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Urlaubsanspruch: So viel Urlaub steht dir zu

Laptop aus, raus aus dem Büro, abschalten und Füße hoch – und zwar bestenfalls für mindestens zwei Wochen: Die Rede ist vom Urlaub. Nach der subjektiven Wahrnehmung hat man jedes Jahr zu wenig von der kostbaren Zeit der Erholung. Wie viele Urlaubstage stehen Angestellten in Deutschland, Österreich und der Schweiz eigentlich zu? Und wie sieht es mit dem gesetzlichen Urlaubsanspruch in besonderen beruflichen Situationen aus – beispielsweise nach einer Kündigung, in der Elternzeit oder in einem Minijob?

Wir haben alle wichtigen Informationen zum Thema Urlaubsanspruch für dich zusammengetragen. Damit kannst du in Zukunft noch besser abschätzen, wann du wie viele Urlaubstage einplanen kannst oder sogar musst.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Für deutsche Arbeitnehmer:innen ist der gesetzliche Mindestanspruch an Urlaubstagen im Bundesurlaubsgesetz (BurlG) geregelt. Der gesetzlich vorgeschriebene Mindesturlaub gemäß § 3 BurlG gibt vor, wie viele freie Tage dir mindestens zustehen. In Deutschland sind das aktuell 20 Werktage für Beschäftigte in Vollzeit bei einer Fünf-Tage-Woche und 24 Tage bei einer Sechs-Tage-Woche. Als Werktage gelten dabei alle Tage, die keine Sonn- oder Feiertage sind.

Unternehmen können die Urlaubsregelung für ihre Angestellten selbst definieren und im Arbeitsvertrag festhalten. Sie dürfen dabei den im Gesetz verankerten Mindestanspruch aber nicht unterschreiten.

Wie viele Urlaubstage hat man in Deutschland?

Der gesetzliche Mindestanspruch an Urlaubstagen liegt in Deutschland – wie bereits erwähnt – bei 20 bzw. 24 Werktagen. Grundsätzlich steht es aber jedem Arbeitgeber frei, seinen Arbeitnehmer:innen in deren Arbeitsverträgen mehr Urlaub zu gewähren. Wie viele freie Tage nehmen die Arbeitnehmer:innen also tatsächlich in Anspruch? Im Jahr 2023 waren das laut Angaben des Statistischen Bundesamts durchschnittlich 31,0 Tage.

Übrigens: Während der Corona-Pandemie lag diese Zahl im Jahr 2020 sogar bei 32,4 Tagen. Damals war der Anstieg der genommenen Urlaubstage in erster Linie auf die Quarantäneanordnungen oder Schul- und Kita-Schließungen zurückzuführen.

Ab wann hat man eigentlich Anspruch auf Urlaubstage?

Grundsätzlich hat jeder Arbeitnehmer und jede Arbeitnehmerin in einem unselbstständigen Arbeitsverhältnis Anspruch auf Erholungsurlaub. So weit, so gut. Den vollen Anspruch auf den gesetzlichen Mindesturlaub oder die im Arbeitsvertrag vereinbarten Urlaubstage erwirbst du laut § 4 BurlG allerdings erst nach einem mindestens sechs Monate bestehenden Arbeitsverhältnis.

Diese Regelung ist für dich relevant, sobald du in einen neuen Job startest und deinen Jahresurlaub verplanen möchtest. Unter Umständen kann dir dein Arbeitgeber nämlich – auch, wenn du am 1. Januar eines Jahres deinen ersten Arbeitstag hattest – dies erst nach sechs Monaten erlauben. Es gibt außerdem Unternehmen, die für die Probezeit eine Urlaubssperre verhängen.

Tipp: Frag einfach nach, wenn du neu im Unternehmen bist! Du musst nicht davon ausgehen, dass du während der Probezeit keinen Urlaub nehmen kannst.

Grundsätzlich musst du bei deinen Urlaubstagen auf die Kulanz des Unternehmens hoffen und kannst nur den jeweiligen Teilurlaubsanspruch einreichen. Das sind pro Kalendermonat immer ein Zwölftel des Gesamtanspruchs. Immer mehr Arbeitgeber sehen von einer solchen Regelung ab, da sie zur Folge hat, dass neue Arbeitnehmer:innen nach Ablauf der Probezeit viel Urlaub angespart haben, den sie im Laufe des Jahres nehmen müssen.

