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Die neue Bildungskarenz ab 2026

Die österreichische Bildungskarenz, wie sie seit 1998 bestand, wurde am 1. April 2025 abgeschafft. Ab 1. Jänner 2026 soll ein neues Modell folgen, das stärker auf arbeitsmarktpolitisch relevante Qualifikationen ausgerichtet ist und den Zugang für geringverdienende oder atypisch Beschäftigte erleichtern soll. Es wird diskutiert, die maximale Dauer zu verkürzen und eine Pause zwischen Eltern- und Bildungskarenz einzuführen. Das neue Modell soll transparenter und gerechter sein. Die bisherige Bildungskarenz bot Vorteile wie Kündigungsschutz und finanzielle Unterstützung, wurde aber wegen mangelnder Zielgenauigkeit und hoher Kosten kritisiert. Deutschland und die Schweiz haben keine vergleichbaren, staatlich geregelten Modelle. Arbeitnehmer sollten sich frühzeitig beim AMS über die neuen Kriterien informieren.

Ursprünglich 1998 eingeführt, wurde die österreichische Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form von der Regierung aus ÖVP, SPÖ und NEOS mit 1. April 2025 abgeschafft. Ab 1. Jänner 2026 soll ein neues Modell der Bildungskarenz nachfolgen. Was hierzu bereits bekannt ist und welche Übergangsregelungen bis dahin gelten, klären wir im nachfolgenden Artikel.

Wird es ab 2026 wieder eine Bildungskarenz geben?

Als die aktuelle Regierung in Österreich bekannt gab, dass die bisherige Bildungskarenz abgeschafft werden soll, informierte sie die Bevölkerung gleichzeitig darüber, dass es ab 2026 neue Regelungen geben wird. So arbeitet die Regierung gerade intensiv an den Rahmenbedingungen für ein Modell, das ab 1. Jänner 2026 in Kraft treten soll.

Erste Informationen deuten darauf hin, dass die neue Bildungskarenz stärker auf arbeitsmarktpolitisch relevante Qualifikationen fokussiert sein wird. Auch der Zugang für Personen mit geringerem Einkommen oder prekären Arbeitsverhältnissen soll erleichtert werden. Ein nicht zu vernachlässigender Nachteil könnte sein, dass zwischen der Elternkarenz und der Bildungskarenz künftig eine zeitliche Pause liegen muss.

Noch sind nicht alle Details über die Bildungskarenz 2026 bekannt. Das neue Modell soll in jedem Fall transparenter, gerechter und arbeitsmarktnäher gestaltet sein. Die wichtigsten Infos inklusive Vergleich zur bisherigen Regelung haben wir für dich zusammengefasst:

ThemaBildungskarenz bis 2025Neue Regelung ab 2026
Budget512 Millionen Euro pro Jahr150 Millionen Euro pro Jahr
Finanzielle UnterstützungArbeitslosengeldWeiterbildungsgeld mit mindestens 32 Euro pro Tag
BeschäftigungsdauerMind. sechs Monate bei aktuellem ArbeitgeberMind. 12 Monate bei aktuellem Arbeitgeber
Min. Stundenausmaß20 Wochenstunden20 Wochenstunden (16 bei Betreuungspflicht)
FormateFlexibelFokus auf Präsenz/Livestream, Nachweise erforderlich
BeratungoptionalVerpflichtende Bildungsberatung
ArbeitgeberOptionale Beteiligung an KostenBeteiligung an Kosten
Elternkarenz-AnschlussMöglichNicht mehr möglich, mind. 26 Wochen Wartezeit notwendig

Voraussetzungen für Bildungskarenz: Das erwartet dich im neuen Modell

Wie bereits erwähnt, wurden die neuen Rahmenbedingungen für die Bildungskarenz ab 2026 noch nicht vollständig beschlossen. Man geht aktuell davon aus, dass die folgende Punkte stärker in den Fokus rücken sollen:

  • Relevanz der Weiterbildung: Nur Ausbildungen mit anerkanntem arbeitsmarktpolitischen Nutzen sollen gefördert werden.
  • Einkommensabhängige Förderung: Das Weiterbildungsgeld könnte gestaffelt nach Einkommen oder Branche vergeben werden.
  • Bessere Zugänglichkeit: Beschäftigte mit Teilzeitverträgen oder in atypischer Beschäftigung sollen besseren Zugang erhalten.
  • Maximale Dauer: Es wird über eine Verkürzung der maximalen Dauer diskutiert, womöglich auf sechs bis neun Monate statt der bisherigen zwölf Monate.
  • Verlängerung der Elternkarenz: Die Verlängerung der Elternkarenz durch die Bildungskarenz soll nicht mehr möglich sein. Stattdessen soll zwischen den beiden Karenzen eine mindestens dreimonatige Pause liegen müssen.

