Hälfte der Differenz ab. Am Ende habt ihr beide exakt gleich viel aus eurer gemeinsamen Zeit.
Eure gesamten Renten können sich aber weiterhin unterscheiden, zum Beispiel weil eine Person schon vor der Hochzeit mehr Entgeltpunkte gesammelt hat.
Rentensplitting, Ehegattensplitting oder Versorgungsausgleich?
Die Begriffe klingen irgendwie ähnlich, regeln aber drei verschiedene Dinge:
| Begriff | Worum geht es? | Wann ist das relevant? |
|---|---|---|
| Rentensplitting | Die gesetzlichen Rentenansprüche aus der Ehezeit werden geteilt. | Im Rentenalter oder nach einem Todesfall |
| Ehegattensplitting | Das Finanzamt berechnet die gemeinsame Einkommensteuer nach dem Splittingtarif. | Während der Ehe bei gemeinsamer Veranlagung |
| Versorgungsausgleich | Renten- und Versorgungsansprüche aus der Ehe werden aufgeteilt. Dazu können auch Betriebsrenten, private Vorsorge oder Beamtenpensionen gehören. | Bei einer Scheidung |
Welche Jahre gehören zur Splittingzeit?
Die Splittingzeit beginnt am ersten Tag des Monats, in dem ihr geheiratet habt. Sie endet normalerweise mit dem Monat, in dem der Anspruch auf Rentensplitting entsteht. Beginnt eine volle Altersrente erst nach der Regelaltersgrenze, zählt der Monat vor dem Rentenbeginn als Ende. Bei einem Rentensplitting nach dem Tod einer Partner endet die Splittingzeit mit dem Todesmonat.
Rechenbeispiel: Rentensplitting
Hier ein Rechenbeispiel direkt von der Rentenversicherung, umgerechnet mit dem aktuellen Rentenwert von 42,52 Euro (Stand 2026).
Helmut hat im Laufe seines gesamten Erwerbslebens 60 Entgeltpunkte gesammelt, davon 40 aus der gemeinsamen Ehezeit.
Gerda kommt insgesamt auf 20 Entgeltpunkte, davon 10 aus der Ehezeit.
Zusammengerechnet stehen also 50 Ehe-Punkte zur Verfügung: Das bedeutet, das beiden Partnern jeweils 25 Entgeltpunkte aus der gemeinsamen Zeit zustehen. Er gibt entsprechend 15 seiner Punkte an seine Partnerin ab.
| Rentensplitting-Tabelle | Helmut | Gerda |
|---|---|---|
| Entgeltpunkte insgesamt vor dem Splitting | 60 | 45 |
| Davon während der Ehe erworben | 40 | 10 |
| Gerechter Anteil gemäß Splitting | 25 | 25 |
| Aufteilung | gibt 15 Punkte ab | erhält 15 Punkte |
| Entgeltpunkte aus der Ehe nach dem Splitting | 850 € | 1.488 € |
| Entgeltpunkte insgesamt nach dem Splitting | 45 | 35 |
| Monatliche Bruttorente vorher | 2.551,20 Euro | 850,40 Euro |
| Monatliche Bruttorente nachher | 1.913,40 Euro | 1.488,20 Euro |
Helmut gibt also fast 640 Euro im Monat ab, Gerda gewinnt exakt denselben Betrag dazu. Trotzdem landen die beiden nicht bei derselben Summe, weil eben nur die Punkte aus der Ehezeit geteilt werden. Punkte aus der Zeit vor oder nach der Ehe bleiben unangetastet bei der Person, die sie erarbeitet hat.
Welche Voraussetzungen gelten für das Rentensplitting?
Ihr könnt das Rentensplitting nicht kurz nach der Hochzeit beantragen. Die Wahl wird normalerweise erst möglich, wenn euer Erwerbsleben weitgehend abgeschlossen ist.
Diese Voraussetzungen müssen erfüllt sein:
- Ihr habt nach dem 31. Dezember 2001 geheiratet.
- Habt ihr früher geheiratet, muss eure Ehe am 31. Dezember 2001 bestanden haben und ihr müsst beide nach dem 1. Januar 1962 geboren sein.