Schon gewusst? Zusätzlich zu den Urlaubstagen, die dir zustehen, gibt es in Deutschland auch 2025 einige Feiertage die dir zusätzliche freie Tage bescheren. Mit einer cleveren Urlaubsplanung ist mit Hilfe von Brückentagen 2025 sogar noch mehr drin! Wie die Feiertage 2025 für dein Bundesland fallen und welche Brückentage möglich sind, erfährst du in unseren Artikeln.

Kann der gesetzliche Urlaubsanspruch verfallen?

Ein Jahr kein Urlaub, dafür dann im nächsten Jahr gleich die doppelte Zeit frei machen? Gute Idee, aber das klappt leider so nicht. Denn gemäß § 7 BurlG musst du deinen Urlaub im selben Kalenderjahr nehmen, in dem er dir auch gewährt wurde.

Eine Ausnahme ist nur möglich, wenn besondere betriebliche oder persönliche Gründe auf deiner Seite vorliegen. Auch in diesem Fall muss der Urlaub aber innerhalb der ersten drei Monate des folgenden Kalenderjahres in Anspruch genommen werden. Nach dem 31. März verfällt dann jeglicher Resturlaub ersatzlos. Übrigens: Etwaiger Teilurlaub kann grundsätzlich nur auf deinen Wunsch hin ins nächste Kalenderjahr übertragen werden.

Urlaub über mehrere Wochen am Stück nehmen: Erlaubt oder nicht erlaubt?

Planst du einen längeren Auslandsaufenthalt oder möchtest einfach mal ein paar Wochen am Stück frei haben? Zusammenhängenden Urlaub über mehrere Wochen kann dir dein Arbeitgeber gegebenenfalls verbieten.

Selbst dann, wenn du noch deinen vollen Jahresurlaub übrig hast, hast du gesetzlich lediglich einen Anspruch auf zehn aufeinanderfolgende Werktage Urlaub bei einer Fünf-Tage-Woche bzw. zwölf Werktage bei einer Sechs-Tage-Woche. 

Solltest du länger Urlaub brauchen, lohnt sich häufig ein offenes und transparentes Gespräch mit der oder dem Vorgesetzten.

Berechnung des Urlaubsanspruchs: So musst du vorgehen

Wenn du an fünf Tagen pro Woche arbeitest, stehen dir laut BurlG mindestens 20 Urlaubstage pro Kalenderjahr zu. Solltest du eine Sechstagewoche haben, hast du einen Anspruch auf 24 Urlaubstage. Die meisten Arbeitnehmer:innen haben allerdings heutzutage bereits eine Fünftagewoche. Die Urfassung des BurlG wurde jedoch entwickelt, als viele Menschen noch sechs Tage pro Woche gearbeitet haben.

Du möchtest deinen gesetzlichen Urlaubsanspruch berechnen? Mit der richtigen Formel geht das ganz leicht. Dafür musst du deine tatsächlichen Arbeitstage pro Woche heranziehen. In der Regel sind das besagte fünf oder sechs Tage für Vollzeit-Angestellte. Dabei ist egal, ob du freitags und samstags zum Beispiel immer nur jeweils vier Stunden arbeitest.

Beispiel: So berechnest du deinen Anspruch

(24 Werktage : 6 Wochenarbeitstage) * tatsächliche Wochenarbeitstage = Gesetzlicher Urlaubsanspruch

Solltest du an sechs Tagen pro Woche arbeiten, ergeben sich nach der Formel (24 : 6) * 6 = 24 Urlaubstage. Wirst du dagegen nur an fünf Tagen eingesetzt, hast du einen Anspruch von 20 Tagen Erholungsurlaub. Wer an einem Tag wöchentlich arbeitet, darf entsprechend nur vier Urlaubstage nehmen.