Unser Tipp ist: Wenn du ab 2026 eine Bildungskarenz planst, informiere dich rechtzeitig beim AMS über die neuen Kriterien. Nur so stellst du sicher, dass deine Weiterbildung finanziell unterstützt werden kann.

Die Vorteile der Bildungskarenz für Arbeitnehmer:innen

Ja, es gab und gibt Kritik an der Bildungskarenz. Gleichzeitig hatte sie jedoch einige Vorteile für jene, die sie tatsächlich nutzen konnten. Während du von Jobsicherheit profitieren konntest, hattest du zugleich bis zu zwölf Monate Zeit für berufliche Weiterbildung.

Die finanzielle Unterstützung durch das AMS bot zusätzlich einen entscheidenden Vorteil. Statt unbezahlter Bildungspausen konntest du mit dem Weiterbildungsgeld deine Existenz sichern und dich wirklich vollständig und ohne finanzielle Sorgen auf die Weiterbildung konzentrieren. Das bildete die Grundlage für eine berufliche Neuorientierung, einen internen oder externen Aufstieg bzw. am Ende mehr Gehalt. Dein Arbeitgeber profitierte wiederum, weil du neue Skills mit in den Job gebracht hast und somit Raum für Innovation geschaffen wurde.

Die wichtigsten Vorteile der Bildungskarenz für Arbeitnehmer:innen

  • Kündigungsschutz während der Bildungskarenz
  • Weiterbildung bei finanzieller Absicherung durch das AMS
  • Flexible zeitliche Gestaltung zwischen zwei und zwölf Monaten
  • Möglichkeit zur Weiterbildung im Ausland
  • Auch für Studiengänge und umfassende Umschulungen nutzbar

Gibt es in Deutschland und der Schweiz ähnliche Modelle?

Die österreichische Bildungskarenz war in ihrer bisherigen Form einzigartig. Während die Bildungskarenz in Österreich also staatlich geregelt war und durch das AMS finanziell unterstützt wurde, sieht es in Deutschland und der Schweiz anders aus.

In Deutschland existiert mit dem sogenannten Bildungsurlaub ein ähnliches Konzept. Dieser fällt allerdings deutlich kürzer aus. In 14 von 16 Bundesländern stehen Arbeitnehmer:innen jährlich fünf bis zehn Tage Bildungsurlaub bei vollem Gehalt zu. Die Kosten der Weiterbildung müssen meist selbst getragen werden. Bayern und Sachsen gewähren keinen Bildungsurlaub.

In der Schweiz gibt es kein landesweit einheitliches Modell. Weiterbildung ist dort primär eine private oder betriebliche Angelegenheit, sodass es keine vergleichbare, staatlich geregelte Auszeit wie in Österreich gibt.

Warum wurde der Bildungsurlaub abgeschafft?

Im Zuge der Regierungsbildung und dem Abstecken der Koalitionsbedingungen nach der Nationalratswahl 2024 hatte es sich bereits abgezeichnet, dass die Bildungskarenz in ihrer bisherigen Form wohl abgeschafft werden wird.

So kam es dann bekanntlich auch. Seit 1. April 2025 ist die Bildungskarenz in Österreich Geschichte. Aber warum eigentlich? Die Abschaffung wurde von ÖVP, SPÖ und NEOS mit mehreren Argumenten begründet. Die Bundesregierung, deren großes Ziel der Abbau von Schulden ist, verwies einerseits auf steigende Kosten für das AMS.

Andererseits spielte die mangelnde Zielgenauigkeit des Angebots eine große Rolle. So bemängelten die Kritiker:innen der Bildungskarenz, dass viele Teilnehmer:innen möglichst wenig aufwändige Ausbildungen gewählt hätten, die keinen unmittelbaren arbeitsmarktpolitischen Nutzen bringen würden.

Hinzu kam die Kritik, dass vor allem gut informierte und besser verdienende Arbeitnehmer:innen von der Bildungskarenz profitieren würden. Für geringqualifizierte Beschäftigte oder solche mit prekären Arbeitsverhältnissen sei das Modell in der Praxis schwer zugänglich gewesen.

