Statement von CEO Nina Zimmermann zur Entscheidung des OLG Hamburg

Hamburg 16. Februar 2024 - Bei der Entscheidung des OLG Hamburg handelt es sich lediglich um eine vorläufige Entscheidung im Rahmen eines einstweiligen Verfügungsverfahrens. Das heißt, dass diese Entscheidung im Eilverfahren erlassen worden ist. Diese Entscheidung steht nach unserer Auffassung in einem klaren Widerspruch zu der gefestigten Rechtsprechung des Bundesgerichtshofes, der höchsten Rechtsprechungsinstanz in Deutschland. kununu wird diese Entscheidung daher im Rahmen eines Hauptsacheverfahrens – das einzig dazu geeignet ist, rechtsverbindliche und endgültige Entscheidungen zu erwirken – überprüfen lassen. 

Wir stellen klar, dass wir weiterhin die Identität unserer Nutzer schützen werden und uns aufgrund dieser Entscheidung nicht dazu verpflichtet sehen, die Klarnamen unserer Nutzer herauszugeben. 

Das OLG Hamburg ist offenbar der Auffassung, dass ein anonymisierter Tätigkeitsnachweis unserer Nutzer nicht ausreiche, um der Pflicht des Nachweises eines tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnisses (im Falle einer Beschwerde des Arbeitgebers) nachzukommen. Dieser Auffassung stehen jedoch die klaren Vorgaben der BGH-Rechtsprechung entgegen. So hat der BGH mehrfach betont, dass die Abgabe anonymisierter Bewertungen in Bewertungsportalen wie kununu gesetzlich anerkannt ist. Insbesondere geht der BGH davon aus, dass Bewertungsportale wie kununu auf die Beschwerde eines Bewerteten hin die vom Nutzer übermittelten Unterlagen auch in anonymisierter Form weiterleiten darf. Für einen ausreichenden Nachweis eines tatsächlich bestehenden geschäftlichen Kontakts zwischen dem Bewerter und Bewerteten reicht es nach Auffassung des BGH also aus, geschwärzte Unterlagen weiterzuleiten, ohne dass der Klarname des Bewerters herausgegeben werden muss. Denn der Betreiber eines Bewertungsportals ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Wahrung der Anonymität ihrer Nutzer zu gewährleisten (§ 19 Abs. 2 TTDSG). Der BGH hat somit mehrfach klargestellt, dass anonyme Bewertungen rechtlich zulässig sind. Diese Rechtsprechung beachtet das OLG Hamburg offenbar nicht.  

Wir von kununu sehen uns auch im Lichte dieser Rechtsprechung weiterhin verpflichtet, die Anonymität unserer Nutzer zu gewährleisten. Aufgrund dieser nur vorläufigen und nicht höchstinstanzlichen Entscheidung des OLG Hamburg, sehen wir daher keine Veranlassung zur Einführung einer Klarnamenpflicht oder zur Herausgabe solcher im Rahmen der Überprüfung einer Bewertung und lassen die Entscheidung entsprechend überprüfen. 

Porträt Nina Zimmermann (CEO kununu) Download

Über kununu: 

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