Mindesturlaub für junge Arbeitnehmer:innen

Der gesetzliche Urlaubsanspruch von mindestens 20 Tagen bei einer 40-Stundenwoche gilt für Arbeitnehmer:innen ab 18 Jahren. Minderjährige Arbeitnehmer:innen oder Auszubildende unterliegen unter anderem aus Jugendschutzgründen strengeren Vorgaben. Jüngeren Beschäftigten steht demnach generell mehr Mindesturlaub zu. Das sind bei einer Sechs-Tage-Woche:

  • Unter 16 Jahre: mindestens 30 Werktage
  • Unter 17 Jahre: mindestens 27 Werktage
  • Unter 18 Jahre: mindestens 25 Werktage

Kinder unter 15 Jahren dürfen in Deutschland und der gesamten EU nur leichte Arbeiten verrichten und unterliegen den Mindesturlaubsregelungen entsprechend noch nicht.

Urlaubsanspruch bei Teilzeit

Auch wenn du in Teilzeit arbeitest, hast du einen gesetzlich festgelegten Urlaubsanspruch. Um auszurechnen, wie viele Urlaubstage dir in Teilzeit zustehen, kannst du ebenso eine Faustformel nutzen. In unserem folgenden Beispiel gehen wir vom gesetzlichen Mindestanspruch von 20 Urlaubstagen bei einer Fünftagewoche aus:

(20 (Mindesturlaub bei Fünftagewoche) : 5 (Arbeitstage im Unternehmen) ) * Tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Mindestanzahl der Urlaubstage

Wenn du beispielsweise an zwei Tagen pro Woche arbeitest, sieht die Berechnung deines Urlaubsanspruchs so aus:

(20 : 5) * 2 = 8 Tage Mindesturlaub

Übrigens: Bei der Berechnung des gesetzlichen Mindestanspruchs sind nicht die geleisteten Arbeitsstunden ausschlaggebend, sondern die Zahl der Arbeitstage.

Urlaubsanspruch im Minijob

Wenn du einen Minijob auf 538-Euro-Basis hast oder geringfügig beschäftigt bist, hast du laut BurlG genauso einen Anspruch auf Mindesturlaub wie jede:r andere Beschäftigte auch. Ausschlaggebend ist, ebenso wie für Angestellte in Teilzeit, die Zahl deiner Arbeitstage. Du kannst die oben genannte Rechnungsformel zur Berechnung deines Urlaubsanspruchs nutzen:

(24 (Mindesturlaub bei Sechstagewoche) : 5 (Arbeitstage im Unternehmen)) * Tatsächliche Arbeitstage pro Woche = Mindestanzahl der Urlaubstage

Achtung: Häufig handelt es sich bei Minijobs um befristete Aushilfsjobs oder saisonale Beschäftigungen. In diesem Fall musst du beachten, dass du erst ab sechs Monaten der Betriebszugehörigkeit vollen Anspruch auf deinen Urlaub hast. Wenn du eine kürzere Zeit beschäftigt bist, hast du einen anteiligen Anspruch.

30 Tage Urlaub: Hast du Anspruch darauf?

Leider gibt es für Arbeitnehmer:innen keinen Anspruch auf 30 Tage Urlaub. Dennoch gibt es viele Unternehmen, die ihren Angestellten so viel Erholungsurlaub gewähren. So haben im Jahr 2018 die meisten Arbeitnehmer:innen in Deutschland zumindest 28 Tage Urlaubsanspruch gehabt.

Wichtig ist: Der Anspruch auf mehr Urlaubstage muss in deinem Arbeitsvertrag festgehalten sein. Sofern darin ein Urlaubskontingent von 30 Tagen vereinbart wurde, muss dir dein Arbeitgeber auch wirklich sechs Wochen Freizeit erlauben. Auf die vertragliche Vereinbarung kannst du dich im Streitfall natürlich stets berufen. Sie wiegt mehr als der rein gesetzliche Anspruch.

Urlaubsanspruch bei Schwangerschaft

Du hast während der gesamten Zeit der Schwangerschaft und des Mutterschutzes Anspruch auf Urlaub. Für werdende und junge Mütter gibt es außerdem die Ausnahme, dass nicht genommener Urlaub nach Ablauf des Mutterschutzes beziehungsweise im darauffolgenden Jahr genommen werden kann.