- Ihr habt beide jeweils mindestens 25 Jahre lang Rentenpunkte gesammelt (zum Beispiel durch Beitragsjahre, Kindererziehungszeiten oder Zeiten der Pflege eines Angehörigen).
- Ihr habt beide die Regelaltersgrenze erreicht und Anspruch auf eine volle Altersrente. Alternativ erhält eine Person nach Erreichen der Regelaltersgrenze eine volle Altersrente, während die andere ebenfalls ihre Regelaltersgrenze erreicht hat.
- Ihr erklärt der Deutschen Rentenversicherung gemeinsam, dass ihr eure Ansprüche teilen möchtet.
Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten dieselben Regeln. In der Praxis kann die Rechnung aber komplizierter ausfallen: Ansprüche aus der allgemeinen und der knappschaftlichen Rentenversicherung sowie Zuschläge für langjährige Versicherung werden getrennt ausgeglichen.
Auch Zu- oder Abschläge beim Rentenbeginn können die Eurobeträge verändern. Lasst euch deshalb vor der Entscheidung eine persönliche Probeberechnung von der Deutschen Rentenversicherung erstellen.
Rentensplitting bei Tod: Was passiert, wenn ein Partner stirbt?
Stirbt dein:e Partner:in, bevor ihr euch für das Rentensplitting entschieden habt, kannst du es auch nachträglich beantragen: Allerdings nur innerhalb von 12 Kalendermonaten nach dem Sterbemonat.
Die 25-jährige Wartezeit musst dann nur noch du als überlebende Person erfüllen. Das öffnet Rentensplitting auch für Fälle, in denen die Voraussetzungen zu Lebzeiten beider noch nicht gegeben waren.
Praktisch heißt das für dich: Du musst dich nicht sofort entscheiden. Erstmal bekommst du ganz normal Witwenrente. In dieser Zeit kannst du in Ruhe durchrechnen lassen, ob sich Rentensplitting für dich mehr lohnt: zum Beispiel, weil du selbst noch gut verdienst und die Anrechnung die Witwenrente sehr stark kürzen würde.
Rechnet sich das Splitting, erklärst du es innerhalb der Frist. Ab dann bekommst du deine eigene, höhere Rente statt der Witwenrente. Sobald das Rentensplitting einmal beantragt ist, ist die Entscheidung endgültig.
Vor- und Nachteile von Rentensplitting
Rentensplitting stärkt die Rente der Person mit den niedrigeren Ansprüchen: Das ist fair, wenn beide Partner als Team arbeiten und eine:r für die Familie auf Einkommen (und damit auf Entgeltpunkte) verzichtet hat.
Ob sich die Teilung finanziell auszahlt, hängt aber stark von eurer Rentenhöhe, dem eigenen Einkommen und einer möglichen Witwen- oder Witwerrente ab. Bevor ihr euch entscheidet, lohnt sich ein nüchterner Blick auf beide Seiten der Medaille.
| Vorteile des Rentensplittings | Nachteile des Rentensplittings |
|---|---|
| Die Person mit den niedrigeren Ansprüchen erhält mehr eigene Rentenpunkte. | Die Person mit den höheren Ansprüchen gibt dauerhaft Rentenpunkte ab. |
| Der Splittingzuwachs bleibt auch bei einer Wiederheirat erhalten. | Nach einem verbindlichen Rentensplitting besteht grundsätzlich kein Anspruch mehr auf Witwen- oder Witwerrente. |
| Die eigene Altersrente unterliegt nicht der Einkommensanrechnung für Hinterbliebenenrenten. | Eine später doch günstigere Witwenrente lässt sich normalerweise nicht zurückholen. |
| Zusätzliche Wartezeitmonate können erstmals einen eigenen Rentenanspruch ermöglichen. | Wer noch keine eigene Rente bezieht, kann nach einem Todesfall erst einmal Geld verlieren. |
| Der Zuwachs kann bei den Wartezeiten von fünf oder 35 Jahren helfen. | Für die 45-jährige Wartezeit zählen die zusätzlichen Monate nicht. |
| Unter bestimmten Bedingungen kann nach einem Todesfall eine Erziehungsrente entstehen. | Waisenrente und Krankenversicherung können sich durch das Rentensplitting verändern. |
| Bei einer dauerhaft komplett angerechneten Witwenrente kann Rentensplitting günstiger sein. | Eine Rentenabfindung wegen Wiederheirat ist nach dem Rentensplitting ausgeschlossen. |
Rentensplitting oder Witwenrente: Was ist besser?
