Rentenkommission 2026
Rente unter Merz: Selbstständige sollen zur Kasse
Selbstständige sollen in Deutschland künftig verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen – so steht es in den 33 Empfehlungen der Rentenkommission. Wer neu in die Selbstständigkeit startet, käme um die Beiträge nicht mehr herum; eigene Versorgungswerke bleiben außen vor. Offen bleibt vorerst, was für jene gilt, die bereits auf eigene Rechnung arbeiten.
Mehr Schultern für die Rentenkasse
Die Kommission will den Kreis der Beitragszahler:innen deutlich ausweiten. Der Hintergrund ist demografisch: Im Umlageverfahren kommen immer weniger Erwerbstätige für immer mehr Menschen im Ruhestand auf. Neben Selbstständigen sollen deshalb auch Abgeordnete einzahlen – Beamte dagegen bleiben außen vor.
Das ist geplant:
- Selbstständige sollen verpflichtend in die gesetzliche Rente einzahlen.
- Die Pflicht greift für alle, die neu in die Selbstständigkeit starten.
- Wer einem eigenen Versorgungswerk angehört, etwa Ärzt:innen oder Anwält:innen, bleibt ausgenommen.
- Auch Abgeordnete sollen künftig einzahlen, Beamte nicht.
- Für bereits Selbstständige gibt es bislang keine konkrete Regel.
Pflicht ja – aber vor allem für Neue
Die Detailvorschläge zielen zunächst auf Neueinsteiger:innen: Wer künftig ein Gewerbe anmeldet oder freiberuflich startet, soll automatisch Beiträge zahlen.
Wer dagegen schon lange selbstständig ist, findet sich in den Empfehlungen bisher nicht wieder, hier ist nichts entschieden. Ausgenommen bleiben Selbstständige mit eigenem Versorgungswerk, wie es viele Kammerberufe haben.
„Das System ist nicht am Ende“
Constanze Janda, Co-Vorsitzende der Kommission, betont, die Reform sei kein Zeichen, „dass die gesetzliche Rentenversicherung am Ende ist“ – im Gegenteil. Das System sei stabil und werde nur an veränderte Rahmenbedingungen angepasst.
Mehr Beitragszahler:innen sind dabei der Hebel: Je breiter die Basis, desto verlässlicher trägt das Umlageverfahren den wachsenden Anteil älterer Menschen.
Beschlossen ist noch nichts
Erste Gesetzentwürfe sollen gegen Jahresende kommen, den Zeitplan klärt der Koalitionsausschuss am 1. Juli. Für Selbstständige heißt das: Die Richtung steht fest, doch wer schon heute auf eigene Rechnung arbeitet, weiß noch nicht, ob und wann die Pflicht greift.