Renteneintrittsalter & Regelaltersgrenze (mit Tabelle): Wann kannst du in Rente gehen?
Wann du in den Ruhestand gehst, ist kein Zufall, sondern hängt von deinem Geburtsjahr und deiner Versicherungsdauer ab. Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Wer früher aufhören möchte, muss meistens Abschläge hinnehmen: Mit 35 Versicherungsjahren ist ein Start ab 63 möglich, allerdings kostet dich jeder Monat vor der Regelgrenze 0,3 Prozent deiner Rente.
Eine abschlagsfreie Rente ist nach 45 Versicherungsjahren möglich – für den Jahrgang 1964 frühestens mit 65. Wichtig: Arbeitsjahre sind nicht gleich Versicherungsjahre, denn auch Zeiten für Kindererziehung oder Pflege zählen mit. Ob sich ein früher Ausstieg finanziell lohnt, solltest du unbedingt mit deinem Versicherungsverlauf und dem Rentenrechner prüfen. Du bist nicht gezwungen, sofort mit Erreichen der Altersgrenze zu gehen – weiterarbeiten lohnt sich oft sogar, um die Rente zu steigern. Check am besten schon jetzt deinen Kontenverlauf, um Überraschungen zu vermeiden.
Du willst wissen, in welchem Alter du in Deutschland in Rente gehen kannst? Das hängt vom Geburtsjahr, deinen Versicherungszeiten und der Rentenart ab. In diesem Text erfährst du, was die Regelaltersgrenze ist, ab wann du einen Rentenanspruch hast und wie du dein Renteneintrittsalter berechnest. Außerdem sagen wir dir, wer schon mit 63 in Rente gehen kann – und wann die Rente mit 70 kommt.
Was ist die Regelaltersgrenze?
Wenn wir in Deutschland von der Rente sprechen, ist meistens die Regelaltersrente gemeint: Also die monatliche Zahlung, die du von der Rentenversicherung erhältst, wenn dein Berufsweg zu Ende ist.
Ohne Abschläge in Rente gehen kannst du, sobald du die sogenannte Regelsaltersgrenze erreicht hast. Außerdem musst du fünf Jahre lang rentenversichert gewesen sein, um einen Rentenanspruch zu haben: Nur dann erhältst du deine volle Altersrente in der Höhe, in der du sie dir im Laufe deines Lebens (mit Entgeltpunkten) erarbeitet hast.
Mit welchem Alter geht man also in Deutschland in Rente? Für alle ab 1964 Geborenen liegt die Regelaltersgrenze aktuell bei 67 Jahren. Ältere Jahrgänge erreichen sie je nach Geburtsjahr schon früher.
Renteneintrittsalter vs. Regelaltersgrenze
Umgangssprachlich werden diese beiden Begriffe manchmal synonym verwendet. Regelaltersgrenze ist der offizielle Begriff für das Alter, in dem du per Gesetz ohne Abschläge in Rente gehen kannst. Das Renteneintrittsalter ist einfach das Alter, in dem du in Rente gehst: ob mit Abschlägen oder ohne.
Gesetzliches Renteneintrittsalter nach Geburtsjahr (Tabelle)
Wann darfst du regulär in Rente gehen? Die folgende Renteneintrittsalter-Tabelle zeigt dir, wann du die Regelaltersgrenze für deinen Jahrgang erreichst. Für die Jahrgänge 1947 bis 1958 steigt sie jeweils um einen Monat. Ab dem Jahrgang 1959 kommen pro Jahrgang zwei Monate hinzu. Alle ab 1964 Geborenen erreichen die Regelaltersgrenze mit 67 Jahren.
