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Krankmeldung im Urlaub: Das musst du beachten

Urlaub: Diese wundervolle Zeit im Jahr, in der du Ausschlafen kannst, die Seele baumeln lässt, tolle Dinge unternimmst, Zeit mit Familie und Freund:innen verbringst. Doch dann: Der Körper streikt, fährt herunter, du fühlst dich krank – ausgerechnet jetzt. Wie gehst du damit gegenüber deinem:deiner Arbeitgeber:in um? Gehen dir Urlaubstage sogar „verloren“? Und was ist, wenn du nach deiner Rückkehr aus dem Urlaub direkt wieder krank wirst?

In diesem Artikel erklären wir dir, was du arbeitsrechtlich beachten musst, welche Regeln du einhalten musst und welche Rechte du in Deutschland, Österreich und der Schweiz hast, wenn du im Urlaub krank wirst?

Krank im Urlaub: Kein Einzelfall

Dass Menschen in ihrem Urlaub krank werden, ist leider keine Seltenheit. Vielleicht kennst du auch das Phänomen, dass du kurz vor deinem Urlaub auf der Arbeit unter großem Druck gestanden hast: Schaffe ich noch die Frist? Wird das Projekt rechtzeitig fertig? Habe ich die Urlaubsübergabe gut vorbereitet? Und dann, kurz nachdem du im Urlaub angekommen bist, wirst du krank. Das hat mit dem Cortisolspiegel zu tun. Zu Beginn deines Urlaubs schaltet der Körper vom „Überlebensmodus“ in den „Urlaubsmodus“ und der Weg ist frei für Krankheitsausbrüche, die der Körper gegebenenfalls bis dahin unterdrückt hat. Das Phänomen „Leisure Sickness“ beschreibt genau diesen paradoxen Zustand: Statt Energie zu tanken, kämpfst du mit Kopfschmerzen, Fieber oder Magen-Darm. Doch selbstverständlich gibt es noch viele andere Erkrankungen, die du dir im Urlaub zuziehen kannst.

Kennst du das auch? Du kommst aus dem Urlaub zurück und bist direkt wieder voll im Stress? Du bist schlecht gelaunt, hast das Gefühl, deine gesamte Entspannung ist schlagartig weg und du bist überfordert mit den liegengebliebenen Aufgaben auf der Arbeit? Viele Menschen leider unter dem sogenannten Post-Holiday-Blues oder Post-Holiday-Syndrom. Wie dir der Wiedereinstieg problemlos gelingt, erfährst du in diesem Artikel.

Was bedeutet überhaupt krank im Urlaub und welche Regeln gelten

Klar ist: Wer im Urlaub krank wird, kann unter bestimmten Bedingungen seine Urlaubstage „retten“. Entscheidend dabei ist, dass es sich auch wirklich um eine Erkrankung handelt, die eine Arbeitsunfähigkeit mit sich bringt und nicht bloß um leichtes Unwohlsein.

Eine gute Faustregel: Hättest du keinen Urlaub, sondern würdest arbeiten – würdest du für deine Erkrankung ein Attest bei deinem:deiner Ärzt:in einholen? Falls ja, brauchst du dir auch keine Gedanken gegenüber deinem:deiner Arbeitgeber:in zu machen. Eine Krankmeldung beruht immer auf der sogenannten Arbeitsunfähigkeit, nicht auf der „Urlaubsunfähigkeit“. Atteste aus dem Ausland müssen alle erforderlichen Angaben enthalten (Name, Zeitraum, Diagnose, ausstellende Praxis) und sollten bei Rückkehr umgehend im Original eingereicht werden.

Was du jedoch in keinem Fall machen darfst, ist deinen Urlaub einfach um die Tage der Arbeitsunfähigkeit verlängern. Diese und die folgenden Regeln musst du in Deutschland, Österreich und der Schweiz beachten.

Krankheit im Urlaub: Regelungen in Deutschland

Wenn du während deines Urlaubs krank wirst, musst du dies unverzüglich deinem:deiner Arbeitgeber:in melden – und zwar auch dann, wenn du dich im Ausland befindest. Zusätzlich brauchst du ein ärztliches Attest. Dieses muss genau den Zeitraum deiner Arbeitsunfähigkeit bescheinigen und im Land, in dem du Urlaub machst, ausgestellt worden sein. Ohne Attest werden die Krankheitstage regulär als Urlaubstage gezählt und von deinem Urlaubskonto abgezogen.

Wichtig: Die Krankschreibung muss dem:der Arbeitgeber:in möglichst schnell übermittelt werden, ein Anruf allein reicht nicht. Idealerweise sendest du deinem:deiner Arbeitgeber:in das Attest schnellstmöglich digital zu und reichst es nach deiner Rückkehr in Papierform nach.

Im Urlaub krank melden: Regelungen in Österreich

Auch in Österreich gilt: Erkrankst du während deines Urlaubs, musst du dies unverzüglich mitteilen. Ein ärztliches Attest ist auch hier Pflicht, damit du dir die Urlaubstage zurückzuholen kannst. Es muss ebenfalls aus dem Urlaubsland stammen und den Zeitraum der Krankheit lückenlos belegen. Die Erkrankung darf jedoch nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt worden sein. Versäumst du die rechtzeitige Krankmeldung oder kannst keinen Nachweis vorlegen, verfallen auch hier deine Urlaubstage.

Krankschreibung während Urlaub: Regelungen in der Schweiz

Die Schweiz handhabt Krankmeldungen im Urlaub ähnlich. Bei Erkrankung im Ausland musst du den:die Arbeitgeber:in umgehend informieren und ein ärztliches Attest einholen. Oft wird verlangt, dass dieses übersetzt oder beglaubigt wird. Nur so bekommst du die Urlaubstage zurückerstattet. Einige Arbeitgeber:innen verlangen zusätzlich eine ärztliche Bestätigung bei der Rückkehr.