Es gibt keine pauschale Antwort, weil die Entscheidung sehr von eurer individuellen Situation abhängt. Ein paar Faustregeln helfen aber bei der Orientierung.
Verdienst du selbst gut oder hast eine ordentliche eigene Rente, spricht vieles für Rentensplitting. Bei der Witwenrente wird dein Einkommen oberhalb eines Freibetrags von aktuell 1.122,53 Euro angerechnet, deine Splitting-Rente bleibt davon komplett unberührt. Gerade bei Doppelverdiener-Paaren mit zwei ordentlichen Gehältern kann die Witwenrente am Ende kaum noch etwas bringen, während die eigene Rente aus dem Splitting ungekürzt bleibt.
Einen weiteren großen Pluspunkt hättet ihr bei einer Wiederheirat nach dem Tod eines Partners: Witwenrente würde in diesem Fall enden, eure Splitting-Rente läuft weiter. Die Frage ist allerdings, ob ihr das als Paar als Hauptargument für die Entscheidung verwenden wollt.
Wann ist Rentensplitting weniger sinnvoll?
Ist dagegen absehbar, dass der oder die rentenstärkere Partner:in deutlich früher stirbt und der oder die Hinterbliebene kaum eigenes Einkommen hat, kann die Witwenrente die bessere Wahl sein. Sie orientiert sich prozentual an der tatsächlichen Rente des Verstorbenen und kann dadurch über die Jahre mehr einbringen als eine einmalige Punkteteilung.
Vorsicht ist auch dann angesagt, wenn du nach dem Tod deines Partners noch keine eigene Rente bekommst. Die Witwenrente könnte sofort wegfallen während dir der Splittingzuwachs erst Jahre später etwas bringt. Rechne deshalb nie nur eure beiden Altersrenten durch: Vergleiche auch, wie du nach einem Todesfall mit Witwenrente und mit Rentensplitting finanziell dastehen würdest.
Wie beantragst du das Rentensplitting?
Den Antrag stellt ihr gemeinsam bei eurem Rentenversicherungsträger. Beide Partner:innen müssen unterschreiben, ein einseitiger Antrag reicht zu Lebzeiten beider nicht aus. Ausnahme ist der bereits erwähnte Fall nach einem Todesfall: Dann reicht die Erklärung der oder des Überlebenden.
Zuständig ist der Rentenversicherungsträger, bei dem einer von euch beiden versichert ist, meistens also die Deutsche Rentenversicherung Bund oder ein regionaler Träger. Rechnet mit einer Bearbeitungszeit von drei bis sechs Monaten.
Ein Tipp, bevor ihr unterschreibt: Lasst euch vorab eine unverbindliche Musterrechnung erstellen. So seht ihr schwarz auf weiß, wie sich eure jeweiligen Renten durch das Splitting verändern, bevor ihr eine Entscheidung trefft, die sich nicht mehr rückgängig machen lässt.
Wird Rentensplitting bald Pflicht?
Aktuell ist Rentensplitting freiwillig – und bis auf weiteres bleibt das auch so. Trotzdem kursieren seit einigen Monaten Berichte, dass sich das mal ändern könnte.
Hintergrund ist die Alterssicherungskommission, die im Auftrag der Bundesregierung die gesamte Rentenpolitik überprüft hat. Im Vorfeld ihres Abschlussberichts machten Medienberichte die Runde, wonach ein verpflichtendes Rentensplitting die klassische Witwenrente ersetzen könnte. Das würde wahrscheinlich vor allem jüngere Jahrgänge betreffen.