Die Rente beginnt bei rechtzeitigem Antrag grundsätzlich im Folgemonat. Für den exakten Termin zählt dein genaues Geburtsdatum. Mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung kannst du dein Renteneintrittsalter direkt berechnen.
| Geburtsjahr | Regelaltersgrenze |
|---|---|
| bis 1946 | 65 Jahre |
| 1947 | 65 Jahre und 1 Monat |
| 1948 | 65 Jahre und 2 Monate |
| 1949 | 65 Jahre und 3 Monate |
| 1950 | 65 Jahre und 4 Monate |
| 1951 | 65 Jahre und 5 Monate |
| 1952 | 65 Jahre und 6 Monate |
| 1953 | 65 Jahre und 7 Monate |
| 1954 | 65 Jahre und 8 Monate |
| 1955 | 65 Jahre und 9 Monate |
| 1956 | 65 Jahre und 10 Monate |
| 1957 | 65 Jahre und 11 Monate |
| 1958 | 66 Jahre |
| 1959 | 66 Jahre und 2 Monate |
| 1960 | 66 Jahre und 4 Monate |
| 1961 | 66 Jahre und 6 Monate |
| 1962 | 66 Jahre und 8 Monate |
| 1963 | 66 Jahre und 10 Monate |
| ab 1964 | 67 Jahre |
Rente mit 63: Wer kann sie nutzen?
Derzeit kannst du theoretisch schon ab 63 Jahren in Rente gehen – zumindest, wenn du bis zu diesem Alter mindestens 35 Versicherungsjahre angesammelt hast. Dann werden aber sehr wahrscheinlich Abschläge fällig: Das heißt, du verzichtest dauerhaft und unwiderruflich jeden Monat auf einen gewissen Prozentsatz deiner Altersrente.
Hast du 35 Versicherungsjahre erreicht und möchtest früher in die Rente starten, kannst du die Abschläge unter Umständen durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgleichen. Wie hoch die Zahlung sein müsste, berechnet die Deutsche Rentenversicherung individuell.
Rechenbeispiel: Mit 35 Versicherungsjahren ab 63 in Rente
Willst du nach 35 Versicherungsjahren bereits mit 63 in Rente gehen, werden für jeden Monat vor der für dich geltenden Regelaltersgrenze (siehe Tabelle) 0,3 Prozent von der Rente abgezogen. Der Abschlag bleibt für die komplette Bezugsdauer (also bis zu deinem Tod) bestehen.
Bist du zum Beispiel 1964 oder später geboren, liegt deine Regelaltersgrenze bei 67. Ein Rentenbeginn mit 63 wäre damit 48 Monate vorgezogen:
48 Monate × 0,3 Prozent = 14,4 Prozent Abschlag
Bei einer errechneten Bruttorente von 1.600 Euro wären das 230,40 Euro weniger pro Monat. Du würdest dauerhaft eine Bruttorente von 1.369,60 Euro erhalten. Wer früher aufhört zu arbeiten, sammelt außerdem in den fehlenden Jahren meist keine weiteren Entgeltpunkte (Rentenpunkte). Der tatsächliche Abstand zur Rente bei Weiterarbeit kann deshalb noch größer sein als 14,4 Prozent.
Nach 45 Jahren ohne Abschläge in Rente
Die abschlagsfreie Rente mit 63 galt nur für besonders langjährig Versicherte, die vor 1953 geboren wurden. Für spätere Jahrgänge wurde die Altersgrenze schrittweise angehoben. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Versicherungsjahren frühestens mit 65 ohne Abschläge in Rente gehen.
Abschlagsfrei bedeutet nur, dass die Rentenversicherung keinen prozentualen Abzug für einen vorgezogenen Rentenbeginn berechnet. Trotzdem kann deine monatliche Rente niedriger ausfallen, weil du zum Beispiel früher aus dem Beruf aussteigst und dadurch weniger Entgeltpunkte sammelst. Ob sich ein früher Renteneintritt finanziell für dich lohnt, lässt sich deshalb nicht allein am Abschlag festmachen.
Steht die Rente für besonders langjährig Versicherte vor dem Aus?
Die Alterssicherungskommission empfiehlt, die Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu streichen. Die Regierungskoalition will die Vorschläge der Kommission in ein Gesetzespaket überführen und das Gesetzgebungsverfahren bis Ende 2026 abschließen.
Noch ist offen, ab wann die Änderung gelten würde und welche Übergangsregeln für rentennahe Jahrgänge vorgesehen sind. Bis ein neues Gesetz in Kraft tritt, gelten die oben beschriebenen Regeln.