Krank während Urlaub: Meldepflicht?

Urlaub ist Erholungszeit. Wenn du nachweisen kannst, dass diese durch Krankheit nicht möglich war, kannst du die Urlaubstage in der Regel später nachholen – aber nur mit sauberer Dokumentation und fristgerechter Meldung. Solltest du im Urlaub so schwer erkranken, dass ein Rückflug nicht möglich ist, musst du ebenfalls unmittelbar deine:n Arbeitgeber:in informieren und entsprechend weitere Schritte mit deiner Auslandskrankenversicherung einleiten.

Kann dich dein:e Hausärzt:in im Ausland krankschreiben?

Nein. Eine Krankschreibung durch deine:n Hausärzt:in, während du im Ausland bist, ist nicht möglich. Wenn du krank wirst, während du im Ausland bist, musst du dir ein Attest von einem:einer Ärzt:in vor Ort einholen. Dieses Attest musst du deinem:deiner Arbeitgeber:in nach deiner Rückkehr vorlegen.

Zurück aus dem Urlaub – und gleich wieder krank: Was nun?

Ein weiteres häufiges Szenario: Du kommst aus dem Urlaub zurück und bist nach wenigen Tagen oder sogar direkt am ersten Tag wieder krank. Auch für diesen Fall gibt es Regelungen, die du beachten musst.

Am ersten Tag nach Urlaub krank: Regeln in Deutschland

Du darfst dich grundsätzlich ab dem ersten Krankheitstag krankmelden. Ein Attest wird in der Regel ab dem dritten Krankheitstag verlangt – es sei denn, dein:e Arbeitgeber:in besteht früher darauf. Diese Information findest du in deinem Arbeitsvertrag. Du musst dir allerdings keine Sorgen machen: Dass du direkt nach dem Urlaub krank wirst, ist kein Kündigungsgrund und rechtfertigt allein auch keine Abmahnung. Bevor eine Kündigung wegen Krankheit im Raum steht, müssen erst andere Voraussetzungen wie z. B. häufige Kranktage über mehrere Jahre hinweg vorliegen. Wichtig ist: Die Arbeitsunfähigkeit muss genauso wie bei einer Erkrankung im Urlaub durch ein ärztliches Attest belegt sein.

Nach dem Urlaub krank: das ist in Österreich zu beachten

In Österreich gelten ähnliche Regelungen. Viele Unternehmen verlangen ab dem ersten Tag ein Attest, manche ab dem dritten. Betriebliche Vereinbarungen können hier variieren. Auch in Österreich gilt: Eine Krankmeldung direkt nach dem Urlaub ist rechtlich zulässig – Misstrauen auf Arbeitgeber:innenseite allein rechtfertigt keine arbeitsrechtlichen Maßnahmen.

Krank nach dem Urlaub: So regelt es die Schweiz

Auch in der Schweiz brauchst du bei längerer Krankheit ein ärztliches Attest. Die Frist zur Vorlage kann zwischen Betrieben unterschiedlich sein. Grundsätzlich gilt auch hier: Wer krank ist, darf nicht benachteiligt werden – der Zeitpunkt der Erkrankung ist zunächst nicht ausschlaggebend.

Urlaub trotz Krankschreibung – geht das?

Ein Sonderfall ist der „Urlaub während der Krankschreibung“. Was ist, wenn du eine Krankschreibung hast, aber trotzdem reist – zum Beispiel, weil dein:e Ärzt:in dies zur Erholung empfiehlt?

In solch einem Fall muss unterschieden werden zwischen: „Arbeitsunfähig“ und „reiseunfähig“. Wer etwa wegen Burnout, Depression oder Rückenschmerzen krankgeschrieben ist, darf sich durchaus an einem anderen Ort aufhalten – sofern das den Heilungsprozess nicht behindert. In manchen Fällen kann eine Reise sogar unterstützend wirken.

Allerdings solltest du vorher mit deinem:deiner Ärzt:in sprechen und dir die Reisetauglichkeit schriftlich bestätigen lassen. Um Missverständnissen vorzubeugen solltest du zudem deine:n Arbeitgeber:in informieren.

RegelungDeutschlandÖsterreichSchweiz
Verlust der Urlaubstage bei Krankheit?Nein (mit Attest)Nein (mit Attest)Nein (mit Attest)
Meldung erforderlich?Ja, sofortJa, sofortJa, sofort
Attest aus dem Ausland gültig?Ja, digital vorab
und bei Rückkehr vorlegen
Ja, digital vorab
und bei Rückkehr vorlegen
Ja, digital vorab
und bei Rückkehr vorlegen
(oft Übersetzung gefordert)

Fazit: Krank ist krank – auch im Urlaub: Beachte deine Rechte und Pflichten

Wer im Urlaub oder kurz danach krank wird, steht oft vor einem Dilemma: Frust, Unsicherheit und der Wunsch, nichts falsch zu machen. Wichtig ist: Du hast Rechte – und Pflichten. Nur wenn du deine Erkrankung korrekt meldest und sauber dokumentierst, verlierst du nicht auch noch deine Urlaubstage. Sorge im Zweifelsfall lieber für eine offene Kommunikation mit Arbeitgeber:in und hol dir ärztlichen Rat ein.

Wenn du wissen willst, wie dein:e aktuelle:r oder zukünftige:r Arbeitgeber:in in Sachen Urlaub und Krankheit tickt, wirf einen Blick auf kununu. Wie viel Urlaub dir zusteht, kannst du in diesem Artikel herausfinden.