Vaterschaftsurlaub 2026: So viel Urlaub steht Vätern nach der Geburt zu
In Deutschland gibt es 2026 weiterhin keinen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub. Während Pläne für eine „Familienstartzeit“ unter der neuen Regierung nicht weiterverfolgt werden, bleibt das Thema juristisch hochspannend: Das Bundesverwaltungsgericht hat den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet. Dieser soll klären, ob Deutschland aufgrund von EU-Vorgaben zur Einführung eines bezahlten Vaterschaftsurlaubs verpflichtet ist. Bis zu einer Entscheidung des EuGH, die Jahre dauern kann, bleibt die Lage für Väter in der Privatwirtschaft unverändert. Es besteht kein automatischer Rechtsanspruch; bezahlter Urlaub nach der Geburt basiert aktuell allein auf freiwilligen Regelungen der Arbeitgeber. Alternativ bleibt der Rückgriff auf regulären Urlaub oder die Elternzeit. Auch beim Elterngeld gibt es Änderungen: Die Einkommensgrenzen für den Bezug wurden gesenkt und der gleichzeitige Bezug von Basiselterngeld durch beide Elternteile wurde auf einen Monat begrenzt. Für Väter bedeutet das: Informiert euch rechtzeitig bei eurem Arbeitgeber.
Für (werdende) Mütter in Deutschland sind die Auszeiten vom Berufsleben vor und nach der Geburt sowie auch die Bezahlung in dieser Zeit im Mutterschutzgesetz geregelt. Normalerweise beginnt der Mutterschutz sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und endet acht Wochen danach. Aber was gilt für Väter und wie sieht der Vaterschaftsurlaub in Deutschland 2026 aktuell aus?
Die kurze Antwort: Einen gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub gibt es in Deutschland 2026 für die meisten Arbeitnehmer weiterhin nicht. Gleichzeitig ist das Thema rechtlich so aktuell wie nie: Im April 2026 hat das Bundesverwaltungsgericht den Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingeschaltet, um die entscheidende Frage klären zu lassen. Alle Antworten und Informationen dazu findest du im Artikel.
Vaterschaftsurlaub 2026: Die aktuelle Rechtslage in Deutschland
Bei dem Thema Vaterschaftsurlaub hinkt die Gesetzgebung in Deutschland bisher hinterher. Die Europäische Union hat bereits 2019 eine Richtlinie erlassen, nach der die EU-Mitgliedsstaaten einen bezahlten Vaterschaftsurlaub von 10 Arbeitstagen gesetzlich verankern sollen. Aber mit dem Verweis auf die Elternzeit, die bereits weit über die EU-Regeln hinaus die Vereinbarkeit von Beruf und Familie fördere, hat die Bundesregierung die EU-Richtlinie für den Vaterschaftsurlaub zunächst nicht umgesetzt.
Die aktuelle Regelung
In Deutschland können beide berufstätige Elternteile bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Teilen sich beide Eltern die Zeit, können bis zu 14 Monate davon über das Elterngeld bezahlt werden. Der Rest gilt als unbezahlter Urlaub, während dem das Anrecht auf den Arbeitsplatz bestehen bleibt. Gesetzlichen Anspruch auf bezahlten Vaterschaftsurlaub nach der Geburt haben Väter damit noch nicht. Viele Arbeitgeber gewähren ihren Mitarbeiter:innen auf freiwilliger Basis einen oder mehrere Tage bezahlten Urlaub nach der Geburt (dies ist im Arbeitsvertrag festgehalten).
Kein Familienstartzeitgesetz 2026?
Im Koalitionsvertrag der Ampel-Regierung (SPD, Grüne, FDP) war unter dem Begriff Familienstartzeit ein neues Gesetz geplant, das das Mutterschutzgesetz ergänzen sollte. Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) hatte die Einführung ursprünglich für 2024 angekündigt.
Die Ampelkoalition scheiterte jedoch Ende 2024, das Gesetz wurde nie verabschiedet. Unter der neuen Bundesregierung (CDU/CSU und SPD, seit Mai 2025) unter Bundeskanzler Friedrich Merz ist die Familienstartzeit nicht mehr im Koalitionsvertrag enthalten. Eine konkrete Einführung ist derzeit nicht geplant. Der neue Koalitionsvertrag sieht stattdessen eine Weiterentwicklung des Elterngeldes vor – mit dem Ziel, mehr Anreize für Väterbeteiligung zu schaffen, etwa durch höhere Lohnersatzraten und eine veränderte Aufteilung der Bezugsmonate. Ob und wann das konkret umgesetzt wird, ist offen.