Nach wie vielen Arbeitsjahren kannst du in Rente gehen?
Menschen, bei denen das Renteneintrittsalter noch in weiter Ferne liegt, fragen sich manchmal, nach wie vielen Jahren man in Rente gehen kann. Dein Alter spielt für die Rente auf jeden Fall eine wichtige Rolle: Einfach mit 40 in Rente zu gehen, ist leider in der Regel nicht möglich: Es sei denn, du hast ausreichend Erspartes und kannst dir das Leben auch ohne die gesetzliche Rentenzahlung leisten.
Ob (und wann) du einen Rentenanspruch hast, hängt aber trotzdem auch davon ab, wie lange du gearbeitet hast. Im deutschen Rentenrecht sind dabei vor allem die drei Arten von Wartezeiten wichtig, die du jetzt schon kennst: fünf, 35 und 45 Jahre. Sie entscheiden gemeinsam mit deinem Alter darüber, welche Form der Altersrente du beziehen kannst.
| Versicherungszeit | Mögliche Rentenart | Frühester Beginn für Jahrgänge ab 1964 | Abschläge |
|---|---|---|---|
| 5 Jahre | Regelaltersrente | mit 67 Jahren | keine |
| 35 Jahre | Altersrente für langjährig Versicherte | mit 63 Jahren | bis zu 14,4 % |
| 45 Jahre | Altersrente für besonders langjährig Versicherte | mit 65 Jahren | keine |
Sind Arbeitsjahre dasselbe wie Versicherungsjahre?
Ab wann du einen Rentenanspruch hast, entscheiden also dein Alter und die Jahre im Sinne der Rentenversicherung. Die Begriffe Arbeitsjahre und Versicherungsjahre sind dabei nicht identisch: Neben den Zeiträumen, in denen du gearbeitet hast, können auch andere Phasen angerechnet werden.
Für die Wartezeit von 35 Jahren bis zur Rente zählen alle rentenrechtlichen Zeiten, zum Beispiel:
- Pflichtbeiträge aus Beschäftigung oder Selbstständigkeit
- Kindererziehung
- Pflege von Angehörigen
- Krankheit
- Arbeitslosigkeit
- Schul- und Studienzeit (bis zu acht Jahre ab dem 17. Geburtstag)
Um nach 45 Versicherungsjahren ohne Abschläge in Rente zu gehen, gelten strengere Regeln. Angerechnet werden dann unter anderem:
- Pflichtbeiträge aus einer versicherten Beschäftigung
- Kindererziehungszeiten bis zum zehnten Geburtstag des Kindes
- bestimmte Pflegezeiten
- Zeiten mit Krankengeld oder Arbeitslosengeld (unter bestimmten Voraussetzungen)
Schul- und Studienzeiten zählen hier nicht. Auch beim Arbeitslosengeldbezug in den letzten zwei Jahren vor Rentenbeginn gelten Einschränkungen.
Musst du in Rente gehen, wenn du die Regelaltersgrenze erreichst?
Dass du die Regelaltersgrenze erreicht hast, heißt nicht, dass der Gesetzgeber dich zwingt, sofort den Stift fallen zu lassen. Sie legt nur fest, ab wann du offiziell die reguläre Altersrente beziehen kannst. Deine Rente wird übrigens auch nicht automatisch ausgezahlt: Du musst sie beantragen.
Möchtest du über dein gesetzliches Renteneintrittsalter hinaus weiterarbeiten, hast du mehrere Möglichkeiten:
- Du beziehst deine Altersrente und arbeitest parallel weiter. Bei einer Regelaltersrente gibt es keine Hinzuverdienstgrenze.
- Du verschiebst den Renteneintritt. Für jeden Monat nach deiner Regelaltersgrenze steigt dein Rentenanspruch um 0,5 Prozent. Ein Jahr später bringt damit einen Zuschlag von 6 Prozent. Weitere Beiträge können die Rente zusätzlich erhöhen.
- Du beziehst nur eine Teilrente und kombinierst sie mit deinem Gehalt.
