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Bürgergeldreform 2026 verschärft den Vergleich

603-Euro-Minijob oder Grundsicherung: Was lohnt sich bald mehr?

Veröffentlicht:  20. Mai 2026, 07:45
2 min
Ein Barista arbeitet an einer Kaffeemaschine hinter dem Tresen eines Cafés und bereitet ein Getränk zu.

Rund 7,9 Millionen Menschen in Deutschland arbeiten laut Bundesagentur für Arbeit in Minijobs. Für diese gilt seit Januar 2026 eine neue Verdienstgrenze von 603 Euro. Doch der eigentliche Umbruch kommt im Juli: Dann greift die Bürgergeldreform, und die Grundsicherung wird spürbar strenger. Für Minijobber:innen lohnt sich deshalb ein zweiter Blick, denn was sich heute rechnet, kann morgen schon ganz anders aussehen.

Minijob vs. Grundsicherung: Ungleicher Kampf mit klarem Verlierer

Auf den ersten Blick scheint der Minijob in finanzieller Hinsicht die Nase vorn zu haben. 603 Euro landen netto ohne Abzüge für Sozialversicherung auf dem Konto. Die Grundsicherung fällt mit 563 Euro für Alleinstehende geringer aus.

Allerdings kommen zu diesen 563 Euro noch die vollständige Übernahme von Miete sowie Heizkosten durch das Jobcenter hinzu. In einem durchschnittlichen Haushalt summiert sich das schnell und liegt dann deutlich höher als das Gehalt bei einem Minijob.

Der Minijob verliert diesen Vergleich also deutlich. Aber das ist nur die halbe Wahrheit.

Vorteile & Nachteile: Warum sich der Minijob gegenüber der Grundsicherung lohnt

Die Grundsicherung ist spätestens nach der Bürgergeldreform ab Juli 2026 kein Dauerzustand ohne Konsequenzen. Denn der eigentliche Vorteil des Minijobs liegt nicht in der Gegenwart, sondern in der langfristigen Zukunft. Warum sich der Minijob gegenüber der Grundsicherung lohnt:

  • Keine Sanktionen: Bei der neuen Grundsicherung ab Juli 2026 drohen bei wiederholten Pflichtverstößen Totalkürzungen aller Leistungen inklusive Miete und Heizung. Dieses Risiko entfällt für Minijobber:innen.
  • Rentenansprüche: Minijobber:innen können ab Juli 2026 eine bestehende Befreiung von der Rentenversicherungspflicht einmalig widerrufen und so aktiv Rentenansprüche aufbauen. In der Grundsicherung baut man diese nicht auf.

Außerdem schützt ein Minijob vor etwas, was man auf keinem Kontoauszug erkennen kann. Personen, die lediglich einen Minijob ausüben, weisen im Gegensatz zu Arbeitslosen bei vielen psychologischen Funktionen, darunter sozialer Kontakt und Integration, ähnliche Werte wie Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte auf.

Minijobs sind nicht genug, wenn es nach der Politik geht

„Zu viele Menschen stecken in der Minijob-Falle. Das dürfen wir nicht länger hinnehmen“, forderte beispielsweise der Vorsitzende der Arbeitnehmergruppe der Unionsfraktion, Stefan Nacke, in der Süddeutschen Zeitung.

Minijobs hätten sich „zu einem Systemfehler entwickelt“. Das Jobcenter solle deshalb nicht nur bei Grundsicherungsempfänger:innen, sondern auch bei Minijobber:innen nach der Bürgergeldreform darauf drängen, dass Menschen in sozialversicherungspflichtige Stellen wechseln.