Arbeitszeugnis: Das bedeuten die Formulierungen

Du hast alle dir übertragenen Aufgaben korrekt und zufriedenstellend erfüllt, warst dem Termindruck gewachsen und pünktlich dazu. Klingt doch ganz gut – aber nur auf den ersten Blick? Gesetzlich sind Arbeitgeber dazu verpflichtet, dass sie dir mit dem Zeugnis keine Steine in deinen Berufsweg legen. Deswegen sind sie mit ihren Formulierungen ganz schön kreativ geworden. Wir verraten dir, was dein Arbeitszeugnis tatsächlich über deine Leistung verrät und was dein zukünftiger Arbeitgeber daraus erfährt.

Was das Arbeitszeugnis wirklich verrät

Die Reihenfolge macht es aus

Einleitung, Hauptteil, Schluss: Schon in der Schule haben wir gelernt, dass eine formelle Abfolge über gute und schlechte Noten entscheidet. Und das gilt auch für dein Arbeitszeugnis. Werden beispielsweise zuerst deine Kundenfreundlichkeit und dein aufgeschlossenes Verhalten gegenüber Kollegen erwähnt, ist das leider kein herausragendes Lob deiner sozialen Kompetenzen. Vielmehr verrät es dem Personaler deines zukünftigen Traumjobs: An sich ein lieber Kerl, aber die fachlichen Leistungen hapern erheblich. Das gilt übrigens auch bei dem Verhältnis zum Vorgesetzten. Wird erst nach dem Umgang mit Kollegen dein Verhalten zur Chefetage erwähnt, ist dies kein gutes Zeichen. [1,2]

Genauso wichtig ist die Wortwahl: Generell hinterlassen aktive Formulierungen wie „gestaltete“, „analysierte“ und „integrierte“ einen viel besseren Eindruck beim neuen Arbeitgeber – als passive Schreibweisen wie „hatte abzuarbeiten“ und „wurde angewiesen“. Dieser Wortlaut sollte besser nicht auftauchen. Dasselbe gilt für doppelte Verneinungen: Denn verrät dein Arbeitszeugnis, dass jemand der "nichts zu beanstanden" hat, auch leider nichts Positives zu berichten hat. [1,2,4]

Volle Zufriedenheit? Leider nicht gut genug

Ziemlich leicht ist es hingegen, deinen Gesamteindruck zu erkennen. Denn einige Buchstaben verraten dir sofort deine Note. Hierbei besonders wichtig: Fehlt das kleine Wörtchen „stets“ in deinem Zeugnis, waren gute Leistungen deinerseits anscheinend die Ausnahme. Ein „Sehr gut“ bekommst du für „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“, die 2 für „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“. Ein „stets zu unserer Zufriedenheit oder zu unserer vollen Zufriedenheit“ reicht leider nur für eine 3 und sollte ein „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ oder ein „Zu unserer Zufriedenheit zu erledigen versucht“ auftauchen, solltest du etwas an deiner Arbeitsweise ändern. [2,3]

Generell solltest du darauf achten, ob du nur den Anforderungen entsprochen und zufriedenstellend gearbeitet oder sie wirklich übertroffen hast. Denn anders als auf den ersten Blick vielleicht vermutet, sind erfüllte Erwartungen nur eine schönere Formulierung für: Deine Leistung war schlechter als der Durchschnitt. Besonders ungünstig: Wenn selbstverständliche Tätigkeiten wie Pünktlichkeit oder Teambereitschaft aufgelistet werden. Dies bedeutet leider nichts anderes, als das es keine weiteren nennenswerten Eigenschaften von dir zu erwähnen gibt. [1,2,4]

Das Wichtigste zum Schluss

Der letzte Absatz im Arbeitszeugnis verrät nicht nur, wie freundlich dein Abgang im letzten Unternehmen war. In den abschließenden Zeilen versteckt sich noch eine zusammenfassende Note, die im Extremfall alle vorangegangenen Bewertungen Richtung Keller katapultieren kann. Bedankt sich bei dir niemand für eine stets sehr gute Zusammenarbeit und wünscht dir auch keinen Erfolg für deinen weiteren Lebensweg – dann sieht’s schlecht aus. Übrigens benutzen immer mehr Unternehmen einen Zeugnisgenerator. Na, kommen dir einige der Floskeln bekannt vor? [1,2]

Unfaires Arbeitszeugnis? Das kannst du tun!

Hält sich dein letzter Arbeitgeber formell oder inhaltlich nicht an gesetzliche Vorschriften, kannst du ein korrigiertes Zeugnis verlangen. Generell hast du Anspruch auf die Berichtigung, dafür solltest du so früh wie möglich deine Änderungswünsche darlegen. Aber aufgepasst: Du musst diese auch begründen können. Denn sollte es zu einer Zeugnisberichtigungsklage kommen – weil dein Ex-Chef partout nicht mit sich reden lässt und du dir einen Anwalt nimmst – bist du in der Beweispflicht. Aus diesem Grund raten wir dir, immer Zwischenzeugnisse anzufordern oder Gesprächsthemen aus deinen Feedbackgesprächen schriftlich festzuhalten. [6,7]

Quellen:

[1]arbeitszeigniss.de
[2]stern.de
[3]derstandard.at
[4]bildungsportal.de
[5]arbeitszeugnisse.de
[6]arbeiterkammer.at
[7]arbeits-abc.de

24. Februar 2020