Rentenreform 2026
„Katastrophe“ oder Schutz? Was das Minijob-Aus wirklich bedeutet
Bundeskanzler Friedrich Merz und Bundesarbeitsministerin Bärbel Bas (SPD) haben die Vorschläge der Rentenkommission entgegengenommen. 33 Empfehlungen, die das deutsche Rentensystem grundlegend verändern sollen. Besonders eine Empfehlung hat es in sich: Sie zielt auf 6,8 Millionen Minijobber.
Der Satz, der alles verändert
„Die Beitragsfreiheit soll künftig ausschließlich auf Schüler begrenzt werden.“ Zwölf Wörter aus dem Abschlussbericht der Alterssicherungskommission, der im Kanzleramt übergeben wurde. Zwölf Wörter, die das Ende eines Modells bedeuten könnten, das seit über 20 Jahren als flexible Lösung für Millionen Beschäftigte gilt.
Der Minijob wurde 2003 unter Gerhard Schröder als Teil der Hartz-Reformen eingeführt, als unkomplizierter Einstieg in den Arbeitsmarkt, als Zuverdienst, als Brücke. Heute arbeiten laut Minijob-Zentrale rund 6,8 Millionen Menschen in Deutschland in einem Minijob: Frauen, die Familie und Beruf vereinbaren müssen. Rentner:innen, die aufstocken und Studierende, die sich das Studium finanzieren. Besonders betroffen wären rund 3,5 Millionen Menschen, die einen Minijob als Nebenverdienst neben dem Hauptjob ausüben.
Jetzt soll der Staat das Modell weitgehend abschaffen.
Eine Beschäftigungsform ohne Netz
Was der Minijob nie war: sicher. Wer geringfügig beschäftigt ist, hat keine Arbeitslosenversicherung, kaum Rentenansprüche und keinen Anspruch auf Kurzarbeitergeld. Der DGB hat das strukturelle Problem seit Jahren dokumentiert: Minijobs schaffen Beschäftigung, aber keinen Schutz. Sie sind günstig für Arbeitgeber und teuer für Arbeitnehmer:innen, die das erst im Alter merken.
In Empfehlung 26 ihres Berichts empfiehlt die Rentenkommission, die Sozialabgaben für Minijobs ab 2027 von 31 auf über 38 Prozent anzuheben und die Beitragsfreiheit weitgehend abzuschaffen.
Das Ziel: Beschäftigte aus der Minijob-Falle holen, in reguläre Arbeitsverhältnisse mit vollem Sozialversicherungsschutz. Der Staat erhofft sich laut Kommissionsbericht dadurch 4,5 Milliarden Euro zusätzliche Sozialversicherungseinnahmen.
Was die Reform konkret bedeuten würde: Bei voller Rentenversicherungspflicht behielten Minijobber statt 603 Euro nur noch rund 547 Euro im Monat, plus weitere Abzüge für Kranken- und Pflegekasse, die das Netto noch einmal schmälern würden.
Mehr Schutz für Arbeitnehmer – ja. Aber auch weniger Netto, weniger Flexibilität, und das für Menschen, die sich jahrelang auf genau dieses System eingelassen haben.
Das soll sich laut Rentenkommission ändern (noch nicht beschlossen):
- Beitragsfreiheit bei Minijobs soll künftig nur noch für Schüler:innen gelten
- Sozialabgaben steigen ab 2027 von 31 auf über 38 Prozent
- Minijobs werden für die meisten Beschäftigten de facto zu regulären, sozialversicherungspflichtigen Jobs
- Ziel: Besonders Frauen sollen aus der Minijob-Falle in existenzsichernde Beschäftigung wechseln
„Katastrophe“ oder Schutz: die Wirtschaft warnt
Aus den Wirtschaftsverbänden kommt scharfer Widerspruch: Der Hotellerie- und Gastronomieverband Dehoga nennt den Vorschlag eine „Katastrophe“ und einen „Frontalangriff auf die Flexibilität des Arbeitsmarkts“. Branchenvertreter befürchten zudem eine Zunahme der Schwarzarbeit, wenn legale Minijobs unattraktiver werden.
Die Deadline, die kaum jemand kennt
Doch es gibt bereits eine konkrete Neuerung und sie greift in wenigen Tagen.
Zum 1. Juli 2026 tritt eine Änderung des § 6 SGB VI in Kraft: Wer sich einst von der Rentenversicherungspflicht befreien ließ, kann diese Entscheidung einmalig rückgängig machen. Wer zurückwechselt, erwirbt wieder volle Rentenansprüche, nämlich Altersrente, Schutz bei Erwerbsminderung, anrechenbare Wartezeiten.
Wie groß diese Gruppe tatsächlich ist, zeigen Zahlen der Deutschen Rentenversicherung: Nur 20,9 Prozent der gewerblichen Minijobber und 11,3 Prozent der Minijobs in Privathaushalten zahlen heute aktiv in die Rente ein, der Rest hat sich befreien lassen. Für rund 80 Prozent aller Minijobber ist der 1. Juli also der entscheidende Stichtag.
Fakten zur Juli-Änderung:
- Wer ist betroffen? Alle Minijobber, die sich aktiv von der Rentenversicherungspflicht befreien ließen
- Was ist zu tun? Schriftlicher Antrag beim Arbeitgeber, dieser leitet ihn an die Minijob-Zentrale weiter
- Was kostet es? Rund 21,70 Euro monatlich aus eigener Tasche bei 603 Euro Verdienstgrenze
- Deadline: 1. Juli 2026 – einmalig, nicht wiederholbar
- Wer mehrere Minijobs hat: Die Rückkehr gilt automatisch für alle geringfügigen Beschäftigungen gleichzeitig
Wer diese Frist verpasst, kann die Befreiung nie mehr rückgängig machen.
Fazit: Ein Modell auf der Kippe und eine Frist, die zählt
Ob die Rentenkommissions-Vorschläge eins zu eins umgesetzt werden, entscheidet die Bundesregierung. Beschlossen ist noch nichts. Gesetze brauchen die Zustimmung des Bundestags. Doch die Richtung ist klar: Der Minijob, wie er heute existiert, hat wohl keine lange Zukunft mehr.
Was bleibt, ist eine unbequeme Frage: Wer zahlt die Rechnung für ein System, das der Staat selbst gebaut hat? Jahrzehntelang wurde Flexibilität über sozialen Schutz gestellt. Jetzt, da das Rentensystem unter Druck steht, soll sich das ändern, für 6,8 Millionen Menschen, die sich nie anders einrichten konnten.