Rentenreform
Rentenreform 2026: Was die Kommission für Beamte plant
Beamt:innen müssen weiterhin keine Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung zahlen. Nach den Empfehlungen der Alterssicherungskommission könnte sich ihre Altersversorgung dennoch verändern: Künftige Reformen der gesetzlichen Rente sollen möglichst wirkungsgleich auf die Beamtenversorgung übertragen werden. Eine unmittelbare Einbeziehung von Beamt:innen in die gesetzliche Rentenversicherung empfiehlt die Kommission dagegen zunächst nicht.
Keine Rentenbeiträge, trotzdem Reformdruck
Während Selbstständige und Abgeordnete künftig in die gesetzliche Rente einzahlen sollen, bleibt der öffentliche Dienst außen vor. Der Grund: Mit der Beamtenversorgung gibt es bereits ein eigenes Alterssicherungssystem. Unangetastet lassen will die Kommission es aber nicht – die Pensionen sollen stärker am gesetzlichen Rentenniveau ausgerichtet und damit nach oben gedeckelt werden.
Das ist geplant:
- Beamt:innen werden nicht in die gesetzliche Rentenversicherung einbezogen.
- Selbstständige und Abgeordnete dagegen sollen gesetzlich rentenversichert werden.
- Die Pensionen sollen näher ans gesetzliche Rentenniveau rücken.
- Damit wäre die Versorgung im Ruhestand faktisch begrenzt.
- Bas forderte die Einbeziehung, die Kommission lehnt sie ab.
So könnten Pensionen künftig aussehen
Wie die Angleichung konkret funktioniert, ist offen. In der Diskussion ist, die Pension nicht mehr allein am letzten Gehalt zu bemessen, sondern an längeren Bezugszeiten der gesamten Laufbahn.
Bisher ist meist das Endgehalt ausschlaggebend; eine breitere Bemessungsgrundlage würde die Pensionen tendenziell senken. Festgelegt ist diese Methode aber noch nicht.
Bas wollte mehr und scheiterte
Politisch ist der Punkt heikel. Bas hatte mehrfach gefordert, auch den öffentlichen Dienst in die gesetzliche Rente zu holen. Die Kommission folgt dem ausdrücklich nicht. Zugleich trägt die Ministerin das Gesamtpaket mit: „Es gibt jetzt kein Rosinenpicken, es ist ein Gesamtkunstwerk“, betonte sie. Auch beim Beamten-Thema gilt damit die Logik des geschlossenen Pakets.
Was jetzt als Nächstes passiert
Den Zeitplan klärte der Koalitionsausschuss am 1. Juli, erste Gesetze sollen gegen Jahresende folgen. Für den öffentlichen Dienst heißt das: Die Pflichtkasse bleibt erspart, doch die Pensionen dürften am Ende deutlich niedriger ausfallen als heute.