Urlaubsanspruch während der Elternzeit

Für den Urlaubsanspruch in der Elternzeit gibt es eine separate Regelung, die im Bundeselterngeldgesetz (BEEG) festgehalten ist. Auch wenn Eltern während der Elternzeit praktisch oft noch erholungsbedürftiger sind als sonst, stehen sie ihrem Unternehmen während dieser Zeit nicht als Arbeitskraft zur Verfügung.

Das BEEG sieht eine sogenannte Kann-Vorschrift vor. Das arbeitgebende Unternehmen kann deinen Urlaubsanspruch während der Elternzeit kürzen, es kann ihn dir aber auch komplett anrechnen. Kürzt dein Unternehmen deinen Urlaubsanspruch während deiner Elternzeit, so muss es dich darüber informieren. Üblicherweise geschieht das mit der Bestätigung der Elternzeit.

Urlaubsanspruch bei Kündigung

Im Falle einer Kündigung ist die Regelung des Urlaubsanspruchs unabhängig davon, welche Seite die Kündigung ausgesprochen hat.

Wichtig: Die Anzahl der Urlaubstage, die dir nach einer Kündigung zustehen, hängt vom Zeitpunkt der Kündigung ab. Wenn du dein Unternehmen vor dem Ende der ersten Jahreshälfte verlässt (also vor dem 30. Juni), steht dir ein anteiliger Urlaubsanspruch zu, und zwar ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden Monat, den dein Arbeitsverhältnis bis dahin besteht. Für Bruchteile, die weniger als einen halben Tag betragen (beispielsweise 0,2 Tage), entfällt der Anspruch. Bruchteile, die mehr als einen halben Tag betragen (beispielsweise 0,7 Tage), werden zu ganzen Urlaubstagen aufgerundet.

Gut zu wissen: Kündigst du nach dem 1. Juli eines Jahres, muss dir dein altes Unternehmen den vollen Urlaubsanspruch anerkennen. Du kannst also den gesamten Urlaub bis zu deinem letzten Arbeitstag verbrauchen. Ansonsten ist nicht genommener Urlaub bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses abzugelten.

Urlaubsanspruch bei Kurzarbeit

Wenn du aufgrund von Kurzarbeit tageweise nicht an deinen Arbeitsplatz gehst, musst du mit einer Kürzung deines Urlaubsanspruchs rechnen. Das BurlG berechnet die gesetzlichen Urlaubstage auf Basis der geleisteten Arbeitstage. Wenn diese geringer ausfallen – unabhängig von der Ursache – kann der Arbeitgeber den Urlaubsanspruch entsprechend kürzen. Er muss es aber nicht tun.

Urlaubsanspruch bei Krankheit

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, verlängert sich dein Urlaubsanspruch um diese Tage, er verfällt also nicht. Es gibt jedoch Fälle, bei denen eine längere Arbeitsunfähigkeit (über fünfzehn Monate durchgehend krank) dies strittig macht. Der Europäische Gerichtshof entschied hierzu teils unterschiedlich für oder gegen eine Urlaubsabgeltung nach der Genesung von einer längeren Krankheit.

Tipp: Lass dir immer eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung von einem Arzt ausstellen und lege diese deinem Unternehmen vor. So kannst du nachweisen, dass du wirklich krank warst.

Sonderfall bei Urlaubstagen: Jobs im TVöD

Der Urlaub in Jobs, die dem TVöD unterliegen und dem öffentlichen Dienst angehören, ist nochmals explizit in der Erholungsurlaubsverordnung (EUrlV) geregelt. Beamtinnen und Beamte dürfen sich laut dieser über 30 Tage Erholungsurlaub im Jahr freuen. Diese Tage dürfen – anders als bei anderen Arbeitnehmer:innen – nicht mit ins darauffolgende Jahr genommen werden. Das ist ausschließlich möglich, wenn du vorübergehend dienstunfähig warst. Auch dann verfällt der Anspruch aber spätestens 15 Monate nach Ablauf des eigentlichen Urlaubsjahres.