Bildungskarenz nach Karenz: Beliebt, aber unfair?

Ein spezieller Anwendungsfall sorgte nicht nur unter Eltern immer wieder für Diskussionen: die Bildungskarenz direkt im Anschluss an eine Elternkarenz. Viele frisch gebackene Eltern, in erster Linie Mütter, konnten dadurch ihre Kinder länger zuhause betreuen. Die für den Bildungsurlaub notwendige Weiterbildung fand zwar statt, in den Augen mancher Menschen war diese jedoch selten beruflich sinnvoll.

Kritiker:innen sahen darin sogar eine unfaire Mehrfachnutzung von sozialen Leistungen, weil diese Variante der verlängerten Elternkarenz mitunter dazu diente, sich eine möglichst lange berufliche Auszeit bei gleichzeitiger Existenzsicherung zu verschaffen. Diejenigen, die mit der bisherigen Regelung kein Problem hatten, argumentierten, dass gerade Eltern diese Unterstützung bei der beruflichen Weiterbildung bräuchten, um nach ihrer Auszeit im Job wieder Fuß zu fassen. Gezieltere Kriterien für die Genehmigung der Bildungskarenz sollen diese Diskrepanz im neuen Modell nun verbessern.

Bildungskarenz bis 2025: Diese Regelungen galten bisher

Bis zu ihrer Abschaffung mit 1. April 2025 galt die Bildungskarenz in Österreich als beliebtes Modell, um sich beruflich weiterzubilden – bei gleichzeitigem finanziellen Rückhalt durch das Arbeitsmarktservice (AMS). Voraussetzung war ein aufrechtes Arbeitsverhältnis seit mindestens sechs Monaten. Arbeitnehmer:innen konnten freiwillig für eine Dauer von zwei Monaten bis zu einem Jahr Bildungskarenz in Anspruch nehmen, wenn eine Weiterbildung im Ausmaß von mindestens 20 Wochenstunden (bzw. 16 Stunden bei Betreuungspflichten) nachgewiesen wurde.

Während der Bildungskarenz hast du kein Gehalt von deinem Arbeitgeber erhalten. Stattdessen konntest du Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengelds beziehen. Um den Bildungsurlaub antreten zu können, brauchtest du die Zustimmung deines Arbeitgebers. Auf diese hattest du keinen Rechtsanspruch. Für viele Arbeitnehmer:innen, gerade die jüngeren unter ihnen, war es auch attraktiv, die Bildungskarenz im Ausland zu absolvieren. Dafür eigneten sich beispielsweise Sprachkurse.

Überblick: Das waren die Voraussetzungen und Konditionen für die abgeschaffte Bildungskarenz

  • Arbeitsverhältnis: Mindestens sechs Monate durchgehend beim selben Arbeitgeber beschäftigt
  • Dauer: Zwei bis zwölf Monate Bildungskarenz möglich
  • Bildungsmaßnahme: Mindestens 20 Wochenstunden (bzw. 16 bei Betreuungspflichten für Kinder oder andere Familienangehörige) für die Weiterbildung
  • Zustimmung Arbeitgeber: Nur mit schriftlicher Vereinbarung möglich
  • Finanzielle Unterstützung: Weiterbildungsgeld in Höhe des Arbeitslosengeldes über das AMS
  • Kündigungsschutz: Für die Dauer der Bildungskarenz konntest du nicht gekündigt werden
  • Ort der Weiterbildung: Auch im Ausland möglich, wenn sinnvoll argumentierbar
  • Kein Rechtsanspruch: Arbeitgeber konnte Antrag ablehnen

Fazit: Ein Umbruch kommt!

Die Bildungskarenz war über viele Jahre hinweg für Arbeitnehmer:innen in Österreich ein wertvolles Instrument zur beruflichen Neuorientierung und Weiterbildung. Ihre Abschaffung im Jahr 2025 steht politisch und wirtschaftlich für einen Umbruch.

Für zukünftige Planungen ab 2026 gilt: Halte dich über das neue Modell auf dem Laufenden und sprich frühzeitig mit deinem Arbeitgeber. Es ist davon auszugehen, dass das AMS bald Beratungsangebote für dich schaffen wird.

Denn klar ist: Weiterbildung bleibt im Jahr 2026 wichtiger denn je – auch ohne klassische Bildungskarenz.