Für Väter in der Privatwirtschaft bedeutet das: Auf einen gesetzlichen Anspruch wartet ihr vorerst weiter.
- Dem zweiten gleichgestellten Elternteil werden zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlter Sonderurlaub gewährt.
- Während dieser Zeit übernimmt der Arbeitgeber die Vergütung und trägt die Kosten.
- Der Vaterschaftsurlaub ist bezahlter Urlaub, das Gehalt verändert sich also nicht.
- Der Vaterschaftsurlaub gilt nicht nur für männliche Väter, sondern geschlechtsunabhängig für den zweiten gleichgestellten Elternteil.
- Alleinerziehende haben die Möglichkeit, eine Person zu bestimmen, die den Vaterschaftsurlaub in Anspruch nehmen kann.
- Der Vaterschaftsurlaub kann direkt in die Elternzeit übergehen, sofern sie rechtzeitig beantragt wurde.
Elterngeld 2025/2026: Das hat sich geändert
Auch beim Elterngeld gab es zuletzt Änderungen, die Väter direkt betreffen:
- Einkommensgrenze gesunken: Für Kinder, die ab April 2025 geboren werden, gilt eine niedrigere Einkommensgrenze: Das zu versteuernde Jahreseinkommen darf 175.000 € nicht überschreiten, um Elterngeld zu erhalten.
- Parallelbezug eingeschränkt: Beide Elternteile können Basiselterngeld nur noch maximal einen Monat gleichzeitig beziehen (gilt für Kinder ab April 2024). Das betrifft vor allem Väter, die direkt nach der Geburt kurz Elternzeit nehmen wollen und dabei auf Elterngeld angewiesen sind.
Vaterschaftsurlaub 2026: EuGH soll die entscheidende Frage klären
Das Thema Vaterschaftsurlaub ist derzeit so rechtlich aktiv wie nie zuvor: Mehrere Verfahren auf verschiedenen Ebenen laufen gleichzeitig.
Das Verwaltungsgericht Köln hat im September 2025 entschieden, dass Bundesbeamte sich direkt auf die EU-Vereinbarkeitsrichtlinie von 2019 berufen können, weil Deutschland diese nicht fristgerecht ins nationale Recht umgesetzt hat. Das Gericht sah die bestehenden Regelungen zu Elternzeit und Elterngeld als nicht ausreichend an. Das Urteil ist jedoch noch nicht rechtskräftig, der Bund hat Berufung eingelegt.
Auf der anderen Seite kam das Landgericht Berlin II bereits im April 2025 zu einem anderen Ergebnis: Es wies die Schadensersatzklage eines Vaters ab und befand, dass Deutschland mit Elternzeit und Elterngeld die EU-Vorgaben bereits erfüllt. Auch dieses Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Die entscheidende Neuigkeit für Juni 2026:
Das Bundesverwaltungsgericht hat am 29. April 2026 die Frage dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt. Auslöser war der Fall eines Bundeswehr-Offiziers, der nach der Geburt seiner Tochter zehn Tage bezahlten Sonderurlaub beantragte. Der EuGH soll nun grundsätzlich klären, ob Deutschland überhaupt verpflichtet ist, einen eigenständigen bezahlten Vaterschaftsurlaub einzuführen oder ob Elternzeit und Elterngeld dafür ausreichen. Das Verfahren ist ausgesetzt, bis der EuGH entscheidet. Ein Urteil des EuGH dauert in der Regel ein bis zwei Jahre.
Was bedeutet das für dich als Vater? Die Rechtslage ist im Fluss, aber für die meisten Arbeitnehmer in der Privatwirtschaft ändert sich im Moment noch nichts. Wer sich über seine konkrete Situation informieren möchte, sollte sich an seine Personalstelle oder einen Rechtsexperten wenden.
Vaterschaftsurlaub – was gilt bis zur Einführung des neuen Gesetzes?
Solange das geplante Gesetz nicht in Kraft getreten ist, gelten die aktuellen Bestimmungen: Wenn dein Arbeitgeber auf freiwilliger Basis Sonderurlaub für Väter nach der Geburt anbietet, hast du Glück. Alternativ kannst du natürlich ganz normal Urlaub beantragen, der dann von deinem Urlaubskonto abgezogen wird. Oder du kannst Elternzeit beantragen.
Vaterschaftsurlaub in Österreich
In Österreich gibt es seit dem 1. September 2019 einen gesetzlichen Anspruch auf den sogenannten „Papamonat“. Dieser ermöglicht es Vätern bzw. dem zweiten Elternteil, unmittelbar nach der Geburt des Kindes einen Monat vom Arbeitsplatz freigestellt zu werden. Somit habt ihr Zeit, einander als Familie zu unterstützen und euch in die neue Lebenssituation einzufinden. Diese Regelung gilt über sämtliche Betriebsgrößen hinweg und erfordert keine Mindestbeschäftigungsdauer.