Am 23. Juni 2026 hat die Kommission dann ihren tatsächlichen Bericht mit 33 Empfehlungen vorgelegt. Die Empfehlung 11 fordert aber lediglich, Reformoptionen für die Hinterbliebenenversorgung zu prüfen und an veränderte Lebensmodelle anzupassen. Einen Gesetzentwurf gibt es bisher nicht.
Fazit: Rentensplitting kann sich durchaus lohnen
Euer Ja oder Nein zum Rentensplitting ist eine handfeste finanzielle Entscheidung für den Rest eures Lebens. Wer viel verdient oder eine gute eigene Rente hat, fährt damit oft besser als mit der klassischen Witwenrente. Wer stark auf die Absicherung durch den Partner angewiesen ist, sollte genau rechnen, bevor er oder sie unterschreibt.
Rechnet unbedingt beide möglichen Todesfälle durch. Stirbt die Person mit der höheren Rente zuerst, kann die Hinterbliebenenrente für die andere Person deutlich mehr bringen als der Splittingzuwachs. Stirbt die Person mit der niedrigeren Rente zuerst, fällt die Witwen- oder Witwerrente wegen des hohen eigenen Einkommens der anderen Person möglicherweise klein aus oder komplett weg. Trotzdem hat diese Person durch das Rentensplitting zuvor eigene Rentenpunkte abgegeben.
Lasst euch am besten eine Musterrechnung erstellen, vergleicht sie mit eurer Witwenrenten-Situation, und entscheidet dann in Ruhe: Am besten lasst ihr euch dabei von der Rentenversicherung unterstützen.
FAQ: Rentensplitting
Ein Paar teilt sich die Entgeltpunkte (Rentenpunkte), die es während der gemeinsamen Ehezeit erworben hat, zu gleichen Teilen auf. Hat Partner A zum Beispiel in 25 Ehejahren 40 Punkte gesammelt und Partner B nur 10, stehen rechnerisch beiden Partnern für diese Zeit 25 Punkte zu. Partner A tritt dann 15 seiner Punkte an Partner B ab. Das hat den Vorteil, dass Partner:innen, die für die Familie im Job zurückgesteckt haben, im Alter besser abgesichert sind. Entgeltpunkte, die vor oder nach der Ehe erworben wurden, werden nicht berücksichtigt.
Ja, uneingeschränkt. Für eingetragene Lebenspartnerschaften gelten exakt dieselben Voraussetzungen und Regeln wie für Ehepaare, ohne Unterschied bei Anspruch, Höhe oder Verfahren. Der Gesetzgeber behandelt beide Partnerschaftsformen beim Rentensplitting vollständig gleich.
Nein. Rentensplitting betrifft ausschließlich Ansprüche aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Betriebsrenten, Riester-Verträge oder private Rentenversicherungen bleiben davon komplett unberührt. Wollt ihr auch diese Ansprüche fair aufteilen, braucht es dafür eigene, separate Vereinbarungen mit dem jeweiligen Anbieter.
Plant drei bis sechs Monate ein. Die Rentenversicherung muss dafür die komplette Ehezeit beider Partner:innen prüfen und alle Entgeltpunkte exakt zusammenrechnen, das braucht seine Zeit. Wer schon konkrete Pläne hat, sollte den Antrag entsprechend frühzeitig stellen.
Nein. Einmal durchgeführt, ist die Entscheidung endgültig. Es gibt keine Widerrufsfrist und keine Möglichkeit, die Punkteteilung später rückabzuwickeln, auch nicht bei einer Scheidung oder einem Sinneswandel. Genau deshalb lohnt sich vorher eine Musterrechnung, damit ihr wisst, worauf ihr euch einlasst.
Nein. Rentensplitting verteilt gesetzliche Rentenansprüche aus der Ehezeit. Ehegattensplitting ist ein Verfahren zur Berechnung der Einkommensteuer bei gemeinsam veranlagten Ehepaaren. Der ähnliche Name führt also in zwei komplett verschiedene Ämter: einmal zur Rentenversicherung, einmal zum Finanzamt.