Unsere Empfehlung: Informiere dich auch in anderen Jobs, ob du damit einem gewissen Tarifvertrag unterliegst. Häufig ist in diesen eine großzügigere Urlaubsregelung vereinbart als im BurlG.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Österreich: Was du wissen musst

Mehr als in Deutschland: Vollzeitbeschäftigte Arbeitnehmer:innen in Österreich haben bei einer Fünf-Tage-Woche pro Jahr einen gesetzlichen Urlaubsanspruch von 25 Tagen. Teilzeit- oder Minijob-Beschäftigte erhalten einen ihren tatsächlichen Arbeitstagen entsprechenden Urlaubsanspruch.

Ab einer Betriebszugehörigkeit von mehr als 25 Jahren steht Vollzeitangestellten sogar ein Mindesturlaub von 30 Tagen zu. Solltest du eine Sechs-Tage-Woche haben, liegt dein Anspruch auf Erholung von Anfang an bei mindestens 30 Tagen. Er erhöht sich nach der 25-jährigen Betriebszugehörigkeit auf 36 Werktage.

Das Problem dabei: Die wenigsten Arbeitnehmer:innen arbeiten heutzutage noch 25 Jahre oder länger für einen einzigen Arbeitgeber. Heißt das nun, dass du womöglich nie den höheren Urlaubsanspruch erreichen wirst? Glücklicherweise nein. Tatsächlich kannst du Vordienstzeiten bei anderen Arbeitgebern und sogar deine Ausbildungszeit in einem Ausmaß von höchstens zwölf Jahren anrechnen lassen. Damit bleiben zwar immer noch 13 Jahre, die du für ein Unternehmen arbeiten müsstest, die nötige Zeit verringert sich aber dennoch deutlich.

Wie viele Urlaubstage hat man in Österreich?

2015 hatte in Österreich nur jede:r zehnte Arbeitnehmer:in eine sechste Urlaubswoche während der Großteil nur den gesetzlichen Mindestanspruch an Urlaub zugestanden bekamen. Der Anteil jener, die diesen Anspruch aufgrund ihrer langjährigen Betriebszugehörigkeit hatten, ist seit einiger Zeit rückläufig. Die meisten profitierten stattdessen von individuellen Regelungen der Urlaubszeit in ihrem Unternehmen.

Mindestunternehmenszugehörigkeit für vollen Urlaubsanspruch: Gibt es das?

Auch in Österreich musst du mindestens sechs Monate einem Unternehmen angehören, um den vollen Urlaubsanspruch zu erhalten. Möchtest du schon früher mehr freie Tage nehmen, solltest du das mit deinem Arbeitgeber absprechen. In deinem zweiten Arbeitsjahr hast du dann sofort zum Beginn des Kalenderjahres den vollen Anspruch.

Minderjährig beschäftigt: Wie viel Urlaub steht dir zu?

Wenn du ein:e minderjährige:r Beschäftigte:r in Österreich bist, hast du denselben Anspruch auf freie Tage wie volljährige Arbeitnehmer:innen. Was dir aber von Seiten des Unternehmens erlaubt werden muss: Solltest du zwischen 15. Juni und 15. September eines Jahres frei haben wollen, kannst du im Zuge deines Jahresurlaubskontingents zwölf zusammenhängende Werktage Urlaub nehmen.

Urlaub am Stück nehmen in Österreich

Du musst in Österreich einen Teil deines Urlaubs an mindestens sechs aufeinanderfolgenden Werktagen nehmen. Eine Vorschrift wie in Deutschland, die eine Höchstzahl an Urlaubstagen am Stück regelt, gibt es nicht. Die Verteilung des Erholungsurlaubs sollte immer mit dem Arbeitgeber abgesprochen werden.

Tipp: Wie fallen die Feiertage 2025 in Österreich? Und wie lässt sich mit smarter Urlaubsplanung besonders viel rausholen? Wir zeigen es dir.

Gesetzlicher Urlaubsanspruch in der Schweiz: Das ist wissenswert

Die Schweiz berechnet den gesetzlichen Ferienanspruch nicht in Tagen, sondern in Wochen. Hier steht Arbeitnehmer:innen ab 20 Jahren ein Mindesturlaub von vier Wochen pro Jahr zu. Beschäftigte unter 20 Jahren haben Anspruch auf fünf Wochen pro Jahr. Das sind genauso viele wie über 50-Jährige.