Lieber einmal nachlesen
Wenn du weiterarbeiten willst, lies dir am besten nochmal deinen Arbeitsvertrag und den geltenden Tarifvertrag durch. Eine Altersgrenzenklausel kann vorsehen, dass dein Arbeitsverhältnis mit dem Erreichen der Regelaltersgrenze endet. Du kannst dann mit deinem Arbeitgeber vereinbaren, den Zeitpunkt hinauszuschieben. Dass du einen Anspruch auf eine Altersrente hast, ist übrigens kein ausreichender Kündigungsgrund.
Das Renteneintrittsalter steigt: Wann kommt die Rente mit 70?
Eine allgemeine Rente mit 70 ist noch nicht beschlossen. Die Alterssicherungskommission empfiehlt allerdings, die Regelaltersgrenze nach 2031 schrittweise an die Entwicklung der Lebenserwartung zu koppeln.
Zwei Drittel des statistischen Zugewinns an Lebenszeit sollen auf die Erwerbsphase entfallen, ein Drittel auf die Rentenphase: Wir sollen also ungefähr doppelt so lange arbeiten, wie wir später den Ruhestand genießen dürfen.
Auf Basis der aktuellen Prognosen würde die Regelaltersgrenze zwischen 2031 und 2041 um ungefähr sechs Monate steigen: also von 67 auf 67 Jahre und sechs Monate.
Wenn man (als grobe Annahme) davon ausgeht, dass die durchschnittliche Lebenserwartung alle zehn Jahre um ein Jahr steigt, wäre eine Rente mit 70 erst für Jahrgänge ab ca. 2024 wahrscheinlich. Das entspricht einem Renteneintritt im Jahr 2094.
Ob das Gesetz und die Lebenserwartung wirklich genau so Realität werden, muss sich natürlich noch zeigen. Momentan musst du dir also wahrscheinlich noch nicht allzu viele Sorgen machen, dass du erst mit 70 in Rente gehen kannst.
Was bedeutet Vertrauensschutz bei der Rente?
Der Gesetzgeber hat grundsätzlich das Recht, das Rentensystem zu reformieren. Bei tiefen Eingriffen muss er allerdings berücksichtigen, wie stark Betroffene bereits auf die geltenden Regeln vertraut und ihre Lebensplanung danach ausgerichtet haben. Das nennt man Vertrauensschutz.
Frühere Rentenreformen arbeiteten deshalb mit langen Vorlaufzeiten, schrittweisen Änderungen und Sonderregeln für rentennahe Jahrgänge. Wie ein möglicher Vertrauensschutz bei der geplanten Rentenreform aussehen würde, steht im Moment aber noch nicht fest.
So berechnest du dein Renteneintrittsalter
Du willst genau wissen, wann du frühestens in Rente gehen kannst? Dann gehst du am besten in dieser Reihenfolge vor:
- Prüfe deine Altersgrenze: Dein Geburtsdatum bestimmt, wann du die Regelaltersgrenze sowie die Altersgrenzen der anderen Rentenarten erreichst.
- Kontrolliere deinen Versicherungsverlauf: Entscheidend ist, ob du die Wartezeit von fünf, 35 oder 45 Jahren erfüllst. Fehlen Zeiten, kannst du eine Kontenklärung beantragen.
- Prüfe besondere Voraussetzungen: Dazu gehören zum Beispiel eine anerkannte Schwerbehinderung oder auch Versicherungszeiten im Ausland.
- Vergleiche mehrere Termine: Die Rentenauskunft zeigt dir die voraussichtliche Höhe. Bei einem früheren Beginn musst du Abschläge und eventuelle wegfallende Entgeltpunkte einrechnen.
- Beantrage die Rente rechtzeitig: Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem geplanten Start zu stellen.
Den frühestmöglichen und den regulären Rentenbeginn kannst du mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung prüfen. Er zeigt dir mögliche Rentenarten anhand deines Geburtsdatums und deiner Angaben. Ob dann auch wirklich alle Voraussetzungen erfüllt sind, stellt die Rentenversicherung im Antragsverfahren fest.
Fazit: Wann kannst du in Rente gehen?