Zu Beantragung, Dauer und Höhe der Unterstützung im Papamonat haben wir einen eigenen Artikel für dich:
Vaterschaftsurlaub in der Schweiz
In der Schweiz wurde der Vaterschaftsurlaub nach einer Volksabstimmung am 01. Januar 2021 eingeführt. Seitdem können Väter bzw. andere Elternteile innerhalb von sechs Monaten ab Geburt zwei Wochen (zehn Arbeitstage) bezahlten Urlaub nehmen. Der Vaterschaftsurlaub kann dabei am Stück oder in einzelnen Tagen genommen werden.
Leistungen und Voraussetzungen
Während des Vaterschaftsurlaubs hast du als Vater bzw. anderes Elternteil einen Entschädigungsanspruch in Höhe von 80 Prozent deines durchschnittlichen Einkommens vor der Geburt. Der tägliche Höchstsatz beträgt 220 Franken. Die Auszahlung erfolgt dabei aber nicht automatisch, du musst sie bei der zuständigen Ausgleichskasse beantragen. Dein Geld erhältst du dann entweder über deine:n Arbeitgeber:in oder direkt von der Kasse. Voraussetzung ist, dass du eine unselbstständige oder selbstständige Erwerbstätigkeit ausübst und mindestens in den neun Monaten vor der Geburt des Kindes bei der Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) versichert bist, auch wenn du wegen Arbeitslosigkeit bzw. Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Unfall, Krankheit oder Invalidität entsprechende Gelder beziehst. Anspruch auf Vaterschaftsentschädigung besteht nicht im Falle einer Adoption. In dieser Situation hast du Anspruch auf die Adoptionsentschädigung.
Auch im Todesfall tritt der Vaterschaftsurlaub in Kraft. Stirbt die Mutter kurz nach der Geburt des Kindes, haben Väter bzw. andere Elternteile Anspruch auf 14 Urlaubswochen. Stirbt der Vater, hat die Mutter den gleichen Anspruch sowie zusätzliche zwei Wochen Urlaub.
Mehr Gleichberechtigung durch Vaterschaftsurlaub?
Der Begriff „Vaterschaftsurlaub“ klingt etwas irreführend. Die Idee ist nämlich, dass eben nicht nur Väter ihn in Anspruch nehmen können, sondern auch das zweite gleichberechtigte Elternteil, unabhängig vom Geschlecht. Deshalb ließe sich darüber diskutieren, ob der bezahlte Urlaub nach der Geburt eines Kindes nicht einen anderen Namen bekommen sollte, wie es der Titel Familienstartzeit bereits vorsieht.
Ganz unabhängig von der Bezeichnung wäre er ein wichtiger Beitrag zur Förderung der Gleichberechtigung zwischen den Geschlechtern. Ein Vaterschaftsurlaub würde eine gleichberechtigte Verteilung der Sorgearbeit für das neugeborene Kind fördern. Davon abgesehen, erscheint es nur menschlich, Familien eine gemeinsame Zeit nach der Geburt eines Kindes zu ermöglichen. Kritiker:innen dagegen stellen in Frage, ob sich unsere Gesellschaft in Zeiten von Krisen und fehlenden Arbeitskräften einen Vaterschaftsurlaub für alle überhaupt leisten kann.
Vaterschaftsurlaub ist ein geplanter, bezahlter Sonderurlaub für den zweiten Elternteil direkt nach der Geburt eines Kindes. Ziel ist es, die erste gemeinsame Zeit mit dem Kind zu ermöglichen und die Vereinbarkeit von Familie und Beruf zu fördern. Aktuell ist dieses Gesetz jedoch noch nicht in Kraft getreten.
Der gesetzlich geplante Vaterschaftsurlaub umfasst zehn Arbeitstage, also zwei Wochen. Diese Zeit beginnt direkt ab der Geburt des Kindes.
Der Vaterschaftsurlaub muss nicht bei einer Behörde beantragt werden. Stattdessen ist nur eine frühzeitige Information an den Arbeitgeber nötig – es gibt derzeit keine gesetzlich verbindlichen Fristen oder Formvorgaben.
Während des Vaterschaftsurlaubs wird das volle Gehalt weitergezahlt. Es handelt sich um bezahlten Sonderurlaub und nicht um Elterngeld oder unbezahlte Elternzeit.
Die volle Vergütung während des Vaterschaftsurlaubs übernimmt der Arbeitgeber. Es gibt keine Erstattungen vom Staat oder anderen Institutionen.