Der Arbeitgeber hat dem Arbeitnehmer oder der Arbeitnehmerin jedes Dienstjahr wenigstens vier Wochen, der:m Arbeitnehmer:in bis zum vollendeten 20. Altersjahr wenigstens fünf Wochen Ferien zu gewähren. Solltest du einmal krank sein, muss dir dein Urlaub nachträglich gewährt werden, weil du dich in den eigentlich geplanten Ferien nicht erholen konntest.

Wie viele Urlaubstage hat man in der Schweiz?

Das Bundesamt für Statistik in der Schweiz gab 2023 eine Erhebung dazu heraus, wie viele Ferienwochen Arbeitnehmer:innen im Durchschnitt hatten. Vollzeitangestellte im Alter zwischen 20 und 49 Jahren hatten durchschnittlich 5,0 Ferienwochen. Mehr Anspruch gemäß Arbeitsvertrag hatten 15- bis 19-Jährigen mit 5,5 Wochen und die 50- bis 64-Jährigen mit 5,6 Wochen.

Darfst du deine Urlaubstage in der Schweiz selbst bestimmen?

In erster Linie entscheidet dein Arbeitgeber darüber, wann du Urlaub machen kannst und wann nicht. Dieser muss betriebliche Interessen – wie beispielsweise einen allgemeinen Betriebsurlaub – berücksichtigen. Es ist aber gleichzeitig seine Pflicht, auch deine Bedürfnisse zu berücksichtigen und eine langfristige Planung zu erlauben. Elternteilen soll laut Art. 329c Abs. 2 OR zudem eine Betreuung ihrer Kinder in Ferienzeiten ermöglicht werden.

Zusammenhängende Ferienwochen: So viel steht dir zu

Zwei Ferienwochen des Gesamturlaubsanspruchs müssen in der Schweiz am Stück genommen werden. Wie sieht es mit mehr zusammenhängendem Urlaub aus? Auch das muss dir dein Arbeitgeber erlauben, sofern keine betrieblichen Interessen dagegen sprechen. Wann das der Fall ist, ist am Ende jedoch wohl häufig Auslegungssache.

Verjährung von Ferientagen: Wann verfällt dein Urlaubsanspruch?

In Deutschland und Österreich verfällt der Erholungsurlaub im Vergleich zur Schweiz sehr schnell. Dort gewährt das Gesetz den Arbeitnehmer:innen eine vergleichsweise großzügige Verjährungsfrist. Solltest du deine Ferien nicht gänzlich genutzt haben, verjähren sie erst fünf Jahre nach Ablauf des eigentlichen Anspruchsjahres.

Tipp: Eine Übersicht über alle Feiertage in der Schweiz nach Kanton und die smarte Planung von Urlaubstagen für das Jahr 2025, findest du hier.

Dein Urlaub wird dir verweigert? Hierhin kannst du dich wenden

Egal, ob du in Deutschland, Österreich oder der Schweiz arbeitest: Die Schritte, die du einleiten solltest, wenn dein Arbeitgeber dir deinen Urlaub verweigert, ähneln sich überall.

Zunächst solltest du prüfen, ob du einen gesetzlichen Anspruch auf die gewünschten Urlaubstage oder die angestrebte Dauer hast. Zugleich lohnt sich ein Blick in deinen Arbeitsvertrag, wo du womöglich zusätzliche Vereinbarungen hierzu findest. Auf Basis deiner Erkenntnisse solltest du erneut das Gespräch mit deiner Führungskraft oder dem HR-Team im Unternehmen suchen.

Solltest du auch dabei kein zufriedenstellendes Ergebnis für dich erreichen, kannst du dich in Deutschland an zuständige Gewerkschaften oder Berufsgenossenschaften, in Österreich an die Arbeiterkammer oder wie auch in der Schweiz direkt an ein:e Anwält:in für Arbeitsrecht wenden. Diese:r kann dir in einer Ersteinschätzung sagen, ob du mit deinen Vermutungen richtig liegst hast. Gemeinsam könnt ihr dann etwaige weitere Schritte besprechen. Diese reichen von einer schriftlichen Forderung an deinen Arbeitgeber durch die oder den Anwält:in bis hin zu einer Verhandlung über dein Recht vor Gericht.