Erst wenn du fünf Jahre lang in die Rentenversicherung eingezahlt und die Regelaltersgrenze für die gesetzliche Altersrente erreicht hast, kannst du eine abschlagsfreie Regelaltersrente beziehen. Für einen früheren Renteneintritt brauchst du in der Regel mindestens 35 Versicherungsjahre – und musst wahrscheinlich dauerhaft mit weniger Geld auskommen.
Ausnahmen gelten aktuell vor allem für Schwerbehinderte und besonders langjährige Versicherte, die mindestens 45 Versicherungsjahre erreicht haben: Sie können eventuell auch schon früher abschlagsfrei in Rente gehen.
Die Jahre, in denen du gearbeitet hast, sind dabei weniger entscheidend als der Versicherungsverlauf. Auch Zeiten, in denen du Kinder erzogen oder Angehörige gepflegt hast, können dazuzählen. Prüfe deshalb frühzeitig, ob alle anrechenbaren Zeiten erfasst sind.
Vergleiche dann unbedingt mehrere Starttermine für den Renteneintritt: Ein paar Monate können bei den Abschlägen einen spürbaren Unterschied machen und deinen Komfort in der Rente beeinflussen.
Falls die Rente sehr knapp ausfällt, kann es sich lohnen, über die Regelaltergrenze hinaus noch ein bisschen weiterzuarbeiten, um weitere Entgeltpunkte zu sammeln.
FAQ: Renteneintrittsalter & Regelaltersgrenze
Für alle ab 1964 Geborenen liegt die gesetzliche Regelaltersgrenze bei 67 Jahren. Bis dahin arbeiten musst du aber nicht zwingend: Erfüllst du die Voraussetzungen für eine andere Altersrente, kannst du auch früher starten. Je nach Rentenart fallen dann aber Abschläge an.
40 Arbeitsjahre bilden keine eigene Grenze im Rentenrecht. Hast du mindestens 35 anrechenbare Versicherungsjahre erreicht, kannst du frühestens mit 63 die Altersrente für langjährig Versicherte beziehen. Für ab 1964 Geborene beträgt der Abschlag bei einem Start mit 63 maximal 14,4 Prozent. Ganz ohne Abschläge geht es derzeit erst nach 45 Versicherungsjahren.
Das gilt nur für vor 1953 Geborene, für spätere Jahrgänge steigt die Altersgrenze schrittweise. Wer 1964 oder später geboren ist, kann nach 45 Versicherungsjahren aktuell frühestens mit 65 abschlagsfrei in Rente gehen. Ein Start mit 63 ist eventuell über die Altersrente nach 35 Versicherungsjahren möglich, dann aber mit dauerhaften Abschlägen.
Eine allgemeingültige Altersgrenze gibt es nicht. Hast du 35 Versicherungsjahre erreicht, kannst du frühestens mit 63 (mit Abschlägen) starten. Schwerbehinderte Menschen des Jahrgangs 1964 oder jünger können bei erfüllten Voraussetzungen ab 62 eine Altersrente (mit Abschlägen) beziehen. Für einzelne Berufsgruppen und ältere Jahrgänge gelten weitere Sonderregeln. Um die gesetzliche Altersrente ohne Abschläge (also in voller Höhe) zu beziehen, musst du die Regelaltersgrenze (siehe Tabelle) für deinen Jahrgang erreicht und mindestens 5 Rentenversicherungsjahre erreicht haben.
Das hängt von der Wartezeit und der Rentenart ab. Zu den 35 Jahren Wartezeit zählen beispielsweise Pflichtbeiträge, freiwillige Beiträge, Kindererziehung, Pflege sowie bestimmte Schul-, Studien-, Krankheits- und Arbeitslosigkeitszeiten. Bei den 45 Versicherungsjahren sind die Regeln enger: Schul- und Studienzeiten werden dafür zum Beispiel nicht berücksichtigt.
Die Deutsche Rentenversicherung empfiehlt, den Antrag ungefähr drei Monate vor dem geplanten Rentenbeginn zu stellen. Kontrollieren solltest du deinen Versicherungsverlauf aber deutlich früher: Fehlende Ausbildungs-, Erziehungs-, Pflege- oder Beschäftigungszeiten lassen sich über eine Kontenklärung ergänzen.